Abschnitt 5

Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung

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Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 5 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der fünfte Abschnitt fasst die bisher im Bundesjagdgesetz und im Landesjagdgesetz formulierten spezifischen Regelungen, die bei der Ausübung der Jagd gelten, zusammen. Dazu gehören neben einigen den jagdausübungsberechtigten Personen zustehenden Rechten insbesondere Regelungen, Verbote und Beschränkungen, die sich aus Tierschutzaspekten ergeben. Unter anderem handelt es sich um Regelungen zu Jagdmethoden, zum zulässigen oder gebotenen Umfang der Jagdausübung und zur Wildfolge. Wesentliche Änderungen ergeben sich durch das Verbot der Fütterung von Schalenwild, durch die Abschaffung des behördlichen Abschussplans bei Rehwild und durch einzelne Änderungen der sachlichen Verbote, wie im Bereich der Bau- und Fallenjagd.

Kommentare : Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

58. Kommentar von :Ohne Name

§ 30 Jagdeinrichtungen

Hier fehlt, daß Genehmigungen der Schriftform bedürfen.Es muß eine Haftfreistellungserklärung erteilt werden und ein Abnahmeprotokoll der LBG (VSG 4.4) beigelegt werden. Von der LBG wurde ich über die Haftungsrisiken von Pächter (Rechtlich Eigentum auf Zeit) und Eigentümer aufgeklärt. Folgender zugetragener Fall: Kind verletzt sich an einer

Hier fehlt, daß Genehmigungen der Schriftform bedürfen.Es muß eine Haftfreistellungserklärung erteilt werden und ein Abnahmeprotokoll der LBG (VSG 4.4) beigelegt werden. Von der LBG wurde ich über die Haftungsrisiken von Pächter (Rechtlich Eigentum auf Zeit) und Eigentümer aufgeklärt. Folgender zugetragener Fall: Kind verletzt sich an einer Jagdeinrichtung. Behinderung auf Lebenszeit. Da die Jagdeinrichtung fest mit dem Grundstuck verbunden ist, gehört dieser rechtlich zum Grundstück. Haftungsansprüche werden gegen den Eigentümer geltend gemacht. Kann dieser einen rechtsgültigen Pachtvertrag vorlegen muß der Pächter haften. Da keine rechtsgültiges Genehmigungsverfahren mit dem Jagdpächter vorliegt muß dieser die Haftung übernehmen. Was meistens den finanziellen Ruin bedeutet. Dies kann doch nicht in ihrem Sinne sein. Als gesetzgebende Institution sind Sie verpflichtet Schaden von den Bürgern abzuwenden und nicht ein Hobby auf Kosten anderer zu forcieren. Dies habe ich schon im Januar angefragt und bis heute keine Antwort bekommen. Außerdem spriesen die schießtürme wie Pilze aus dem Boden. Obwohl wir hier am Bodensee ei Erholungsgebiet sind, sieht es langsam aus wie an der ehemaligen Zonengrenze.

57. Kommentar von :Ohne Name

Sachliche Verbote

Schrot bzw. gar Bleischrott müsste allgemein verboten werden.
Ich finde den Abschnitt sehr gelungen und ausgewogen. Weiter so!
Es wurden alle Seiten angehört und ein vernünftiger Kompromiss gefunden!

56. Kommentar von :Ohne Name

Zur geplanten Einschränkung der Bau- und Fallenjagd... -> VIELFALT STATT EINFALT

...das Niederwild, wie Hase, Fasan und Rebhuhn hat einen großen Feind: DIE INTENSIVE LANDWIRTSCHAFT. Dem Fuchs beispilsweise schadet diese Landwirtschaftsform nicht sehr, denn er ist ein Kulturfolger. Er kann sich problemlos anpassen und findet sich in Städten zurecht. Es gibt jedoch nur noch wenige Landschaftsstriche, in denen bspw. Hasen

...das Niederwild, wie Hase, Fasan und Rebhuhn hat einen großen Feind:

DIE INTENSIVE LANDWIRTSCHAFT.

Dem Fuchs beispilsweise schadet diese Landwirtschaftsform nicht sehr, denn er ist ein Kulturfolger. Er kann sich problemlos anpassen und findet sich in Städten zurecht. Es gibt jedoch nur noch wenige Landschaftsstriche, in denen bspw. Hasen einen geeigneten Lebensraum finden.

Jäger sorgen dort u.a. durch Wildäcker (meist auf eigene Kosten) für einen verbesserten Lebensraum durch ganzjährige Vegetation und Versteckmöglichkeiten. An diesen Stellen macht eine intensive Raubwildbejagung wirklich Sinn. Hier kann der Jäger ausgleichen, was die Landwirtschaft verursacht.

Jeder Jäger kann erkennen, ob ein Bau von einem Fuchs oder einem Dachs befahren wurde. Ich als Dackelhalterin würde meinen geliebten Hund nicht in einen Dachsbau schicken und schwere Verletzungen in Kauf nehmen. Man darf der Jägerschaft eine gewissen (Selbst-)Verantwortung zugestehen. Schließlich haben wir auch genügend Pflichten zu erfüllen.

Zum Raubwild zählen auch Aliens wie Waschbär und Marderhund etc. die hauptsächlich durch die Fallenjagd dezimiert werden können.

Statt den Jägern zu danken, dass sie auf eigene Kosten, in Selbstverantwortung und in Liebe zum Wild und der Natur aktiven Naturschutz betreiben, wird versucht, Ihnen diesen wertvollen Beitrag madig zu machen.

Natürlich liebe ich es zu jagen. Ich liebe es auch, Beute zu machen. Das ist sicher einer unserer am tiefsten verwurzelten Instinkte. Manche jagen nach Briefmarken, andere nach Gold. Wir gehen der Urform der Jagd nach und schöpfen natürlich gewachsenes Wildfleisch ab, dass nicht durch Soja-Anbau die Regenwälder in Lateinamerika rodet oder durch intensive Landwirtschaft Lebensräume für seltene Arten zerstört. Für dieses Wildfleisch müssen keine Wiesen gedüngt und Felder mit Pestiziden- und Funghiziden behandelt werden.

Jagd ist gleichbedeutend mit Vielfalt. Das steht hier genauso für die Artenvielfalt, wie auch für die Vielfalt der Jagdarten. Dies garantiert die Vielfalt der Jagdhunderassen und die Sicherung eines kulturellen und auch wirtschaftlichen Wertes.

Deswegen plädiere ich gegen die Einschränkung im Gesetzesentwurf. Vielfalt statt Einfalt!

55. Kommentar von :Ohne Name

Fuchsjagdzeit, Marderartige, Baujagdverbot, Verbot der Fallenjagd, Schliefanlagenverbot, Verbot des Abschusses wildernder Hunde und Katzen

Folgendes Schreiben habe ich vor einiger Zeit unserem Umweltminister REMMEL sowie den Abgeordneten des Umweltausschusses übersandt, weil uns in NRW ein ähnlich chaotisches Jagdgesetz droht wie den Jägern in BW oder im Saarland. Viele der von mir angesprochenen Punkte treffen auch für BW zu. Die in dem Schreiben angeführten Anlagen kann ich bei

Folgendes Schreiben habe ich vor einiger Zeit unserem Umweltminister REMMEL sowie den Abgeordneten des Umweltausschusses übersandt, weil uns in NRW ein ähnlich chaotisches Jagdgesetz droht wie den Jägern in BW oder im Saarland.
Viele der von mir angesprochenen Punkte treffen auch für BW zu. Die in dem Schreiben angeführten Anlagen kann ich bei Bedarf interessierten Politikern gerne nachreichen.
Hier das Schreiben:


An

- Herrn Minister Johannes Remmel,
- Ordentliche und stellvertretende Mitglieder des Umweltausschusses Landtag NRW



Sehr geehrte Damen und Herren,


seit Jahrzehnten engagiere ich mich als Mitglied zweier örtlicher Naturschutzvereine und der hiesigen Kreisjägerschaft auf dem Gebiet der Niederwildhege und des Artenschutzes.

Mit den aktuellen jagdlichen Regelungen in unserem Lande NRW konnte ich bislang in punkto Niederwildmangement und Artenschutz mehr oder weniger gut leben, obwohl ich mir als Praktiker vor Ort die ein oder andere Verbesserung wünschen würde.
Durch politisch bedingte Veränderungen in unserem Lande scheinen da aber in den nächsten Monaten gravierende jagdgesetzliche Verschlechterungen auf die Jagd und somit auch auf den Artenschutz zu zukommen.

