Abschnitt 5

Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung

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Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 5 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der fünfte Abschnitt fasst die bisher im Bundesjagdgesetz und im Landesjagdgesetz formulierten spezifischen Regelungen, die bei der Ausübung der Jagd gelten, zusammen. Dazu gehören neben einigen den jagdausübungsberechtigten Personen zustehenden Rechten insbesondere Regelungen, Verbote und Beschränkungen, die sich aus Tierschutzaspekten ergeben. Unter anderem handelt es sich um Regelungen zu Jagdmethoden, zum zulässigen oder gebotenen Umfang der Jagdausübung und zur Wildfolge. Wesentliche Änderungen ergeben sich durch das Verbot der Fütterung von Schalenwild, durch die Abschaffung des behördlichen Abschussplans bei Rehwild und durch einzelne Änderungen der sachlichen Verbote, wie im Bereich der Bau- und Fallenjagd.

Kommentare

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

104. Kommentar von :Ohne Name

§ 33 Fütterungsverbot

Bekanntlich dauert auf der Schwäbischen Alb der Winter zumeist 2 Wochen länger und beginnt auch 2 Wochen früher. In dieser Zeit ist der Verbißdruck besonders hoch, weil die besonders die Rehe dann keine Winterruhe haben. Als ich vor Jahrzehnten das Jagen begann, wurden die Anpflanzungen durch Zäune geschützt, gefüttert wurde nur bei Bedarf. Der […]

Bekanntlich dauert auf der Schwäbischen Alb der Winter zumeist 2 Wochen länger und beginnt auch 2 Wochen früher. In dieser Zeit ist der Verbißdruck besonders hoch, weil die besonders die Rehe dann keine Winterruhe haben. Als ich vor Jahrzehnten das Jagen begann, wurden die Anpflanzungen durch Zäune geschützt, gefüttert wurde nur bei Bedarf. Der damalige Verfall der Holzpreise hatte zur Folge, daß man sich die Kosten für das Einzäunen gespart hat. Logischer Weise stieg der Verbiß an den Jungpflanzen rapide an. Die Entschädigung dafür stand im Jagdpachtvertrag. Als bei den Pächtern die

Entschädigungszahlungen in die Tausende gingen gaben die ersten auf. Durch gezielte Fütterungen gelang es uns, den Verbiß in tragbaren Grenzen zu halten. Die erlaubten Futtermittel (Apfeltrester mit etwas Hafer) dienen lediglich der Erhaltung und eignen sich nicht zum soganannten "Mästen". Das kann die Natur besser, wenn es Bucheckern und Eicheln in Massen gibt.. Dann werden auch die Fütterungen fast nicht angenommen. Ich befürchte nun, daß durch ein Fütterungsverbot der Verbiß wieder stark ansteigt und auf uns hohe Schadensersatzleistungen zukommen. Die meisten Jagdpächter hier sind auch nur "Normalverdiener" und haben mit den Schäden im Feld Probleme genug Die logische Folge von einem Fütterungsverbot ist meiner Meinung nach, daß die Jagd zu einen Privileg für Leute wird, denen eine Handvoll großer Geldscheine für den Verbiß an Forstpflanzen nichts ausmacht. daneben halte ich das durch Gesetz verordnete "Hungernlassen" von Wildtieren mit allen Folgen nicht für Tierschutzgerecht.

Lutz Curth, Jungnau

105. Kommentar von :Ohne Name

Fütterungsverbot

Wenn schon - dann bitte aber richtig und für alle !   Wie kann es denn angehen, daß ohne Murren und Gezauder jeder wie er nur möchte und was er nur möchte und ohne Einschränkungen in der Jahreszeit alle Vögel füttern kann. Auch Eichhörnchen, Enten, Tauben, etc. können bedenkenlos gefüttert werden. Viele füttern auch im Winter zB Raubvögel mit […]

Wenn schon - dann bitte aber richtig und für alle !

 

Wie kann es denn angehen, daß ohne Murren und Gezauder jeder wie er nur möchte und was er nur möchte und ohne Einschränkungen in der Jahreszeit alle Vögel füttern kann.

Auch Eichhörnchen, Enten, Tauben, etc. können bedenkenlos gefüttert werden.

Viele füttern auch im Winter zB Raubvögel mit Schlachtabfällen. Dies kann jedermann bedenkenlos tun - unkontrolliert und ohne Einschränkung.

