Abschnitt 5

Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung

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Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 5 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der fünfte Abschnitt fasst die bisher im Bundesjagdgesetz und im Landesjagdgesetz formulierten spezifischen Regelungen, die bei der Ausübung der Jagd gelten, zusammen. Dazu gehören neben einigen den jagdausübungsberechtigten Personen zustehenden Rechten insbesondere Regelungen, Verbote und Beschränkungen, die sich aus Tierschutzaspekten ergeben. Unter anderem handelt es sich um Regelungen zu Jagdmethoden, zum zulässigen oder gebotenen Umfang der Jagdausübung und zur Wildfolge. Wesentliche Änderungen ergeben sich durch das Verbot der Fütterung von Schalenwild, durch die Abschaffung des behördlichen Abschussplans bei Rehwild und durch einzelne Änderungen der sachlichen Verbote, wie im Bereich der Bau- und Fallenjagd.

Kommentare : Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

177. Kommentar von :Ohne Name

Hundeausbildung an der lebenden Ente

Antwort zu 157 vom 06.05.2014 von J. Langer Hallo Herr Langer, 1. Meine Geschichte stimmt. 2. Der Vorfall mit der halbtoten Ente mag vielleicht ein Extrem-Erlebnis gewesen sein, aber er war so einschneidend, dass ich es auch nach 30 Jahren nicht vergessen habe. (Warum die Ente bereits halbtot war, als mein Bruder und ich dazukamen, weiß

Antwort zu 157 vom 06.05.2014 von J. Langer

Hallo Herr Langer,

1. Meine Geschichte stimmt.

2. Der Vorfall mit der halbtoten Ente mag vielleicht ein Extrem-Erlebnis gewesen sein, aber er war so einschneidend, dass ich es auch nach 30 Jahren nicht vergessen habe.
(Warum die Ente bereits halbtot war, als mein Bruder und ich dazukamen, weiß ich nicht genau, ich kann es nur vermuten: Es war nur eine Ente, aber drei oder vier Hunde in einem relativ kleinen Weiher).

3. Selbst wenn man sagen würde, dass mein Erlebnis ein Extrem war und normalerweise keine Ente, die schon halbtot ist, sondern eine gesunde Enten für eine solch „Übung“ hergenommen wird, bleiben solche Dinge für mich Tierquälerei. Immerhin macht man eine gesunde Ente flugunfähig, man nimmt ihr also ihr natürliches Fluchtverhalten, und schickt dann einen Hund hinterher, dem sie schwimmend entkommen muss. Das ist mit Sicherheit Stress pur für die Ente, sie steht höchstwahrscheinlich Todesängste aus, die ich niemanden (auch keinem Jäger) wünsche.

4. Im Übrigen: Was soll eigentlich die ganze Entenjägerei? Ich habe gesehen, dass man die Enten im Winter (und teilweise auch darüber hinaus) füttert, ihre Gelege gegen Raubzeug zu schützen versucht, nur um sie später abschießen zu können. Ich glaube, dass der durch Enten verursachte Wildschaden vernachlässigbar ist. Und gefährlich sind sie auch nicht, oder? Und ihr Fleisch ist oft ziemlich „bleihaltig“.

5. Wenn Sie es unbedingt wollen, kann ich noch ein paar weitere Erlebnisse von mir aus der „glorreichen“ Jägerei vor mehr als 30 Jahren in dieses Portal stellen. Diese Erlebnisse reichen von einer Schwarzwildjagd, an der ein „richtig mutiger“ Jäger teilgenommen hat, über die nicht vorhandenen Schießkünste von Jägern bis zu dem Thema „wie behandelt ein Jäger seinen Hund“.

6. Auch ich habe in meiner Jugend Fußball gespielt. Aber ein Trainer hat mich nie getreten. Sie haben Recht, das Fußballspielen will (glücklicherweise) deshalb keiner verbieten.
Aber die Ausbildung von Hunden an lebenden Enten ist kein Fußball, sondern Tierquälerei in meinen Augen.

