Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 5 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.
Der fünfte Abschnitt fasst die bisher im Bundesjagdgesetz und im Landesjagdgesetz formulierten spezifischen Regelungen, die bei der Ausübung der Jagd gelten, zusammen. Dazu gehören neben einigen den jagdausübungsberechtigten Personen zustehenden Rechten insbesondere Regelungen, Verbote und Beschränkungen, die sich aus Tierschutzaspekten ergeben. Unter anderem handelt es sich um Regelungen zu Jagdmethoden, zum zulässigen oder gebotenen Umfang der Jagdausübung und zur Wildfolge. Wesentliche Änderungen ergeben sich durch das Verbot der Fütterung von Schalenwild, durch die Abschaffung des behördlichen Abschussplans bei Rehwild und durch einzelne Änderungen der sachlichen Verbote, wie im Bereich der Bau- und Fallenjagd.
Kommentare : Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung
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Fallenjagd
Ich finde es einfach im Sinne des Naturschutzes und insbesondere im Sinne des Tierschutzes nicht glaubhaft, daß jedermann wie und wo er will und ohne Ausbildung Wirbeltiere (z.B. Mäuse und Ratten) mit Totschlagsfallen fangen darf. Ein Jäger, der hierzu eine Ausbildung hat, soll künftig keinen Marder fachgerecht mittels einer (lt. aktuelles
Ich finde es einfach im Sinne des Naturschutzes und insbesondere im Sinne des Tierschutzes nicht glaubhaft, daß jedermann wie und wo er will und ohne Ausbildung Wirbeltiere (z.B. Mäuse und Ratten) mit Totschlagsfallen fangen darf.
Ein Jäger, der hierzu eine Ausbildung hat, soll künftig keinen Marder fachgerecht mittels einer (lt. aktuelles Gesetz) registrierten Falle die im Fangbunker eingebracht ist fangen dürfen?
Das ist doch einfach unglaubwürdig - oder?
Hier werden doch Fronten unter dem Mäntelchen des Tierschutzes unter völlig falschen Sachverhalten aufgebaut: 1. ist eine Ratte weniger lebenswert als ein z.B ein Marder? und warum sind in Baden Württemberg Naturschützer / Grüner, etc.= gute Menschen und ) und Jäger = böse Menschen?
Ebenso kann Jedermann z.B. Rattengift und Mausgift ohne besondere Ausbildung ausbringen wie er nur möchte. Was passiert hier im Sinne des Tierschutzes. Was passiert hier, wenn das ein anderes Tier frisst, bzw. eine bereits vergiftete Ratte/Maus frisst?
Ich fordere deshalb im Sinne des Tierschutzes und der Glaubwürdigkeit in Baden Württemberg das sofortige Verbot der Fallenjagd für Jedermann.
Personen, die für die Fallenjagd ausgebildet wurden, (Jäger, Förster, Bisamfänger, etc) soll die Fallenjagd aus vernünftigem Grund erlaubt sein.
Das wäre doch Modern Herr Kretschmann !
Jagdruhe
Ich würde mir mal eine 24-monatige Jagdruhe wünschen.
Da würde es sich dann zeigen, wie toll sich hier dann alles von selbst regelt.
Hundeausbildung 117
Sehr geehrter Herr Lock,
Was erzählen Sie hier für einen Mist. Sie waren hundertprozentig nie bei einer Hundeausbildung dabei.. Kein Hund der Welt kann eine schwimmende Ente einholen. Ich denke ihr Entenbericht war auch eine Ente. Wenn man nicht mehr weiterkommkt, dann muß man halt Schauermärchen erfinden.
Ernst Eberle
Bleifreie Munition
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Es freut mich, dass Sie das Jagdgesetz zur Chefsache erklärt haben. So kann ich sicher sein, dass Sachlichkeit den Vorrang vor Unkenntnis haben wird. Blei kann als fester Stoff im Menschen und im Tier nicht gelöst werden. Blei muss in gelöster Form vorliegen, um im Körper bei Mensch und Tier ebenso negative
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident!
Es freut mich, dass Sie das Jagdgesetz zur Chefsache erklärt haben. So kann ich sicher sein, dass Sachlichkeit den Vorrang vor Unkenntnis haben wird.
Blei kann als fester Stoff im Menschen und im Tier nicht gelöst werden. Blei muss in gelöster Form vorliegen, um im Körper bei Mensch und Tier ebenso negative (giftige) Auswirkungen haben wie in der Umwelt.