 

Vielfach gibt es sogar Anleitungen und die Ermunterung zum Füttern auf Internetseiten einschlägiger Naturschutzverbände zur Fütterung von Wildvögeln und zum Bau von künstlichen Behausungen für diese Vögel.

 

Warum soll dieser Bestand an Wildvögeln eigentlich nicht auch sich selbst überlassen werden?

Da stehen die Meinungen und Interessen der meinungsmachenden Verbände im Naturschutz sehr weit auseinander.

 

Es geht hier augenscheinlich nicht um die Wildtiere selbst - sondern um´s "Rechthaben" und um die Beschneidung der Jäger in ihrem Tun.

 

Wir haben in unserem Ländle sehr unterschiedliche geografische und klimatische Bedingungen - gerade im Winter. Während z.B. in der Ortenau die Leute schon in der Sonne im Eiscaffee sitzen, haben wir oft auf der Schwäbischen Alb zur gleichen Zeit noch kniehoch Schnee.

 

Und jetzt wollen Sie einem geschulten und geprüften Fachmann der in seinem Gebiet (Jagdrevier) seit vielen Jahren die Verhältnisse in Wald und Flur außerordentlich gut kennt, die Fähigkeit aberkennen, zu entscheiden, ob es für den Wildbestand im Winter gut ist den Wildtieren Futter auszubringen?

 

Glauben Sie mir bitte: Ihr Entwurf des neuen Gesetzes ist weder modern oder praxisgerecht, noch durchdacht. Zu viele sachliche Fehler lassen eine ideologische Steuerung deutlich durchblicken !

 

106. Kommentar von :Ohne Name

Baujagd am Naturbau

Sehr geehrter Herr Bonde, seit vielen Jahren führe ich Erdhunde und Vorstehhunde sowohl auf der Einzeljagd, auf Drück- und Treibjagden als auch auf der Baujagd. Zur Zeit habe ich drei Terrier und zwei Münsterländer Unsere Hunde leben wie Familienmitglieder mit uns im Haus. Wenn Sie in der Begründung zum Verbot der Baujagd anführen, dass Erdhunde […]

Sehr geehrter Herr Bonde,

seit vielen Jahren führe ich Erdhunde und Vorstehhunde sowohl auf der Einzeljagd, auf Drück- und Treibjagden als auch auf der Baujagd. Zur Zeit habe ich drei Terrier und zwei Münsterländer

Unsere Hunde leben wie Familienmitglieder mit uns im Haus.

Wenn Sie in der Begründung zum Verbot der Baujagd anführen, dass Erdhunde am Naturbau besonders durch den Dachs gefährdet sind so unterstellen Sie mir, dass ich leichtfertig die Gesundheit meiner Hunde aufs Spiel setze. Dies ist nicht der Fall. Ich könnte es auch vor meiner Familie nicht vertreten.

Ich weiß sehr wohl mit welchem Aufwand und mit welchen Kosten die Verletzungen der Hunde verbunden sind, ganz zu schweigen von den Schmerzen für das Tier und deshalb vermeide ich alles was die Gesundheit meiner Hunde unnötig gefährdet

Alle meine bisherigen fünf Terrier haben am Naturbau gejagt. Vor ihnen wurden mehrere hundert Füchse erlegt. Aber noch keiner meiner Hunde wurde jemals durch Dachse verletzt. Erstens jage ich nicht dort wo "Dachsverdacht" besteht und zweitens sind meine Hunde "Dachsrein", sie beachten ihn nicht sollte er doch mal in einem Bau stecken.

 

Ich kann Ihnen andererseits etliche teils sehr hohe Tierarztrechnungen für verletzte Hunde vorlegen. Alle diese Verletzungen sind ausschließlich die Folge von Drückjagden obwohl meine Hunde ausnahmslos Schutzwesten tragen. Hauptsächlich Schwarzwild aber immer wieder auch Nutria (im Schilf) fügen den Hunden die wirklich schlimmen Verletzungen zu.

Wenn Sie die Hunde wirklich schützen wollten, dann müssten Sie den Einsatz von Hunden auf Schalenwild-Drückjagden verbieten. Aber das wollen Sie ja wohl nicht wirklich - oder ???

 

Das Verbot der Baujagd am Naturbau ist meiner Meinung nach also keine sachliche Notwendigkeit um unsere Hunde zu schützen sondern eine weitere ideologisch motivierte Einschränkung einer sehr effektiven Jagdart auf den Fuchs.

