Abschnitt 5

Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung

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Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 5 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der fünfte Abschnitt fasst die bisher im Bundesjagdgesetz und im Landesjagdgesetz formulierten spezifischen Regelungen, die bei der Ausübung der Jagd gelten, zusammen. Dazu gehören neben einigen den jagdausübungsberechtigten Personen zustehenden Rechten insbesondere Regelungen, Verbote und Beschränkungen, die sich aus Tierschutzaspekten ergeben. Unter anderem handelt es sich um Regelungen zu Jagdmethoden, zum zulässigen oder gebotenen Umfang der Jagdausübung und zur Wildfolge. Wesentliche Änderungen ergeben sich durch das Verbot der Fütterung von Schalenwild, durch die Abschaffung des behördlichen Abschussplans bei Rehwild und durch einzelne Änderungen der sachlichen Verbote, wie im Bereich der Bau- und Fallenjagd.

Kommentare : Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

263. Kommentar von :Ohne Name

Nicht überprüfbare Regelungen/Schuss in Vogelgruppe

Keine nicht nachprüfbaren Regelungen treffen wie z.B. der Schuss in Vogelgruppen. Es ist sowieso selbstverständlich, dass man das nicht tun sollte. Und wer jetzt schon gegen diese Regel verstoßen hat, der wird sich später um diese gesetzl. Regelung auch nicht scheren.

264. Kommentar von :Ohne Name

Eigenverantwortung wird ersetzt durch behördliches Diktat

Ich kann nur staunen, wenn in der Erläuterung zum Gesetz tatsächlich Bürokratieabbau als Argument angeführt wird. Kann mir mal jemand auch nur einen einzigen Paragrafen nennen, wo das umgesetzt sein soll? Beim Roba? Das gab es schon vorher. Stattdessen hat man das Gesetz gespickt mit Verboten, Pflichten und Einschränkungen. Eine

Ich kann nur staunen, wenn in der Erläuterung zum Gesetz tatsächlich Bürokratieabbau als Argument angeführt wird.
Kann mir mal jemand auch nur einen einzigen Paragrafen nennen, wo das umgesetzt sein soll?
Beim Roba? Das gab es schon vorher.
Stattdessen hat man das Gesetz gespickt mit Verboten, Pflichten und Einschränkungen.
Eine eigenverantwortliche Entscheidung gibt es quasi nicht mehr. Bis in's kleinste Detail wird alles reglementiert.
Wo soll da noch Motivation entstehen?

Ich kann dieses Gesetz nur so deuten, dass die Motivation im Keim erstickt werden soll.
Das läßt nur eine Schlussfolgerung zu: Man will die Jagd abschaffen.
Dann bitte auch mehr Ehrlichkeit und das so benennen.

265. Kommentar von :Ohne Name

Verbote

Technische Hilfsmittel wie Schalldämpfer sollten generell zugelassen werden. Es ist nicht mehr nachvollziehbar, dass uns dieser Weg, unser Gehör zu schützen, nicht explizit erlaubt ist. Auch Nachtzielgeräte sollten zugelassen werden, zumindest in begrenztem Umfang. Sie lösen das Schwarzwildproblem nicht, aber sie können gerade bei der Jagd an

Technische Hilfsmittel wie Schalldämpfer sollten generell zugelassen werden. Es ist nicht mehr nachvollziehbar, dass uns dieser Weg, unser Gehör zu schützen, nicht explizit erlaubt ist. Auch Nachtzielgeräte sollten zugelassen werden, zumindest in begrenztem Umfang. Sie lösen das Schwarzwildproblem nicht, aber sie können gerade bei der Jagd an Schadensflächen helfen und den Schuss deutlich sicherer machen. Ebenso halte ich ein absolutes Verbot von Saufängen heute nicht mehr für sinnvoll. Ich persönlich würde ihn zwar nicht einsetzen wollen. Aber je nach weiterer Entwicklung der Bestände und Reviergegebenheiten wird es vielleicht in dem einen oder anderen Revier einmal notwendig sein, einen einzusetzen.

266. Kommentar von :Ohne Name

Fütterung

Eine Fütterung ist sicherlich in vielen Gebieten nicht überlebensnotwendig für das Wild. Aber die Motivation dafür ist doch grundsätzlich positiv. Warum nicht das Füttern generell im Rahmen einer überörtlichen Konzeption und auf Basis wildbiologischer Erkenntnisse erlauben , z.B. mit Hilfe des Wildtierbeauftragten?

267. Kommentar von :Ohne Name

Jagd am Bau muss verboten werden, keine Jagd auf Jungfüchse

Der Landesregierung bietet sich die einmalige Chance als tierschutzfreundliche Regierung in die Geschichte einzugehen, wenn sie als erste die tierquälerische Baujagd verbietet und eine anständige Schonzeit für Füchse einführt. Die Vernichtung gerade geborener Jungfüchse und das Abwürgen der kleinen wehrlosen Wesen durch Baujagdhunde muss aufhören!!

