Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 1 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.
Der erste Abschnitt bestimmt den Anwendungsbereich des Gesetzes in Abstimmung mit dem Bundesrecht sowie die Ziele des Gesetzes. Sodann werden die Grundlagen zum Inhalt des Jagdrechts und damit einhergehende Verpflichtungen geregelt. Der erste Abschnitt führt den Begriff des Wildtiermanagements, dessen Instrumente und ein Managementsystem für die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten ein. Hierzu enthält er die notwendigen Definitionen und Ermächtigungen. Der erste Abschnitt enthält darüber hinaus Bestimmungen zur Gewährleistung des europäischen Rechts und zur Abstimmung mit dem Naturschutzrecht.
Kommentare : Allgemeine Bestimmungen
Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Wo liegt der Sinn der Jagd?
Manche Natur- oder Tierschützer vergessen all zu oft, dass der Mensch auch Teil dieser Natur ist. Auch wir müssen unseren täglichen Nahrungsbedarf decken, da unterscheiden wir uns nicht von anderen Lebewesen auf dieser Erde. Dazu pirschen heute die allermeisten Menschen täglich um die Fleischregale der Supermärkte. Über die Herkunft oder
Manche Natur- oder Tierschützer vergessen all zu oft, dass der Mensch auch Teil dieser Natur ist. Auch wir müssen unseren täglichen Nahrungsbedarf decken, da unterscheiden wir uns nicht von anderen Lebewesen auf dieser Erde.
Dazu pirschen heute die allermeisten Menschen täglich um die Fleischregale der Supermärkte. Über die Herkunft oder Produktionswege der dort angebotenen Produkte machen sich nur wenige Gedanken hauptsche günstig. Das es heute aber noch Menschen gibt die zumindest einen Teil des täglichen Bedarfs direkt aus der Natur entnehmen, können sich fiele nicht mehr vorstellen. Für manche ist diese Vorstellung sogar abartig!
Für mich der mit der Landwirtschaft aufgewachsen ist, ist dies ganz normal. Ich gehe mit guten Gewissen und mit Freude zur Jagd. Wir Menschen sind nun mal Lebewesen die einen Teil ihrer Ernährung mit Fleisch decken. Hätte die Natur die Ernährung von uns Menschen auf eine andere Art regeln wollen, so währen wir womöglich mit einem Schnabel ausgestattet oder hätten Mägen wie ein Wiederkäuer.
Da dies nun mal nicht zu ändern ist, bin ich sehr froh nicht auf Massentierhaltung angewiesen zu sein. Alleine dies ist für mich Grund genug zur Jagd zu gehen.
Zur Gesetzesvorlage
Als Jäger und Jagdpächter kann ich über so eine Gesetzesvorlage nur den Kopf schütteln. Zu einigen Punkten möchte ich mich kurz äußern: Bleifreie Büchsenmunition? Warum nicht! Aber Einführung erst dann, wenn die Tötungswirkung so gut ist wie bei bleihaltiger Munition. Dies ist erwiesenermaßen zum Großteil noch nicht der Fall. Des weiteren ist
Als Jäger und Jagdpächter kann ich über so eine Gesetzesvorlage nur den Kopf schütteln.
Zu einigen Punkten möchte ich mich kurz äußern:
Bleifreie Büchsenmunition? Warum nicht! Aber Einführung erst dann, wenn die Tötungswirkung so gut ist wie bei bleihaltiger Munition. Dies ist erwiesenermaßen zum Großteil noch nicht der Fall. Des weiteren ist das Abprallverhalten noch genauer zu analysieren, schlechter als bei bleihaltiger Munition darf es auf keinen Fall sein (Sicherheit).
Schonzeit für Überläufer? Wenn ich sie sicher bejagen kann, ist sie ein Wahnsinn. Wo bleibt da die Wildschadenverhütung? Wenn Herr Minister Bonde anführt, dass seine Forstbeamten zu der Zeit nur 3-4% der Frischlinge und Überläufer schießen, dann sollte er dafür Sorge tragen, dass seine Beamten während der kalten Jahreszeit Jan., Feb., März öfters nachts am Ansitz verbringen, als auf der warmen Ofenbank. Wir bei uns im Revier schießen gut 25-30% der Überläufer in dieser Jahreszeit.
