Abschnitt 5

Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung

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Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 5 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der fünfte Abschnitt fasst die bisher im Bundesjagdgesetz und im Landesjagdgesetz formulierten spezifischen Regelungen, die bei der Ausübung der Jagd gelten, zusammen. Dazu gehören neben einigen den jagdausübungsberechtigten Personen zustehenden Rechten insbesondere Regelungen, Verbote und Beschränkungen, die sich aus Tierschutzaspekten ergeben. Unter anderem handelt es sich um Regelungen zu Jagdmethoden, zum zulässigen oder gebotenen Umfang der Jagdausübung und zur Wildfolge. Wesentliche Änderungen ergeben sich durch das Verbot der Fütterung von Schalenwild, durch die Abschaffung des behördlichen Abschussplans bei Rehwild und durch einzelne Änderungen der sachlichen Verbote, wie im Bereich der Bau- und Fallenjagd.

Kommentare : Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

217. Kommentar von :Ohne Name

Beitrag Tom Waidmann

Sehr geehrter Herr Waidmann, ich habe nicht gemeint, dass Jäger nun Aufgaben wie die Kastration übernehmen sollen. Dafür sind selbstverständlich die Tierschutzvereine zuständig. Ich dachte, das würde sich von selbst verstehen. Falls sich voriger Beitrag anders liest, habe ich das Missverständnis hiermit hoffentlich beseitigt. Dass die

Sehr geehrter Herr Waidmann,

ich habe nicht gemeint, dass Jäger nun Aufgaben wie die Kastration übernehmen sollen. Dafür sind selbstverständlich die Tierschutzvereine zuständig. Ich dachte, das würde sich von selbst verstehen. Falls sich voriger Beitrag anders liest, habe ich das Missverständnis hiermit hoffentlich beseitigt.

Dass die wenigsten Jäger Katzen abschießen, ist nach wie vor anzuzweifeln. Wenn es speziell bei Ihnen und Ihren Kollegen unüblich ist, streunende Haustiere zu bejagen, so ist dies sehr erfreulich. Ich bin mir ja darüber im Klaren, dass es auch Jäger gibt, die das Gespräch mit Tierhaltern suchen und/oder Tierschutzvereinen (z.B.) eine Möglichkeit geben, herrenlose Tiere einzufangen, bevor sie ein Haustier erschießen. Doch nicht alle Jäger sind so vorbildlich. Daher begrüße ich den strengeren gesetzlichen Rahmen für den Umgang mit wildernden Haustieren im diskutierten Gesetzentwurf.

216. Kommentar von :Ohne Name

Beitrag Johann

Nun, jeder hat immer so seine Beobachtung. Repräsentativ dürfte so eine Beobachtung kaum sein. Die wenigsten Jäger schießen eine Katze ab. Es geht eher darum, dass dies schon geregelt ist und keiner weiterer Regelung bedarf. Es ist eine "Kann" oder "Dürfte" Bestimmung, kein "Muss" Und mit Verlaub, es ist schon ein Unterschied, ob ein Reh

Nun, jeder hat immer so seine Beobachtung. Repräsentativ dürfte so eine Beobachtung kaum sein. Die wenigsten Jäger schießen eine Katze ab. Es geht eher darum, dass dies schon geregelt ist und keiner weiterer Regelung bedarf. Es ist eine "Kann" oder "Dürfte" Bestimmung, kein "Muss"
Und mit Verlaub, es ist schon ein Unterschied, ob ein Reh waidmännisch erlegt wird oder ob es von einem Hund gerissen wird. Und dafür ist eben der Jagdpächter oder Jagdaufseher derjenige, der das beobachtet und dann entsprechend handelt. Und eines sehr geehrter Johann wird gern vergessen und findet auch kaum Beachtung. Zahlreiche Katzen und Rehe werden auch überfahren. Die Zahlen, die ein Jagdpächter zu den getöteten Rehen angeben muss, beinhalten auch verunfalltes oder sonst tot aufgefundenes Wild. Da wird nicht unterschieden. Somit sind diese Angaben niemals der reine zielgerichtete Abschuss. Und verzeihen sie mir, also das mit der Kastration u.s.w., das ist jetzt nicht auch noch des Jägers Aufgabe. Da sehe ich die Tierschutzverbände in der Pflicht. Hoffe das war sachlich genug.

