Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 5 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.
Der fünfte Abschnitt fasst die bisher im Bundesjagdgesetz und im Landesjagdgesetz formulierten spezifischen Regelungen, die bei der Ausübung der Jagd gelten, zusammen. Dazu gehören neben einigen den jagdausübungsberechtigten Personen zustehenden Rechten insbesondere Regelungen, Verbote und Beschränkungen, die sich aus Tierschutzaspekten ergeben. Unter anderem handelt es sich um Regelungen zu Jagdmethoden, zum zulässigen oder gebotenen Umfang der Jagdausübung und zur Wildfolge. Wesentliche Änderungen ergeben sich durch das Verbot der Fütterung von Schalenwild, durch die Abschaffung des behördlichen Abschussplans bei Rehwild und durch einzelne Änderungen der sachlichen Verbote, wie im Bereich der Bau- und Fallenjagd.
Kommentare
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bleifreie Munition
Die tatsächlichen Ursachen für die Umweltbelastungen bzw. Belastungen von Wildtieren mit Blei sind ganz andere und nicht von Jagdmunition bzw. bleihaltigen Geschossen hervorgerufen.
Bleihaltige Abgase unserer Industrie, die flächenmäßig Verseuchung unserer Böden durch Blei, das noch bis vor ca. 20 Jahren in hoher Konzentration unserem Benzin beigemischt worden ist und das auf diesem Weg in Tausenden von Tonnen in die Landschaft emittiert wurde.
Außerdem das etliche Jahre lange Ausbringen von Millionen von Tonnen bleibelasteter Klärschlämme auf landwirtschaftliche Flächen.
Blei ist somit überall in der Umwelt schon überaus reichlich vorhanden und daher reichert es sich in der Nahrungskette zu immer höheren Konzentrationen an. Das ist also ein Vorgang, der schon seit Jahrzehnten in der Natur vor sich geht und wohl auch nicht aufzuhalten ist.
Am Ende der Nahrungskette stehen nun einmal die Beutegreifer und auch wir Menschen.
Bleibelastung, das wird leider in diesem Zusammenhang völlig unerwähnt gelassen, findet man in jedem Beutegreifer, in jedem Fuchs, Hund, Dachs, auch in jedem Seeadler und eben auch beim Menschen. Unter anderem auch bei Menschen, die nie Wildbret, geschweige denn Aufbruch essen.
Bei Menschen, die regelmäßig Wildbret essen, ist nachweislich die Bleibelastung auch nicht höher als bei nicht Wildbret essenden.
Das heißt, jedes Lebewesen in der Natur, vor allem in den Industrieländern, auch solche, die nie in ihrem Leben einem Bleigeschoss auch nur in die Nähe gekommen sind, sind bleibelastet !!!
Von NABU, BUND und Grünen hört man natürlich kein Wort davon, natürlich nicht, die Jäger und die Jagd sind die Schuldigen an der Bleibelastung in der Umwelt.
Wer jetzt meint, mit keineswegs ausgereiften und genügend in ihrer Tötungswirkung getesteten, bleilosen Geschoßkonstruktionen, quasi hoppla-hopp per Gesetzesänderung, die Umwelt vor Bleiverseuchung zu retten, der nimmt, wieder besseres Wissen, Tierleid in kauf, macht unsere Wildtiere zu Versuchskaninchen und die freie Natur zum Versuchslabor.
Fütterung/Abschussplan
§33 Fütterung...:
Hierzu ist folgendes anzumerken: Ich möchte nicht beurteilen, ob eine Fütterung bei uns in Baden Württemberg notwendig ist, oder nicht. Nur muss man konsequenterweise dann auch die Fütterung von z.B. Vögeln verbieten. Es kann nicht angehen, dass man es dem Jäger verbietet (der für den damit evtl. verursachten Schaden aufkommen muss) und anderen Personen erlaubt. Egal wie niedlich die lieben Vögelein sind. Gleiches Recht für alle. Auch wenn das den selbsternannten Natur- und Tierschützern nicht gefällt.
§35 Abschussplan:
Roba ins Gesetz aufzunehmen ist letztendlich konsequent und in Ordnung.
§38 Vermeidbare Leiden:
Hier möchte ich nur das Thema "bleifrei" nennen. Nach meiner Erfahrung ist die Tötungswirkung vor allem beim Reh deutlich schlechter, als mit bleihaltiger Munition. Wie verträgt sich so etwas?
