Abschnitt 5

Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung

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Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 5 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der fünfte Abschnitt fasst die bisher im Bundesjagdgesetz und im Landesjagdgesetz formulierten spezifischen Regelungen, die bei der Ausübung der Jagd gelten, zusammen. Dazu gehören neben einigen den jagdausübungsberechtigten Personen zustehenden Rechten insbesondere Regelungen, Verbote und Beschränkungen, die sich aus Tierschutzaspekten ergeben. Unter anderem handelt es sich um Regelungen zu Jagdmethoden, zum zulässigen oder gebotenen Umfang der Jagdausübung und zur Wildfolge. Wesentliche Änderungen ergeben sich durch das Verbot der Fütterung von Schalenwild, durch die Abschaffung des behördlichen Abschussplans bei Rehwild und durch einzelne Änderungen der sachlichen Verbote, wie im Bereich der Bau- und Fallenjagd.

Kommentare : Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

28. Kommentar von :Ohne Name

Fütterungsverbot

Die Wildtierfütterung gibt dem Jagdpächter die Möglichkeit das Wild zu lenken, es dort zu füttern, wo es keine Schäden verursacht. Erfolgt keine Fütterung wird es in strengen Wintern zu Verbiss-Schäden kommen, die dann der Jagdpächter tragen muss. Mit Sondergenehmigen zu arbeiten ist sehr bürokratisch. Außerdem muss der Jäger die Futtermittel im

Die Wildtierfütterung gibt dem Jagdpächter die Möglichkeit das Wild zu lenken, es dort zu füttern, wo es keine Schäden verursacht. Erfolgt keine Fütterung wird es in strengen Wintern zu Verbiss-Schäden kommen, die dann der Jagdpächter tragen muss. Mit Sondergenehmigen zu arbeiten ist sehr bürokratisch. Außerdem muss der Jäger die Futtermittel im Herbst vorrichten, die er im Winter verfüttern will. Auf Verdacht hin kann dieser Aufwand nicht betreiben. Das Wild muss die Standorte auch kennen sonst wird es diese, bei plötzlichen Notzeiten, nicht aufsuchen.

27. Kommentar von :Ohne Name

Schalenwild mit Munition, deren Inhaltsstoffe bei Verzehr des Wildbrets eine nachgewiesene gesundheitsschädliche Wirkung haben können, zu erlegen,

Hier wird nicht spezifiziert welche Munition eingsetzt werden darf und welche nicht. laut Bisherigen Wissenschaftliche Ergebnissen und meiner Erfahrung mit Verschiedenen Munitionsherstellern und Geschossen ist die bisher angebotene Bleifreie Munition nicht in der Lage das Wildtier sofort zu Töten was unnötiges Leiden und lange nachsuchen auch bei

Hier wird nicht spezifiziert welche Munition eingsetzt werden darf und welche nicht. laut Bisherigen Wissenschaftliche Ergebnissen und meiner Erfahrung mit Verschiedenen Munitionsherstellern und Geschossen ist die bisher angebotene Bleifreie Munition nicht in der Lage das Wildtier sofort zu Töten was unnötiges Leiden und lange nachsuchen auch bei Dunkelheit hervorruft. Desweiteren zeigen meine Erfahrungen als Metzger das diese Geschosse sehr viel Widbret zerstören und dabei auch noch zur massiven Splitterbildung führen die zum Teil so klein sind das sie nicht Restlos entfernt wedren können.

26. Kommentar von :Ohne Name

§31 Nachweiß der Schießfertigkeit zum Schrotschuß

Mit ablegen der Jägerprüfung hat der Jäger die Schießfertigkeit unter Beweiß gestellt.
Wer einen Führerschein erworben hat muß auch nicht jährlich zur Nachprüfung,
§31 unterstellt alle Jäger der Unfähigkeit sein Handwerk auszuüben.
Diesem Gesetzesvorschlag ist nicht zuzustimmen.

