Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.
Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 5 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.
Der fünfte Abschnitt fasst die bisher im Bundesjagdgesetz und im Landesjagdgesetz formulierten spezifischen Regelungen, die bei der Ausübung der Jagd gelten, zusammen. Dazu gehören neben einigen den jagdausübungsberechtigten Personen zustehenden Rechten insbesondere Regelungen, Verbote und Beschränkungen, die sich aus Tierschutzaspekten ergeben. Unter anderem handelt es sich um Regelungen zu Jagdmethoden, zum zulässigen oder gebotenen Umfang der Jagdausübung und zur Wildfolge. Wesentliche Änderungen ergeben sich durch das Verbot der Fütterung von Schalenwild, durch die Abschaffung des behördlichen Abschussplans bei Rehwild und durch einzelne Änderungen der sachlichen Verbote, wie im Bereich der Bau- und Fallenjagd.
Kommentare : Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung
Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
falsche Aussagen
Der Kommentar gibt ein ideologisch geprägtes jagdfeindliches Bild, aber keine sachlich richtige Aussage wieder. Es wurde bereits mehrfach wissenschaftlich nachgewiesen, dass streunende Katzen sehr wohl einen Einfluss auf den Rückgang von Singvögel haben. Und von wegen das reisen von streunenden Hunden als Bagatelle darzustellen, auch Wildtiere
Der Kommentar gibt ein ideologisch geprägtes jagdfeindliches Bild, aber keine sachlich richtige Aussage wieder. Es wurde bereits mehrfach wissenschaftlich nachgewiesen, dass streunende Katzen sehr wohl einen Einfluss auf den Rückgang von Singvögel haben. Und von wegen das reisen von streunenden Hunden als Bagatelle darzustellen, auch Wildtiere genießen durch das Tierschutzgesetz Schutz vor ungehorsamen wildernden Hunden. Ich habe allein auf dem Stadtgebiet mit Kleingartenanlagen fast wöchentlich ein Übergriff von Hunden an Rehwild. Ich lade den Schreiberling gerne mal ein ein Reh zu töten, das von einem Hund völlig ausgerissen ist am Bauch und noch lebt. ich habe selbst eine Hauskatze, sie hat sich noch nie bei mir beklagt, dass sie nicht raus darf, sie ist nun fast 19 Jahre alt und fühlt sich äußerst wohl auch ohne Freigang, also eine richtige Hauskatze.
Peter Bux
Kirrung erst ab 01.September
Im Gesetzentwurf steht sinngemäß "Kirrung ist während der Jagdzeit ab 01. September erlaubt" Diese Regelung ist, im Bezug auf Schwarzwild, absolut Praxis fern. Rehwild reagiert innerhalb von ein/zwei Tagen auf die Gabe gerinb´ger Mengen Apfletresters und kann dann effektiv bejagt werden. Auch reagiert eine Rehwildpopulation auf den Abschuß
Im Gesetzentwurf steht sinngemäß "Kirrung ist während der Jagdzeit ab 01. September erlaubt"
Diese Regelung ist, im Bezug auf Schwarzwild, absolut Praxis fern.
Rehwild reagiert innerhalb von ein/zwei Tagen auf die Gabe gerinb´ger Mengen Apfletresters und kann dann effektiv bejagt werden. Auch reagiert eine Rehwildpopulation auf den Abschuß einzelner Stücke an der Kirrung nicht mit Fernbleiben.
Beim deutlich vorsichteren Schwazwild sieht dies ganz anders aus. Es dauert sehr lange, bis Schwarzwild Kirrungen so regelmäßig annimmt, dass man es dort bejagen kann. In Mastjahren meidet es die Kirrung ganz. Auf einen Abschuß reagiert die Rotte mit wochenlanger Meidung der Kirrung.
Wenn, wie vorgesehen, die Kirrung am 01.Sept angelegt wird, fällt auch schon die Baum-Mast. Da kann es lange dauern, bis Schwarzwild die Kirrung überhaupt annimmt. Nach dem ersten Abschuss im Dezember meidet die Rotte diesen Platz und Ende Januar ist schon wieder Svhluss mit Kirren.
Dies wird zu einer massiven Steigerung der Wildschweinpopulation führen mit den entsprechenden Problemen.
Auch kenne ich viele Revierinhaber, die ganzjährig mit geringen Mengen kirren und jedes Stück Schwaruwild, das an die Kirrung kommt und erlegt werden darf erlegen. Aus Rotten wird ein Frischling erlegt und die Rotte meidet das Revier. Auf diese Art und Weise wird wird in vielen Revieren das Schwarz auf einer extrem niederen Population gehalten. Schäden treten keine auf. Gerade für Feldreviere mit einem geringen Waldanteil ist dies eine sehr effektive Methode.