215. Kommentar von :Ohne Name

Re: falsche Aussagen (203.)

Es ist schade, dass scheinbar jede Jagdkritik in den Augen einiger Jagdbefürworter in diesem Portal per se ideologisch motiviert und sachlich falsch ist. Ich vermisse z.B. Begründungen dafür, dass meine Behauptungen, wonach von Katzen nicht die Gefährlichkeit ausgeht, wie sie von einigen in übertiebener Weise dargestellt wird, falsch sein sollen.

Es ist schade, dass scheinbar jede Jagdkritik in den Augen einiger Jagdbefürworter in diesem Portal per se ideologisch motiviert und sachlich falsch ist. Ich vermisse z.B. Begründungen dafür, dass meine Behauptungen, wonach von Katzen nicht die Gefährlichkeit ausgeht, wie sie von einigen in übertiebener Weise dargestellt wird, falsch sein sollen. Peter Bux schreibt, es sei wissenschaftlich belegt, dass Katzen die Population von Singvögeln deutlich dezimieren würden. Anscheinend bedienen wir uns unterschiedlicher Quellen, denn ich habe teilweise das Gegenteil von einer solchen Aussage im Laufe vieler Jahre gelesen und selbst beobachtet. Jedenfalls ist es einfach und billig, einem Beitrag den Stempel "falsch" ohne Begründung aufzudrücken.
Tatsache ist, dass auch in Gegenden, in denen die Katzendichte relativ hoch(aber nicht zu hoch) ist, i.d.R. ein vielfältiger und relativ großer Vogelbestand vorzufinden ist, selbstverständlich innerorts, wo nicht gejagt wird. Selbst in meinem Garten, der regelmäßig von Katzen aufgesucht wird, erfreuen sich viele verschiedene Vögel bester Gesundheit. Solange freilaufende Katzen kastriert, gechipt, tätowiert, geimpft und nachts möglichst im Haus gehalten werden, sollte eigentlich nichts gegen den Freigang sprechen. Dagegen halte ich es für geradezu skandalös, wie gerne unter den Teppich gekehrt wird, dass jährlich bundesweit über 200 000 Hauskatzen Jägern zum Opfer fallen.

Nur, weil sich jemand für das Leben von Katzen einsetzt, sind Vögel und Kleinwild für diesen Menschen noch lange keine Tiere zweiter Klasse! Dieses ständige Entweder-Oder folgt einer Logik, die sich mir nicht erschließt. Grundsätzlich sollte man den Kreislauf der Natur akzeptieren und so wenig eingreifen wie möglich und so viel wie nötig. Dazu gehört in meinen Augen einerseits die artgerechte Katzen- und Hundehaltung. Wohnungshaltung ist für manche Katzen okay, für andere wiederum die reinste Qual. Andererseits sollte ein Tierbesitzer für so viel Kontrolle wie möglich über sein Haustier sorgen, damit es nicht unkontrolliert jagt. Dazu gehören u.a. die Maßnahmen, die ich weiter oben bereits erwähnt habe. Man könnte dazu sicherlich noch viel mehr sagen. Generell sollte man m.E. lieber den goldenen Mittelweg wählen zum bestmöglichen Schutz aller beteiligten Tiere, anstatt sich für eine Tiergruppe zu entscheiden und die andere zu bekämpfen.
Genau dasselbe gilt für Ihren Vorwurf, ich würde (wohl stellvertretend für so ziemlich alle Haustierrechtler) das Reißen von Rehen durch Hunde als eine Lappalie sehen. Auch diejenigen Tierschützer, die u.a. für die Haustierrechte kämpfen, sehen durchaus die Tragik solcher Wildtierschicksale, weshalb man auch versucht, der Wilderei vorzubeugen durch Aufklärung der Halter über Hundeerziehung, Prävention gegen Misshandlung und gegen Aussetzung von Hunden und Katzen, Fang- und Kastrationsaktionen (eher bei Katzen) usw. (vieles noch in der Entwicklungsphase). Es gibt also prinzipiell noch andere Wege des Tierschutzes als das Erschießen von "Schädlingen". Das Töten eines Tiers sollte grundsätzlich der letzte Ausweg sein. Mir scheint aber, dass manche Jäger diesen letzten Ausweg bereits gehen wollen, bevor alle anderen Möglichkeiten endgültig ausgereizt sind.