Im Forum „Wild und Hund“, Rubrik: Verbände, -Jagd vorbei in NRW??- wurde folgende Information verbreitet und diskutiert:

Entwurf:

Neue Verordnungen zum Saarländischem Jagdgesetz
Jagd und Schonzeiten- VO

1. Jagdzeit auf den Rehbock: 01.04- - 31. 05. und 01.08. bis 15.01.
2. Jagdzeit Muffelwild: Ganzjährig
3. Jagdzeit Damwild: Ganzjährig
4. Jagdzeit Sauen : Ganzjährig
5. Jagdzeit Fuchs: 16.08. - 15.01.
6. Jagdzeit Baummarder, Iltis, Hermelin, Mauswiesel: Ganzjährig Schonzeit
7. Baujagdverbot
8. Fallenjagdverbot (außer Saufänge)
9. Verbot der Ausbildung an der lebenden Ente
10. Schliefenanlagenverbot
11. Verbot von bleihaltiger Munition (vorerst nur Staatsforst)
12. Verbot des Abschusses von wildernden Katzen und Hunden
13. Zwingender Nachweis der erworbenen "Drückjagdnadel" für Teilnahme an Bewegungsjagden

Angeblich will NRW das Ganze in sehr ähnlicher Form übernehmen.

Die drohende Übernahme dieser gesetzlichen Änderungen in NRW ist der Grund, warum ich mich jetzt an Sie wende.
Ich möchte in diesem Schreiben zu all den Punkten Stellung nehmen, die mir und allen anderen Niederwildjägern, aber sicherlich auch vielen Artenschützern vor Ort sehr am Herzen liegen:

Punkt 5: Fuchsjagdzeit

z. Z. geltende Jagdzeit

16. Juni – 28. Februar, Jungfüchse ganzjährig

Geplante Jagdzeit

16. August - 15. Januar, keine Ausnahme für Jungfüchse

Zurzeit hat der Fuchs Schonzeit vom 1. 3. bis zum 15. 6. eines Jahres.
Jungfüchse, also Geheckfüchse, unterliegen nicht dieser Schonzeit, so dass schon sehr frühzeitig in die Fuchspopulation eingegriffen werden kann.
Warum der Fuchs zukünftig schon eine Schonzeit ab dem 15. Januar statt wie bisher ab dem 1. 3. bekommen soll, ist mir ehrlich gesagt völlig schleierhaft. Mitte Januar beginnt bekanntlich die Paarungszeit, deren Hochzeit sich bis Mitte Februar hinzieht. Bis Ende Februar klingt sie ganz deutlich ab. Die Ranzzeit (Paarungszeit) ist neben der Geheckzeit die Zeit, wo Füchse am effektivsten bejagt werden können, vor allem mit der Waffe.
Es gibt meiner Meinung nach weder eine wissenschaftliche noch biologische noch eine tierschutzgerechte Begründung für eine derart einschneidende Verkürzung der Fuchsjagdzeit.
Gerade Januar und Februar sind die Monate, wo die Fuchspopulation noch einmal deutlich abgesenkt werden kann, was in Anbetracht der sehr hohen Fuchspopulation in unserem Lande zwingend zum Wohle der bedrohten bodenbewohnenden Arten notwendig ist, bevor am 1. 3. die Schonzeit für Altfüchse beginnt.
Gerade in der Zeit von Mitte Januar bis Ende Februar werden regelmäßig viele Fähen erlegt. Das ist in unserem Lande dringend notwendig. Jede erlegte Fähe bedeutet ein Geheck weniger. Jedes Geheck weniger bedeutet weniger Prädationsdruck während der Aufzuchtzeit der bedrohten bodenbewohnenden Arten wie Rebhuhn, Kiebitz, Großer Brachvogel, Uferschnepfe, Wiesenweihe, Lerche, aber auch Hase und Fasan u. v. a. m.

Aus Sicht eines effektiven und erfolgreichen Artenschutzes bleiben aber in der Regel immer noch viele Fähen übrig, denen es dann möglich ist, ein Geheck groß zu ziehen. Und genau hier, am Geheckbau, muss dann zwingend der zweite große Eingriff in die Fuchspopulation erfolgen, will man bei den zu dieser Zeit ebenfalls reproduzierenden bodenbewohnenden Arten, zum Beispiel den Wiesenbrütern, einen positiven Effekt erzielen.
Denn Fakt ist, dass seit der Immunisierung der Füchse gegen Tollwut der wichtigste Sterblichkeitsfaktor der Füchse, nämlich die Tollwut, durch Menschenhand ausgeschaltet wurde und die Fuchspopulation in nur wenigen Jahren ganz rasant anstieg. Auch die Strecke der Füchse begann seit dem zu explodieren. Sie überschritt in wenigen Jahren eine Rekordmarke nach der anderen und bewegt sich seit dem auf einem für alle gefährdeten Arten viel zu hohem Niveau zwischen 50 000 und 60 000 Füchsen (DJV Handbuch 2010 - Jahresstrecke Füchse NRW, S. 438/439). Ein deutliches Indiz für eine sehr hohe Fuchspopulation ist die immer weiter um sich greifende Räude.
Der möglichst frühe Eingriff in die Jugendklasse des Fuchses ist aus Gründen des Artenschutzes von elementarer Bedeutung.
Gerade in der Zeit, in der Füchse ihren Jungen feste Nahrung zutragen, und das ist die Zeit von Anfang April bis ca. Anfang Juni, versuchen auch alle bedrohten Arten erfolgreich Nachwuchs großzuziehen. Im Umkreis von 3 km und mehr um einen Geheckbau herum werden die bedrohten bodenbewohnenden Arten allergrößte Probleme bekommen, bestandserhaltenden Nachwuchserfolg groß zu ziehen. Die Altfüchse räumen in ihrem Streifgebiet ab, was sie eben überwältigen können und schleppen es zu ihrem Geheck. Man braucht sich nur einmal so einen Geheckbau anschauen, was dort an Nahrungsresten schon allein oben auf dem Bau liegt. Das weitaus meiste befindet sich aber im Bau und entzieht sich den Blicken des Betrachters. Nur ein Bruchteil dieser Fuchsnahrung ist Fallwild, das allermeiste wurde täglich frisch von den Altfüchsen erbeutet.
Gerade an und in Naturschutzgebieten liegen dort Flügel, Füße und andere Reste der Altvögel von Kiebitzen, Großen Brachvögeln, anderen seltenen Limikolen und Enten herum. Komplette Seevogelkolonien wurden von Füchsen bereits dauerhaft eliminiert. Von den vielen Küken dieser Arten findet man in der Regel kaum etwas vor, weil diese rückstandslos verspeist werden.
Wie hoch der Druck zur Nahrungsbeschaffung zur Geheckzeit ist, sieht man regelmäßig daran, dass die Fähe sogar tagsüber auf Nahrungssuche ist und sich nicht scheut, in Hühnerställe oder – ausläufe einzudringen.

Sobald aber so ein Geheck komplett der Natur entnommen, sprich: erlegt wurde, hören die Altfüchse schlagartig auf, Nahrung heran zu schleppen. Sie brauchen sich dann nur noch selbst ernähren und dazu reichen dann Mäuse in der Regel aus. Mäuse sind aber nicht im Entferntesten geeignet, ein Fuchsgeheck zu versorgen. Während der Geheckzeit reißt die Fähe alles, was sie überwältigen kann. Je größer und je mehr desto besser.
Es reicht dann auch nicht aus, nur einige Jungfüchse des Geheckes zu erlegen. Solange auch nur ein einziger Jungfuchs übrig bleibt, schleppt die Fähe Nahrung an, als müsste sie sechs, sieben oder acht Jungfüchse versorgen. Denn die Fähe kann nicht zählen.
Man kann also unschwer erkennen, dass eine Fuchsschonzeit, wie sie im Saarland angedacht ist und angeblich auch in NRW kommen soll, gerade für den Artenschutz in unserem Lande, inner- und außerhalb von Naturschutzgebieten, völlig kontraproduktiv und im höchsten Maße unverantwortlich ist.

Für jeden Betreuer eines Naturschutzgebietes sind Fuchsgehecke im oder am Schutzgebiet der Supergau schlechthin.

In allen Naturschutzgebieten Deutschlands bereiten die vielen Füchse den Gebietsbetreuern und Biologischen Stationen seit Jahren immer größeres Kopfzerbrechen. Ein hoher Prozentsatz der Gelege sämtlicher Wiesenbrüter in unserem Lande fällt den vielen Füchsen zum Opfer. Was der Fuchs nicht findet, fällt den vielen Mardern, Dachsen, Waschbären, Iltissen, Wieseln und Rabenvögeln zum Opfer.
Schlüpft dann aber ein Gelege, weil es von den genannten Prädatoren nicht gefunden wurde, stürzen sich bis zu 14 verschiedene Vogelarten auf die gerade geschlüpften Küken. An erster Stelle der Kükenprädatoren steht nachgewiesenermaßen der Mäusebussard, dicht gefolgt vom Graureiher. Diesbezüglich kann ich nur dringend empfehlen, die beigefügten Studien verschiedener Naturschützer und Biologen zu lesen.
Aus all diesen Studien geht uni sono hervor, dass Prädation das ganz große Problem in so gut wie allen deutschen Naturschutzgebieten ist.
Insgesamt fällt zwischen 80 und 100 % der Gelege und Küken den Prädatoren zum Opfer, so dass Jahr für Jahr der bestandserhaltende Nachwuchs vieler Arten ausbleibt.
Wie sagte noch Dr. Litzbarski, Vorsitzender des Trappenschutzvereins Brandenburg u. U auf einem NABU-Seminar schon 1997 auf Gut Sundern:
„Die Schutzprojekte“, so Litzbarskis ernüchterndes Resümee, „in die der Staat jährlich Millionen von D-Mark investiert, dienen letztendlich nur der Produktion von "Prädatorenfutter".
Und das war vor 14 Jahren, mittlerweile hat sich die Situation inner- und außerhalb unserer Naturschutzgebiete weiter drastisch verschärft.

