Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 5 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.
Der fünfte Abschnitt fasst die bisher im Bundesjagdgesetz und im Landesjagdgesetz formulierten spezifischen Regelungen, die bei der Ausübung der Jagd gelten, zusammen. Dazu gehören neben einigen den jagdausübungsberechtigten Personen zustehenden Rechten insbesondere Regelungen, Verbote und Beschränkungen, die sich aus Tierschutzaspekten ergeben. Unter anderem handelt es sich um Regelungen zu Jagdmethoden, zum zulässigen oder gebotenen Umfang der Jagdausübung und zur Wildfolge. Wesentliche Änderungen ergeben sich durch das Verbot der Fütterung von Schalenwild, durch die Abschaffung des behördlichen Abschussplans bei Rehwild und durch einzelne Änderungen der sachlichen Verbote, wie im Bereich der Bau- und Fallenjagd.
Kommentare
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Kormoran Küstenvogel oder Killer der Gewässer?
Mich würde derzeit einfach mal interessieren wie denn der schwäbische Kormoran in der Politik gesehen wird. Bei beinahe jedem ausgedehnteren Spaziergang an hiesigen Gewässern ist dieser Zeitgenosse als eigentlicher Küstenvogel bei der Jagd zu beobachten. Lt. meinem Verständnis und v.a. der unfaßbaren Fressgier dieses Vogels kann ich keinerlei Sympathien wie z.B. für Reiher oder Störche aufbringen. Es gehört hierher eine Verpflichtung zu einer naturschutzwürdigen Bejagung dieses Nichtsnutzes! Ich hege mittlerweile größte Sympathien für Natur- und Gewässerkundige, welche diese Tatsache nicht bloß im Großinteresse des NABUs leisereden. Ich schreibe Ihnen diese Zeilen im übrigen als Nichtjäger!
Abschussplan
Wieso soll der Abschussplan abgeschafft werde. Es gibt eine Festsetzung des Abschusses die eingehalten werden soll. Es gibt keine Gründe dies zu ändern. Höchstens: Das Rehwild soll noch mehr bejagd werden. Wenn das Ihre Begründung ist, wo ist dann der Tierschutz und die Artenvielfalt.
Baujagd
Die Baujagd ist die größte tierquälerische Jagdmethode, neben einigen anderen, wie Treibjagden, oder Fallenjagd.
Den Hobby-Teckelzüchtern und Baujägern hier ein Riegel vorzuschieben, um ihre tierquälerische Praktik auch weiterhin legal ausüben zu dürfen, ist ein wirklicher Fortschritt. Allerdings wäre ein komplettes Verbot und eine Ächtung der Baujagd ein besseres Zeichen für den Tierschutz gewesen. Wer schon mal eine Baujagd gesehen und miterlebt hat und sich die Grabarbeiten mit Spaten, Schaufel und Spitzhacke am ängstlichen Fuchs, oder am panischen Dachs, angeschaut hat, wer die schweren Verletzungen der Hunde gesehen hat, kann das nur begrüßen. Das dabei auch alte und wertvolle Baute zerstört werden ist ein weiterer schwerer Eingriff in die Natur
Für mich sind Baujäger eine Schande der Jägerschaft und es macht mich traurig, daß diese Menschen versuchen an ihrer brutalen Praxis festzuhalten.
Gutes und weniger gutes
Zuerst einmal muss ich sagen, dass ich als Jäger den verflichteten Schiessnachweis begrüße.
Weniger Zustimmung jedoch habe ich für das Verbot der Baujagd am Naturbau.
Baujäger sind aus meiner Sicht besonders engagierte und erfahrene Jäger. Kein Baujäger wird seinen Hund fahrlässig in eine Situation bringen (Jagd am Naturbau) die er seinem Hund nicht zutraut.
Baujäger helfen mit ihrer jährlichen, nicht unerheblichen Fuchsstrecke in großem Maße dazu bei den Niederwildschutz aktive zu betreiben. Sie sind Spezialisten und genießen als solche ein besonderes Ansehen in der Jägerschaft. Dies sollte auch im Gesetz widergespiegelt werden.
Das Verbot der Fallenagd mit Totschlagfallen ist aus meiner Sicht ein Verbot ausgesprochen von Ahnungslosen. Die Totschlagfalle fängt Artenspezifisch und tötet umgehend und sehr sicher. Bedingungen hierfür ist natürlich der geschulte Umgang und die Kenntnis über die Fallenjagd.