107. Kommentar von :Ohne Name

Schießprüfungen für Jäger, §31 Sachliche Verbote (1) 1.

Ein Jäger (Jäger steht natürlich auch für Jägerin) muss aus Gründen der Schusswaffensicherheit und des Tierschutzes ein geübter und sicherer Schütze sein. Dies war nach meinen Beobachtungen als ehemaliger Jäger bei vielen Jägern leider nicht der Fall. Deshalb muss es zur Pflicht gemacht werden, dass jeder Jäger, der in Baden-Württemberg (besser […]

Ein Jäger (Jäger steht natürlich auch für Jägerin) muss aus Gründen der Schusswaffensicherheit und des Tierschutzes ein geübter und sicherer Schütze sein. Dies war nach meinen Beobachtungen als ehemaliger Jäger bei vielen Jägern leider nicht der Fall.

Deshalb muss es zur Pflicht gemacht werden, dass jeder Jäger, der in Baden-Württemberg (besser noch wäre in ganz Deutschland) die Jagd ausüben möchte, einmal jährlich eine behördlich überwachte Schießprüfung in allen jagdlichen Schießdisziplinen bestehen muss. Bei Nichtbestehen bzw. Nichterreichen von (festzulegenden) Mindestergebnissen muss einem solchen Jäger die Jagderlaubnis verwehrt bzw. entzogen werden.

Werner Lock

 

108. Kommentar von :Ohne Name

Schießprüfungen für Jäger, §31 Sachliche Verbote (1) 1.

Sehr geehrter Herr Lock,   wer soll das dann kontrollieren. in welchen Zeitraum wird das durchgeführt und auf welchen Ständen? Wenn jeder für die Prüfung mit Handhabung 15 min. braucht, so ist dies ein Gesamtaufwand von 4500 Stunden. Für diese Zeit brauchen Sie eine Standaufsicht und einen Prüfer, ausgehend von acht Stunden Schießzeit […]

Sehr geehrter Herr Lock,

 

wer soll das dann kontrollieren.

in welchen Zeitraum wird das durchgeführt und auf welchen Ständen?

Wenn jeder für die Prüfung mit Handhabung 15 min. braucht, so ist dies ein Gesamtaufwand von

4500 Stunden.

Für diese Zeit brauchen Sie eine Standaufsicht und einen Prüfer, ausgehend von acht Stunden Schießzeit entspricht dies einem Aufwand von 562,5 Stunden.

Selbst bei einer Aufteilung auf 5 Stände mit jeweils einem Kontrolleur wären 112,5 Tage nötig.

Da nun leider die Anzahl der Jagdlichen Schießstände nicht unbedingt aufsteigend, sonder sogar rückläufig ist, wird es schwer eine Schießpflicht zu kontrollieren.

Vor allem wer trägt die Kosten?

Soll der Steuerzahler die Kontrolleure finanzieren (es geht hier nicht um die Kosten für Jäger).

Ich bin dafür, dass jeder zum Üben geht, selber bin ich jede Woche beim schießen habe aber den Vorteil, dass ich einen Schießstand für den Kugelschuss vor der Haustüre habe.

 

Sollten Sie hierfür eine Praktikable Lösung haben, die niemanden benachteiligt oder

den Steuerzahler Geld kostet, wird hier auch nicht viel Gegenwehr zu erwarten sein.

 

109. Kommentar von :Ohne Name

zu 106 Baujagd

Jeder Baujäger riskiert während der Baujagd die Gesundheit seiner Hund bewusst, das ist einfach unstrittig! Unstrittig ist auch, daß sich sehr viele Hunde schwer verletzen, oder sogar getötet werden. Das Baujäger das nicht öffentlich zugeben ist schon klar, aber man kann schon seit vielen Jahren Schreckensbilder und dementsprechende Berichte über […]

Jeder Baujäger riskiert während der Baujagd die Gesundheit seiner Hund bewusst, das ist einfach unstrittig!

Unstrittig ist auch, daß sich sehr viele Hunde schwer verletzen, oder sogar getötet werden. Das Baujäger das nicht öffentlich zugeben ist schon klar, aber man kann schon seit vielen Jahren Schreckensbilder und dementsprechende Berichte über übelst zugerichtete Baujagdhunde verfolgen.