Niemand will hier z.B. das Reißen der Rehe durch Hunde kleinreden. Der Punkt ist nur, dass ich Jäger nicht in der Position sehe, auf eine derart sentimentale Art über die Dramatik im Zusammenhang mit wildernden Haustieren zu berichten. Wenn Sie über gerissene Rehe berichten, dann erwähnen Sie doch bitte auch, dass alleine in Ba-Wü jährlich 150 000 Rehe durch Jäger zu Tode kommen, um kein einseitiges Bild entstehen zu lassen.
Solange die Jägerschaft in der Öffentlichkeit kein transparentes Bild der Jagd mit allen Zahlen und Praktiken, die dazugehören, transportiert, und es vorzieht, wildernde Haustiere zu erschießen, anstatt sich für alle betroffenen Tiere einzusetzen, klingen die von Jägern oft reißerisch erzählten Geschichten über Wilderei von Haustieren wie Stimmungsmache, mit der man auf dem Rücken bestimmter Tiere eigene Interessen durchzusetzen sucht.

214. Kommentar von :Ohne Name

Antwort an J. Langer zum Kommentar Nr. 205 vom 13.05.2014:

Bitte hören Sie damit auf mich anzuschreiben. Lassen Sie mich einfach in Ruhe.
Das Ganze ist ja nur noch peinlich. GDikKg. Werner Lock.

213. Kommentar von :Ohne Name

Überjagende Hunde

Überjagende Hunde (Bracken oder andere hochläufige Hunde) werden an manchen Orten bereits jetzt eingesezt,was immer wieder zu Unstimmigkeiten führt.Es sollte nur bei großen Jagden ein überjagen von Hunden tolleriert werden,wenn der Abstand von Schütze zu Grenze mehr als 250 m beträgt.

212. Kommentar von :Ohne Name

Verbot der Fuchsjagd am Naturbau

Ich bin gegen die Abschaffung der Fuchsjagd am Naturbau. Als passionierter Baujäger bejage ich viel Naturbaue. Zwischenfälle bei denen die Hunde durch Dachse verletzt wurden, habe ich noch nicht erlebt. Baue die von Dachsen bewohnt werden, ebenso unbekannte Baue bejage ich nicht. Das Graben auf Dachse wird heute nicht mehr praktiziert. Kein Jäger

Ich bin gegen die Abschaffung der Fuchsjagd am Naturbau. Als passionierter Baujäger bejage ich viel Naturbaue. Zwischenfälle bei denen die Hunde durch Dachse verletzt wurden, habe ich noch nicht erlebt. Baue die von Dachsen bewohnt werden, ebenso unbekannte Baue bejage ich nicht.
Das Graben auf Dachse wird heute nicht mehr praktiziert.
Kein Jäger will seine Hunde in gefährlichen Bauen oder am Dachs in Gefahr bringen.
Baujagd ist eine effektive und tierschutzgerechte Jagdart auf den Fuchs.
Noch eine Anmerkung zu den Schliefenanlagen in den junge Bauhunde ausgebildet werden.
Als ich mit meinem ersten Bauhund in einer Schliefenanlage war hatte ich ein prägendes Erlebnis.
Die jungen Hunde sollen den Fuchs etwa 5 Minuten verbellen und vorliegen. Ein Kontakt zwischen Hund und Fuchs ist nicht möglich. Nachdem 2 Hunde nacheinander jeweils 5 Minuten gearbeitet hatten, wurden die Hunde abgetragen und der Fuchs aus dem Rundkessel rausgeholt und in einen Zwinger, der wegen Bauarbeiten in Sichtweite war, gesetzt. Der Fuchs hätte die möglichkeit gehabt sich zurückzuziehen und zu verstecken, stattdessen hat sich der Fuchs auf seine Hütte gesetzt und uns eine Weile zugeschaut. Anschließend hat er sich gemütlich,wie unsere Katze, geleckt und geputzt. Nachdem die Putzaktion beendet war hat sich der Fuchs auf der Hütte zusammengerollt und hat tief und fest, nur wenige Meter neben Mensch und Hunden, geschlafen.
Gestresste Tiere mit Todesangst sehen anders aus.

