Abschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen

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Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 1 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der erste Abschnitt bestimmt den Anwendungsbereich des Gesetzes in Abstimmung mit dem Bundesrecht sowie die Ziele des Gesetzes. Sodann werden die Grundlagen zum Inhalt des Jagdrechts und damit einhergehende Verpflichtungen geregelt. Der erste Abschnitt führt den Begriff des Wildtiermanagements, dessen Instrumente und ein Managementsystem für die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten ein. Hierzu enthält er die notwendigen Definitionen und Ermächtigungen. Der erste Abschnitt enthält darüber hinaus Bestimmungen zur Gewährleistung des europäischen Rechts und zur Abstimmung mit dem Naturschutzrecht.

Kommentare : Allgemeine Bestimmungen

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

41. Kommentar von :Ohne Name

Jagd-und Wildtiermanagmentgesetz - Ein Diktat des Naturschutzes

Das Jagdrecht und das Naturschutzrecht müssen selbstständige Rechtskreise mit gleicher Berechtigung bleiben. Das Jagdrecht darf nicht dem Naturschutz unterstellt werden. Jäger sind ausgebildete Natur-und Tierschützer. Im Schutzmanagment werden den Jägern die Rechte des Jagdrechts genommen, die Verpflichtung aber einseitig überbürdet. Jagd auf

Das Jagdrecht und das Naturschutzrecht müssen selbstständige Rechtskreise mit gleicher Berechtigung bleiben.
Das Jagdrecht darf nicht dem Naturschutz unterstellt werden. Jäger sind ausgebildete Natur-und Tierschützer.
Im Schutzmanagment werden den Jägern die Rechte des Jagdrechts genommen, die Verpflichtung aber einseitig überbürdet.
Jagd auf Hase und Fasan nur noch Genehmigung des Naturschutzes, obwohl Jäger die regionalen Fachleute sind und die Verantwortung bei der Bejagung vorleben. Um Hase und Fasan mehr Lebensraum zu bieten, müssen auch die Naturschützer mal aktiver werden. Jäger zeigen wie es geht, wenn Sie auf eigene Kosten Lebensräume anlegen.
Seit vielen Jahre hat sich gezeigt, dass Wildtiere, die dem Jagdrecht in der bisherigen Form unterstellt sind, einen besonderen Artenschutz geniessen. Ich fordere Sie auf, die Wildtiere in dem bisherigen Jagdrecht zu belassen.

42. Kommentar von :Ohne Name

Jagd-und Wildtiermanagmentgesetz - Ein Diktat des Naturschutzes

Das Jagdrecht und das Naturschutzrecht müssen selbstständige Rechtskreise mit gleicher Berechtigung bleiben. Das Jagdrecht darf nicht dem Naturschutz unterstellt werden. Jäger sind ausgebildete Natur-und Tierschützer. Im Schutzmanagment werden den Jägern die Rechte des Jagdrechts genommen, die Verpflichtung aber einseitig überbürdet. Jagd auf

Das Jagdrecht und das Naturschutzrecht müssen selbstständige Rechtskreise mit gleicher Berechtigung bleiben.
Das Jagdrecht darf nicht dem Naturschutz unterstellt werden. Jäger sind ausgebildete Natur-und Tierschützer.
Im Schutzmanagment werden den Jägern die Rechte des Jagdrechts genommen, die Verpflichtung aber einseitig überbürdet.
Jagd auf Hase und Fasan nur noch Genehmigung des Naturschutzes, obwohl Jäger die regionalen Fachleute sind und die Verantwortung bei der Bejagung vorleben. Um Hase und Fasan mehr Lebensraum zu bieten, müssen auch die Naturschützer mal aktiver werden. Jäger zeigen wie es geht, wenn Sie auf eigene Kosten Lebensräume anlegen.
Seit vielen Jahre hat sich gezeigt, dass Wildtiere, die dem Jagdrecht in der bisherigen Form unterstellt sind, einen besonderen Artenschutz geniessen. Ich fordere Sie auf, die Wildtiere in dem bisherigen Jagdrecht zu belassen.