Werner Lock

176. Kommentar von :Ohne Name

Mehr praxisgerechter Tierschutz

Wenn ein Jäger ein Revier pachtet dann ist es ja auch selbstverständlich das er dort hin gelangen muss, sonst ist keine Jagdausübung möglich. Ich finde es etwas übertrieben wenn dann auch noch ein Wegegeld anfalen kann. Ebenso sind Jagdeinrichtungen zum ausüben der jagd sehr wichtig, hilfreich und erfolgsfördernd, sie werden meistens am waldrand

Wenn ein Jäger ein Revier pachtet dann ist es ja auch selbstverständlich das er dort hin gelangen muss, sonst ist keine Jagdausübung möglich. Ich finde es etwas übertrieben wenn dann auch noch ein Wegegeld anfalen kann. Ebenso sind Jagdeinrichtungen zum ausüben der jagd sehr wichtig, hilfreich und erfolgsfördernd, sie werden meistens am waldrand oder in Hecken errichtet, auch hier erachte ich eine Entschädigung für unzweckmässig.
Zu den sachlichen Verboten: Diese sind grösstenteils zweckmässig und rechtlich, der Schiesnachweis sollte meiner Ansicht nach auch zum lösen des Jagdscheins gehören und pflicht werden. Zu Punkt 10 bleibt mir nur zu sagen das man hier mal drüber nachdenken sollte, Nachtsicht- und -zieltechnik sollten für eine waidgerechte und Tierschutzgerechte bejagung bei nacht und in der Dämmerung zum sauberen erlegen von Schwarzwild erlaub werden. Es könnten viele Nachsuchen, Fehlschüsse, Krankschüsse, zerschossenes Wildbret oder gar verletztes Wild, das nicht gefunden wird, vermieden werden. Auch führende Bachen könnten deutlich besser angesprochen werden.
Es ist auch nicht verständlich warum an Kunstbauen gejagd werden darf und an Naturbauen nicht, das ist die selbe Art der Jagd.
Überall geht es um Tierschutz, daher frage ich mich was hat ein Fütterungsverbot mit Tierschutz zu tun. Jedes Stück Vieh wird gefüttert warum soll das Wild nicht gefüttert werden dürfen? Waldbau ist ein sehr grosser und wichtiger Wirtschaftszweig, wie soll das bestmöglich gelingen wenn das Wild hungrig im Wald stehen gelassen wird, da muss es ja an den Trieben und Knospen knabbern. Man kann doch nicht ganz BW pauschalisieren, man kann doch nicht die Rheinebene mit dem Schwarzwald vergleichen, man kann doch nicht den Bodensee mit der schwäbischen Alb vergleichen. Man vergleicht ja auch nicht Autos mit Fahrrädern. Für eine gesunde, kräftige und vielfälltige Tierwelt sollte auch zugefüttert werden das sind wir dem Wild auch ein Stück weit schuldig.

175. Kommentar von :Ohne Name

Bürokratisierung/ Fütterung/ Jagdruhe

Im Schutzmanagement werden den Jägern die Rechte des Jagdrechts genommen, die Verpflichtungen aber einseitig überbürdet. Der Jäger kann nicht mehr eigenverantwortlich handeln, sondern muss für vieles um Erlaubnis fragen. Es sollte z.B. bei der Fütterung eine klare Regelung geben, dass ab einer bestimmten Höhen- und Schneelage die Fütterung

Im Schutzmanagement werden den Jägern die Rechte des Jagdrechts genommen, die Verpflichtungen aber einseitig überbürdet. Der Jäger kann nicht mehr eigenverantwortlich handeln, sondern muss für vieles um Erlaubnis fragen.
Es sollte z.B. bei der Fütterung eine klare Regelung geben, dass ab einer bestimmten Höhen- und Schneelage die Fütterung weiterhin erlaubt ist, es kann nicht im Sinne des Naturschutzes sein, wenn das Wild im Wald verhungert. Mit diesen Grenzen würden auch die Gegebenheiten der einzelnen Regionen berücksichtigt werden.
Eine Jagdruhezeit macht nur den gewollten Sinn, wenn das Wild während dieser Zeit auch keinen anderen Druck, z.B. durch die Freizeit Waldnutzer erfährt. Wenn die Langläufer, Spazier- und Gassigänger auch weiter zu jeder Tages - und Nachtzeit im Wald unterwegs sind, wird das Wild permanent beunruhigt und kommt nicht zur angedachten Ruhe. Die dadurch entstehenden Verbisschäden darf dann der Jagdpächter bezahlen. Daran beteilgen sich die Naturnutzer nämlich nicht.