Zur Rettung der letzten Trappen in Deutschland müssen Unsummen von Euros jährlich aufgebracht werden, um sie vor Prädatoren aller Art zu schützen. Ohne diesen Schutz vor Prädatoren gäbe es in Deutschland schon keine Trappen mehr. Das Birkwild in der Lüneburger Heide und in der Rhön wird nicht überleben, wenn nicht ganz rigoros ihr Aufgefressenwerden verhindert wird. Ein weiteres gutes Beispiel sind unsere Rebhühner, die schon seit Jahrzehnten nicht mehr bejagt werden und trotzdem am Rande des Existenzminimums leben. Daran ist sicherlich die Landwirtschaft nur zu einem kleinen Teil schuld. Viel entscheidender ist die permanente Verfolgung dieser Vögel durch Luft- und Bodenprädatoren. Die vielen bundesweiten Versuche, Rebhühner in ehemals von ihnen besiedelten Habitaten wieder anzusiedeln, zeigen, wie aufwendig, kostspielig und letztendlich fruchtlos solche Unternehmungen sind, wenn der Prädationsdruck zu groß ist. Im Landkreis Hof hat der Landesbund für Vogelschutz jahrelang versucht, Rebhühner wieder anzusiedeln. Vergeblich. Das Projekt scheiterte aufgrund der übermächtigen Prädation.
In Volieren aber, also hinter und unter Zäunen, lassen sich sowohl die jungen Bäume im Wald als auch Rebhühner, Birkwild und auch Auerwild ganz prächtig großziehen, weil Bäume und Vögel eben durch den Zaun vor Prädatoren, hier Rehe und Rotwild, da Fuchs, Marder, Habicht, Krähe & Co. zu hundert Prozent geschützt sind.
In der Forstwirtschaft geht man seit einigen Jahren immer mehr dazu über, gepflanzte Bäume bzw. die Naturverjüngung ohne Zaun groß zu bekommen. Um dieses Ziel aber zu erreichen, müssen die Populationen der "Baumprädatoren" Reh-, Dam- und Rotwild soweit abgesenkt werden, dass ein hoher Prozentteil der jungen Bäume auch ohne Zaun aufwachsen kann. Denn Zäune sind sehr aufwendig, kosten viel Geld, engen den Lebensraum immer weiter ein und verdrahten die Waldlandschaft.
Genau die umgekehrte Strategie hat man bei einigen Artenschutzprojekten begonnen: Artenschutz hinter Zäunen. Nester von Wiesenweihen werden mit einem Elektrozaun umgeben, um den Fuchs abzuhalten. Den Trappen in Brandenburg hat man ein riesiges Areal vollkommen raubsäugerdicht eingezäunt, damit die Trappen erfolgreich Nachwuchs großziehen können. Gleiches wurde mit den Trappen in Österreich gemacht. Im Küstenvogelschutz wurden mehrreihige Elektrozäune gezogen, um zumindest die größeren Prädatoren Fuchs, Waschbär, Dachs und Marderhund von den Zielarten fernzuhalten. Parallel dazu wird aber in den Etagen der großen Naturschutzverbände vehement dafür gekämpft, die Bejagung von Prädatoren aller Art zu verbieten oder zumindest bis fast zur Wirkungslosigkeit einzuschränken.
Für mich ist Artenschutz hinter Zäunen eine Bankrotterklärung des Artenschutzes.

Würde man alle Kosten eines Naturschutzgebietes (Flächenerwerb, Flächenpacht, Betreuungskosten, Personalkosten) anteilig auf die dort lebenden Brachvögel, Kiebitze, Uferschnepfen und sonstigen Limikolen umrechnen, käme ein extrem hoher Preis für jeden einzelnen Vogel heraus. Kann es sich der Artenschutz erlauben, jährlich solch sündhaft teure Vögel den mehr als zahlreichen Prädatoren zu überlassen?? Das ist eigentlich ein Fall für den Landesrechnungshof.

Genauso wie die Zielarten des Naturschutzes leiden auch die Zielarten der Niederwildjäger unter der seit Jahren anhaltenden hohen Fuchs- bzw. Gesamt-Prädatorendichte.
Dieser Entwicklung muss man großflächig nachhaltig gegensteuern. Statt die Jagdzeiten auf den Fuchs drastisch zu verkürzen, muss mindestens die jetzige Jagdzeitenregelung dringend beibehalten werden. Gleichzeitig, und das halte ich für außerordentlich wichtig, müssen landesweit alle Revierinhaber zu einer verstärkten permanenten Fuchsbejagung angehalten werden, auch und gerade in den sog. Hochwildrevieren der Mittelgebirgsregionen, vor allem in den Staatsforsten. Gerade die Staatsforste argumentieren gerne, dass die Füchse die Mäuse im Wald fressen und deshalb zu schonen sind. Dabei müsste man eigentlich wissen, dass eine noch so hohe Fuchspopulation nicht in der Lage ist, eine Mäusekalamität auch nur um einen Tag zu verzögern, weil die Vermehrungsrate der Mäuse eine sehr viel höhere ist als die der vielen bedrohten Arten, letztere aber trotz Mäuse nebenbei vom Fuchs mitgenommen werden Diese Reviere sind die eigentlichen „Fuchszuchtregionen“ unseres Landes, aus denen sich alljährlich der gewaltige Nachschub rekrutiert, der regelmäßig in die Gebiete abwandert, wo man durch intensive Bejagung versucht, die Fuchspopulation zum Wohle bedrohter Arten, aber auch des Niederwildes, auf niedriger Dichte zu halten. Eine drastische Beschränkung der Jagdzeit auf den Fuchs, wie sie im Saarland angedacht ist und wie sie angeblich in NRW übernommen werden soll, ist völlig kontraproduktiv für die Ziele des Artenschutzes und der Jagd gleichermaßen.
Aus diesen Gründen plädiere ich ganz eindringlich an alle verantwortlichen Politiker in unserm Lande, die Jagdzeiten des Fuchses so zu belassen, wie sie schon seit Jahrzehnten in NRW gesetzlich verankert sind und vor allem sich auch in der Praxis bewährt haben.

Punkt 6:
Ganzjährige Schonzeit für Baummarder, Iltis, Hermelin, Mauswiesel

Der Baummarder kommt in allen größeren Waldungen unseres Landes vor, vor allem in den Mittelgebirgsregionen. Und er ist keineswegs selten. Gerade da, wo der Baummarder hauptsächlich vorkommt, wird er so gut wie nicht bejagt, weil in diesen Revieren das Schalen- bzw. Hochwild absolute Priorität hat. Kaum noch jemand stellt dem Baummarder nach, wie es noch vor 40 oder 50 Jahren der Fall war. Deswegen ging auch die jährlich ausgewiesene Jagdstrecke des Baummarders immer mehr zurück. Es ist also nicht die Population des Baummarders zurück gegangen, wie der Streckenrückgang vielleicht glauben machen könnte, sondern seine Bejagung, insbesondere sein Fang ging stark zurück. Der Verfall der Pelzpreise hat sein Übriges dazu getan. Die Baummarderpopulation ist nach wie vor hoch genug, um maßvoll bejagt werden zu können.
Auch die Populationen von Iltis, Hermelin und Mauswiesel sind nach wie vor in einem sehr guten Erhaltungszustand. Gerade die Wieselarten treten in manchen Jahren massenhaft auf. Alle drei Arten kommen so zahlreich in unserem Lande vor, dass sie völlig bedenkenlos bejagt werden können. In vielen Bereichen unseres Landes ist es sogar zwingend notwendig, diese Arten zu bejagen, auch das angeblich so harmlose Mauswiesel. Letztes greift, wie sein großer Vetter, das Hermelin, in Jahren erhöhter Population bei den Küken der Bodenbrüter sehr stark ein und trägt mit dazu bei, dass all die bedrohten Arten Jahr für Jahr zu 80 – 100 % ohne Nachwuchserfolg bleiben. Das Mauswiesel hat z. Z. in NRW keine Jagdzeit. Ich halte es für dringend erforderlich, dem Mauswiesel wieder die alte Jagdzeit wie vor der ganzjährigen Schonzeit zukommen zu lassen, vor allem in den Niederwildrevieren und Naturschutzgebieten, weil diese einfach darauf angewiesen sind, dass bei Bedarf auch Mauswiesel reguliert werden können. Der Gesetzgeber sollte dazu die Möglichkeiten schaffen, denn die Jagdzeit hat seinerzeit der Mauswieselpopulation in keinster Weise geschadet und würde es auch in Zukunft nicht tun.
Mauswiesel (und Hermeline) jagen nicht nur Mäuse, wie vielleicht aus dem Namen geschlossen werden kann. Gerade im Frühjahr und Frühsommer können beide Wieselarten in Ermangelung ihrer Hauptbeute Maus ganz empfindlich in den Nachwuchs bodenbrütender Vögel und der Hasenartigen eingreifen. Will man glaubwürdigen Artenschutz betreiben, ist der Gesetzgeber sehr gut beraten, die bestehende Jagdzeit des Hermelins bestehen zu lassen und sogar um die Jagdzeit auf das Mauswiesel zu erweitern.
Auch der Iltis kommt in unserem Land NRW flächendeckend und in weiten Bereichen auf einem hohen Niveau vor. Siehe dazu auch die PDF-Datei „Iltisstrecke NRW“. Die Forschungsstelle kommt darin zu ganz erstaunlichen Erkenntnissen, denen sich der Gesetzgeber in Bezug auf die Bejagung des Iltisses nicht verschließen sollte.
Für den Iltis und auch für den Steinmarder sollte daher die Jagdzeit des Bundesjagdgesetztes in NRW eingerichtet werden, nämlich vom 1. 8. - 28. 2.