25. Kommentar von :Ohne Name

Keine Sachliche Begründung für die Änderungen

All diese in diesem Abschnitt vorgeschlagenen Änderungen sind bereits ausreichend geregelt. Wir Jäger haben schon immer Tierschutzgerecht gejagt. Die Totschlagfallen konnten bislang in gesetzteskonformer Weise sofort Töten und somit dem in den Fallen zu fangenden Tieren auch Leid ersparen, so dass ein Leiden des Tieres durch den sofortigen Tod

All diese in diesem Abschnitt vorgeschlagenen Änderungen sind bereits ausreichend geregelt. Wir Jäger haben schon immer Tierschutzgerecht gejagt. Die Totschlagfallen konnten bislang in gesetzteskonformer Weise sofort Töten und somit dem in den Fallen zu fangenden Tieren auch Leid ersparen, so dass ein Leiden des Tieres durch den sofortigen Tod erspart bleibt. Ein Sachkundiger Jäger der den entsprechenden Fallensachkundenachweis erbringt, ist in der Lage mit den jetzigen Bestimmungen die Fallenjagd verantwortungsvoll und Sach- wie Fachgerecht auszuüben. Eines Verbotes Bedarf es hier nicht. Fehlfänge sind bei Sach und Fachgerechter Fallenjagd ausgeschlossen. Hier fehlen den Formulieren die nötigen Fachkenntnisse um dies zu verstehen. Eine Falle wird immer so gestellt, dass Fehlfänge vermieden werden. Ein Lebendfang ist immer mit Stress des gefanenen Tieres verbunden, weshalb ein Fang mit sofortiger Tötung dem Tier leiden erspart. Auch fehlt die Begründung für die Notwendigkeit wegen des Naturschutzes auf die Totschlagfallen zu verzichten.

Weiter ist das Verbot zur Fütterung von Rehwild absoluter Schwachsinn. und entstammt einer Vielzahl unwissender Naturschützer und Tierschützer. Ist es Tierschutzgerecht, ein Reh auf der Alb bei einem halben bis einem Meter Schnee verhungern zu lassen?

Auch wird durch das Verbot der Fütterung der Verbiss stark zunehmen, was zur Ursache hat, dass der Wildschaden enorm zunehmen wird. Wenn das Reh, Rot, Skia, Dam, und Muffelwild keine Nahrung findet, wird es sich an den Pflanzen des Waldes und Bäumen gütlich halten.

Bei dem Verbot der Bleimunition wurde vergessen, dass dies Sache des Bundesgesetzes ist und hierzu bereits Aufsätze bestehen, dass Landesrecht hier gar kein Verbot ausprechen kann und darf. Ausserdem eine Gesundheitsschädigende Wirkung von Bleigeschossen überhaupt nicht nachgewiesen ist. Auch hier besteht absolut keine Notwendigkeit einer Änderung bestehender Praxis.

Eine Bewegungsjagd bei Mondschein habe ich noch nie erlebt und wird es auch niemals nicht geben. Diese Regelung entstammt sicher der überschwänglichen Fantasie eines Jagdgegners.


24. Kommentar von :Ohne Name

Keine Sachliche Begründung für die Änderungen

All diese in diesem Abschnitt vorgeschlagenen Änderungen sind bereits ausreichend geregelt. Wir Jäger haben schon immer Tierschutzgerecht gejagt. Die Totschlagfallen konnten bislang in gesetzteskonformer Weise sofort Töten und somit dem in den Fallen zu fangenden Tieren auch Leid ersparen, so dass ein Leiden des Tieres durch den sofortigen Tod