Baujagd ist Hobby und Wettbewerb für den Baujäger, für die Hunde ist es angezüchtetes Verhalten, was sie leider nicht ablegen. Hin und wieder zeigen sich doch Ängste bei bestimmten Bauhundrassen und die werden dann gnadenlos aussortiert. Nur Baujagdhunde mit gut antrainierter "Raubwildschärfe" werden zu diesen Jagden eingesetzt. Das zeigt schon sehr deutlich, daß diese Hunde gezielt auf das Töten von bestimmten Raubwildarten ausgebildet werden. Nicht umsonst wird dem erfolgreichen Bauhund nach dem ""Fuchssprengen"" der tote Fuchskadaver vor die Füße geschmissen, damit sich der Terrier dann an der Beute noch gut tun kann und ihn regelrecht zerreißt. Also, daß es bei Baujagden zu Verletzungen kommen kann und auch kommt ist damit zwangsläufig. Das eigentliche Problem ist aber auch, daß hier ein Tier auf das andere gehetzt wird. Der Fuchsbau ist der letzte Zufluchtsort für den Fuchs, oder auch im Dachsbau für den Dachs. Hier gilt die vielgepriesene Waidgerechtigkeit aber bei den Baujägern nicht, geht es doch gegen einen Beutekonkurrenten und für den scheint die Waidgerechtigkeit nicht zu gelten.

Wer seinen Hund wirklich liebt und als Familienmitglied betrachtet, setz ihn nicht solch einer Tortour aus.

Das vorliegende Gesetz erfüllt in diesem Fall nur die Grundbedingungen des Tierschutzes und wenigstens das sollte doch gegen die Erzählungen der Baujäger durchgesetzt werden können.

Auch hier kann man sich seine Meinung bilden:

jagdkritik.ch/files/Gutachten_zur_Baujagd_der_Stiftung_fr_das_Tier_im_Recht_1324.pdf

110. Kommentar von :Ohne Name
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111. Kommentar von :Ohne Name

Fallen- und Baujagd; Fütterungsverbot

@ zu 101 Fallenjagd: In der Tat, die rühmliche Ausnahme: Ein einsichtiger Jäger, der zu Recht die tierquälerische Fallen- und die Baujagd prinzipiell ablehnt! Allein die Ausbildung des Bauhundes am lebenden, in Schliefanlagen gefangengehaltenen Fuchses, der jeder Möglichkeit beraubt wird, seinem Schicksal zu entkommen, ist als hochgradige […]

@ zu 101 Fallenjagd: In der Tat, die rühmliche Ausnahme: Ein einsichtiger Jäger, der zu Recht die tierquälerische Fallen- und die Baujagd prinzipiell ablehnt! Allein die Ausbildung des Bauhundes am lebenden, in Schliefanlagen gefangengehaltenen Fuchses, der jeder Möglichkeit beraubt wird, seinem Schicksal zu entkommen, ist als hochgradige Tierquälerei zu bezeichnen, die längst schon verboten sein müsste.

 

@ zu 102 Fütterungsverbot: Die Tatsache, dass Wildtiere im Winter ohne Fütterung auskommen, hat auch heute noch Gültigkeit. Voraussetzung ist allerdings, dass sie in ihrer Winterruhe nicht gestört werden: "Der Landesjagdverband Baden-Württemberg ruft in einer Pressemeldung "Harte Zeiten für Wildtiere" vom 30.11.2010 Spaziergänger und Natursportler dazu auf, auf den Wegen zu bleiben und das Wild nicht zu stören. Der im Winter verminderte Stoffwechsel erfordert besondere Ruhe für Wildtiere. Jede Störung des Wildes verbraucht dringend für diese nahrungsarme Zeit benötigte Ressourcen. Von Jägern, die massiv in die Winterruhe der Tiere eingreifen, kein Wort vom Landesjagdverband.

 

Am 6.12.2010 berichtet die Südwestpresse über eine Bewegungsjagd mit 80 Jägern und 40 Treibern mit ihren Hunden bei großer Kälte und Schneelage bis 60 cm. Der Schwarzwälder Bote beschreibt am 21. Dezember eine großräumige revierübergreifende Bewegungsjagd mit 200 Jägern, 100 Treibern und mindestens 70 Hunden und eine weitere Drückjagd mit 35 Teilnehmern bei hoher Schneelage .

 

 

Jagdpresse und beispielsweise der Kreisjägermeister von Aachen berichten übereinstimmend davon, dass es schon bei nicht winterlichen Bedingungen bei Drück- und Treibjagden keineswegs immer tierschutzkonform zugeht. Das Wild ist häufig hochflüchtig, eine genaue Ansprache (welches Geschlecht, wie alt) ist kaum möglich, die durchschnittliche Wahrscheinlichkeit ein Tier tödlich zu treffen liegt bei 1:4 bis 1:3.