43. Kommentar von :Ohne Name

Kormoran muss weiterhin bejagt werden

Als stellvertretender Vorstand vom Anglerverein Neckartailfingen, Hobbyornithologe und Jäger kann ich nicht nachvollziehen warum der Kormoran nicht mehr bejagt werden soll. Die Hegegemeinschaft Nürtingen, Neckarhausen und Neckartailfingen besetzen gemeinsam den Neckar jährlich mit Fischen, darunter auch Äschen. Die Äsche ist in Ihrem Bestand sehr

Als stellvertretender Vorstand vom Anglerverein Neckartailfingen, Hobbyornithologe und Jäger kann ich nicht nachvollziehen warum der Kormoran nicht mehr bejagt werden soll. Die Hegegemeinschaft Nürtingen, Neckarhausen und Neckartailfingen besetzen gemeinsam den Neckar jährlich mit Fischen, darunter auch Äschen. Die Äsche ist in Ihrem Bestand sehr bedroht. Unsere Fangstatistiken zeigen jedoch, dass so gut wie keine Äschen von Anglern gefangen werden, da der Großteil Opfer des Kormorans wird. Die Äsche ist dabei besonders vom Kormoran bedroht, da Sie in den Strömungsrinnen steht und sich nicht versteckt wie andere Fische. Da die Kormoranbestände europaweit auf Rekordniveau angestiegen sind und natürliche Feinde wie Seeadler in Baden-Württemberg fehlen kann ich diese einseitige Naturschutzpolitik nicht nachvollziehen. Auch das Gutachten über den Fischbestand mittleren Neckar (siehe Homepage VFG) zeigt, dass die Bestände an mittelgroßen Fischen fast gänzlich fehlt, was eindeutig auf den Kormoran zurückzuführen ist, da Jungfische und Großfische vorhanden sind.
Ich appelliere an die an unsere Landesregierung, sich bei der Novellierung des Jagdgesetzes mehr an Fakten zu halten anstelle Klientelpolitik zu betreiben.
Christoph Knöll

44. Kommentar von :Ohne Name

Ehrfurcht vor dem Leben ( Albert Schweitzer)

Ich bin Leben das leben will inmitten von Leben das leben will ( Albert Schweitzer), das gilt auch für Menschen die jagen! Auch bei der Jagd muss das Tierschutzgesetz eingehalten werden. Es muss triftige Gründe geben um ein Tier zu töten.Diese Gründe müssen nachgewiesen werden. Es muss abgewogen werden was wichtiger ist, das Töten oder das

Ich bin Leben das leben will inmitten von Leben das leben will ( Albert Schweitzer),
das gilt auch für Menschen die jagen!

Auch bei der Jagd muss das Tierschutzgesetz eingehalten werden.
Es muss triftige Gründe geben um ein Tier zu töten.Diese Gründe müssen nachgewiesen werden.
Es muss abgewogen werden was wichtiger ist, das Töten oder das Leben lassen!
Es darf nicht sein, dass Tierarten einfach getötet werden dürfen nur weil es genug davon gibt!

45. Kommentar von :Ohne Name

Jagd und Naturschutz

Ich kann die Argumentation vom Landesjagdverband nicht verstehen, Jagd und Naturschutz mit eigenständige Rechtsbereichen voneinander zu trennen. Das ist eine Argumentation aus dem vorletzten Jahrhundert. Die Jagd gehört doch zum Naturschutz. Schauen wir doch mal in die Nachbarländer Schweiz und Frankreich. Schon vor vielen Jahrzehnten hat man in

Ich kann die Argumentation vom Landesjagdverband nicht verstehen, Jagd und Naturschutz mit eigenständige Rechtsbereichen voneinander zu trennen. Das ist eine Argumentation aus dem vorletzten Jahrhundert. Die Jagd gehört doch zum Naturschutz. Schauen wir doch mal in die Nachbarländer Schweiz und Frankreich.
Schon vor vielen Jahrzehnten hat man in Frankreich die mächtige Jagdvereinigung "Office nationale de la chasse" mit damals fast 2 Mio. Jägern in eine Jagd- u. Naturschutzbehörde umgewandelt, die heute dem Umweltministerium untersteht. Sie hat u.a. bei der Wiedereinbürgerung des Luchses in den Südvogesen und dem Jura mitgewirkt. Auch ist sie maßgeblich für die Wiederansiedlung der Bären in den Pyrenäen verantwortlich. Gleichzeitig steuert sie aber auch unter Einhaltung aller EU-Richtlinien die Abschüsse von Kormoronen zum Schutze von Äschen und anderen seltenen Fischen. Über 50.000 Kormorane werden jedes Jahr in Frankreich erlegt. So sieht modernes Wildmanagement aus!