Georg Weis

211. Kommentar von :Ohne Name

§ 33 Abs. 3

Wer überwacht, dass die Leute in Notzeiten, die Wege nicht verlassen? Das RP und das LRA Esslingen ist jetzt nicht einmal in der Lage, das Betretungsverbot außerhalb der Wege des Naturschutzgebiets Schopflocher Moor, zu kontrollieren.

210. Kommentar von :Ohne Name

§ 33 Abs.2

Unser Jagdrevier liegt auf 800 m. In normalen Wintern liegt bis 50 cm Schnee. Touristen genießen die Natur, in dem sie querfeldein im Schnee laufen. Äsungsmöglichkeiten, mit Ausnahme des Waldes und eines Wildackers, liegen nicht vor. Falls nicht mehr gefüttert werden darf, tritt der Gesetzgeber das Tierschutzgesetz mit Füßen. Lieber lassen die

Unser Jagdrevier liegt auf 800 m. In normalen Wintern liegt bis 50 cm Schnee. Touristen genießen die Natur, in dem sie querfeldein im Schnee laufen. Äsungsmöglichkeiten, mit Ausnahme des Waldes und eines Wildackers, liegen nicht vor. Falls nicht mehr gefüttert werden darf, tritt der Gesetzgeber das Tierschutzgesetz mit Füßen. Lieber lassen die Grünen die Tiere, vor allem die Rehe, verhungern.

209. Kommentar von :Ohne Name

§ 33 Abs. 1

Mit welchen Mitteln kann der Jagdpächter Äsungsverbesserungen für die Wildtiere gegenüber dem Verpächter durchsetzen? Zum Beispiel Dr. Bauer, Naturschutzbeauftragter vom Landratsamt Esslingen, verschlechtert die Lebensgrundlagen der Wildtiere, in dem er auf Gemarkung Bissingen Hecken und Gehölze auf hunderte Meter entlang, auf einmal abholzen

Mit welchen Mitteln kann der Jagdpächter Äsungsverbesserungen für die Wildtiere gegenüber dem Verpächter durchsetzen? Zum Beispiel Dr. Bauer, Naturschutzbeauftragter vom Landratsamt Esslingen, verschlechtert die Lebensgrundlagen der Wildtiere, in dem er auf Gemarkung Bissingen Hecken und Gehölze auf hunderte Meter entlang, auf einmal abholzen lässt. Wenn sich die untere Naturschutzbehörde oder das RP nicht an das Naturschutzgesetz hält, welche Handhabe hat der Jagdpächter dann gegenüber dem Verpächter?

208. Kommentar von :Ohne Name

§31, sachliche Verbote 11/12/13

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, Zu §31, sachliche Verbote 11/12/13 Ausnahmsloses Verbot des Totfangs: Mit Schreiben vom 23.02.2013 bestätigt das Ministère des Ressources naturelles et de la Faune, Québec die Zertifizierung des sogenannten Eiabzugeisens, sowie des sogenannten Schwanenhals mit 46cm Bügelweite unter den strikten

Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

Zu §31, sachliche Verbote 11/12/13

Ausnahmsloses Verbot des Totfangs:

Mit Schreiben vom 23.02.2013 bestätigt das Ministère des Ressources naturelles et de la Faune, Québec die Zertifizierung des sogenannten Eiabzugeisens, sowie des sogenannten Schwanenhals mit 46cm Bügelweite unter den strikten Vorgaben und Testmethoden des AIHTS-Abkommens (Agreement on International Humane Trapping Standards). Vorgenanntes Abkommen wurde neben Canada, den USA, der Russischen Föderation auch durch die EU ratifiziert.

Beide genannten Totfangfallen fallen unter die Testmethodik für „killing traps“ in den AIHTS-Standards, sowie in die dafür vorgesehenen ISO-Normen und wurden im Jahr 2013 durch das Canadian Fur Insitute im Auftrag des Ministère des Ressources naturelles et de la Faune, Québec und auf Betreiben des Deutschen Jagdverbandes e.V. hin der Zertifizierung zugeführt.

Beide Fallen haben die stringenten Vorgaben an Selektivität, Technik und Sicherheit bestanden.

Bei entsprechender Sachkunde des Anwenders („best practice“) erfüllen beide Fallentypen die Anforderungen des für den Fang von Baummardern (somit auch Steinmarder und Iltis, da morphologisch nur zu vernachlässigende Unterschiede zwischen den Arten bestehen) bestmöglichen einzusetzenden Fangsystem.