All diese in diesem Abschnitt vorgeschlagenen Änderungen sind bereits ausreichend geregelt. Wir Jäger haben schon immer Tierschutzgerecht gejagt. Die Totschlagfallen konnten bislang in gesetzteskonformer Weise sofort Töten und somit dem in den Fallen zu fangenden Tieren auch Leid ersparen, so dass ein Leiden des Tieres durch den sofortigen Tod erspart bleibt. Ein Sachkundiger Jäger der den entsprechenden Fallensachkundenachweis erbringt, ist in der Lage mit den jetzigen Bestimmungen die Fallenjagd verantwortungsvoll und Sach- wie Fachgerecht auszuüben. Eines Verbotes Bedarf es hier nicht. Fehlfänge sind bei Sach und Fachgerechter Fallenjagd ausgeschlossen. Hier fehlen den Formulieren die nötigen Fachkenntnisse um dies zu verstehen. Eine Falle wird immer so gestellt, dass Fehlfänge vermieden werden. Ein Lebendfang ist immer mit Stress des gefanenen Tieres verbunden, weshalb ein Fang mit sofortiger Tötung dem Tier leiden erspart. Auch fehlt die Begründung für die Notwendigkeit wegen des Naturschutzes auf die Totschlagfallen zu verzichten.

Weiter ist das Verbot zur Fütterung von Rehwild absoluter Schwachsinn. und entstammt einer Vielzahl unwissender Naturschützer und Tierschützer. Ist es Tierschutzgerecht, ein Reh auf der Alb bei einem halben bis einem Meter Schnee verhungern zu lassen?

Auch wird durch das Verbot der Fütterung der Verbiss stark zunehmen, was zur Ursache hat, dass der Wildschaden enorm zunehmen wird. Wenn das Reh, Rot, Skia, Dam, und Muffelwild keine Nahrung findet, wird es sich an den Pflanzen des Waldes und Bäumen gütlich halten.

Bei dem Verbot der Bleimunition wurde vergessen, dass dies Sache des Bundesgesetzes ist und hierzu bereits Aufsätze bestehen, dass Landesrecht hier gar kein Verbot ausprechen kann und darf. Ausserdem eine Gesundheitsschädigende Wirkung von Bleigeschossen überhaupt nicht nachgewiesen ist. Auch hier besteht absolut keine Notwendigkeit einer Änderung bestehender Praxis.

Eine Bewegungsjagd bei Mondschein habe ich noch nie erlebt und wird es auch niemals nicht geben. Diese Regelung entstammt sicher der überschwänglichen Fantasie eines Jagdgegners.


23. Kommentar von :Ohne Name

Ein sachliches Verbot der Baujagd am Naturbau nimmt der Jägerschaft eine der wirksamsten Möglichkeiten der Fuchsregulierung!

Eine Untersuchung zur Reproduktionsleistung von Fuchsfähen in Niedersachsen ergab durch das Auszählen sogenannter Plazentanarben in den Gebärmüttern von fast 1000 Altfähen, dass es keine Unterschiede in der Reproduktionsleistung in verschiedenen Biotopen mit unterschiedlichen Besatzzahlen der Füchse gab. Ende 2011 berichtet die Südwest-Presse in