 

Der Sonderdruck "Wildbrethygiene" des Deutschen Landwirtschaftsverlages (2008) zitiert Untersuchungen, die eine Blattschussquote von lediglich 25-30 % bei Bewegungsjagden ergaben. Das heißt im Umkehrschluss dass bei vielen Tieren zunächst "nur" die Keule (das Bein) durchschossen wird, der Rücken verletzt wird, die Bauchdecke aufgeschossen wird. Weil es Jäger gibt, die nicht zu ihren Fehlschüssen stehen und eine Nachsuche ermöglichen, gibt es auch etliche Tiere, die einfach im Wald zugrunde gehen.

 

 

Der Landesjagdverband weiß es und seine Revierpächter ebenfalls: Winterruhe ist für viele Wildtiere eine Überlebensstrategie in harten Zeiten. Hirsche und Rehe reduzieren im Winter ihre Körpertemperatur, um Energie zu sparen. Sie stehen oft bewegungslos in der Landschaft. Ihr Herz schlägt statt 60 bis 70 Mal jetzt nur 30 bis 40 Mal in der Minute. Die Reaktionsfähigkeit ist stark herabgesetzt. Man spricht in diesem Zusammenhang oft von Winterstarre, die auch hilft die kalten Temperaturen zu ertragen. Werden die Tiere gestört und zur Flucht gezwungen, fährt der Körper den reduzierten Stoffwechsel hoch. Das Resultat: Die Tiere müssen hungern, weil es nicht genug zu fressen gibt. Oder sie fressen notgedrungen Knospen und Baumrinde und richten Schäden im Wald an.

 

 

Im Winter brauchen Wildtiere Ruhe mehr als alles andere und sind lediglich bei Störungen auf zusätzliche Fütterung angewiesen. Ein vollkommener Verzicht auf die Jagd in den Wintermonaten wäre nicht nur im Sinne des Tierschutzes, es wäre womöglich auch im Sinne des Waldes."

 

So viel zur Wissenserweiterung an die Herrscher über Wild und Wald, die in Ermangelung der erforderlichen Kenntnisse über die komplexen biologischen Zusammenhänge die alleinige Schuld sowohl an den Verbissschäden, als auch an den unzähligen Wildunfällen zu tragen haben.

 

Hinter ihrem massiven Protest gegen die Änderng des Jagdgesetzes in Baden-Württemberg steckt die Furcht, die bisher omnipotente Alleinmacht über Leben und Tod einzubüßen, mit der kritisch gesinnten Wissenschaft teilen zu müssen. Der Herr-im-Haus-Standpunkt der Jäger missachtet rigoros, was die Jagd sonst stets postuliert, dass das Wild Kulturgut aller Menschen sei.

 

Allein die Lust am Töten, die die Jäger in die Wälder treibt, rechtfertigt in keinster Weise, sie zu ihrer Schießbude zu machen.

 

Ich begrüße die längst überfällige Entscheidung zur Änderung des Jagdgesetzes!

 

112. Kommentar von :Ohne Name

Schießprüfungen für Jäger, §31 Sachliche Verbote (1) 1.

Antwort zu Nr. 108 von Hrn. Heubacher: Sehr geehrter Herr Heubacher, den Zeitraum bzw. Zeitabstand für die geforderten Schießprüfungen habe ich in meinem Beitrag genannt: einmal jährlich. Das wäre, glaube ich, nicht zu viel verlangt. Aber über den Zeitabstand könnte man ja vielleicht noch diskutieren. Ansonsten kann ich leider mit Ihren […]

Antwort zu Nr. 108 von Hrn. Heubacher:

Sehr geehrter Herr Heubacher,

den Zeitraum bzw. Zeitabstand für die geforderten Schießprüfungen habe ich in meinem Beitrag genannt: einmal jährlich. Das wäre, glaube ich, nicht zu viel verlangt. Aber über den Zeitabstand könnte man ja vielleicht noch diskutieren.

Ansonsten kann ich leider mit Ihren Zeitkalkulation nicht sehr viel anfangen, weil mir da ein paar Grunddaten fehlen. Einige Daten könnten sowieso erst dann festgestellt werden, wenn das Gesamtkonzept erarbeitet wäre.