Wenn Wildruhe von Januar bis März gefordert wird, muss es auch Beschränkungen für alle Spaziergänger, Geocacher, Mountainbiker, Skilangläufer und Jogger geben.
Füttung im Winter verhindert Verbiß, egal ob viel oder wenig Schalenwild vorhanden ist. Wir Menschen haben dafür gesorgt, dass das Nahrungsangebot für das Wild schlechter geworden ist (Monokultur in Wald und Flur).
Haben verwilderte Katzen und wildernde Hunde mehr Rechte als freilebendes Wild und Vögel? Wo ist da der Tierschutz?
An das Thema Saufang in Baden-Baden darf ich gar nicht denken. In diesem Fall ist der Tierschutz gleich null.
§5
Die Regelung betreffend des "Wildtiermanagements" sind ersatzlos zu streichen. Die hier genannten Aufgaben sind für die Praxis vollkommen überflüssig und begründen lediglich einen zukünftigen Planstellenaufbau auf Steuerzahlerkosten sowie eine zusätzliche Bürokratisierung. Dies ist konsequent abzulehnen. Hegeaufgaben können auch zukünftig wie in
Die Regelung betreffend des "Wildtiermanagements" sind ersatzlos zu streichen. Die hier genannten Aufgaben sind für die Praxis vollkommen überflüssig und begründen lediglich einen zukünftigen Planstellenaufbau auf Steuerzahlerkosten sowie eine zusätzliche Bürokratisierung. Dies ist konsequent abzulehnen. Hegeaufgaben können auch zukünftig wie in der Vergangenheit bei unveränderter Rechtslage durch die Jagdausübung hervorragend ohne jegliche amtliche EInmischung wahrgenommen werden. Ggf. sind weitere bedrohte Wildartem dem Jagdrecht (und damit der Hege durch den Jagdausübungsberechtigten) zu unterstellen und dem Jagdausübungsberechtigten zusätzliche rechtliche und finanzielle Möglichkeiten diese Auftrag auszuführen zur Verfügung zu stellen. Damit wäre die Aufgabe u.a. bedrohte Wildtierarten in ihrem Bestand zu sichern ohne auf Steuerzahlerkosten zusätzliche Planstellen in unkontrollierbaren Ämtern zu schaffen.
Jagdzeit auf Schwarzwild u.a.
Den Fuchs im Frühjahr schonen, kein Thema, noch nie gewesen. Aber Schwarzwild, welches eigentlich dezimiert werden soll und muss ? Das kann kein Jäger und schon gar kein für Schäden zahlender Jäger nachvollziehen. Wir dürfen dann dort schießen, wo die Wildschweine nicht sind und dort wo sie sind, nämlich im Wald, dürfen wir nicht. Übrigens, welche
Den Fuchs im Frühjahr schonen, kein Thema, noch nie gewesen. Aber Schwarzwild, welches eigentlich dezimiert werden soll und muss ? Das kann kein Jäger und schon gar kein für Schäden zahlender Jäger nachvollziehen. Wir dürfen dann dort schießen, wo die Wildschweine nicht sind und dort wo sie sind, nämlich im Wald, dürfen wir nicht. Übrigens, welche Missverständnisse wird es hier geben. Z. B. der Hochsitz steht am Waldrand, also meist im Wald, die Sau steht im Feld und flüchtet nach dem Schuss in den Wald und wird dort geborgen. Spuren am nächsten Tag und der Ärger und die Anzeige des Jägers ist gewiss. Aber das nur am Rande. Bei 70.000 Sauen pro Jahr in Baden-Württemberg werden ca. 5.000 im angegebenen Zeitraum nicht mehr geschossen. Bei den Populationsraten kann sich das jeder ausrechnen (300 - 400 %), welches Nachwuchspotential wird hier geschont, aber wenn der Jäger zu 80 % den Wildschaden bezahlt, ist das ja kein Problem. .
Wer Katzen und wildernde Hunde schont, hat von klagenden Rehen noch nichts gehört, Junghasen, Jungfasanen die fehlen. Was ist mit den Singvögeln, den Bodenbrütern? Wer schützt die?
Fütterungsverbot: Ich habe in dem Revier in dem ich mitjage schon ewig nicht mehr füttern müssen, wenn, dann kirren wir und bejagen damit unsere Wildschweine. Aber, wenn Notzeiten eintreten, muss ich dann wirklich den Gang zur Behörde antreten? Wo traut man dem Jäger, den man so schätzt etwas zu? Genauso die Tatsache den Hasen von der Behörde nach Antrag zum Abschuss freizugeben? Wo ist da die Eigenverantwortung der Jäger? Die Jäger wissen, wann Wild zu schonen ist und rotten nicht aus.