Eine Untersuchung zur Reproduktionsleistung von Fuchsfähen in Niedersachsen ergab durch das Auszählen sogenannter Plazentanarben in den Gebärmüttern von fast 1000 Altfähen, dass es keine Unterschiede in der Reproduktionsleistung in verschiedenen Biotopen mit unterschiedlichen Besatzzahlen der Füchse gab.
Ende 2011 berichtet die Südwest-Presse in der Neckarchronik von einer beunruhigenden Artenschutz-Lage. Laut Biologe und Auerhuhn-Hegeringleiter Klaus Roth besitzt Baiersbronn das größte und wichtigste Auerhuhngebiet weit und breit. Doch in der möglichen Nationalparks-Gemeinde ist der Höchststand mit 110 Auerhähnen im Jahr 2007 auf 83 Hähne in 2011 um fast ein Viertel zurückgegangen. Dies entspricht leider der Entwicklung im ganzen Schwarzwald. Gründe für den Rückgang des Auerwilds sind laut Roth u.a. die tierischen Feinde wie Fuchs, Marder und Habicht.
Die Schweizerische Vogelwarte Sempach hat in einer umfassenden Studie mit Infrarotkameras belegt, dass der Fuchs der größte Nesträuber bei den Kibietzgelegen ist. In den flachen Brutgebieten ist ein Bejagen des Fuchses mit der Büchse aus Gefährdungsgründen nicht möglich. Der Schrotschuß am Feldbau birgt keinerlei Gefahr für die umliegenden Gehöfte und Ortschaften.
Eine intensive Bejagung der Füchse ist also unumgänglich. Beachtet man die Streckenmeldungen und es ist davon auszugehen, dass etwa 20% der Fuchsstrecke am Bau gemacht wird, darf und kann auf die Baujagd nicht verzichtet werden.
Die Argumentation für ein solches Verbot besteht darin, die „Hahnenkämpfe“ unter der Erde abzuschaffen. Es sollte jedoch das Vorgehen am Bau und die Bejagungsart genauer betrachtet werden: Ein brauchbarer Erdhund ist nicht der stundenlange Vorlieger, sondern der vorsichtige und überlegt handelnde Flieger, welcher innerhalb kurzer Zeit den Fuchs zum Verlassen des Baues bringt. Die Erdhundrassezuchtverbände mit ihren angeschlossenen Züchtern achten bei der Auswahl der zur Verfügung stehenden und schlussendlich verwendeten Elterntiere darauf, dass den Welpenkäufern bei späterem Einsatz möglichst keine Tierarztkosten nach einem Baujagdtag entstehen. Im Hinblick auch auf den zukünftigen Welpenabsatz ein ganz klare Zielsetzung. Zwischenzeitlich sind fast alle zur Baujagd eingesetzten Hunde gleichzeitig Familienhunde und Spielkameraden der Kinder. Verletzungen und Tierarztbehandlungen akzeptieren die von der Baujagd Daheimgebliebenen in keinster Weise. Auch diesem Anspruch leisten die Züchter Folge, indem sie verantwortungsvoll züchten!
Es wird in den Raum gestellt, dass die Naturbaujagd auf den Fuchs deswegen verboten werden soll, da nicht erkennbar sei, dass derselbe Bau auch nicht gleichzeitig vom Dachs befahren sein soll. Erfahrene Baujäger (und auch die erfahrenen Bauhunde) meiden wegen der o.g. Gründe den Dachsbau! Eine Regelung, dass ähnlich wie bei der Jagd an Gewässern ausschließlich geprüfte Hunde zum Einsatz kommen dürfen, könnte ein akzeptabler Kompromiss sein um die Naturbaujagd auf den Fuchs zu erhalten.
Dies Baujagd wird tagsüber ausgeübt, angesichts der zunehmenden Schwarzwildbestände und des Druckes der Landwirte auf die Jäger dienen die Nachtansitze dem Bejagen des Schwarzwildes. Viele Jäger, denen monetäre Damoklesschwerter in Form eines Wildschadens über dem Haupt schweben, werden während des Nachtansitzes zögern einen Fuchs zu erlegen. Auch Treibjagden auf den Fuchs werden unter Berücksichtigung der Streckeneffizienz und entsprechend großer Beunruhigung des Reviers immer weniger durchgeführt.
Die Anzahl der am Bau erlegten Fähen ist i.d.R. höher als die der Rüden, was per Saldo auch die Reproduktion der Besatzdichte vermindert.

22. Kommentar von :Ohne Name

Bleifreie Munition für Büchsen

Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden, solange eine zuverlässige Tötungswirkung gegeben ist. Dies ist momentan jedoch nicht der Fall. Es gilt, den Tieren unnötiges Leid zu ersparen! Dies sollte auch im Sinne des Gesetzes sein. Ich würde mich freuen, wenn dies nochmals überdacht wird.

21. Kommentar von :Ohne Name

Weiss "grün rot "eigentlich was wir wirklich im Wald machen..??