Die Probleme entstehen doch in den großen Waldkoplexen wo übertrieben viel Mais ausgebracht wird. Dort reichen meiner Meinung nach aber die bestehenden Vorschriften vollkommen aus.
Allerdings müssen sie durch entsprechende Konrollen und Sanktionen auch durchgesetzt werden
Wir brauchen keine neue Kirrungsverordnung. Die Durchsetzung der bestehenden reicht vollkommen.
Entenjagd Herr Lock
•Zitat: 6. Auch ich habe in meiner Jugend Fußball gespielt. Aber ein Trainer hat mich nie getreten. Sie haben Recht, das Fußballspielen will (glücklicherweise) deshalb keiner verbieten. Aber die Ausbildung von Hunden an lebenden Enten ist kein Fußball, sondern Tierquälerei in meinen Augen. Werner Lock Hallo Herr Lock, sie sind ja ein ganz
•Zitat: 6. Auch ich habe in meiner Jugend Fußball gespielt. Aber ein Trainer hat mich nie getreten. Sie haben Recht, das Fußballspielen will (glücklicherweise) deshalb keiner verbieten.
Aber die Ausbildung von Hunden an lebenden Enten ist kein Fußball, sondern Tierquälerei in meinen Augen.
Werner Lock
Hallo Herr Lock,
sie sind ja ein ganz extremer - was den Kindern beim Fußballtraining passiert ist egal aber bei Tierquälerei da hört es auf bei ihnen.
Sind ihnen Tiere etwa wichtiger als Kinder ?
Sorgen sie doch erst mal dafür dass kein Kind mehr getreten wird und kümmern sich dann um alte Geschichten von vor 30 Jahren. Mit dem neuen Gesetz haben die nichts zu tun
Hundeausbildung und -einsatz
Antwort zu 124 vom 25.04.2014 Sehr geehrte Frau "Lyrikbirke", Ihren Kommentar habe ich leider erst heute gelesen. Ich gebe ihnen recht: Der Einsatz von Hunden auf Schwarzwild ist sicher wesentlich gefährlicher für die Hunde (habe ich selbst gesehen) als bei der Baujagd. Dies rechtfertigt aber nicht, die Baujagd deshalb nicht zu verbieten.
Antwort zu 124 vom 25.04.2014
Sehr geehrte Frau "Lyrikbirke",
Ihren Kommentar habe ich leider erst heute gelesen.
Ich gebe ihnen recht: Der Einsatz von Hunden auf Schwarzwild ist sicher wesentlich gefährlicher für die Hunde (habe ich selbst gesehen) als bei der Baujagd. Dies rechtfertigt aber nicht, die Baujagd deshalb nicht zu verbieten. Konsequenterweise müsste man eigentlich auch den Einsatz von Hunden bei Treib- und Drückjagden auf Schwarzwild verbieten. Schlagen Sie das doch einfach mal vor. Mal sehen, was dann passiert. Ich werde es nicht vorschlagen, weil ich mich schon unbeliebt genug gemacht habe.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Lock
§31, sachliche Verbote 11/12/13
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, Zu §31, sachliche Verbote 11/12/13 Ausnahmsloses Verbot des Totfangs: Mit Schreiben vom 23.02.2013 bestätigt das Ministère des Ressources naturelles et de la Faune, Québec die Zertifizierung des sogenannten Eiabzugeisens, sowie des sogenannten Schwanenhals mit 46cm Bügelweite unter den strikten
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
Zu §31, sachliche Verbote 11/12/13
Ausnahmsloses Verbot des Totfangs:
Mit Schreiben vom 23.02.2013 bestätigt das Ministère des Ressources naturelles et de la Faune, Québec die Zertifizierung des sogenannten Eiabzugeisens, sowie des sogenannten Schwanenhals mit 46cm Bügelweite unter den strikten Vorgaben und Testmethoden des AIHTS-Abkommens (Agreement on International Humane Trapping Standards). Vorgenanntes Abkommen wurde neben Canada, den USA, der Russischen Föderation auch durch die EU ratifiziert.
Beide genannten Totfangfallen fallen unter die Testmethodik für „killing traps“ in den AIHTS-Standards, sowie in die dafür vorgesehenen ISO-Normen und wurden im Jahr 2013 durch das Canadian Fur Insitute im Auftrag des Ministère des Ressources naturelles et de la Faune, Québec und auf Betreiben des Deutschen Jagdverbandes e.V. hin der Zertifizierung zugeführt.
Beide Fallen haben die stringenten Vorgaben an Selektivität, Technik und Sicherheit bestanden.