Sachliche Verbote
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir Jäger haben alle eine staatliche Schiessprüfung absolviert, wo bleibt die viel besagte Entbürokratissierung.Es entstehen nur noch mehr Kosten.Wir gehen aus freier Entscheidung auf den Schiessstand. Und zwischen "echter Jagd" und Schiessstand bestehen meilenweite Unterschiede.Darüber hinaus würden wir Waidmänner nie in Vogelgruppen schiessen.
Geben Sie uns Jägern das Vertrauen!!
Fütterung / Wildruhe
Man will dem Jäger seine Eigenentscheidung durch Gesetzesänderung entziehen.
Wer als der Jäger selbst, soll entscheiden ob jetzt gerade die Wetterverhältnisse ein Füttern abverlangt.
Durch unsere unterschiedliche Höhenlagen und Dauer der Wintermonate kann nicht von generellen
Vergleichen ausgegangen werden.
Im Schwarzwald, sowie auf der Schw. Alb ist ein längerer und Schneereicherer Winter als um Stuttgart herum.
Daher muss die Fütterung und Kirrung in Eigenverantwortung der Jäger bleiben.
Eine Wildruhe würde man schon erzielen, wenn die Freizeitsuchende Bevölkerung ab der Dämmerungszeit den Wald meiden würden, was aber immer weniger der Fall ist.
Tierschutz ist nicht teilbar
Der Singvogel wird an allen Ecken oftmals mit problembehaftetem Futter (fremde Sämereien mit entsprechenden Auswirkungen auf die heimischen Arten) gefüttert und das Schalenwild soll speziell in Regionen mit harten Wintern verhungern ? Das passt nicht zusammen. Und selbst wenn dann irgend ein Beirat oder eine Behörde die Fütterung in einer Notzeit anordnen sollte, wie soll dann mit was gefüttert werden ? Im Winter wächst kein geeignetes Futter, das muss bereits im Herbst "angelegt" werden und da ist das Wetter im Winter nur schwer abzuschätzen.
Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung
Wer ein Revier gepachtet weiss in der Regel wie er sich zu verhalten hat. Auch was das sogenannte Füttern angeht. Die Freigabe der Rehwildbewirtschaftung ohne staatliche Abschussvorgabe zeigt doch am besten das dies in diesen Revieren auch sehr gut Funktioniert und diese Jäger das meiste richtig machen.
Zur Jagd ruhe gibt es sicherlich auch wissenschaftlichere Ergebnisse wie meine Meinung aber eine ist unbestreitbar, ein Wildbestand der ständig und das ganze Jahr mit allen Waldbenutzern (Waldarbeiter, Hundebesitzer, Spaziergänger, Reiter, Radfahrer, Pilzsammler usw..) seinen Lebensraum teilen soll kann sich nicht in ausruhen. Darüber hinaus soll der Jäger nun auch für diese Zeit Pacht und den entstandenen Wildschaden bezahlen. Wenn der Natur- und Tierschutz so gerne mitbestimmen möchte soll er doch für diese Jagd freie Zeit sämtliche Kosten, selbst verständlich nicht aus staatlich geförderten Mittel sondern wie der Jäger auch, aus seiner Privatschatulle übernehmen.
Darum muss für diesen Zeitraum unbedingt ein absolutes Begehungsverbot für alle beschlossen werden, dies muss dann unter Strafandrohung auch ständig überwacht werden allerdings nur vom Waldrand aus den ein Begehungsverbot betrifft selbstverständlich nicht nur die Besucher sondern auch die Schützer und Überwacher.
Schonzeit für den Fuchs und Einschränkung der Baujagd
Jäger sind durch ihren Hege Auftrag aus dem Bundesjagdgesetz dem Tier- und Naturschutz verpflichtet. Sie sind allerdings weit ab jeglicher Ideologie, sondern Praktiker und Realisten. Aus diesem Grund lehnen sie eine weitere Schonzeit für den Fuchs genauso ab, wie die Einschränkung der Baujagd. Während der Aufzucht seiner Jungen wird der Fuchs geschont, ansonsten gehört er scharf bejagt, denn er dezimiert nicht nur Hasen und Vögel. Er überträgt auch Krankheiten auf Hunde und Wildtiere (Staupe, Räude), aber auch den heimtückischen, weil erst zu spät erkannten und für den Menschen tödlichen Fuchsbandwurm. Je nach Region sind bereits 50% der Füchse von diesem Parasiten befallen.
