Abschnitt 5

Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung

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Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 5 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der fünfte Abschnitt fasst die bisher im Bundesjagdgesetz und im Landesjagdgesetz formulierten spezifischen Regelungen, die bei der Ausübung der Jagd gelten, zusammen. Dazu gehören neben einigen den jagdausübungsberechtigten Personen zustehenden Rechten insbesondere Regelungen, Verbote und Beschränkungen, die sich aus Tierschutzaspekten ergeben. Unter anderem handelt es sich um Regelungen zu Jagdmethoden, zum zulässigen oder gebotenen Umfang der Jagdausübung und zur Wildfolge. Wesentliche Änderungen ergeben sich durch das Verbot der Fütterung von Schalenwild, durch die Abschaffung des behördlichen Abschussplans bei Rehwild und durch einzelne Änderungen der sachlichen Verbote, wie im Bereich der Bau- und Fallenjagd.

Kommentare

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

233. Kommentar von :Ohne Name

§ 33 Kirrung Mindestabstand

"Darüber hinaus sind in einem Abstand von 100 Metern zur Reviergrenze Kirrungen und sonstige Maßnahmen zum Anlocken von Wildtieren verboten."   Hier leistet die Landesregierung den Offenbarungseid zur Inkompetenz.   Jeder weiss, dass an der Kirrung das Wild vertrauter kommt, länger verweilt, selektiver und genauer angesprochen werden kann, und […]

"Darüber hinaus sind in einem Abstand von 100 Metern zur Reviergrenze Kirrungen

und sonstige Maßnahmen zum Anlocken von Wildtieren verboten."

 

Hier leistet die Landesregierung den Offenbarungseid zur Inkompetenz.

 

Jeder weiss, dass an der Kirrung das Wild vertrauter kommt, länger verweilt, selektiver und genauer angesprochen werden kann, und dass die Schussdistanz kürzer ist.

 

Dadurch gibt es eben weniger Nachsuchen als bei den vom Forstamt so gerne betriebenen Drückjagden, bei denen Wild in Bewegung zu Massen abgeknallt werden.

 

Solch eine Kirrung muss sorgfältig angelegt werden und hat mit Reviergrenzen im eigentlichen Sinne nichts zu tun. Einstand, Ruhe, Deckung, Wind, all das ist wichtig.

 

Was aber besonders berücksichtigt werden muss, ist dass die Kirrungen nicht in der Nähe von viel befahrenen Strassen oder Wegen angelegt wird. Dies würde Sinn machen hier ein Entfernungsgebot zu erlassen. Und wenn die Kirrung nahe einer Reviergrenze liegt, dann ist eine Nachsuchevereinbarung zwingen.

Dieses Gesetz trägt die Handschrift von Unwissenheit und fehlender Praxis. Überjagende Hunde soll der Jäger dulden aber bei der Kirrung muss er solchen Unsinn berücksichtigen.

 

Thomas Schlecker

 

234. Kommentar von :Ohne Name

zu 231, 15HA mit Saatschüssel bewirtschaftet fürs Niederwild

Herr Bühler, wo gibt es diese paradiesischen Zustände, wo Landwirte in einer intensiv bewirtschafteten Fläche ""15Ha"" Ackerland abgeben, damit Jäger mit einer Saatschüssel diese zum Wohle vom Niederwild bewirtschaften dürfen???? Ich glaube, damit haben Sie es doch übertrieben, um ihre geliebte Bau- und Fallenjagd als wichtige Jagdart zu […]

Herr Bühler,

wo gibt es diese paradiesischen Zustände, wo Landwirte in einer intensiv bewirtschafteten Fläche ""15Ha"" Ackerland abgeben, damit Jäger mit einer Saatschüssel diese zum Wohle vom Niederwild bewirtschaften dürfen????

Ich glaube, damit haben Sie es doch übertrieben, um ihre geliebte Bau- und Fallenjagd als wichtige Jagdart zu verkaufen.

Bau- und Fallenjagd erfüllt nachgewiesen in vielen Fällen die Tierquälerei und Landwirte geben weder 15Ha für den Naturschutz, noch werden diese Flächen wie vor hundert Jahren mit Saatschüsseln bearbeitet.