Es erschließt sich in keinster Weise, warum ein nach international gültigen Bestimmungen zertifiziertes Fallensystem verboten worden sollte. Es existiert gegenwärtig in Deutschland kein Fangsystem, gleich für welchen Anwendungsbereich (denken wir an täglich tausendfach eingesetzte Schlagfallen für Nager), welches überhaupt oder unter ähnlich strengen Vorgaben getestet wurde.

Ein Verbot führte die Vorgaben des AIHTS-Abkommens ad absurdum.

Auch nach intensiver Recherche ist aus Baden-Württemberg kein Fall bekannt, in dem Nichtzielarten (z.B. Haus- oder Wildkatze,) oder unbeteiligte Dritte (z.B. spielende Kinder) durch von Sachkundigen aufgestellte Fangsysteme der eingangs beschriebenen Form zu Schaden gekommen wären.

Ein Verbot derselben ist in unbegründbare Willkür und verbessert auch eine Forderung nach Verbesserung des Tierwohlergehens keinesfalls. Ein Verbot wird die Verwendung der vorgenannten Fangsysteme durch unsachkundige Anwender nicht stoppen können, da derart Systeme frei im Handel zugänglich sind.

Saufang: Der vorliegende Entwurf sieht den Saufang nicht vor (vgl. BJG, behördliche Genehmigung). Trotzdem wurden in Baden-Württemberg Saufänge genehmigt, wie der Tagespresse zu entnehmen ist/war.

Es ist erstaunlich, dass ausgerechnet ein Bundesland und eine Regierung mit selbsterklärtem hohem Anspruch auf Verbesserung des Tierschutzes bei der Jagd, insbesondere bei der Fallenjagd, so eine mittelalterlich anmutende „Jagd“ (Tötungs)-Methode wie den "Saufang" als genehmigungsfähig erachtet.

Es ist weiterhin höchst erstaunlich, dass in einem Bundesland, in dem nach international gültigen Standards geprüftes Fanggerät (Abzugseisen) verboten werden soll, aber wider besseren Wissens ein Massenfangsystem zum Fang von Schwarzwild zum Einsatz kommen soll, welches nicht im Ansatz Aspekte des Tierwohlergehens berücksichtigt. Noch dazu für eine Tierart, die allgemein als hochintelligent und sozial lebend gilt.
Ist es in Anbetracht der zahlreichen legal nutzbaren Möglichkeiten einer effizienten, tierschutzgerechten und nachhaltigen Schwarzwildbejagung zu einer Überprüfung gekommen, ob diese Alternativen überhaupt vollumfänglich ausgeschöpft wurden?

Wie den Artikeln aus der Tagespresse zu entnehmen ist, ist eine momentane Notwendigkeit der weiteren Bestandsreduktion durch zusätzliche Saufänge nicht gegeben. Nunmehr weicht man auf die Begründung „Wissenschaftliches Projekt“ aus. Dieses „wissenschaftliche Projekt“, hat den Charakter eines Tierversuchs. Ein ausgeprägtes öffentliches Interesse und eine daraus resultierende Notwendigkeit eines solchen Versuchs ist nicht zu erkennen. Es liegen bereits ausreichende Erfahrungen aus dem wissenschaftlichen Fang von Schwarzwild zum Zwecke der Besenderung, sowie Ergebnisse aus anderen Bundesländern (Bayern/RLP) vor. Die Stressbelastung auch bei diesen Tieren ist grenzwertig und eine Unversehrtheit kann nicht immer zuverlässig gewährleistet werden. Bei Schüssen zur Tötung lebend gefangenen Schwarzwildes kommt es immer wieder zu vorprogrammierten, schlecht sitzenden Schüssen, die ein unmittelbares Verenden mehr als nötig ausschließen und eine hierdurch ansteigende Paniksituation für die verbleibenden Individuen darstellen.

Zudem erfolgt keinerlei Differenzierung zwischen "Saufängen" und dem "Frischlingsfang". Der Fang von Schwarzwild erfüllt in keinster Weise den Wunsch nach einer wie auch immer gearteten Effizienz. Diesbezüglich sei auf die zwischenzeitlich eingestellten Saufänge im Nachbarland RLP und die dort nachgewiesene Ineffizienz verwiesen.

Mit freundlichen Grüßen,

S.Wunderlich