Der Landesregierung bietet sich die einmalige Chance als tierschutzfreundliche Regierung in die Geschichte einzugehen, wenn sie als erste die tierquälerische Baujagd verbietet und eine anständige Schonzeit für Füchse einführt. Die Vernichtung gerade geborener Jungfüchse und das Abwürgen der kleinen wehrlosen Wesen durch Baujagdhunde muss aufhören!!
Damit würde sie den Wünschen von sehr vielen Tierfreunden endlich nachkommen.
Die Baujagd darf auf keinen Fall in der Verantwortung der Jäger bleiben, denn diese Leute würden sich natürlich immer dafür entscheiden.
Gibt man der Jägerschaft Ausnahmegenehmigungen, nehmen sie diese sofort an. Zu erkennen an Ausnahmegenehmigungen außerhalb der Schonzeiten. Sofort finden sich Jäger, die auch hier keine Skrupel kennen.
Darum ist es wichtig, JETZT ein Ende tierquälerischer Jagdpraktiken endlich durchzusetzen.
Danke

3. Kommentar von :Ohne Name

Anordnung zum Abschuß und Fütterung

Hier soll das Rehwild nach Vorgaben des Forstes für die Fehler der Jahrzehnte langen falschen Waldbewirtschaftung als Schädling ausgerottet werden. Um Schaden abzuwehren genügt es das Betretungsrecht der Waldbenutzer in der Nachtzeit einzuschränken wie in anderen Ländern auch. Auch der Grundsatz der Fütterung entspricht nicht dem Tierschutz den

Hier soll das Rehwild nach Vorgaben des Forstes für die Fehler der Jahrzehnte langen falschen Waldbewirtschaftung als Schädling ausgerottet werden. Um Schaden abzuwehren genügt es das Betretungsrecht der Waldbenutzer in der Nachtzeit einzuschränken wie in anderen Ländern auch. Auch der Grundsatz der Fütterung entspricht nicht dem Tierschutz den auch verhungertes Reh leidet. hier wäre der Passus: Die Forstwirtschaft wird jährlich durch neutrale Gutachter und unter Berücksichtung der Gegebenheiten der Landschaft überprüft ob die Waldbaulichen Maßnahmen für dieses Gebiet geeignet ist. dann wird man sehr schnell sehen das der Verbiss plötzlich nicht mehr so hoch ist und er Wald wieder Standorttypisch ist.
bei der Baujagd reicht ein Zusatz darf nur von Jagdhunden mit entsprechender Ausbildung durchgeführt werden.

2. Kommentar von :Ohne Name

Fütterung

Habt Ihr Euch eigentlich bei der Erarbeitung der Gesetzesvorlage überlegt wie mit der Fütterung von Wildtieren wie Eichhörnchen und z.B. Vögeln umgegangen wird? Tausende von Tonnen Vogelfutter (Körner in tierische Fette gebunden) werden jedes Jahr in Millionen von Vogelhäuschen in die Natur ausgebracht. Hier werden doch eindeutig sehr gut

Habt Ihr Euch eigentlich bei der Erarbeitung der Gesetzesvorlage überlegt wie mit der Fütterung von Wildtieren wie Eichhörnchen und z.B. Vögeln umgegangen wird?

Tausende von Tonnen Vogelfutter (Körner in tierische Fette gebunden) werden jedes Jahr in Millionen von Vogelhäuschen in die Natur ausgebracht.

Hier werden doch eindeutig sehr gut ausgebildete und staatlich geprüfte Fachleute wie z.B. Jäger vom Gesetzgeber bevormundet und im Sinne von selbsternannten Naturschützern und sonstigen Ideologen gegängelt.

Übrigends sind die Bestimmungen zur Fütterung im aktuellen Jagdrecht sehr exakt geregelt.
Mir kann keiner erklären, wozu dies neu gefasst werden muss - außer um stimmpotenten Ideologen gerecht werden zu können !

Danke hierfür !

1. Kommentar von :Ohne Name

Fallenjagd

Was eigentlich soll das denn? Jeder gemeine Bürger ist in unserem Land berechtigt Totschlagsfallen für Wirbeltiere zu benützen und aufzustellen wo und wie er möchte ! Einem deutschen Jäger, der weltweit anerkannt ausgebildet ist und eine umfangreiche und schwierige staatliche Prüfung abgelegt hat wollt ihr hier bevormunden? Sollte ihr mal

Was eigentlich soll das denn?

Jeder gemeine Bürger ist in unserem Land berechtigt Totschlagsfallen für Wirbeltiere zu benützen und aufzustellen wo und wie er möchte !

Einem deutschen Jäger, der weltweit anerkannt ausgebildet ist und eine umfangreiche und schwierige staatliche Prüfung abgelegt hat wollt ihr hier bevormunden?

Sollte ihr mal ehrlich in Euch gehen und nachdenken, dann werdet Ihr Euch fragen worin der Unterschied besteht Ratten, Mäuse oder Marder in Fallen zu fangen.

Die Ideologie ist zu offensichtlich im Vordergrund des Gesetzentwurfs !