Online-Kommentierung
Durch die Änderung des Ernennungsgesetzes sollen weitere Zuständigkeiten im Ernennungsrecht auf die Hochschulen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst übertragen werden.

Durch die Änderung des Ernennungsgesetzes sollen weitere Zuständigkeiten im Ernennungsrecht auf die Hochschulen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst übertragen werden.
Sie hatten die Möglichkeit, bis zum 12. September 2014 zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.Es sind keine Kommentare abgegeben worden.