Wenn hier die Aufnahme über die Nahrung betrachtet wird, muss allerdings festgestellt werden, dass der durchschnittliche Mensch mit Kartoffeln, Getreide und Bier zusammen 500 mal mehr Blei aufnimmt als mit seinem Wildverzehr.
Das Blei unser Ökosystem belastet ist unbestritten.
Der größte, flächendeckende Schadstoffeintrag erfolgter wohl in der Zeit des verbleiten Benzins. Deshalb sind auch heute noch nachweisbare Spuren in unseren Lebens- und Genußmitteln .
Hier einige Beispiele: Kartoffeln 6,9, Getreide 6,9, Bier 6,2, Blattgemüse 4,0, Schweinefleisch 3,2, Mineralwasser 3,0, Reis 1,4, Geflügel 0,94, Eier 0,3, Wildfleisch 0,04, Sojamilch 0,04
Der Eintrag der Jagdgeschosse in freier Wildbahn ist praktisch vernachlässigbar klein, einzig das Bleischrot gibt immer wieder Anlass zu Diskussionen in Nordamerika, wegen angeblich verbleiten Weisskopfadlern, bei uns sind es die Seeadler. Diese Tiere stehen aber am Ende der Nahrungskette und dürften schon aus diesem Grund einen ähnlich hohen Bleianteil in ihren Organen aufweisen, wie die Haifische in den Oceanen.
Warum wartet man nicht mit solchen Vorschriften, bis die Bundesregierung die Untersuchungsergebnisse über die Belastung des Wildkörpers mit bleihaltigen Geschossen vorliegen?
Übrigens, wenn Herr Bonde in der Zeitung verlauten lässt, dass die Jäger viel erreicht hätten, so ist das im Netz ein eindeutiger Verstoß gegen die Netiquette. Warum wird bei Ihnen im Netz darauf hingewiesen, dass das ein Verstoß ist, der von Ihnen gelöscht wird.- Haben die Normalbürger weniger Rechte???
Wenn Verbot zum Schutz der Hunde, dann Verbot der Drückjagd auf Schwarzwild!
Ich kann Ihnen versichern, dass die Bedenken des Herrn Lock, die sicherlich viele teilen, dass die Baujagd schwere Verletzungen beim Hund hervorruft, weitgehend unbegründet sind. Ich kenne mehrere Jäger, die seit Jahren Baujagd betreiben und ich kann Ihnen versichern, dass sich die Hunde dabei noch nie schwer verletzten. Wie bereits angeführt
Ich kann Ihnen versichern, dass die Bedenken des Herrn Lock, die sicherlich viele teilen, dass die Baujagd schwere Verletzungen beim Hund hervorruft, weitgehend unbegründet sind. Ich kenne mehrere Jäger, die seit Jahren Baujagd betreiben und ich kann Ihnen versichern, dass sich die Hunde dabei noch nie schwer verletzten. Wie bereits angeführt wurde, kann ein Jäger sehr wohl unterscheiden, ob ein Dachs im Bau ist oder nicht. Außerdem kann man einen Bauhund auch "Dachsrein" machen. Das bedeutet ihn so erziehen, dass er den Dachs im Bau in Ruhe lässt. Der Kampf mit dem Dachs kann somit vermieden werden.
Wenn es bei einem Verbot der Baujagd wirklich um den Schutz der Hunde geht, müsste man die Drückjagd auf Schwarzwild ebenso verbieten. Wer sich mit dem Thema befasst, wird sehr schnell herausfinden, dass Verletzungen im Bau im Vergleich zu schweren Verletzungen durch Schwarzwild auf Drückjagden sehr selten vorkommen. Wenn sich ein Hund im Bau verletzt, ist dies meist keine schwere Verletzung sondern eher ein Loch in der Wange durch einen Biss. Zum Vergleich: ein Keiler stößt zum Angriff seine Hauer von unten gegen den Bauch des Hundes, was schwerste Verletzungen bis hin zu tödlichen Schnitt- und Stichwunden verursachen kann. Wenn also ein Verbot zum Schutz der Hunde erlassen werden soll, so muss dies für die Drückjagd auf Schwarzwild gelten. Aber ob unsere Regierung, speziell der Herr Bonde und der ÖJV ein solchen Verbot wollen steht auf einem anderen Blatt...