Der Jäger erhält durch diese Novelle keine Wertschätzung und wird im Vertrauen in der Bevölkerung herabgestuft, was nach den aktuellen Umfragen nicht so ist. Wir sind in ca. 80-90 % der Bevölkerung anerkannt. Dies kommt durch die Novelle nicht zum Ausdruck.
Waidgerechtigkeit
@Gerhard Sch. Sehr geehrter Herr Gerhard Scholl, Ich verstehe sehr gut, was sie meinen, und ich gebe ihnen da vollkommen Recht, nur, bitte, werfen sie den Vorsitzenden des ÖJV und allgemein den ÖJV nicht in einen Topf mit allen anderen Jägern ! Der ´´Ökologische Jagdverband´´ vertritt kaum mehr als 300 ``Jäger´´ in BW, meist sind dies
@Gerhard Sch.
Sehr geehrter Herr Gerhard Scholl,
Ich verstehe sehr gut, was sie meinen, und ich gebe ihnen da vollkommen Recht, nur, bitte, werfen sie den Vorsitzenden des ÖJV und allgemein den ÖJV nicht in einen Topf mit allen anderen Jägern !
Der ´´Ökologische Jagdverband´´ vertritt kaum mehr als 300 ``Jäger´´ in BW, meist sind dies Forstleute im weitesten Sinne.
Und, mit Sicherheit gibt es auch unter diesen anständige Jäger.
Nur, dem ÖJV geht es nicht in erster Linie um die Ökologie, sondern die Ökonomie, nämlich ganz einfach, das pflanzenfressende Schalenwild wie Reh - und Rotwild zu dezimieren. Manchem Mitglied ist da auch jedes Mittel gerade recht !
Nun ist es sicher legitim, wenn ein Grundbesitzerder von seinem von seinem Grund und Boden - hier meist dem Wald - leben muß, darauf achten will, daß ihm - salopp ausgedrückt - nicht die ganze Verjüngung weggefressen wird.
Nur, der Zweck heiligt eben nicht die Mittel ! Und dann sollte man wenigstens so ehrlich sein, dies auch zu bekennen !
Liest man das Vereinsmagazin des ÖJV, wird dort nur gebetsmühlenhaft immer und immer wieder betont, daß es in deutschen Revieren viel zuviel Rehwild und Rotwild gibt, Schuld sind natürlich die ``Privatjäger`` gegen die auch kräftig gehetzt wird - der Deutsche Wald deswegen kurz vor dem Untergang stünde, und nur sie alleine in der Lage wären, alles besser zu machen. Man meint gerade, einen persönlichen Haß gegen diese Tiere zu spüren.
Um nicht falsch verstanden zu werden: ich will hier absolut NICHT unnatürlich überhöhten Wildbeständen das Wort reden, nur, und da fängt es doch schon an, was ist eigentlich ´´natürlich``??
Jagd nur noch als Schädlingsbekämpfung auf Reh - Rot - und neuerdings auch Schwarzwild ohne Gnade !
Für alles andere selbstverständlich Jagdruhe.
Herr Scholl, ich weiß wovon ich rede, ich kenne den ÖJV - Vorsitzenden sehr gut persönlich, und, glauben sie mir, seine handwerklichen Fähigkeiten auf der Jagd halten sich in sehr engen Grenzen, von der Einstellung zum Geschöpf Schalenwild mal ganz zu schweigen !
Dieser Mann würde nie und nimmer jagen - er selbst jagt ja auch nicht viel, er läßt andere machen - wenn er es nicht dienstlich müßte !
Daß so jemand dann bei einer Novellierung eines Jagdgesetzes mitreden darf, ist schon eine Sache für sich...