174. Kommentar von :Ohne Name

Fütterungsverbot

in Höhenlagen ab 700 Metern Hochschwarzwald und Schwäbische Alb ab 30 Zentimeter Schnee
muß das füttern erlaubt werden .

173. Kommentar von :Ohne Name

Schliefenanlagen+Baujagd

Hundeausbilder zeigt Tierrechtler an Der Inhaber einer Schliefenanlage in Baden-Württemberg hat Anzeige gegen die (unbekannten) Betreiber der Internetseite www.biteback.de erstattet. Anlass war ein in den dlv-Jagdmedien erschienener Bericht, demzufolge die militanten Tierschützer Informationen über Schliefenanlagen in Deutschland sammeln.

Hundeausbilder zeigt Tierrechtler an

Der Inhaber einer Schliefenanlage in Baden-Württemberg hat Anzeige gegen die (unbekannten) Betreiber der Internetseite www.biteback.de erstattet. Anlass war ein in den dlv-Jagdmedien erschienener Bericht, demzufolge die militanten Tierschützer Informationen über Schliefenanlagen in Deutschland sammeln.

mehr dazu lesen Sie hier:

http://www.jagderleben.de/anvisiert/akt-anzeige-schliefenanlage-sehtml

172. Kommentar von :Ohne Name

zu 171 Baujagd

Dieser Werbefilm der Jägerschaft über die Baujagd entspricht nicht der Realität in meinen Augen. Es ist so wie es ist, Werbung und Realität sind immer zweierlei. Endstanden ist dieser Film übrigens als Konter gegen den Filmbeitrag Waidmannsheil, dem Jäger auf der Spur. http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/45_min/hintergrund/jagd313.html In

Dieser Werbefilm der Jägerschaft über die Baujagd entspricht nicht der Realität in meinen Augen. Es ist so wie es ist, Werbung und Realität sind immer zweierlei.
Endstanden ist dieser Film übrigens als Konter gegen den Filmbeitrag Waidmannsheil, dem Jäger auf der Spur.
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/45_min/hintergrund/jagd313.html
In diesem Film brachte Hans Schindel vom Deutschen Jagdterrierclub den tierverachtenden Satz:
""Jeder Mensch, aber auch jedes Tier braucht Stress, um zu überleben. So wie der Hund gearbeitet werden muss, muss auch der Fuchs regelmäßig gearbeitet werden. Das trägt erheblich zu seinem persönlichen Wohlbefinden bei.""
Jetzt wieder Hans Schindel in dem Jägerwerbefilm, zusammen mit Hoffmann aus dem Saarland, der überlegt gegen die Schonzeit vom Iltis zu klagen und dem die Schonzeit für Jungfüchse im Saarland überhaupt nicht gefällt.
http://www.jagderleben.de/landesjaegertag-saarland-linke-pro-jagd
Um Baujagd als Jagdpraxis beibehalten zu dürfen, scheint den Jägern jedes Mittel recht zu sein.
Baujagd ist und bleibt Tierquälerei und gehört sofort verboten, wenn man Tierschutz im Lande wirklich ernst nimmt