Sehr geehrte Damen und Herren, Ich kann einfach nicht verstehen, wie lange wir uns noch so dermaßen einschränken lassen möchten, und uns Menschen, die in Ihrer Sichtweise grösstenteils sehr eingeschränkt sind, uns erklären möchten wie wir zu Jagen haben. Wer von den Grünen und Roten hat den wirklich eine Ahnung was wir Jäger alles für unsere

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich kann einfach nicht verstehen, wie lange wir uns noch so dermaßen einschränken lassen möchten, und uns Menschen, die in Ihrer Sichtweise grösstenteils sehr eingeschränkt sind, uns erklären möchten wie wir zu Jagen haben.
Wer von den Grünen und Roten hat den wirklich eine Ahnung was wir Jäger alles für unsere Liebe zum Wild und Wald tun.
Wieviel Freizeit wir opfern, wie viel Geld und Mühe wir investieren...
Wie kommt man darauf, für Schwarzwild eine generelle Jagd Ruhe zu planen...was ist der Sinn ?, im Zeichen von Afrikanischer Schweinepest etc.....
Wie kommt man darauf, ein Fütterungsverbot zu planen...
Wer von diesen Befürwortern hat schon mal Rehwild im Winter gefüttert, und das mit Skiern, da man anders gar nicht mehr ins Revier kam, da so viel Schnee lag, und diese Tiere eingegangen wären....
Ist es richtig in der Notzeit unser Wild " verecken " zu lassen, und parallel darf jeder die Enten im Park und die Meisen auf dem eigenen Balkon füttern...?
Auch das geplante Verbot der Krähenjagd, etc....
Hat von Ihnen jemand schon mal gesehen, wie Krähen ein frisch gesetztes Kitz tot hacken, die Augen auspicken, und das Kitz jämmerlich stirbt..., und wenn das Kitz / Frischling, Junghase " Glück " hat,
sieht es der Jäger und beendet das Leid schnell.....
Kommen Sie doch einmal wirklich zur Jagd mit, und erleben Sie was wir wirklich tun...
Und wenn Alles gut läuft, dann geniesen Sie nach der Jagd hochwertigstes Wildpret, und schmecken Sie was die Natur Ihnen wirklich bietet....
Denn es ist wie mit dem Strom, der kommt auch nicht aus Steckdose....
Und an Alle Jagdfeindlichen Vegeaner und Vegetarier : wissen Sie eigentlich wieviel Tausende von Tieren bei der Aussaat, beim Düngen und der Maht umkommen....
wenn Sie wirklich für keinen Tod eines Lebwesens verantwortlich sein wollen, dann setzten Sie sich auf die Wiese, und essen Gras...aber vorsichtig, ein Fuchs könnte sich da gelößt haben, und Sie erhalten als Andenken den Fuchsbandwurm.....
In der Hoffnung auf ein Umdenken,...
Jägerinnen und Jäger, haltet Zusammen !!!
RA

20. Kommentar von :Ohne Name

§31,4. sachliche Verbote

Hier ist gemeint, dass nur noch bleifreie Büchsenmunition verwendet werden darf.
Ob in bleifreier Munition auch gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe enthalten sind, kann der Jäger, der in der Regel kein Lebensmittelchemiker ist, nicht beurteilen!

19. Kommentar von :Ohne Name

§33 Fütterung, Wegegebot in Notzeiten

Die gravierende Einschränkung der Fütterung sehe ich problematisch, da eine zielgerichtete Fütterung auch Wildschäden vermeiden kann. Die Population von wiederkäuendem Schalenwild kann durch eine Fütterung nicht erhöht werden und Schwarzwild hat durch den extremen Maisanbau ohnehin schon ein mehr als reichhaltiges Nahrungsangebot. Ich frage mich

Die gravierende Einschränkung der Fütterung sehe ich problematisch, da eine zielgerichtete Fütterung auch Wildschäden vermeiden kann. Die Population von wiederkäuendem Schalenwild kann durch eine Fütterung nicht erhöht werden und Schwarzwild hat durch den extremen Maisanbau ohnehin schon ein mehr als reichhaltiges Nahrungsangebot. Ich frage mich auch, wo hier der Tierschutz bleibt, wenn durch Unterlassung der Fütterung in Notzeit in Kauf genommen wird, dass Tiere verhungern. Das Wegegebot ist nur sinnvoll, wenn es im Ballungsraum auch kontrolliert wird und bei Missachten Konsequenzen hat = € kostet.