Cernunnus
§ 8
von gescholl@t-online.de Im Satz 1 wird Weidgerechtigkeit, das Verhalten gegenüber der Bevölkerung und der Begriff Jagdethik definiert. Wie können dann Leute, wie der 1. Vorsitzende des ÖJV und andere, ach so " ruhmreiche ", Vertreter dieser Vereinigung, welche sich in Sachen Tierschutz und Achtung vor der Kreatur bei der Durchführung Ihrer
von gescholl@t-online.de
Im Satz 1 wird Weidgerechtigkeit, das Verhalten gegenüber der Bevölkerung und der Begriff Jagdethik
definiert. Wie können dann Leute, wie der 1. Vorsitzende des ÖJV und andere, ach so " ruhmreiche ",
Vertreter dieser Vereinigung, welche sich in Sachen Tierschutz und Achtung vor der Kreatur bei der
Durchführung Ihrer Drückjagden an keine, noch so geringen Regeln hält, in ein Gremium zur Erstellung
eines neuen LJG berufen werden. Wer es einmal selbst erlebt und, so wie ich, gesehen hat, muß sich ernsthaft fragen was diese Art von " Weidgerechtigkeit " soll, zumal dort auch Leute mit Kindern anwesend waren. Aus diesem Grund, lieber ÖJV-Vorsitzender, halten Sie sich besser aus der Diskussion
heraus!
§ 8
von gescholl@t-online.de Im Satz 1 wird Weidgerechtigkeit, das Verhalten gegenüber der Bevölkerung und der Begriff Jagdethik definiert. Wie können dann Leute, wie der 1. Vorsitzende des ÖJV und andere, ach so " ruhmreiche ", Vertreter dieser Vereinigung, welche sich in Sachen Tierschutz und Achtung vor der Kreatur bei der Durchführung Ihrer
von gescholl@t-online.de
Im Satz 1 wird Weidgerechtigkeit, das Verhalten gegenüber der Bevölkerung und der Begriff Jagdethik
definiert. Wie können dann Leute, wie der 1. Vorsitzende des ÖJV und andere, ach so " ruhmreiche ",
Vertreter dieser Vereinigung, welche sich in Sachen Tierschutz und Achtung vor der Kreatur bei der
Durchführung Ihrer Drückjagden an keine, noch so geringen Regeln hält, in ein Gremium zur Erstellung
eines neuen LJG berufen werden. Wer es einmal selbst erlebt und, so wie ich, gesehen hat, muß sich ernsthaft fragen was diese Art von " Weidgerechtigkeit " soll, zumal dort auch Leute mit Kindern anwesend waren. Aus diesem Grund, lieber ÖJV-Vorsitzender, halten Sie sich besser aus der Diskussion
heraus!
§ 6 Duldung von Hegemaßnahmen
§ 6 begründet eine Duldungspflicht für Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte, usw. im Hinblick auf Hegemaßnahmen "in zumutbarem Umfang und, soweit angemessen, gegen eine Entschädigung". Was heißt hier zumutbar? Was ist angemessen? Wie hoch ist die Entschädigung? Wer zahlt diese? Diese Regelung enthält erhebliches Konfliktpotenzial, wird
§ 6 begründet eine Duldungspflicht für Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte, usw. im Hinblick auf Hegemaßnahmen "in zumutbarem Umfang und, soweit angemessen, gegen eine Entschädigung".
Was heißt hier zumutbar? Was ist angemessen? Wie hoch ist die Entschädigung? Wer zahlt diese?
Diese Regelung enthält erhebliches Konfliktpotenzial, wird zahlreiche Rechtsstreitigkeiten auslösen und führt bei den unteren Jagdbehörden zu bürokratischem Aufwand.
Die Regelung beinhaltet eine Abkehr vom Verursacherprinzip. Die jagdausübungsberechtigten Personen sollen negative Eingriffe Dritter ausgleichen und die dadurch entstehenden Kosten übernehmen.
Da der u.U. anfallende zeitliche und finanzielle Aufwand für den Jagdausübungsberechtigten nicht kalkulierbar ist, wird kein vernünftiger Jagdausübungsberechtigter eine derartige Klausel akzeptieren und notfalls die Hände von der Jagdpacht lassen.
Diese Regelung ist nicht praktikabel und in rechtlicher Hinsicht wohl auch nicht haltbar.
Managementgruppen
Ich frage mich ernsthaft, was bei der bisherigen Einteilung unseres Wildes mit entsprechenden Jagd - und Schonzeiten schlecht bzw. novellierungsbedürtig war ? Zur Information: es gab im Prinzip Wildtiere , die dem Jagdrecht unterlagen, und andere, die dem Naturschutzrecht unterlagen ( nur für ganz wenige wie z.B. Mäuse oder Ratten gilt nur der
Ich frage mich ernsthaft, was bei der bisherigen Einteilung unseres Wildes mit entsprechenden Jagd - und Schonzeiten schlecht bzw. novellierungsbedürtig war ?