Punkt 7:

Baujagdverbot

Seit der Immunisierung der Füchse gegen Tollwut ab 1986 hat die Fuchspopulation in unserem Lande drastisch zugelegt. Wurden Ende der 50er Jahre in NRW pro 1000 Hektar Jagdfläche nur 5 Füchse erlegt, und das bei wesentlich schärferer Bejagung als heute, weil der Balg noch gutes Geld brachte, so waren es Mitte der 90er Jahre schon 21 Füchse/1000 ha. Das ist eine Vervierfachung der Strecke. Mittlerweile werden in unserem Lande jährlich durchschnittlich mehr als 25 Füchse pro 1000 ha erlegt, die Spanne geht dabei von 0 bis über 200 Füchse. Mit dem Ausschalten des wichtigsten Sterblichkeitsfaktors der Füchse, der Tollwut, hat sich die Population der Füchse in wenigen Jahren vervielfacht. Einhergehend damit stieg auch die Fuchsstrecke von Jahr zu Jahr an, obwohl Füchse schon lange nicht mehr so intensiv bejagt werden wie in den 50er und 60er Jahren. Die Fuchsstrecke stieg von vormals 10 – 15.000 Füchse auf teilweise über 60 000 Füchse per anno. Auf diesem hohen Niveau hält sich die Fuchsstrecke nun schon seit etlichen Jahren. Der Prädationsdruck der Füchse in unserem Lande ist für viele Tierarten dementsprechend extrem hoch, für viele Arten, wie man mittlerweile festgestellt hat, viel zu hoch.
Eine drastische Absenkung der Fuchspopulation ist also nicht nur für Niederwildjäger mehr als erforderlich. Auch der Artenschutz in unserem Lande benötigt dringend eine dauerhaft deutlich niedrigere Fuchspopulation, ja überhaupt eine dauerhaft sehr viel niedrigere Prädatorenpopulation insgesamt.
In unserem Land gibt es keine NATUR mehr im Sinne des Wortes, wir leben in einer seit etlichen Jahrhunderten von Menschen geschaffenen KULTURLANDSCHAFT. Auch unsere sog. Naturschutzgebiete sind nichts anderes als KULTURSCHUTZGEBIETE, von Menschen permanent beeinflusste und gesteuerte Gebiete. Würde sich der Mensch aus diesen sog. Naturschutzgebieten völlig heraus halten, würden keine Wiesen mehr kurz gehalten, keine Hecken und Bäume mehr geschnitten, keine Flächen mehr beweidet, wären all diese Gebiete in wenigen Jahren völlig verbuscht und somit für die Zielarten, für die sie geschaffen wurden, wertlos. Alle Zielarten würden verschwinden und diese Gebiete von Allerweltsarten wie Fuchs, Krähe & Co. beherrscht.
Wir Menschen, wir alle, haben für diese Zustände gesorgt, die wir jetzt haben. Durch unser Handeln oder Nichthandeln wurden viele Arten benachteiligt, aber auch viele Arten bevorteilt. Es wäre für die bedrohten Arten fatal, würden wir uns jetzt einfach zurück lehnen und den Gewinnern unseres Kulturlandschaftswandels, und dazu zählen fast alle Prädatoren, noch mehr als bisher das Feld überlassen. Wir können und dürfen uns nicht so einfach aus der Verantwortung stehlen. Damit ist den wirklich bedrohten Arten nicht geholfen. Wir Menschen haben in unserer Kulturlandschaft für Disproportionen gesorgt und haben daher die verdammte Pflicht, den Verlierern unserer Kulturlandschaft so zu helfen, dass ihnen ein Überleben als Art in unserem Lande gesichert ist.

Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es aber einiger wichtiger Hilfsmittel und einer massiven gesetzlichen Unterstützung, ohne die dieses Unterfangen nicht zu schaffen ist.
Neben der Beibehaltung der jetzigen Jagdzeiten, wie zuvor schon ausführlich begründet, ist es zwingend erforderlich, alle jagdlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, die dazu beitragen können, dieses Ziel zu erreichen.
Eine dieser Möglichkeiten ist die Baujagd auf den Fuchs mit Hilfe gut eingejagter Teckel oder Terrier.
Neben der Fallenjagd, zu der ich gleich noch komme, ist die Baujagd auf den Fuchs die Jagdart, die am ehesten geeignet ist, effektiv in die Fuchspopulation einzugreifen. Gerade in den Monaten Januar und Februar sind die Füchse vermehrt in den Natur- und Kunstbauten anzutreffen, denn es ist Paarungszeit und oft steckt eine Fähe mit mehreren Rüden in einem Bau. Mit Hilfe eines guten Bauhundes können diese Füchse dann aus dem Bau gejagt und erlegt werden. Bei dieser Jagdart wird Jahr für Jahr in unserem Lande ein großer Teil der jährlichen Fuchsstrecke getätigt. Ohne Baujagd würde die Fuchspopulation auf sehr hohem Niveau ins Frühjahr gehen, dort noch mehr Nachwuchs produzieren und somit für noch viel mehr Prädationsdruck auf die Zielarten des Artenschutzes und natürlich auf unser Niederwild sorgen.
Füchse und auch viele andere Prädatoren sind Nahrungsgeneralisten. Ihre Populationen werden durch permanent vorhandene Nahrung in unserer Kulturlandschaft unnatürlich hoch gehalten. Nahrungsmangel ist bei vielen Prädatoren, auch und gerade bei den Füchsen, schon lange kein begrenzender Faktor mehr.

Das von vielen Kritikern und Gegnern der Fuchsbejagung immer wieder ins Feld geführte Argument, Füchse würden sich selbst regulieren, trifft nur dann zu, wenn die Fuchspopulation eine extreme Höhe erreicht hat. David McDonald („Unter Füchsen“ – Verlag Knesebeck) stellte fest, dass in seinen Forschungsgebieten bis zu 20 Füchse auf 200 ha lebten und dort ein Gruppenverhalten entwickelten. Bei dieser Höhe begannen die Füchse sich selbst zu regulieren. Nur die ranghöchste Fähe bekam Nachwuchs.

Eine Fuchsdichte von 20 Füchsen auf 200 ha oder 100 Füchsen auf 1000 ha ist eine Dichte, die die bedrohte Fauna unserer Kulturlandschaft absolut nicht verkraften kann. Bei so einer extrem hohen Fuchsdichte haben alle mehr oder weniger bedrohten bodenbewohnenden Arten unseres Landes nicht die geringste Chance mehr, bestandserhaltenden Nachwuchs zu produzieren. Das wäre ganz schnell das Ende des Artenschutzes in unserem Lande. Ich meine, dass es so weit nicht kommen darf.