Ich kann mir gut vorstellen, dass eine verpflichtende gesonderte Ausbildung zu dieser Jagdart künftig gefordert ist aber ein komplettes Verbot erachte ich als Schwachsinn. Es ist korrekt, dass es lediglich ein sehr kleiner Teil der Jägerschaft ist, die diese Jagdart durchführt doch ist ein ein Teil der Jägerschaft der sich in besonderem Maße für unser schutzwürdiges Niederwild interessiert und aktiven Schutz betreibt (auch abseits der Fallenjagd) und sich ständig weiterbildet und so wirkliche Meister ihres Fachs sind. Kommen sie bitte davon weg zu denken es würde von Jägern als normal empfunden, durch ihr Tun und Handeln Leid und Schmerzen zu verursachen. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Jäger möchten durch ihr Tun und Handeln leiden verhindern, die Notwendigkeit der Jagd und der Tot als Teil des Lebens stehen für uns aber außer Frage.
Fütterung und Notzeit:
Mir platzt wirklich fast die Hutschnur bei diesem Thema. Es ist für mich unverständlich wie Personen die zu 95% ein Vogelhäuschen und Meisenknödel in Ihrem Garten hängen haben, beschließen können, dass wir in Notzeiten (und ich spreche hier wirklich nur von Notzeiten in den höheren Schwarzwaldlagen und nicht hier unten bei mir in der Rheinebene) das Wild in den von Freizeitdruck geplagten, vom Menschen zur Wirtschaftlichkeit geformten Waldgebieten verhungern lassen sollen.
Diese Forderung ist nicht natürlich. Es geht hierbei nur um Erträge der Forstwirtschaft die vergessen hat, dass sie diese Erträge im Zuhause unseres (unser aller) Wildes erzielt.
Ich bitte sie die von mir aufgeführten Punkte zu überdenken und im Gesetz nicht in dieser Form anzuwenden.
Christian Maurer
Bau- und Fallenjagd
Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, besonders tierquälerische Jagdarten wie die Fallenjagd und die Baujagd einzuschränken. Unverständlich ist dagegen, warum sie nicht gleich vollständig verboten werden - einen vernünftigen Grund für ihre Beibehaltung gibt es nicht; die Behauptung einer abgeblichen Notwendigkeit der Bejagung von Beutegreifern wird jedenfalls auch dadurch nicht glaubwürdiger, dass die Fuchs- und Marderhasser unter den Grünberockten sie gebetsmühlenhaft wiederholen, um ihr Tun damit zu rechtfertigen.
$33 Abs.2
Fütterungsverbot in Notzeiten ist in keiner weise mit der Ausrichtung der Forstwirtschaft korrespondierend. Dies führt zum einen zu höherem Verbiss zum anderen werden im Nachgang Abschusszahlen hochgeschraubt mit der Begründung es gibt zu viel Rehwild. Des weiteren haben Jäger einen Hegeauftrag, dieser ist mit diesem Verbot nicht vereinbar. Wer trägt die Kosten des Höheren Verbisses, die Kommunen? Fazit: Dieser § ist zu streichen bzw. im Ursprung zu belassen. In der Notzeit muss Füttern erlaubt sein.
Fangjagd
Bitte alle Wirbeltiere gleich behandeln. Wenn es erlaubt ist Mäuse und Ratten in Totschlagfallen zu fangen sollte das auch für Marder oder Füchse gelten. Wenn es erlaubt ist Singvögel im Winter zu füttern muss das meiner Meinung nach auch für Rehe gelten.
Gruß, Roman B. aus P.
Fütterung weder notwendig, noch wildgerecht
Fütterungen sind sinnvoll in Notzeiten.
Aktuell kenne ich Reviere, in welchen zahlreiche Futterraufen täglich mit Futtermischungen befüllt werden, um Rehwild zu mästen - obwohl das natürliche Futterangebot ausreichend, naturgemäß und wildgerecht wäre.
Welchen Sinn machen Ablenkungsfütterungen bei Schwarzwild, die im Kern nur als Vorwand dienen, eine große Strecke für die Drückjagd am Jahresende zu produzieren?
Es muß letztendlich bedacht werden, welche Konsequenzen die Ausbringung von einigen Tonnen Mais (je Jagdrevier) auf die Population des Schwarzwildes hat. Wird dadurch nicht mancher Wildschaden erst provoziert?
Ich denke, bei Fütterung und Kirrung sollte wieder waidgerechter gedacht und gehandelt werden. Jagdethik ist gefragt, keine verbissene Diskussion um Gängelung der Jägerschaft, oder Priorisierung von Naturschutz.
ps: auch ich bin Jäger...
§ 31 Nachweis der Schießfertigkeit
Hier werden Jäger, die Pächter oder Begehungsscheininhaber sind und jahraus, jahrein jagdlich aktiv sind, mit Jägern gleichgesetzt, die z. B. nach mehrjähriger Auszeit von der Jagd, wieder einen Jagdschein lösen. Hier die aktiven Jäger, die Ihre Schießfertigkeit nie verloren haben mit Anfängern gleichzusetzen kann nicht akzeptiert werden und kostet nur Zeit und Geld. Im Vergleich dazu müßte jeder Autofahrer wieder Fahrstunden nehmen wenn er z. B. die Autobahn benutzen will.