Die Baujagd gehört verboten
Wie die vielen Baujagd-Experten, die in diesem Portal schreiben, sicher wissen, leben Fuchs und Dachs oft in demselben Bau. Bei der sog. Baujagd kann es dazu kommen, dass sich die Erdhunde, die von den Jägern in die Bauten geschickt werden, um Füchse aus dem Bau zu sprengen, mit diesen, insbesondere mit Dachsen, schlimme Beißereien liefern, wobei
Wie die vielen Baujagd-Experten, die in diesem Portal schreiben, sicher wissen, leben Fuchs und Dachs oft in demselben Bau. Bei der sog. Baujagd kann es dazu kommen, dass sich die Erdhunde, die von den Jägern in die Bauten geschickt werden, um Füchse aus dem Bau zu sprengen, mit diesen, insbesondere mit Dachsen, schlimme Beißereien liefern, wobei die Hunde gegen Dachse fast immer die Unterlegenen sind. Oft verbeißen sich die Kontrahenten ineinander. Oder der Hund wird vom Dachs eingegraben, sodass er nicht mehr eigenständig aus dem Bau herauszukommen imstande ist.
Das Ausgraben des Hundes durch die Jäger in solchen Fällen ist meist blanke Theorie, weil, erstens, in der Regel Wurzelwerk, Steinbrocken oder Felsen, oder alles zusammen, die Grabarbeiten erheblich behindern. Das Ausgraben wird deshalb nur äußerst selten durchgeführt.
Und, zweitens, ist beim Graben die Verletzungsgefahr für den Hund groß, weil meist schweres Gerät zum Ausgraben eingesetzt wird bzw. eingesetzt werden muss.
Mir ist es völlig unverständlich, dass Jäger ihre eigenen Hunde solchen Gefahren aussetzen. Zumal sich die meisten Jäger als „Natur- und T i e r s c h ü t z e r“ bezeichnen. Da liegt aus meiner Sicht ein grundlegendes Missverständnis darüber vor, was ein Tierschützer, oder nennen wir ihn einfach nur Tierfreund, wirklich ist.
Dabei gibt es auch andere Jagdarten, durch die man den Fuchs (wenn es denn schon unbedingt sein muss) bejagen kann: Durch Ansitz in der Ranzzeit oder am Luderplatz, oder durch die Lockjagd, oder bei einer Drückjagd, usw. Das sind natürlich etwas anspruchsvollere, unbequemere und womöglich auch weniger effiziente Jagdarten. Aber wenn man schon ein Jäger sein will, muss man auch bereit sein, viel Arbeit und Zeit in die Jagd zu investieren. Oder man lässt es besser ganz bleiben.
Meiner Meinung nach handelt es sich bei der Baujagd um ein vorsätzliches Aufeinanderhetzen von Tieren und somit um Tierquälerei.
Die Baujagd zu verbieten, ist deshalb goldrichtig.
Werner Lock
Fallenjagd etc.
In wie weit werden diese Gesetze in den Privatbereich übernommen? Oder diskriminiert man damit nur die Jägerschaft? Werden dann auch alle Mäuse und Rattenfallen welche töten, verboten? Wird die Winterfütterung für Vögel und Tiere im Privatbereich verboten? Wird den Sportschützen verboten mit Bleihaltiger Munition zu schießen? Wird konsequent das
In wie weit werden diese Gesetze in den Privatbereich übernommen? Oder diskriminiert man damit nur die Jägerschaft? Werden dann auch alle Mäuse und Rattenfallen welche töten, verboten? Wird die Winterfütterung für Vögel und Tiere im Privatbereich verboten? Wird den Sportschützen verboten mit Bleihaltiger Munition zu schießen? Wird konsequent das füttern von Enten, Schwänen und Gänsen an Seen und Flüssen verboten? Gleiches Recht für alle!!
Ab wann ist eine Vogelgruppe eine Vogelgruppe? ab 2, 3,4 oder Wie vielen?
Hier wird von sogenannten Tierschutzverbänden massiv Front gemacht gegen die Kirrung von Schwarzwild. Die Kirrung ist einer der wenigen Orte an denen ein Wildtier schnell und Sauber getötet werden kann. Keine Rotte Wildschweine wird von der geringen Menge an Mais welche dort ausgebracht wird satt. Das ist auch nicht der Sinn einer Kirrung. Mir ist es lieber die Wildschweine ziehen über die Kirrungen als das sie in des Bauers Mais oder Getreide stehen.
Es wird ein Hoch auf die Drückjagden ausgerufen, bei denen doch die eigentlichen Probleme mit entstehen. Kaum eine Drückjagd wo keine Leitbache erschossen wurde, zu viel zerschossenes Wild welches nicht mehr in den Verzehr gebracht werden kann. Unnötig angeschossene Tiere die erst nach Stundenlanger Nachsuche erlöst werden können etc. Aber hier wird ja Geld verdient. Und um nichts anderes geht es hier.