Die Jagd und auch die Ausbildung des Jagdhundes am Naturbau soll verboten werden. Begründung: ein im Bau steckender Dachs kann für den Hund tödlich sein. Stimmt. Grundsätzlich leben Jagdhunde sehr gefährlich. Man denke nur an die Saujagd. Aber ohne Hunde geht es nun einmal nicht und es ist Aufgabe des Jägers und Hundeführers hier Vorsorge zu treffen. Nicht die des Gesetzgebers! Man kann einem Hund schon in frühester Jugend beibringen, dass ein Dachs gefährlich und damit tabu ist. Außerdem kennt jeder Jäger die Unterscheidungsmerkmale eines vom Dachs oder Fuchs befahrenen Baus. Insofern kann auch hier schon die Gefahr im Vorfeld minimiert werden. Im übrigen gibt es felsige Gegenden, wo man mit einem Kunstbau gar nicht trainieren kann.
Die Realität ist komplizierter und differenzierter als der Wunschgedanke, Fuchs und Hund vor unnötigem Leid zu bewahren.
Dr. Susanne Seydel
Zu § 33 Fütterung, Notzeit, Kirrung
Wenn Grün-Rot in Baden-Württemberg die Fütterung von Wildtieren wie Rehen selbst in Notzeiten in extremen Lagen oder bei extremer Witterung tatsächlich verbietet, dann gibt es also nur zwei Möglichkeiten:
1. Das Wild verhungert qualvoll, oder
2. es wird schon vorher brutal auf winzige Restbestände zusammengeschossen.
Ist das der neue politisch korrekte Tierschutz?
Auch dem Laien muß doch klar sein, daß die Tiere sich bei einem Fütterungsverbot eben verstärkt auf jene Felder begeben werden, welche den Landwirten als Lebensgrundlage dienen. Und wer schon einmal ein von Wildschweinen umgepflügtes Kartoffel-oder Maisfeld gesehen hat, der kann nicht bei vollem Verstand die Ablenkungsfütterung verbieten wollen.
Schonzeiten, Jagdruhe
Jagdruhe im Februar und März.
Wann ist den für den Jäger der angehalten ist Schonzeiten einzuhalten die beste Möglichkeit zu Jagen?
Die beste Zeit zu jagen ist eine beständige Wetterlage, am besten um die Zeit des Vollmondes wenn genügend Licht vorhanden ist und noch besser wenn Schnee liegt und die Bäume keine Blätter tragen. Dann kann der Jäger auch und gerade im Wald das Wild genau ansprechen und den gesetzlichen Vorschriften entsprechend erlegen.
Diese Form der Ansitzjagd ist die Art ohne Druck und Panik unter den Tieren zu jagen und waidgerecht zu erlegen.
Ansonsten wird es zu der verstärkten Nutzung von Saufangzäumen kommen die heute schon in wenigen Forstbetrieben eingesetzt werden. Wie das Wild hier dann grausam, allerdings unter behördlicher Beobachtung und Anweisung, abgeschlachtet wird ist ja bereits bekannt. Das kann keine Jäger und Tierschützer wollen.
b.mayr
Schonzeiten, Jagdruhe
Jagdruhe im Februar und März.
Wann ist den für den Jäger der angehalten ist Schonzeiten einzuhalten die beste Möglichkeit zu Jagen?
Die beste Zeit zu jagen ist eine beständige Wetterlage, am besten um die Zeit des Vollmondes wenn genügend Licht vorhanden ist und noch besser wenn Schnee liegt und die Bäume keine Blätter tragen. Dann kann der Jäger auch und gerade im Wald das Wild genau ansprechen und den gesetzlichen Vorschriften entsprechend erlegen.
Diese Form der Ansitzjagd ist die Art ohne Druck und Panik unter den Tieren zu jagen und waidgerecht zu erlegen.
Ansonsten wird es zu der verstärkten Nutzung von Saufangzäumen kommen die heute schon in wenigen Forstbetrieben eingesetzt werden. Wie das Wild hier dann grausam, allerdings unter behördlicher Beobachtung und Anweisung, abgeschlachtet wird ist ja bereits bekannt. Das kann keine Jäger und Tierschützer wollen.
b.mayr