46. Kommentar von :Ohne Name

zu Kommentar 44: Dann muss diese sogenannte "Ehrfurcht vor dem Leben" aber auch konsequent für alle gelten!!!

Mit Ihrer Argumentation erklären Sie mir bitte: - jegliche Form von Masttierhaltung - sämtliche Produktion irgendwelcher Lederartikel - alle weiteren Produktionsformen von Tierprodukten, wie z.B. Gelatine - jedwede (auch ökologische) Tierhaltung mit dem Ziel Nahrungsmittelversorgung - selbst der Öko-Bauernhof ist kein Gnadenhof und hat

Mit Ihrer Argumentation erklären Sie mir bitte:

- jegliche Form von Masttierhaltung
- sämtliche Produktion irgendwelcher Lederartikel
- alle weiteren Produktionsformen von Tierprodukten, wie z.B. Gelatine
- jedwede (auch ökologische) Tierhaltung mit dem Ziel Nahrungsmittelversorgung
- selbst der Öko-Bauernhof ist kein Gnadenhof und hat Schlachttag
- das Füttern von fleischfressenden Wildtieren im Zoo und Tiergehegen
- sogar Ungezieferbeseitigung fällt darunter

Genau diese Argumentation ist das Dilemma: Hier in Baden-Württemberg leben keine 100% der Bevölkerung als Veganer. Nicht einmal ansatzweise!

Mit welchem Recht stellen Sie sich dann über die Jäger?
Was soll diese diskriminierende und diffamierende Ausgrenzung?

Ist für Sie das Argument "ich habe Hunger" oder "mich friert es an den Füssen" Grund genug, damit Sie töten lassen? Sie haben dann Rechtfertigung genug, aber die Rechtfertigungen der Jäger, wie Artenvielfalt bewahren, Hege betreiben und Beute machen gilt für Sie nicht?
Sind Sie etwas Besseres als Ihre jagenden Mitmenschen, die mit Leidenschaft Tier- und Naturschutz betreiben?

Leider scheint auch unsere Landesregierung hier ein Erklärungsproblem zu haben, das jedoch dort einfach wegignoriert wird.

Bitte erklären Sie mir als Jäger diese scheinheilige Doppelmoral endlich mal schlüssig!

47. Kommentar von :Ohne Name
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
48. Kommentar von :Ohne Name

Zu Kommentar 38: Welch ein Bild oder besser: Welch ein Gemetzel????

Auch ich habe den Fuchs schon kennen lernen dürfen. Leider überhaupt nicht von seiner positiven Seite wie Sie! Ich hatte 2 Jahre eine Auffangstation für Enten, die verletzt bei mir abgegeben wurden. Hauptsächlich Stockenten. Viele davon waren durch Autos angefahren oder durch Greifvögel verletzt. Ich habe Sie wieder aufgepäppelt und

Auch ich habe den Fuchs schon kennen lernen dürfen. Leider überhaupt nicht von seiner positiven Seite wie Sie!

Ich hatte 2 Jahre eine Auffangstation für Enten, die verletzt bei mir abgegeben wurden. Hauptsächlich Stockenten. Viele davon waren durch Autos angefahren oder durch Greifvögel verletzt. Ich habe Sie wieder aufgepäppelt und anschließend in die Freiheit entlassen.

Ein jähes Ende fand meine Auffangsstation durch einen oder mehrere Füchse, der innerhalb von 3 Nächten alle vorhandenen Enten "abgemetzelt" hat. Trotz verstärkter Zäune hat er innerhalb dieser 3 Nächte alle Enten umgebracht. Dabei gab es in direkter Nachbarschaft eine große Scheune mit zahllosen Mäusen. Er hat allen Enten hintereinander den Kopf/Hals abgebissen und sie einfach liegen gelassen.
Danach habe ich meine Station geschlossen, da ich keine Lust hatte, nur noch Aas zu beseitigen.
Ich will ja ihr schönes Weltbild vom Fuchs nicht zerstören, aber können Sie mir das erklären?

Welch ein Bild würde ich wirklich nicht dazu sagen, sondern welch ein Gemetzel!