Zu einem solchen Konzept möchte ich die nachfolgenden Vorschläge machen bzw. Anregungen geben.

Mit „behördlich überwachten Schießprüfungen“ meine ich nicht, dass bei allen Prüfungen Angestellte oder Beamte von den zuständigen Behörden zugegen sein müssen (obwohl wir ja genug davon haben, die so oder so bezahlt werden müssen.) Das Prüfen könnte durch von den Behörden bestellte Prüfer wahrgenommen werden. Oder die Prüfungen könnten von Firmen bzw. Organisationen durchgeführt, die von den Behörden „zertifiziert“ und autorisiert wurden. Z. B. sind der TÜV und die DEKRA ja auch keine Behörden und nehmen, zwar keine Prüfungen, aber wichtige Technik ab.

Was die geeigneten Schießstände betrifft, so sind m. E. noch genug davon da in Baden-Württemberg und in Deutschland (Jägervereinigungen, Schützenvereine, private Stände, usw.). Die Jäger müssten unter Umständen halt hin und wieder eine Anfahrt in Kauf nehmen. Im Übrigen: wer jagen will, muss auch dafür sorgen, dass er das Schießen üben kann. Ob in der Nähe oder weiter weg.

Die entstehenden Kosten im Zusammenhang mit den Prüfungen müssten auf jeden Fall über die Gebühren voll von den Jägern getragen werden. Zumindest von den Hobby-Jägern. Hobby-Jagd war schon immer teuer.

Es geht mir im Prinzip darum, die untalentierten und ungeübten „Schießnieten“ herauszufinden und von der Jagd auszuschließen. Das gilt leider auch für sehr alte und gebrechliche Jäger, die mir auch schon „über den Weg gelaufen“ sind. Zur Sicherheit der anderen Jäger, der Treiber, der Hunde und zum Schutz des Wildes vor großer Tierquälerei. Ein Jäger, der nicht gut schießen kann, ist wie ein Koch, der keinen Geschmacksinn hat, oder ein Musiker, der unmusikalisch oder schwerhörig ist, oder ein Maler, der farbenblind ist.

Im Übrigen: Der Bundesverband der Berufsjäger in Deutschland und der Bund der bayrischen Berufsjäger befürworten ebenfalls jährlich nachzuweisende Schießübungen. Allerdings in einer etwas „milderen“ Form, wie sie fordere. Diese Leute wissen am besten warum.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Lock

 

 

 

113. Kommentar von :Ohne Name

Verbot der Baujagd am Naturbau

„Vor dem Hintergrund, dass die Bejagung des Dachses effektiv am Ansitz durchgeführt werden kann, ist es aus Tierschutzgründen geboten, die Baujagd einzuschränken“ Bei der Baujagd geht es überhaupt nicht um die Bejagung des Dachses sondern ausschliesslich um die Bejagung des Fuchses. Deshalb ist dies Begründung zum Verbot der Baujagd unsinnig.  […]

„Vor dem Hintergrund,

dass die Bejagung des Dachses effektiv am Ansitz durchgeführt werden

kann, ist es aus Tierschutzgründen geboten, die Baujagd einzuschränken“

Bei der Baujagd geht es überhaupt nicht um die Bejagung des Dachses sondern ausschliesslich um die Bejagung des Fuchses. Deshalb ist dies Begründung zum Verbot der Baujagd unsinnig.

Hinzu kommt, dass diese Aussage in sich falsch ist und wer solches schreibt und so argumentiert entlarvt sich selber der Unwissenheit.

Der Dachs ist sehr schwierig zu bejagen. Er ist nachtaktiv, Jagdzeit Aug-Sept. In dieser Zeit steht der Mais brusthoch, die Frucht hüfthoch und die Weiden kniehoch. Der Dachs wechselt in der Dunkelheit vom Wald ins Feld und es bleiben sehr wenige klare Vollmondnächte um den Dachs zu bejagen.

Es würde alleine helfen die Abschussstatistik heranzuziehen. Schauen Sie doch einfach mal nach wieviele Dachse im Staatsforst erlegt werden und vergleichen Sie diese Fakten mit der Reproduktionsrate. Den Zahlen der Forstbeamte können Sie doch vertrauen.

Mich schaudert der Gedanke, dass Leute mit diesem Manko an Fachwissen am Jagdrecht rumexperimentieren, so zu sagen learning by doing und das auf Kosten unserer Wildtiere.

Thomas Schlecker

staatl. geprüft. Naturschützer