In den Niederlanden war die Fuchsjagd vor einigen Jahren mal komplett verboten. Schon nach zwei Jahren riefen die niederländischen Naturschützer um Hilfe, denn ihre Gebiete wurden quasi von Füchsen überschwemmt. Die vielen Füchse fraßen ihnen all die Zielarten auf, für die die Naturschutzgebiete geschaffen und gepflegt wurden. Ganz schnell wurde die Fuchsbejagung wieder eingeführt. Nach Auskunft des Niederländischen Jagdverbandes dürfen Füchse dort jetzt an 365 Tagen im Jahr bejagt werden. Sogar die Bejagung des Fuchses mit Auto und Suchscheinwerfer ist dort unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Soweit sollten wir es in unserem Lande nicht kommen lassen. Ich appelliere deshalb an den Sachverstand der beteiligten Politiker, die Baujagd auf Füchse mit Erdhunden auf keinen Fall zu verbieten oder sonst wie einzuschränken. Sie ist neben der Fallenjagd eine der wirksamsten Jagdarten, die Fuchspopulation in unserem Lande in den Griff zu bekommen. Statt zu verbieten sollten Politik und Gesetzgeber zum Wohle des Artenschutzes in unserem Lande vielmehr darauf drängen, dass die Baujagd flächendeckend in unseren Revieren erheblich intensiviert wird, vor allem dort, wo bisher wenig oder kaum die Baujagd ausgeübt wird, nämlich in weiten Bereichen unserer Mittelgebirgsreviere. Denn dort kommen Jahr für Jahr die Fuchsmassen her, die unsere Niederwildreviere und vor allem auch die Naturschutzgebiete wieder auffüllen und dort für die beschriebenen Probleme sorgen.
Das Argument, die Baujagd auf Füchse sei tierschutzwidrig, weil es unter der Erde regelmäßig zu Beißereien zwischen Hund und Fuchs käme, ist so nicht zutreffend. Niemand, kein einziger Baujäger und kein Hundebesitzer, hat ein Interesse daran, dass sich sein Hund unter der Erde mit dem Fuchs anlegt. Das völlige Gegenteil ist der Fall: der Hund soll den Fuchs möglichst ohne jegliche Berührung aus dem Bau treiben. Das spart Zeit, kalte Füße und verhindert verletzte Hunde. Kämpfe zwischen Hund und Fuchs sind genau das, was jeder Bodenjäger möglichst vermeiden will. Durch Auslese bei der Zucht der Bauhunde wird auf diese Eigenschaft großen Wert gelegt. Feststellen, prüfen und auswählen kann man diese Eigenschaften aber nur bei der Arbeit am zahmen Fuchs in einer Schliefenanlage. Auch soll der Hund den Dachs im Bau ignorieren. All das lernt der Bauhund aber nur, wenn er vorher entsprechend auf die Baujagd vorbereitet wird. Und das geht nur an einer Schliefenanlage. Dazu komme ich aber gleich noch unter Punkt 9.
Wer aus Tierschutzgründen die Baujagd verbieten will, muss konsequenter Weise auch den Hundeeinsatz bei Saujagden verbieten. Denn dort werden erheblich mehr Hunde verletzt und sogar von Sauen getötet, als es je bei der Baujagd der Fall ist. Sollten Hunde aber bei Saujagden nicht mehr eingesetzt werden, sind Bewegungsjagden auf Sauen nicht mehr möglich, weil ohne den Einsatz von Hunden Sauen kaum noch aus den Dickungen heraus zu bekommen sind und somit eine effektive Bejagung des Schwarzwildes nicht mehr möglich ist.

Punkt 8:

Verbot der Fallenjagd

Hier verweise ich mal auf den im Anhang beigefügten Artikel des leider viel zu früh verstorbenen Prof. Dr. Dr. Paul Müller, einem profunden Kenner der Materie schlechthin:
Quo vadis Biodiversität ohne Fangjagd
(Biodiversität ohne Fangjagd nicht möglich)

Diesem Artikel ist kaum noch etwas hinzuzufügen.
Wer ernsthaft in unserem Lande Artenschutz betreiben will, kommt ohne den Einsatz von Fallen nicht mehr aus. Viele Biostationen in unserem Lande arbeiten mit örtlichen Jägern eng zusammen, in dem diese Jäger in den Naturschutzgebieten der Stationen mit ausdrücklicher Billigung der dort tätigen Gebietsbetreuer die Fangjagd auf Fuchs, Marder, Waschbär, Dachs u. a. ausüben. Denn der Nachwuchs ihrer Zielarten wird Jahr für Jahr von Fuchs & Co. regelrecht aufgefressen. Die Erfolge im Artenschutz tendieren seit Jahren gegen Null. Ob die örtlichen Jäger allerdings diesen Anforderungen gewachsen sind, bleibt abzuwarten. Was wir brauchen, sind absolute Fangjagdprofis, Spezialisten, bestausgebildete Fallenjäger, die nicht nur die reine Technik des Fallenstellens beherrschen, sondern auch das notwendige Wissen und die Ausdauer haben, die zu fangenden Tiere in die Falle zu bekommen. Denn das ist die eigentliche Kunst des Fallenstellens. Mit dem einfachen Aufstellen einer Falle ist es bei weitem nicht getan.

Natürlich ist die Fallenjagd in unserer Gesellschaft umstritten. Kritiker argumentieren, dass es keine 100% sicher und selektiv tötenden Fallen gibt, bzw. dass die Tiere in Lebendfallen unverhältnismäßig
stark leiden. Befürworter zweifeln diese Aussagen an und weisen darauf hin, dass Fallen zur Bejagung des Haarraubwildes, aber auch zur Schädlingsbekämpfung (z.B. Ratten, Mäuse, Bisam) unverzichtbar seien.
Auch die EU hat sich positiv zur Fallenjagd geäußert und Fallen offiziell erlaubt, die international, aber nicht in Deutschland verwendet werden dürfen.
Der 46er Schwanenhals, richtig aufgestellt und richtig beködert, ist ein Fangeisen, das ausschließlich den Fuchs fängt und diesen zu 100 % ganz schnell tötet. Auch ist jegliche Unfallgefahr für Menschen oder Hunde so gut wie ausgeschlossen. Wenn irgendetwas von diesen Punkten nicht gelingt, liegt es nicht am Fanggerät, sondern an demjenigen, der dieses Gerät aufstellt. Es würde den Rahmen dieses Schreibens sprengen zu erklären, wie so etwas zu geschehen hat, um all das oben genannte auszuschließen. Auf Wunsch kann ich interessierten Personen in Wort und Bild entsprechende Informationen zukommen zu lassen.

Unsachgemäß aufgestellte und noch viel schlimmer unsachgemäß beköderte Fangeisen waren bei allen bisherigen Unfällen, in denen Menschen oder Hunde zu Schaden kamen, der Grund für diese Unfälle. Wären die Fallensteller besser ausgebildet gewesen, wüssten sie, wie eine Totschlagfalle richtig beködert wird, um gerade den sehr misstrauischen Fuchs zu fangen, dann wären diese Unfälle nicht passiert. Ich fange schon seit mehr als 30 Jahren den Fuchs mit dem offenen Fangplatz (Sondergenehmigung liegt vor). Es hat noch nie die geringsten Probleme gegeben, weder mit Menschen noch mit Hunden noch mit schlecht gefangenen Füchsen, weil ich einfach elementare Dinge beim Fang mit dem Fangeisen beachte.

Lebend und unversehrt fangende Fallen gelten den Gegnern der Fallenjagd oft als weniger problematisch als Totschlagfallen. Tatsächlich aber ist die selektiv und sicher tötende Falle der Lebendfalle aus Tierschutzgründen mindestens ebenbürtig. Lebendfallen haben allerdings dann Vorteile, wenn sich ein gerade geschütztes Tier gefangen hat. Dieses kann dann unversehrt wieder freigelassen werden. Wer allerdings die Fangjagd richtig beherrscht, fängt mit einem sofort tötenden Fangeisen kein geschütztes Tier.

Besonders wichtig aus Tierschutzsicht ist die tägliche Kontrolle der Fallen. Wer das nicht leisten kann, darf keine Fangjagd ausüben. Mittlerweile gibt es hervorragende Technik, mit der Fallen rund um die Uhr sehr sicher überwacht und kontrolliert werden können. Ein Großteil meiner Fallen ist mit einem speziellen Wildmelder ausgerüstet, der mir täglich eine Statusmeldung per Email schickt und ein Auslösen der Falle sekundengenau auf meinem Handy meldet. Tierschutzgerechter kann man glaube ich kaum die Fangjagd betreiben

In der öffentlichen Diskussion haben sich in den letzten Jahren Vertreter deutscher Tierschutz- und Naturschutzverbände wiederholt zum Fang von Tieren geäußert, allerdings fast ausschließlich zur FANGJAGD.
Diese einengende Sicht der Tierfangproblematik nur auf die JAGD kann nicht dem Willen des Gesetzgebers und dem Anliegen des Tierschutzes genügen.
Der Problemkreis ist viel umfangreicher und vielfältiger als dass die Tierfangdiskussion nur auf das Teilgebiet JAGD beschränkt bleiben darf. Was die Zahl der gefangenen Tiere anbelangt, ist die FANGJAGD heute eher von untergeordneter Bedeutung.
Der Tierfang durch Jedermann in befriedeten Bezirken ist im Hinblick auf Tier- und Artenschutzproblematik weitaus problematischer als bei der Fangjagd.
Die Schädlingsbekämpfung betrifft eine sehr große Arten- und Tierzahl. Ziel ist in der Regel die Tötung des zu fangenden Tieres. Eine besondere Sachkunde, insbesondere beim Fang durch Jedermann, ist selten gegeben und wird auch nicht gefordert. Die Fanggeräte für Jedermann gewährleisten häufig nicht eine schnelle Tötung. Die gängigen Ratten- und Mausefallen werden in unterschiedlicher Qualität angeboten, mit zum Teil ungenügender Federstärke. Häufig gibt es Fehlfänge mit Verletzung des Tieres. Der allein schnell tötende Genickschlag kann bei diesen Fallen nicht garantiert werden. Auch die regelmäßige Kontrolle dieser Fallen durch Jedermann kann nicht gewährleistet werden.
Diese Fallenstellerei durch Jedermann scheint aber offensichtlich nicht im Fokus des aktuellen Gesetzgebers zu sein. Vielmehr will man offensichtlich den Jägern, die sicherlich viel mehr Sachkunde aufweisen als die normalen Bürger, die Fallenjagd verbieten. Hier wird meiner Meinung aus Tier- und Artenschutzsicht ein völlig falscher Schwerpunkt gesetzt.