Bei entsprechender Sachkunde des Anwenders („best practice“) erfüllen beide Fallentypen die Anforderungen des für den Fang von Baummardern (somit auch Steinmarder und Iltis, da morphologisch nur zu vernachlässigende Unterschiede zwischen den Arten bestehen) bestmöglichen einzusetzenden Fangsystem.
Es erschließt sich in keinster Weise, warum ein nach international gültigen Bestimmungen zertifiziertes Fallensystem verboten worden sollte. Es existiert gegenwärtig in Deutschland kein Fangsystem, gleich für welchen Anwendungsbereich (denken wir an täglich tausendfach eingesetzte Schlagfallen für Nager), welches überhaupt oder unter ähnlich strengen Vorgaben getestet wurde.
Ein Verbot führte die Vorgaben des AIHTS-Abkommens ad absurdum.
Auch nach intensiver Recherche ist aus Baden-Württemberg kein Fall bekannt, in dem Nichtzielarten (z.B. Haus- oder Wildkatze,) oder unbeteiligte Dritte (z.B. spielende Kinder) durch von Sachkundigen aufgestellte Fangsysteme der eingangs beschriebenen Form zu Schaden gekommen wären.
Ein Verbot derselben ist in unbegründbare Willkür und verbessert auch eine Forderung nach Verbesserung des Tierwohlergehens keinesfalls. Ein Verbot wird die Verwendung der vorgenannten Fangsysteme durch unsachkundige Anwender nicht stoppen können, da derart Systeme frei im Handel zugänglich sind.
Saufang: Der vorliegende Entwurf sieht den Saufang nicht vor (vgl. BJG, behördliche Genehmigung). Trotzdem wurden in Baden-Württemberg Saufänge genehmigt, wie der Tagespresse zu entnehmen ist/war.
Es ist erstaunlich, dass ausgerechnet ein Bundesland und eine Regierung mit selbsterklärtem hohem Anspruch auf Verbesserung des Tierschutzes bei der Jagd, insbesondere bei der Fallenjagd, so eine mittelalterlich anmutende „Jagd“ (Tötungs)-Methode wie den "Saufang" als genehmigungsfähig erachtet.
Es ist weiterhin höchst erstaunlich, dass in einem Bundesland, in dem nach international gültigen Standards geprüftes Fanggerät (Abzugseisen) verboten werden soll, aber wider besseren Wissens ein Massenfangsystem zum Fang von Schwarzwild zum Einsatz kommen soll, welches nicht im Ansatz Aspekte des Tierwohlergehens berücksichtigt. Noch dazu für eine Tierart, die allgemein als hochintelligent und sozial lebend gilt.
Ist es in Anbetracht der zahlreichen legal nutzbaren Möglichkeiten einer effizienten, tierschutzgerechten und nachhaltigen Schwarzwildbejagung zu einer Überprüfung gekommen, ob diese Alternativen überhaupt vollumfänglich ausgeschöpft wurden?
Wie den Artikeln aus der Tagespresse zu entnehmen ist, ist eine momentane Notwendigkeit der weiteren Bestandsreduktion durch zusätzliche Saufänge nicht gegeben. Nunmehr weicht man auf die Begründung „Wissenschaftliches Projekt“ aus. Dieses „wissenschaftliche Projekt“, hat den Charakter eines Tierversuchs. Ein ausgeprägtes öffentliches Interesse und eine daraus resultierende Notwendigkeit eines solchen Versuchs ist nicht zu erkennen. Es liegen bereits ausreichende Erfahrungen aus dem wissenschaftlichen Fang von Schwarzwild zum Zwecke der Besenderung, sowie Ergebnisse aus anderen Bundesländern (Bayern/RLP) vor. Die Stressbelastung auch bei diesen Tieren ist grenzwertig und eine Unversehrtheit kann nicht immer zuverlässig gewährleistet werden. Bei Schüssen zur Tötung lebend gefangenen Schwarzwildes kommt es immer wieder zu vorprogrammierten, schlecht sitzenden Schüssen, die ein unmittelbares Verenden mehr als nötig ausschließen und eine hierdurch ansteigende Paniksituation für die verbleibenden Individuen darstellen.