Ich sehe keine Begründung, hier die Fallen- und vor allem die Baujagd weiter zuzulassen, stoppt beide Jagdarten.

235. Kommentar von :Ohne Name

§ 39 Wildfolge und Duldung überjagender Hunde

Hier spricht die Landesregierung von der sehr wirksamen Bewegungsjagd und dass überjagende Hunde zu dulden sind.   Da habe ich ein klasse Beispiel. In meinem Nachbarrevier, staatliches Forstamt wird das ganze Jahr ein sehr hoher Rehwildabschuss praktiziert und im Herbst dann bei einer zusätzlichen Bewegungsjagd zusätzlich 25 Rehe abgeknallt. In […]

Hier spricht die Landesregierung von der sehr wirksamen Bewegungsjagd und dass überjagende Hunde zu dulden sind.

 

Da habe ich ein klasse Beispiel.

In meinem Nachbarrevier, staatliches Forstamt wird das ganze Jahr ein sehr hoher Rehwildabschuss praktiziert und im Herbst dann bei einer zusätzlichen Bewegungsjagd zusätzlich 25 Rehe abgeknallt.

In diesem Zusammenhang kann ich nur bestätigen, dass diese Jagdart sehr wirksam ist.

Auf Rückfrage wird mir dann bestätigt, dass es ja auch um Schwarzwild geht, nur liegt eben keine einzige Sau auf der Strecke!

 

Bewegungsjagd ja, aber auf Schwarzwild und nicht auf Rot und Rehwild.

Dieses kann selektiv am Ansitz erlegt werden.

 

Aber die Landesregierung ist unfähig dies zu differenzieren. Hier soll nur wieder ein bestimmtes Wählerklientel bedient werden und es wird dem unsachlichen Blabla vom NABU bezügl. unangepasstem Rehwildbestand nachgeplappert.

 

Die Landesregierung wiederspricht sich permanent. Kirrung an der Reviergrenze nein wegen dem Nachsucherisiko, aber die undifferenzierte Bewegungsjagd soll vereinfacht werden, dies zeigt den Unsinn in diesem Entwurf deutlich.

 

Es gibt bereits Rechtsurteile bezügl. überjagende Hunde da es eine Eigentumsverletzung darstellt. Es gibt Strafandrohungen an staatliche Forstämter bei Zuwiederhandlung aber die Landesregierung will dies offensichtlich legalisieren.

Ich bezahle viel Geld für meine Jagdpacht, erfülle meinen Abschuss, finanziere Hegemassnahmen und bin im permanenten Gespräch mit den Landwirten und Waldbesitzern.

 

Jagd ist Eigentum. Wieso soll ich es dulden müssen, dass ein fremder Jagdhund in meinem Revierteil jagd? Muss ich es zukünftig auch dulden dass der Herr Förster sich in meinem Gemüsegarten bedient?

 

Wer das Eigentumsrecht nicht schützt, schützt auch unser Gesellschaftssystem nicht, und um ehrlich zu sein habe ich nichts anderes von einer Partei erwartet welche offen mit Hausbesetzern sympatisiert.

 

Es ist Zeit dass diese Landesregierung abtritt und uns weiterer Pfusch am Jagdgesetz erspart bleibt.

 

Thomas Schlecker

 

236. Kommentar von :Ohne Name

Fütterung in Notzeiten

Es ist für mich unverständlich, dass das Füttern in Notzeiten verboten werden soll. In Hochlagen des Schwarzwaldes muss bei hoher Schneelage dem Wild durch Zufütterung geholfen werden. Das gilt vor allem, wenn der Winter sehr lang und das Wild dadurch geschwächt ist. Bis von der Jagdbehörde eine Genehmigung eingeholt ist, dauert es viel zu lang.  […]

Es ist für mich unverständlich, dass das Füttern in Notzeiten verboten werden soll. In Hochlagen des Schwarzwaldes muss bei hoher Schneelage dem Wild durch Zufütterung geholfen werden. Das gilt vor allem, wenn der Winter sehr lang und das Wild dadurch geschwächt ist. Bis von der Jagdbehörde eine Genehmigung eingeholt ist, dauert es viel zu lang.