171. Kommentar von :Ohne Name

Baujagd - tierschutzgerechte Jagdhundausbildung

Sehr sehenswerte und wichtige Information zur tierschutzgerechten Jagdhundeausbildung für die Baujagd:


http://www.youtube.com/watch?v=8RXtEHesvHk

170. Kommentar von :Ohne Name

Munition

Was bedeute der Wortlaut in §31 "4. Schalenwild mit Munition, deren Inhaltsstoffe bei Verzehr des Wildbrets einenachgewiesene gesundheitsschädliche Wirkung haben können, zu erlegen, " Hierzu generell ein Kommentar: Die Diskussion über alternative Geschosswerkstoffe ist leider nicht mehr praxisnah sondern m.E. ideologisiert. Ein Jagdgeschoß muss

Was bedeute der Wortlaut in §31 "4. Schalenwild mit Munition, deren Inhaltsstoffe bei Verzehr des Wildbrets einenachgewiesene gesundheitsschädliche Wirkung haben können, zu erlegen, "

Hierzu generell ein Kommentar:
Die Diskussion über alternative Geschosswerkstoffe ist leider nicht mehr praxisnah sondern m.E. ideologisiert. Ein Jagdgeschoß muss sicher töten, auch auf weitere Distanzen genügende Energie haben, kein gefährliches Abprallverhalten haben und darüberhinaus mit der Waffe harmonieren.
Leider ist die Bandbreite der Erfahrungen aus dem weiteren Umfeld bei bleifreien Geschossen sehr groß und beinhaltet z.T. Enttäuschendes...
Sofern sich der normale Jäger, der kein Ballistikexperte ist, auf keine wirklich belastbaren Erfahrungswerte und Testergebnisse alternativer Geschossmaterialien verlassen kann ist die Abkehr von der bewähreten Munition meiner Meinung nach ein unverantwortliches Experimentieren am Tier!!!

169. Kommentar von :Ohne Name

Allgemeine Jagdruhe im Frühjahr

Durch den regionalen starken Unterschied beim Beginn der Vegetationsperiode sind auch Jagdzeiten flexibel zu gestalten und auf Eigenverantwortlichkeit zu setzen.
Das Feldrevier muß hier bestimmen, nicht der (Staats-) Wald.

168. Kommentar von :Ohne Name

zu 165 Baujagd

Man liest ja immer sehr viel von Jägern über die angebliche Berechtigung der Baujagd. Jetzt sind also die Seuchen wieder am Zuge, die angeblich durch den Fuchs weiter getragen werden. Ich kann es wirklich nicht mehr hören, oder lesen. Fakt ist: Die Baujagd wird von Niederwildjägern ausgeübt, die auch gerne Teckelzüchter sind. Sinn der Baujagd ist,

Man liest ja immer sehr viel von Jägern über die angebliche Berechtigung der Baujagd. Jetzt sind also die Seuchen wieder am Zuge, die angeblich durch den Fuchs weiter getragen werden. Ich kann es wirklich nicht mehr hören, oder lesen.
Fakt ist: Die Baujagd wird von Niederwildjägern ausgeübt, die auch gerne Teckelzüchter sind. Sinn der Baujagd ist, seinen Bauhund bei dieser tierquälerischen Aktion am Wildtier Fuchs, oder Dachs zu beobachten und dabei als Jäger seine Freude zu haben,wenn sein Teckel dann so richtig zur Sache geht. Nicht umsonst nennt der Jäger die Baujagd "Fuchssprengen"
Die Qualen der Tiere spielen für den Jäger anscheinend wohl keine Rolle. Ein weiterer Grund ist und aus diesem ist diese mittelalterliche Jagdpraxis überhaupt entstanden, die Reduzierung eines Beutekonkurrenten, um selbst mehr Niederwild vor die Flinten zu bekommen. Bodenbrüter, oder Seuchen sind vorgeschobene Gründe, die sich die Jägerschaft erst in den letzten Jahren hat einfallen lassen, um diese sinnlose Jagd auf Füchse, oder Dachse dem unwissendem Bürger besser verkaufen zu können.
Baujagd ist für mich absolute Tierquälerei und gehört schon seit Jahrzehnten endlich verboten.
Ich hoffe, der Gesetzgeber wird es verstehen und lässt sich nicht von unsinnigen Begründungen der Jäger blenden.