Zudem erfolgt keinerlei Differenzierung zwischen "Saufängen" und dem "Frischlingsfang". Der Fang von Schwarzwild erfüllt in keinster Weise den Wunsch nach einer wie auch immer gearteten Effizienz. Diesbezüglich sei auf die zwischenzeitlich eingestellten Saufänge im Nachbarland RLP und die dort nachgewiesene Ineffizienz verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen,
S.Wunderlich
§ 33 Abs. 1
Mit welchen Mitteln kann der Jagdpächter Äsungsverbesserungen für die Wildtiere gegenüber dem Verpächter durchsetzen? Zum Beispiel Dr. Bauer, Naturschutzbeauftragter vom Landratsamt Esslingen, verschlechtert die Lebensgrundlagen der Wildtiere, in dem er auf Gemarkung Bissingen Hecken und Gehölze auf hunderte Meter entlang, auf einmal abholzen
Mit welchen Mitteln kann der Jagdpächter Äsungsverbesserungen für die Wildtiere gegenüber dem Verpächter durchsetzen? Zum Beispiel Dr. Bauer, Naturschutzbeauftragter vom Landratsamt Esslingen, verschlechtert die Lebensgrundlagen der Wildtiere, in dem er auf Gemarkung Bissingen Hecken und Gehölze auf hunderte Meter entlang, auf einmal abholzen lässt. Wenn sich die untere Naturschutzbehörde oder das RP nicht an das Naturschutzgesetz hält, welche Handhabe hat der Jagdpächter dann gegenüber dem Verpächter?
§ 33 Abs.2
Unser Jagdrevier liegt auf 800 m. In normalen Wintern liegt bis 50 cm Schnee. Touristen genießen die Natur, in dem sie querfeldein im Schnee laufen. Äsungsmöglichkeiten, mit Ausnahme des Waldes und eines Wildackers, liegen nicht vor. Falls nicht mehr gefüttert werden darf, tritt der Gesetzgeber das Tierschutzgesetz mit Füßen. Lieber lassen die
Unser Jagdrevier liegt auf 800 m. In normalen Wintern liegt bis 50 cm Schnee. Touristen genießen die Natur, in dem sie querfeldein im Schnee laufen. Äsungsmöglichkeiten, mit Ausnahme des Waldes und eines Wildackers, liegen nicht vor. Falls nicht mehr gefüttert werden darf, tritt der Gesetzgeber das Tierschutzgesetz mit Füßen. Lieber lassen die Grünen die Tiere, vor allem die Rehe, verhungern.
§ 33 Abs. 3
Wer überwacht, dass die Leute in Notzeiten, die Wege nicht verlassen? Das RP und das LRA Esslingen ist jetzt nicht einmal in der Lage, das Betretungsverbot außerhalb der Wege des Naturschutzgebiets Schopflocher Moor, zu kontrollieren.
Verbot der Fuchsjagd am Naturbau
Ich bin gegen die Abschaffung der Fuchsjagd am Naturbau. Als passionierter Baujäger bejage ich viel Naturbaue. Zwischenfälle bei denen die Hunde durch Dachse verletzt wurden, habe ich noch nicht erlebt. Baue die von Dachsen bewohnt werden, ebenso unbekannte Baue bejage ich nicht. Das Graben auf Dachse wird heute nicht mehr praktiziert. Kein Jäger
Ich bin gegen die Abschaffung der Fuchsjagd am Naturbau. Als passionierter Baujäger bejage ich viel Naturbaue. Zwischenfälle bei denen die Hunde durch Dachse verletzt wurden, habe ich noch nicht erlebt. Baue die von Dachsen bewohnt werden, ebenso unbekannte Baue bejage ich nicht.
Das Graben auf Dachse wird heute nicht mehr praktiziert.
Kein Jäger will seine Hunde in gefährlichen Bauen oder am Dachs in Gefahr bringen.
Baujagd ist eine effektive und tierschutzgerechte Jagdart auf den Fuchs.
Noch eine Anmerkung zu den Schliefenanlagen in den junge Bauhunde ausgebildet werden.
Als ich mit meinem ersten Bauhund in einer Schliefenanlage war hatte ich ein prägendes Erlebnis.
Die jungen Hunde sollen den Fuchs etwa 5 Minuten verbellen und vorliegen. Ein Kontakt zwischen Hund und Fuchs ist nicht möglich. Nachdem 2 Hunde nacheinander jeweils 5 Minuten gearbeitet hatten, wurden die Hunde abgetragen und der Fuchs aus dem Rundkessel rausgeholt und in einen Zwinger, der wegen Bauarbeiten in Sichtweite war, gesetzt. Der Fuchs hätte die möglichkeit gehabt sich zurückzuziehen und zu verstecken, stattdessen hat sich der Fuchs auf seine Hütte gesetzt und uns eine Weile zugeschaut. Anschließend hat er sich gemütlich,wie unsere Katze, geleckt und geputzt. Nachdem die Putzaktion beendet war hat sich der Fuchs auf der Hütte zusammengerollt und hat tief und fest, nur wenige Meter neben Mensch und Hunden, geschlafen.
Gestresste Tiere mit Todesangst sehen anders aus.
Georg Weis