EJaPa

237. Kommentar von :Ohne Name

Eigentumsrecht?

Einmal an den Vorschreiber Thomas Schlecker: Bis vor kurzem mußte man als Tierfreund oder Nichtjäger dulden, daß auf dem eigenen Grund und Boden gejagt wird, fremde Leute mit Waffen und Hunden durften auf meinem Grundstück ihrem blutigen Sport nachgehen. Dem hat der EuGh nun endlich einen Riegel vorgeschoben und jeder Grundbesitzer kann die Jagd […]

Einmal an den Vorschreiber Thomas Schlecker: Bis vor kurzem mußte man als Tierfreund oder Nichtjäger dulden, daß auf dem eigenen Grund und Boden gejagt wird, fremde Leute mit Waffen und Hunden durften auf meinem Grundstück ihrem blutigen Sport nachgehen. Dem hat der EuGh nun endlich einen Riegel vorgeschoben und jeder Grundbesitzer kann die Jagd auf seinem Grund verbieten. Was sind die Jäger hier Sturm gelaufen und jetzt kommen Sie daher und reden von Eigentumsrecht, zu dessen Akzeptanz sich Angehörige Ihrer Zunft erst aufwendig haben zwingen lassen müssen. In der Tat interessant. Stefan S.

238. Kommentar von :Ohne Name
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239. Kommentar von :Ohne Name

Fütterung in Notzeiten

Das ist genau richtig, daß das verboten wird, und das müßte auch durchgesetzt werden. Hört sich sicher grausam an, aber die Tiere sind Millionen Jahre ohne dem ausgekommen, es ist von der Natur auch "eingeplant" und dient der Selektion und der natürlichen Bestandsregulierung. Die Tiere befinden sich in solchen Zeiten in einem "Sparmodus" und […]

Das ist genau richtig, daß das verboten wird, und das müßte auch durchgesetzt werden. Hört sich sicher grausam an, aber die Tiere sind Millionen Jahre ohne dem ausgekommen, es ist von der Natur auch "eingeplant" und dient der Selektion und der natürlichen Bestandsregulierung. Die Tiere befinden sich in solchen Zeiten in einem "Sparmodus" und sterben still sowie schmerz-, stress- und angstfrei und die Kadaver werden als Nahrung von anderen Tieren genutzt. Winterfütterung stört diesen Zustand, wenn den Tieren so "geholfen" wird und sie dennoch nicht den Winter überleben ist das nicht im Sinne der Natur und für den Fall, daß Tiere überleben, die es normal nicht geschafft hätten, braucht man sich nicht über erhöhte Bestände wundern, denen dann wieder mit dem Gewehr "geholfen" werden soll. So ein Verbot wäre absolut sinnvoll, auch wenn mir da viele Tierfreunde widersprechen. Auf jeden Fall ist diese natürliche Regulierung schonender und effektiver als das, was Menschen je tun könnten.

240. Kommentar von :Ohne Name

zu 234

Hallo Jan, leider geben sie ihren vollen Namen nicht an. Die beiden Reviere befinden sich in Schwanau. Die von mir genannten Flächen sind nachweislich vorhanden. Die Fächen werden in Streifen zu unterschiedlichen Zeiten über das Jahr von Hand (von mehreren Jägern) eingesäht. Dass die Fächen zu einem großen Teil gepachtet sind und nicht von der […]

Hallo Jan,

leider geben sie ihren vollen Namen nicht an. Die beiden Reviere befinden sich in Schwanau. Die von mir genannten Flächen sind nachweislich vorhanden. Die Fächen werden in Streifen zu unterschiedlichen Zeiten über das Jahr von Hand (von mehreren Jägern) eingesäht. Dass die Fächen zu einem großen Teil gepachtet sind und nicht von der Allgemeinheit (Wie beim von ihnen zitierten Naturschutz) sondern aus dem eigenen Geldbeutel bezahlt werden möchte ich noch mit anfügen.Offensichtlich möchten sie nicht akzeptieren, dass Jäger mit hohem finanziellem und persönlichem Einsatz um das Überleben des Niederwildes kämpfen. Solche pauschalen Aussagen:"Landwirte geben weder 15Ha für den Naturschutz, noch werden diese Flächen wie vor hundert Jahren mit Saatschüsseln bearbeitet." sind keine Grundlage für eine weitere Disskusion!