Auch wenn Ratten- und Mausefallen weniger spektakulär neben den in der Jagd gebräuchlichen Fangeisen erscheinen, dürften sie auf Grund des hohen Anteils nicht sofort tötender Fänge das größte Tierschutzproblem beim Fang von Wirbeltieren darstellen. (Faltblatt „Fang von Wirbeltieren“ der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.).
Der Artenschutz ist besonders beim Stellen von Fallen zum Fang von Schadnagern durch Jedermann außerhalb des Wohnbereichs des Menschen nicht annähernd ausreichend gewährleistet. Diese Fallen werden in aller Regel durch Tritt ausgelöst und sind überall von Jedermann frei zu erwerben und auch aufzustellen.

Bei der Jagd aber sind Fallen, die auf Tritt auslösen, sog. Tellereisen, schon seit 1938 verboten.

In Haus und Garten, auf Höfen, in Stallungen, Scheunen und Schuppen dürfen je nach Landesrecht Fuchs, Marder, Iltis, Wiesel und Kaninchen meist ganzjährig durch den jeweils Verfügungsberechtigten oder seinen Beauftragten gefangen und getötet werden.
Im Gegensatz dazu der Jäger: dieser muss in seinem Revier ganz penibel die Jagd- und Schonzeiten beachten.

Auch eine Sachkunde der Jedermann-Fänger ist in der Regel nicht gegeben, während der Jäger allein schon durch seine Ausbildung zur Erlangung des Jagdscheines einen großen Wissensvorsprung hat.
In manchen Ländern, wie z. B. Bayern, sind Drahtfallen beim jagdlichen Einsatz nicht erlaubt. Tierschutzvereine im gleichen Land können zum Fang verwilderter Katzen aber Drahtfallen nach Belieben aufstellen, völlig unverblendet. Auch in NRW praktizieren die Tierschutzvereine solche Fangmethoden. Auch hier werden die Drahtfallen ohne Verblendung aufgestellt, wir Jäger müssen solche Fallen penibel verblenden, damit gefangene Tiere im Dunkeln sitzen.
Ich würde es begrüßen, wenn der Gesetzgeber für das Ausüben der Fangjagd eine qualifizierte Zusatzausbildung vorschreibt, wie es zur Erlangung des Falknerscheines ja auch erforderlich ist.

Immer mehr Natur- und Artenschützer und Wildbiologen halten die mit dem Tier- und Artenschutz konforme, streng selektive Fangjagd im Interesse des Schutzes der Leidtragenden des kulturlandschaftlichen Wandels jedoch meist für unverzichtbar, weil sie mittlerweile zu der Überzeugung gekommen sind, dass in unserer Kulturlandschaft Artenschutz ohne Räuberkontrolle doch nicht möglich ist. Effektive Raubwildkontrolle ist aber ohne Fallenjagd, nur mit der Waffe, absolut nicht möglich.
Es hat auch nichts mit Tierschutz zu tun, den Fang von Füchsen, Mardern, Waschbären, Dachsen, Iltissen, Wieseln u. a. zu verbieten und den Fang von Schwarzwild, Bisam, Ratten und Mäusen zu erlauben. Oder wird gar beim Tierschutz nach Tierarten unterschieden????
Oder ist eine Tierart "wertvoller" als die andere??

Aus den genannten Gründen plädiere ich an alle Verantwortlichen, die Fallenjagd in unserem Lande nicht einzuschränken oder gar zu verbieten. Der Artenschutz und die Niederwildjagd sind dringend auf den Einsatz von Fallen angewiesen.

Punkt 10:

Schliefanlagenverbot

Die in Betrieb befindlichen Schliefenanlagen in NRW sind alle von den entsprechenden Veterinärämtern der Kreise abgenommene und ständig überprüfte Anlagen. Die Anlagen wurden so konzipiert, wie es die Veterinärbehörden, die für Tierschutzbelange zuständig sind, vorgeschrieben haben. Auch haben die Veterinärbehörden hinsichtlich des Betriebes einer solchen Anlage überall ihre Zustimmung gegeben. Sie haben sich die Arbeit eines Hundes am Fuchs sehr genau vorführen lassen und sind zu dem landesweiten Ergebnis gekommen, dass diese Art der Hundeausbildung am lebenden Fuchs tierschutzkonform ist. Soweit ich informiert bin, gibt es darüber auch schon ein entsprechendes Gerichtsurteil.
Die Füchse, die an solchen Anlagen gehalten werden, haben durchweg eine sehr hohe Lebenserwartung, eine erheblich längere als in freier Wildbahn. Diese Füchse werden vorschriftsmäßig gehalten und regelmäßig tierärztlich betreut. Diesen Füchsen geht es definitiv sehr gut. Auch die Arbeit im Schliefenbau ist für diese Füchse kein Stress. Im Gegenteil: schon nach wenigen Malen kennen die Füchse das Spiel und liegen völlig relaxt im Kessel, vom davor liegenden, Laut gebenden Hund durch ein massives Gitter getrennt. Fuchs und Hund kommen nie in Berührung. Tierschutzgerechter können Erdhunde nicht ausgebildet werden.
Ohne Ausbildung sollte ein Hund aber niemals zur Jagd verwandt werden, auch ein Bauhund nicht. Der Bauhund muss wissen, was auf ihn zukommt, mit wem er es zu tun hat und vor allem wo und wie der Fuchs im Bau zu suchen und zu finden ist. Das alles kann er nur in einer von Anfang bis Ende immer kontrollierbaren Schliefenanlage lernen. Hier kann dem Hund geholfen werden, zielstrebig zum Fuchs zu gelangen, diesen zu stellen und zu verbellen.
Auch sind diese Anlagen sehr gut dazu geeignet, einen Bauhund „dachsrein“ zu bekommen, was für seine spätere Arbeit am Naturbau von elementarer Wichtigkeit ist. Denn den Dachs soll ein gut ausgebildeter Bauhund völlig ignorieren.

Ich halte es für absolut tierschutzwidrig, Hunde ohne jagdliche Ausbildung auf Wild loszulassen, vor allem Bauhunde. Nur bei der Ausbildung in einer Schliefenanlage ist gewährleistet, dass der Hund das zukünftige Wild unter der Aufsicht des Schliefenwartes kennen lernt, dass er lernt, Respekt vor dem Fuchs zu bekommen und unter Einhaltung eines notwendigen Sicherheitsabstandes lernt, den Fuchs zum Verlassen des Kessels zu bewegen.
Bauhunde, die ohne vorherige Ausbildung am Schliefenbau einfach in einen Fuchsbau im Revier gelassen werden, laufen der großen Gefahr, dort völlig unnötig vom Fuchs oder gar Dachs verletzt zu werden. Und genau das ist in meinen Augen im höchsten Maße tierschutzwidrig.
Ein Bauhund, der vorschriftsmäßig in einer Schliefenanlage ausgebildet wurde, übersteht in der Regel Baujagdtage ohne jegliche Verletzungen. Genau das ist das Ziel einer Schliefenanlage.
Auch Hunde, die für die Saujagden eingesetzt werden sollen, werden immer öfter in sog. Schwarzwildgattern auf die Jagd an Sauen vorbereitet. Hier lernen sie, mit dem Schwarzwild umzugehen, hier lernen sie, dass das Schwarzwild ein unangenehmer und gefährlicher Gegner sein kann. Und diese Hunde üben meines Wissens ohne Trennwand o. ä. zwischen Hund und Sau. Und niemandem passiert etwas. Auch in NRW sollen solche Schwarzwildgatter eingerichtet werden oder sind schon in Betrieb, abgesegnet von höchster Stelle, damit gut ausgebildete Hunde für Saujagden zur Verfügung stehen. Warum ist diese Art der Ausbildung bei Saujagdhunden möglich und bei Bauhunden nicht? Hier wird meiner Meinung nach mit zweierlei Maß gemessen.
Von daher appelliere ich an alle beteiligten Politiker und sachkundigen Bürger, Schliefenanlagen in unserem Lande nicht zu verbieten, sondern aus Tierschutzgründen weiterhin zuzulassen und zu optimieren.