Zur Information: es gab im Prinzip Wildtiere , die dem Jagdrecht unterlagen, und andere, die dem Naturschutzrecht unterlagen ( nur für ganz wenige wie z.B. Mäuse oder Ratten gilt nur der allgemeine Schutz nach §1 Tierschutzgesetz, nach dem kein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet werden darf)
Die dem Jagdrecht unterliegenden Wildtiere wiederum ließen sich ganz grob in 3 Gruppen einteilen:
- Wildarten mit ganzjähriger Jagdzeit , also ohne gesetzliche Schonzeit . Dies galt für Fuchs und Wildkaninchen, ebenso für Frischlinge und Überläufer beim Schwarzwild . Nun bedeutete dies aber beileibe nicht, daß die Jäger jederzeit auf alles schießen durften, wie es ihnen beliebte. Zur Aufzucht benötigte Elterntiere genossen automatisch eine Schonzeit, wer also eine führende Überläuferbache oder Fuchsfähe totschießt, macht sich eines Schonzeitvergehens schuldig, und kann mit einer empfindlichen Strafe rechnen.
- Wildarten mit Jagd - und Schonzeiten . Dies galt für die allermeisten Wildarten
- Wildarten ohne Jagdzeit. Dies galt z.B. für sämtliche Greifvögel, Auer - und Birkwild. Der Abschuß eines Exemplares dieser Arten stellte ebenfalls ein Schonzeitvergehen dar, und konnte empfindlich bestraft werden.
So, nun muß natürlich alles neu geregelt, und das ganze in ``Managementgruppen´´ eingeteilt werden.
Mit einem Großteil der Einteilung könnte man wahrscheinlich sogar noch leben, allerdings stellt sich mir schon die Frage, wer dies wie bestimmen will, welche Wildart in welche Gruppe eingeteilt werden soll ?
So ein Beispiel sind Feldhase und Baummarder, beide im ``Entwicklungsmanagement´´ - was auch immer das bedeuten und wie sich dies entwickeln soll.
Warum kann es nicht wie bisher der Vernunft der Jäger überlassen werden, ob sie in ihrem Revier z.B. Hasen nun bejagen wollen, oder nicht ?
Wieviele Jagdpächter haben freiwillig auf die Bejagung von Hasen verzichtet, wenn sie das Gefühl hatten, die Bestände geben eine Bejagung nicht mehr her, oder sich schonend nur hin und wieder den einen oder anderen Hasen für die eigene Küche geholt ?
Oder Hecken und Feldgehölze als Deckung und Äsung angelegt - zum Nutzen vieler verschiedener Tierarten ?
Was haben denn Natur - und vor allem Tierschützer für den Feldhasen getan ?
Andererseits frage ich mich, was der Kormoran im Schutzstatus zu suchen hat ? Die Bestände desselben sind doch in den letzten Jahren beträchtlich gestiegen, und die - ökologischen ! - Schäden, die sie unter den Fischen anrichten, sind hinlänglich bekannt - nur scheint dies niemanden ernsthaft zu interessieren.
Verwertbar ist er ebenfalls - und sein Wildbret bei entsprechender Zubereitung äußerst schmackhaft !
Schadensabwehr nur bei waldbäume - verbeißendem Schalenwild ? ÖJV läßt grüßen !
Außerdem suche ich z.B. den Biber vergeblich - obwohl gerade die Bestände dieser Nager in den letzten Jahren stellenweise stark angewachsen sind, und obwohl diese eine Bejagung absolut vertragen würden?
Auch die vollständige Verwertbarkeit ( Wildpret, Fell ) spräche doch eher für eine geregelte Bejagung !
Sonderbarerweise gilt für andere Tierarten offensichtlich nicht ein Mindestmaß an Tierschutz, man denke nur wieder daran, daß jedermann jederzeit Fallen für Mäuse und Ratten aufstellen darf, und es keinen interessiert, ob sich darin ein führendes Muttertier fängt !
Tierschutz also doch teilbar oder, wie hieß es doch so schön in dem Roman ``Animal farm´´: alle Tiere sind gleich. Aber einige sind gleicher...
Ralf Kober Bad Rippoldsau