Es geht den sogenannten Naturschutzverbänden und der Landesregierung sicherlich nicht um die Tiere oder den Naturschutz. Wenn dem so wäre, hätte man Ihnen längst die Gemeinnützigkeit aberkennen müssen. Hier lässt der NABU mehrmals Heckrinder erbärmlich verhungern, lässt Urlauber im Wattenmeer völlig unsinnige Branntgans Zählungen machen, Bekommt 500000 Euro Spendengelder wenn er eine Klage gegen einen Windpark zurückzieht der in einer Milan Brutkolonie steht (der BUND bekam übrigens 810000 Euro für seine Rücknahme einer ähnlichen Klage). Hier geht es nur um Geld und Macht.
Warum gibt es keine Katzensteuer? Mehr als 2,5 Millionen Vögel werden Jährlich von Katzen getötet, darunter viele seltene und bedrohte Arten! Da traut man sich nicht ran, die Lobby ist zu groß und es könnten Spendengelder wegfallen. Hier sollte mal Tacheles geredet werden.
MfG
J.Wagner
zu § 35 Abs. 7
Wenn man ein neues Jagdgesetz macht, sollte dieses wie im Vorwort sich nicht nur an den neuesten wildtierökologischen Erkenntnissen ausrichten, sondern auch an den erheblich gestiegenen Anforderungen an die Wildbrethygiene. Unter diesem Aspekt ist das Vorlegen eines erlegten Stückes völliger Nonsens - es sei denn, der Gesetzgeber versteht darunter,
Wenn man ein neues Jagdgesetz macht, sollte dieses wie im Vorwort sich nicht nur an den neuesten wildtierökologischen Erkenntnissen ausrichten, sondern auch an den erheblich gestiegenen Anforderungen an die Wildbrethygiene. Unter diesem Aspekt ist das Vorlegen eines erlegten Stückes völliger Nonsens - es sei denn, der Gesetzgeber versteht darunter, dass die untere Jagdbehörde den Jäger aufsucht und sich dort das erlegte Stück zeigen lässt.
Auch das Vorlegen von Teilen erfordert, dass die Kühlkette bis zum Vorlegen nicht unterbrochen wird.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Anforderungen des Abs. 7 unter Berücksichtigung der Wildbrethygiene (einhalten der Kühlkette usw.) nicht mehr zeitgemäß sind bzw. sogar gegen geltende Vorschriften verstoßen könnte, da der Jäger sicherlich nicht verpflichtet ist sich, einen Kühlwagen anzuschaffen nur damit er das Wild vorlegen kann.
zu § 33 Abs. 5
Laut Kommentar soll der Abstand von 100 Metern zu Reviergrenzen der Abwehr von Gefahren, die durch eine Jagdausübung an der Reviergrenze eintreten können, sowie dem Tierschutz, da Nachsuchen über die Reviergrenzen hinweg reduziert werden. Mir ist kein Fall bekannt, indem durch eine Kirrung unter den 100 Metern eine Gefahr für die Jagdausübung an
Laut Kommentar soll der Abstand von 100 Metern zu Reviergrenzen der Abwehr von Gefahren, die durch eine Jagdausübung an der Reviergrenze eintreten können, sowie dem Tierschutz, da Nachsuchen über die Reviergrenzen hinweg reduziert werden.
Mir ist kein Fall bekannt, indem durch eine Kirrung unter den 100 Metern eine Gefahr für die Jagdausübung an den Reviergrenze eingetreten ist. Eine solche hypothetische Kausalität dient einzig und alleine dazu, in kleinflächigen Revieren die Kirrungen zu unterbinden. Das dürfte dem Gesetzgeber aber bekannt sein, wenn er wie in § 10 Reviere ab 75 Hektar zulässt!
Es ist dann schlicht und einfach so, dass bei diesen kleinen Waldrevieren Kirrungen nicht mehr erlaubt sind. Die 100 Meter Grenze ist deshalb nicht im Gesetz aufzunehmen!
Insbesondere auch deshalb nicht, wenn wie im Entwurf im § 39 Abs. 1 eine schriftliche Vereinbarung zur Wildfolge zwischen den jagdausübungsberechtigten Personen vereinbart werden kann. Damit entfällt der im Kommentar angegeben Grund der Nachsuche über Reviergrenzen völlig.
Hier scheinen mir mehr ideologische Gründe ausschlaggebend gewesen zu sein als Fakten.