241. Kommentar von :Ohne Name

Niederwild

Ich glaube schon, daß es Revierpächter gibt, die viel Geld in die Erhaltung ihrer Niederwildbestände investieren und sogar Geld für Raubwildbekämpfer in ihren Revieren ausgeben, sofern sie diese nicht mit den Abschuss eines Sechser belohnen wollen. Allerdings sind die Gründe nur sehr selten im Erhalt der Artenvielfalt zu suchen, sondern eher in […]

Ich glaube schon, daß es Revierpächter gibt, die viel Geld in die Erhaltung ihrer Niederwildbestände investieren und sogar Geld für Raubwildbekämpfer in ihren Revieren ausgeben, sofern sie diese nicht mit den Abschuss eines Sechser belohnen wollen.

Allerdings sind die Gründe nur sehr selten im Erhalt der Artenvielfalt zu suchen, sondern eher in der erfolgreichen Ausrichtung der wichtigsten Veranstaltung im Jahr, der Treibjagd, Die muss schon aus geschäftlichen und gesellschaftlichen Gründen erfolgreich sein..

So geht dann mit der Krönung des Jagdkönigs, am Abend während des feucht fröhlichen Schüsseltreibens, die so gehegte Niederwildstrecke dann doch wieder der Fauna durch die Flinten der Jäger verloren.

Der ewige Kreislauf des Tötens von Beutegreifern zur erfolgreichen Erzielung hoher Niederwildstrecken, also das Töten von Hase, Rebhuhn, Fasan kann wieder von vorne beginnen.....

Dieser Kreislauf gehört unterbrochen.

242. Kommentar von :Ohne Name

Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung

Grundsätzlich sollten Forst und Jagd getrennt werden. Ein grundsätzliches Fütterungsverbot ist nicht nachvollziehbar. Wenn auf der Moss der Schnee meterhoch liegt und das Rehwild beispielsweise nur noch die herausschaubaren Tannenspitzen als Äsung besitzt, muss im Folgejahr verstärkt wegen Verbiss gejagdt werden. Das ist doch Schwachsinn. Wild lebt […]

Grundsätzlich sollten Forst und Jagd getrennt werden. Ein grundsätzliches Fütterungsverbot ist nicht nachvollziehbar. Wenn auf der Moss der Schnee meterhoch liegt und das Rehwild beispielsweise nur noch die herausschaubaren Tannenspitzen als Äsung besitzt, muss im Folgejahr verstärkt wegen Verbiss gejagdt werden. Das ist doch Schwachsinn. Wild lebt da und hat ein Recht auf Nahrung und wenn es keine gibt hat der Mensch nicht das Recht es verhungern zu lassen. Deswegen muss eine andere Regelung her.

 

Um das Niederwild in den Kulturwüsten zu unterstützen ist die Jagd auf Beutegreifer mindestens im bisherigen Umfang erforderlich. Eher sollten Hasen und Co auch von den Stuckas von oben durch die Jagd geschützt werden.

 

Die Bau- und Fallenjagd ist wie bisher durch sachkundige Jäger zu gewährleisten. Die Gebote und Verbote sollten auch für andere Naturschutzverbände gelten. Es kann nicht sein, dass diese z. Bsp. mit in Baden-Württemberg für Jäger verbotene Drahtgitterfallen, wie in einschlägigen Zeitschriften beschrieben, "jagen".

 

Der Jäger, gut ausgebildet und hart geprüft, hat schon immer sein Wild gehegt und Tierschutz beachtet. Deshalb sollte er nicht unnötig eingeschränkt werden.

 

Unabhängig davon hat er das mit dem Grund- und Boden erworbene Jagdrecht zweckmässig auszuüben zu können.