Punkt 12:

Verbot des Abschusses wildernder Katzen und Hunde

Ich beschränke mich in meinen Ausführungen ausschließlich auf das Problemtier KATZE, weil wirklich wildernde Hunde meiner Meinung nach recht selten sind und eine Tötung immer nur das allerletzte Mittel sein sollte.
Hunde lassen sich in der Regel viel besser identifizieren und einem Besitzer zuordnen als streunende Katzen, so dass ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Lösung des Problems in den allermeisten Fällen sehr viel wirkungsvoller sind als Abschuss. Für ganz hartnäckige Fälle aber sollte der Abschuss eines wildernden Hundes weiterhin im Gesetz möglich bleiben.
Ganz anders sieht es da bei Katzen aus. Katzen sind landes- und bundesweit zu einer großen Plage geworden, sowohl in den Ortschaften als auch in der freien Landschaft. Landauf, landab klagen die Tierschutzvereine und Tierheime über hoffnungslos überfüllte Unterbringungsmöglichkeiten. Aufnahmestopps werden verhängt. Immer mehr Katzen müssen von Amts wegen eingeschläfert werden, weil sie hoffnungslos krank sind oder weil sie zu wild und somit nicht mehr vermittelbar sind.
Sehr viele Katzen werden von ihren Besitzern in der freien Landschaft ausgesetzt, weil man sich ihrer einfach nur entledigen will, besonders in der Urlaubszeit. Daran sieht man sehr deutlich, wie sehr diese Leute an ihren Katzen hängen.
Hauskatzen haben aber in der freien Landschaft, in der freien Natur absolut nichts zu suchen. Sie sind, wie der Name schon sagt, Haustiere des Menschen und unterstehen somit auch der Aufsichtspflicht des Menschen. Katzenbesitzer, die ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen, nehmen leichtfertig in Kauf, dass ihren Lieblingen etwas zustoßen kann. Häufig hört man als Argument, dass es nicht artgerecht sei, eine Hauskatze im Haus zu halten. Ist es etwa artgerecht, Hunde, Schweine, Kühe, Pferde pp im Haus, in Ställen oder sonstigen mehr oder wenigen engen Umfriedungen zu halten? Würden diese Tiere nicht auch viel lieber draußen in Gottes freier Natur herumlaufen und herumstromern wie die Hauskatzen auch? Meinem Hund jedenfalls würde es große Freude machen, stundenlang einfach überall ohne meine einengende Aufsicht herum laufen zu dürfen. Mit welchem Recht wird eine Hauskatze anders behandelt als alle anderen Haustiere? Und das zum großen Schaden unserer gesamten Kleintierfauna.
Und weil die Hauskatzen das so dürfen, werden tagtäglich viele freilaufende Katzen auf den Straßen überfahren oder auch nur angefahren und schwer verletzt.
Oder die Katze wird von Tierfängern, aus welchen Gründen auch immer, eingesammelt. Auch werden Katzen, die in Feld und Wald, weit entfernt von bewohnten Häusern, herum streunen, zum Schutz anderer Tierarten aus der freien Landschaft durch Abschuss oder Fang entnommen. Viele Katzen, und das wissen die meisten Katzenbesitzer überhaupt nicht, verlassen zudem von heute auf morgen ihr angestammtes Zuhause und schlagen ihr Domizil für immer irgendwo in der freien Natur auf. Sie kommen nie wieder zurück und leben nur von dem, was sie in der Natur erbeuten. Und das, siehe Anlange, ist wahrlich nicht wenig.
Sie verwildern total und sind oft scheuer als Füchse. Das Schlimmste ist, dass diese Katzen sich auch in der freien Landschaft fleißig vermehren und somit für noch mehr verwilderte Katzen sorgen, die nie mit Menschen in Kontakt kommen werden, ja, vor dem Menschen eine vollkommene Scheu entwickeln. So eine Entwicklung kann keiner ernsthaft wollen. Man muss so einer Entwicklung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln ein Riegel vorschieben. U. a. auch dadurch, in dem sämtliche Katzen, die in der freien Landschaft herum streunen, aus dieser entfernt werden. Geschieht dieses nicht, besteht die große Gefahr, dass unsere Landschaften von Katzen überschwemmt werden, mit unabsehbaren Folgen für die Kleintierfauna.

Genauso schlimm und gefährlich für die Kleintierfauna unserer Landschaft sind die Hauskatzen, die abends das traute Heim ihres Besitzers verlassen, bis zu fünf Kilometer in die freie Landschaft hinein ziehen und morgens schön brav wieder vor dem Haus sitzen, als wenn sie nie weg gewesen wären. Der Besitzer freut sich über seine so treue und standortreue Katze, verlässt sie doch seiner Meinung die ganze Nacht nicht sein Grundstück, denn er sieht sie abends und er sieht sie morgens und zieht daraus den Schluss, die Katze sei nie weg gewesen. Dass die Katze in der Zwischenzeit aber etliche Kilometer von seinem Haus in Feld und Wald herum gestromert ist, bekommt er nicht mit. Von dieser Sorte Katzen gibt es Millionen in Deutschland. Und diese vielen Millionen Katzen üben Nacht für Nacht in unserer freien Landschaft einen ungeheuren Prädationsdruck auf die Kleintierfauna aus, das können sich die Katzenbesitzer nicht wirklich vorstellen. Oder sie wollen es einfach nicht wahrhaben.
Kein Jäger erlegt gerne eine Katze. Aber zum Schutz der wildlebenden Fauna bleibt ihm keine andere Wahl, will er letztere nicht den streunenden Katzen opfern. Kein Naturfreund, kein Artenschützer kann ein Interesse daran haben, dass sich in unserer freien Landschaft, auch und vor allem in Naturschutzgebieten, so viele Katzen tummeln. Mit Kastration oder Sterilisation bekommt man diese Plage niemals in den Griff. Denn auch die so behandelten Katzen bleiben für die heimische Kleintierfauna nach wie vor eine große Gefahr, auch und gerade für die Kleinvogelwelt in und an unseren Ortschaften. Das Katzenproblem in unserem Lande muss zum Wohle der freilebenden Kleintierfauna wesentlich pragmatischer, emotionsloser, sachlicher gelöst werden. Dazu gehört meiner Meinung nach, dass vor allem Katzenbesitzer viel mehr in die Pflicht genommen werden. Sie müssen in die Verantwortung genommen werden, ihre Katzen ständig unter Kontrolle und Aufsicht zu haben. Herum streunende Katzen darf es nicht mehr geben. Wer das nicht will, muss die Konsequenzen tragen. Es ist nicht einzusehen, dass der Gesetzgeber jeder Katze auch noch etliche Hektar freie Landschaft um ein bewohntes Haus herum als Spiel- und Jagdfläche zubilligt, in dem er einen 200, 300 oder gar 500 m großen Radius als Katzenschutzfläche ausweist. Das ist das Todesurteil für alle Kleintierarten, die innerhalb dieser Katzenschutzfläche leben. Und das sind nicht nur diverse Mäusearten, sondern oft auch Rebhühner, Hasen, Lerchen, Wachteln, Wachtelkönig, Kiebitz u. a. Das kann der Gesetzgeber nicht wirklich wollen.
Aus den genannten Gründen halte ich das drohende Verbot des Katzenabschusses in der freien Landschaft für völlig kontraproduktiv für Natur- und Artenschutz. Damit schützt man nur und ausschließlich Katzen, alles andere Getier wird aber diesen Katzen geopfert. Das kann meiner Meinung nach nicht im Sinne des Artenschutzes sein.

Ich bitte daher alle Personen, die an der Erstellung eines neuen Jagdgesetzes in NRW mitwirken, ganz eindringlich, mein Schreiben sorgfältig zu studieren, vor allem die als Anhänge mit gesandten Ausarbeitungen verschiedener Wissenschaftler zu den hier aufgeführten angesprochenen Punkten.
Sollten Fragen auftauchen oder weitere Informationen benötigt werden, schreiben Sie mir einfach eine Email.
Auch bin ich gerne bereit, zu den hier angesprochenen Punkten persönlich Rede und Antwort zu stehen.
In der Hoffnung, dass meine Ausführungen auf sehr sachkundige und sachorientierte Politiker treffen werden, verbleibe ich mit einem herzlichen Gruß aus der schönen Soester Börde.
Für weitere Informationen stehe ich jederzeit zur Verfügung.

Unterschrift

PS:
Zitat von Prof. Dr. Heinz Düttmann, Universität Osnabrück:

„Es ist möglich Wiesenvögel auf einer bestimmten Fläche zu schützen, aber nicht zusammen mit ihren Fressfeinden“

Verteiler:

Siehe Email-Adressaten

54. Kommentar von :Ohne Name

§ 39 Wildfolge (6) Überjagende Hunde

Die völlig uneingeschrenkte Pflicht zur Duldung überjagender Hunde ist ein verfassungswidriger Eingriff in die Eigentumsrechte des Jagdausübungsberechtigten.