49. Kommentar von :Ohne Name

Zu Kommentar 45: Jagd- und Naturschutz

Lieber OHNE NAME, ich denke, der Landesjagdverband hat überhaupt kein Problem, wenn man Jagd- und Naturschutz nebeneinander auf Augenhöhe sehen würde. Aber mit diesen neuen Regelungen steht der Jagdschutz unter dem "Diktat" des sogenannten "Naturschutz". Leider läßt der Gesetzestext keinen anderen Schluss zu, dass der ideologische Naturschutz

Lieber OHNE NAME,

ich denke, der Landesjagdverband hat überhaupt kein Problem, wenn man Jagd- und Naturschutz nebeneinander auf Augenhöhe sehen würde.
Aber mit diesen neuen Regelungen steht der Jagdschutz unter dem "Diktat" des sogenannten "Naturschutz".
Leider läßt der Gesetzestext keinen anderen Schluss zu, dass der ideologische Naturschutz das letzte Wort vor dem praktischen Naturschutz u.a. des Landesjagdverbands hat.
Dabei betreibt der Landesjagdverband seit Jahrzehnten aktiven Natur-, Tier- und Artenschutz.
Viele der durch Jäger geschaffenen und geretteten Biotope gäbe es heute gar nicht. Das will aber irgendwie keiner wahrhaben und leider erkennt das neue Gesetz dem Landesjagdverband diesen Anspruch komplett ab.
Daher diese völlig verständliche Abwehrhaltung.
Wenn man dem Landesjagdverband jegliche Erfolge der Vergangenheit und Kompetenz aberkennt, darf man sich nicht wundern, wenn man auf Widerstand stößt.
Irgendwo ist es eine völlige Farce, wenn man denjenigen, die Biotope und Artenvielfalt erschaffen bzw. bewahrt haben nun erklären will, wie das behördlich (über-) reguliert funktioniert.

Nebenbei bemerkt: Haben Sie sich mal den Kormoran im neuen Gesetz angeschaut?
Ihr positives Beispiel für Frankreich funktioniert zukünftig für Baden-Württemberg leider gar nicht mehr, da der Komoran entgegen der Realität in die Klasse für kompletten Schutz wiederzufinden ist.
Eine bisher relativ unbürokratische Vorgehensweise für den Schutz von Fischen gibt es dann nicht mehr! Ihre Äschen sind damit zumindest in Ba-Wü dem Ende geweiht!

50. Kommentar von :Ohne Name

zu Kommentar 49

Die Jäger müssen sich auch dem Naturschutz unterordnen, so wie es z.B. auch der Pilzsammler im Wald tun muss. Der kann auch keine Pilze dort sammeln, wo es verboten ist. Die Streitfrage ist eher, was echter Naturschutz ist. Vögel sind im Gegensatz zu stummen Fischen besondere Sympathieträger. Die Äschen simd am Oberrhein größtenteils verschwunden.

Die Jäger müssen sich auch dem Naturschutz unterordnen, so wie es z.B. auch der Pilzsammler im Wald tun muss. Der kann auch keine Pilze dort sammeln, wo es verboten ist. Die Streitfrage ist eher, was echter Naturschutz ist. Vögel sind im Gegensatz zu stummen Fischen besondere Sympathieträger. Die Äschen simd am Oberrhein größtenteils verschwunden. Im Schwarzwald leiden die Forellen ohnehin schon unter dem Klimawandel und jetzt kommt noch das Abschussverbot für den Kormoran hinzu. Im Neckar sieht es mit dem Salmonidenbestand ebenfalls sehr schlecht aus. Hier sollte in der Tat die Nabu für eine wissenschaftliche Betrachtung sorgen. Im Elsass gibt es zur Zeit ein komplettes Angelverbot für den Aal. Eine EU-Schutzbestimmung wird dort streng umgesetzt. Bei uns hingegen passiert von Seiten der Nabu nichts. Der Jägerschaft tut sicherlich viel für den Umweltschutz, aber in der Vergangenheit gab es auch einige Patzer. So hat die deutsche Jägerschaft eine Beteiligung am gemeinsamen Luchsprogramm zur Wiedereinbürgerung im Dreiländereck damals abgelehnt. Franzosen und Schweizer haben das bis heute erfolgreiche Programm selbst durchgeführt und finanziert. Auch stehen die Landesjagdverbände aus meiner Sicht zu kritisch gegenüber dem Wolf. Das kommt in der Öffentlichkeit nicht gut an.

Andreas aus Stuttgart