53. Kommentar von :Ohne Name

§31 Sachliche Verbote

1.1 Das Bundesjagdgesetz regelt abschließend, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Jagd ausgeübt werden kann. Dazu gehört natürlich auch die Bewegungsjagd und die Jagd mit Schrot auf Vögel. Weiter Einschränkungen sind somit überhaupt nicht möglich. 1.6. Der Schrotschuss in eine Vogelgruppe ist bereits heute ein Verstoß gegen die

1.1 Das Bundesjagdgesetz regelt abschließend, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Jagd ausgeübt werden kann. Dazu gehört natürlich auch die Bewegungsjagd und die Jagd mit Schrot auf Vögel. Weiter Einschränkungen sind somit überhaupt nicht möglich.
1.6. Der Schrotschuss in eine Vogelgruppe ist bereits heute ein Verstoß gegen die Waidgerecht. Die Aufnahme dieses Absatzes in die sachlichen Verbote ist ein typischer Fall von grüner Überregulierung und öffnet den vielen selbsternannten "Naturschützern", die auch heute schon durch die Reviere streifen und Jagdpächter durch meist völlig substanzlose Anzeigen ärgern, eine völlig neue Dimension Gesetzesverstöße zu behaupten und damit Jäger zu schikanieren und ihnen die Freude an der Jagd zu verleiden

52. Kommentar von :Ohne Name

Baujagd

Ein Jäger, der in einem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland den Jagdschein erfolgreich bestanden hat, erkennt SOFORT, ob in einem Naturbau ein Dachs und/oder Fuchs wohnt. Das kann man auch einem Laien in wirklich wenigen Minuten beibringen, so einfach ist das zu erkennen. Und absolut kein Jäger geht bewußt die Gefahr schwerer Verletzungen

Ein Jäger, der in einem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland den Jagdschein erfolgreich bestanden hat, erkennt SOFORT, ob in einem Naturbau ein Dachs und/oder Fuchs wohnt.
Das kann man auch einem Laien in wirklich wenigen Minuten beibringen, so einfach ist das zu erkennen.
Und absolut kein Jäger geht bewußt die Gefahr schwerer Verletzungen durch den Dachs ein, indem er absichtlich seinen treuen Gefährten in einen bewohnten Dachsbau läßt.
Wie wenig Ahnung spricht hier aus den Formulierungen des Entwurfs!
Bitte dringend mehr Sachkenntnis, anstatt theoretischer und ideologischer Worthülsen, die einfach nicht der Realität entsprechen!

51. Kommentar von :Ohne Name

§33 Fütterung, Notzeit, Kirrung, (2)

Das generelle Verbot der Fütterung von Schalenwild sollten Sie bitte nochmal überdenken. Vermutlich zielt dieses Verbot auf große Schäden verursachende Überpopulationen von Schalenwild, insbesondere von Schwarzwild. Das Zulassen einer Fütterung in den beschriebenen Ausnahmefällen nach Genehmigung der obersten Jagdbehörde (Ministerium) scheint mir

Das generelle Verbot der Fütterung von Schalenwild sollten Sie bitte nochmal überdenken. Vermutlich zielt dieses Verbot auf große Schäden verursachende Überpopulationen von Schalenwild, insbesondere von Schwarzwild. Das Zulassen einer Fütterung in den beschriebenen Ausnahmefällen nach Genehmigung der obersten Jagdbehörde (Ministerium) scheint mir doch eine, milde ausgedrückt, schwerfällige Prozedur zu sein. Warum lässt man Winterfütterungen nicht in absoluten Notzeiten zu? Das wäre auch Tierschutz. Was als Notzeit anzusehen ist, müsste dann allerdings auch klar im Gesetz definiert werden. Z. B. nur in einem gewissen Zeitrahmen des Winters, und nur bei hohen Schneelagen ab X cm oder hohen Minusteperaturen ab X Grad, usw. Die Genehmigungen zum Füttern würden dann ggf. unterschiedlich von Landkreis zu Landkreis oder sogar von Jagdrevier zu Jagdrevier ausfallen. Deshalb würde es Sinn machen, solche Genehmigungen den zuständigen unteren Jagdbehörden zu überlassen. Diese können die Gegebenheit vor Ort besser und schneller einschätzen. Statt eine Jagdbehörde entscheiden zu lassen, die sehr weit weg ist vom Geschehen.
Werner Lock

49. Kommentar von :Ohne Name

Bock Waldemar

Fragen wir doch den Rehbock Waldemar. Was ist dir lieber, ihm Winter elendlich über einen langen Zeitraum zu verhungern oder am 1. Mai mit einem Schuss blitzschnell zu verenden. Dem Bock Waldemar wird wahrscheinlich beides nicht gefallen, aber er wird sich sicher für den Schuss entscheiden. Sie werden sich jetzt sicher wundern, aber genau das

Fragen wir doch den Rehbock Waldemar.
Was ist dir lieber, ihm Winter elendlich über einen langen Zeitraum zu verhungern
oder am 1. Mai mit einem Schuss blitzschnell zu verenden.
Dem Bock Waldemar wird wahrscheinlich beides nicht gefallen, aber er wird sich sicher für den Schuss entscheiden. Sie werden sich jetzt sicher wundern, aber genau das ist der Punkt um den es geht. Tierschutz bedeutet mehr als Bambigehabe, es bedeutet Verantwortung und am Tier orientiertem handeln.
Was Ideologie ist kann man Waldemar sicher nicht erklären, aber er spürt den Schwachsinn von Grün/ Rot böse am eigenen Leibe..
Diese Regierung versucht auf auf Teufel komm raus eine Albtraumwelt zu schaffen.

Ernst Eberle Kohlberg
P.S. Ich wundere mich schon sehr, dass hier viele Schreiber sich ohne Namensnennung äußern.
Ich hoffe doch sehr, dass man in diesem Land noch immer seine Meinung frei kundtun kann, ohne in Schwierigkeiten zu kommen. Offenes Viesier meine Damen und Herren ist eine Ehrensache

50. Kommentar von :Ohne Name

Bock Waldemar

Fragen wir doch den Rehbock Waldemar. Was ist dir lieber, ihm Winter elendlich über einen langen Zeitraum zu verhungern oder am 1. Mai mit einem Schuss blitzschnell zu verenden. Dem Bock Waldemar wird wahrscheinlich beides nicht gefallen, aber er wird sich sicher für den Schuss entscheiden. Sie werden sich jetzt sicher wundern, aber genau das

Fragen wir doch den Rehbock Waldemar.
Was ist dir lieber, ihm Winter elendlich über einen langen Zeitraum zu verhungern
oder am 1. Mai mit einem Schuss blitzschnell zu verenden.
Dem Bock Waldemar wird wahrscheinlich beides nicht gefallen, aber er wird sich sicher für den Schuss entscheiden. Sie werden sich jetzt sicher wundern, aber genau das ist der Punkt um den es geht. Tierschutz bedeutet mehr als Bambigehabe, es bedeutet Verantwortung und am Tier orientiertem handeln.
Was Ideologie ist kann man Waldemar sicher nicht erklären, aber er spürt den Schwachsinn von Grün/ Rot böse am eigenen Leibe..
Diese Regierung versucht auf auf Teufel komm raus eine Albtraumwelt zu schaffen.

Ernst Eberle Kohlberg
P.S. Ich wundere mich schon sehr, dass hier viele Schreiber sich ohne Namensnennung äußern.
Ich hoffe doch sehr, dass man in diesem Land noch immer seine Meinung frei kundtun kann, ohne in Schwierigkeiten zu kommen. Offenes Viesier meine Damen und Herren ist eine Ehrensache

Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Redaktion

Sehr geehrter Ernst Eberle,

wir freuen uns über lebendige und kontroverse Debatten auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung. Denn Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt und auch vom Streit in der Sache. Damit die Diskussion auf dem Beteiligungsportal fruchtbar ist und niemanden frustriert, müssen sich aber alle wie bei einer persönlichen

Sehr geehrter Ernst Eberle,

wir freuen uns über lebendige und kontroverse Debatten auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung. Denn Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt und auch vom Streit in der Sache. Damit die Diskussion auf dem Beteiligungsportal fruchtbar ist und niemanden frustriert, müssen sich aber alle wie bei einer persönlichen Unterhaltung an gewisse Regeln halten. Diese Regeln haben wir in unserer Netiquette festgehalten.

Kurz zusammengefasst besagen die Regeln, dass alle Beteiligten auf dem Beteiligungsportal ein Mindestmaß an Fairness und Respekt gegenüber anderen Personen und Meinungen aufbringen müssen. Nicht zulässig sind also etwa rassistische, fremdenfeindliche, sexistische oder in anderer Weise beleidigende Kommentare. Bei Nichteinhaltung dieser Regeln sind wir leider gezwungen, Kommentare zu löschen.

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