Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 5 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.
Der fünfte Abschnitt fasst die bisher im Bundesjagdgesetz und im Landesjagdgesetz formulierten spezifischen Regelungen, die bei der Ausübung der Jagd gelten, zusammen. Dazu gehören neben einigen den jagdausübungsberechtigten Personen zustehenden Rechten insbesondere Regelungen, Verbote und Beschränkungen, die sich aus Tierschutzaspekten ergeben. Unter anderem handelt es sich um Regelungen zu Jagdmethoden, zum zulässigen oder gebotenen Umfang der Jagdausübung und zur Wildfolge. Wesentliche Änderungen ergeben sich durch das Verbot der Fütterung von Schalenwild, durch die Abschaffung des behördlichen Abschussplans bei Rehwild und durch einzelne Änderungen der sachlichen Verbote, wie im Bereich der Bau- und Fallenjagd.
Kommentare
Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
§ 31 Sachliche Verbote Nr. 8 "Verbot von Bewegungsjagd bei Mondschein"
Bewegungsjagden finden unter dem Gesichtspunkten Effizienz und maximale Sicherheit statt. - daher bei Tag.
Bevor Verbote formuliert werden ist die Kenntnis von bestehender Jagdpraxis unumgänglich.
Dieses originelle Verbot sollte daher nochmals überarbeitet werden - oder einfach gestrichen.
Munition für die Schalenwildjagd
Mit § 31 Abs. 4 strebt das neue Gesetz ein Verbot bleihaltiger Büchsenmunition an.
Abgesehen davon, dass ein entsprechendes Verbot eindeutig Sache des Bundes ist (Waffenrecht,) ist der schwammig formulierte Gesetztext schlicht verfrüht.
Nach wie vor hinken bleifreie Geschosse in ihrer Wildwirkung hinter bewährten bleihaltigen Projektilen her. Die Tötungswirkung ist geringer, die Fluchtstrecken sind länger und die für eine tierschutzkonforme Nachsuche wichtigen Pirschzeichen sind oft minimal (Gremse/Rieger "Ergänzende Untersuchungen zur Tötungswirkung bleifreier Geschosse" 2012, Studie Berufsjäger 2013 etc.).
Solange der Markt kein breites, befriedigendes Angebot an bleifreier Munition bietet, ist eine Verbot praxisbewährter Geschosse nicht haltbar (das gilt ganz besonders für bleihaltige Deformationsgeschosse mit hohem Masseerhalt - hier ist eine Wildpretkontamination nahezu unmöglich). Zumal die "nachgewiesene gesundheitsschädliche Wirkung" bleihaltiger Projektile immer noch aussteht (hier fehlt nach wie vor die Differenzierung in Geschoss- und Umwelteinträge).
Der vorliegende Gesetzestext ist der Aufruf zu einem großangelegten Tierversuch bei dem letztlich das Wild die Zeche bezahlt.
Sinnvoll wäre ein Verbot veralteter Geschosskonstruktionen (z. B. einfache bleihaltige Teilmantelprojektile mit unkontrollierter Wildwirkung und hohem Splitteranteil)
Munition für die Schalenwildjagd
Mit § 31 Abs. 4 strebt das neue Gesetz ein Verbot bleihaltiger Büchsenmunition an.
Abgesehen davon, dass ein entsprechendes Verbot eindeutig Sache des Bundes ist (Waffenrecht,) ist der schwammig formulierte Gesetztext schlicht verfrüht.
Nach wie vor hinken bleifreie Geschosse in ihrer Wildwirkung hinter bewährten bleihaltigen Projektilen her. Die Tötungswirkung ist geringer, die Fluchtstrecken sind länger und die für eine tierschutzkonforme Nachsuche wichtigen Pirschzeichen sind oft minimal (Gremse/Rieger "Ergänzende Untersuchungen zur Tötungswirkung bleifreier Geschosse" 2012, Studie Berufsjäger 2013 etc.).
Solange der Markt kein breites, befriedigendes Angebot an bleifreier Munition bietet, ist eine Verbot praxisbewährter Geschosse nicht haltbar (das gilt ganz besonders für bleihaltige Deformationsgeschosse mit hohem Masseerhalt - hier ist eine Wildpretkontamination nahezu unmöglich). Zumal die "nachgewiesene gesundheitsschädliche Wirkung" bleihaltiger Projektile immer noch aussteht (hier fehlt nach wie vor die Differenzierung in Geschoss- und Umwelteinträge).
Der vorliegende Gesetzestext ist der Aufruf zu einem großangelegten Tierversuch bei dem letztlich das Wild die Zeche bezahlt.
Sinnvoll wäre ein Verbot veralteter Geschosskonstruktionen (z. B. einfache bleihaltige Teilmantelprojektile mit unkontrollierter Wildwirkung und hohem Splitteranteil)
Bejagungszeiten, Jagdmethoden, Jagdarten
Sie fordern ein zweimonatige Jagdruhe. Jogger, Mountainbiker Waldarbeiter etc. dürfen weiterhin im Wald sein. Nicht einmal ein Betretungsverbot zu bestimmten Zeiten bekommen Sie hin. (Nachtzeit). Leinengebote für Hunde kennen Sie nicht. Das Ruhe für das Wild im Wald auch gleichzeitig weniger Verbiss bedeutet, kann Ihnen jeder Wildbiologe erzählen. Auch hier werden Fachleute nicht gehört.
In der Zeit vom Februar bis April werden ca. 20% der Schwarzwildstrecke erzielt. Mit Ihrem Bejagungsverbot nehmen Sie den Jägern die fachliche Eigenverantwortung, das Schwarzwild weiterhin fachgerecht zu bejagen. Wie vereinbaren Sie das mit der vor den Toren stehende Afrikanischen Schweinepest? Lassen Sie die Jäger Ihre Arbeit machen.
Die Baujagd im Naturbau wollen sie verbieten. Waren Sie schon einmal bei einer Baujagd dabei? Kein Jäger wird das Leben seines Hundes einfach aufs Spiel setzen. Unsere Hunde sind speziell ausgebildet für die Jagd im Bau. Die Jagd im Naturbau ist ein wichtiges Instrument zur Reduzierung des Fuchses.
Übrigens lernt der Hund den Unterschied von Fuchs und Dachs und er weiss, dass nur der eine bejagt wird und der andere ist für Ihn tabu. Gerne führe ich Ihnen dies vor und lade Sie gerne zur Baujagd ein.
Sie wollen die Fütterung verbieten. Warum wird hier mit zweierlei Maß gemessen. Ist ein Reh weniger Wert wie ein vogel? Mit welchem Argument sollen die Wildtiere im Wald nicht mehr gefüttert werden?
Die Fütterung ist ein wichtiges Instrument zur Erhaltung und Lenkung des Wildes. Durch die Fütterung können Verbissschäden im Wald in den Wintermonaten deutlich und nachweislich reduziert werden.
Bringen Sie hier lieber ein arten abgestimmtes Fütterungskonzept mit den wichtigen Futtersorten, die für die einzelnen Wildtiere überlebenswichtig sind, auf den Weg. Wie vereinbaren Sie verhungerte Wildtiere in hohen Schneelagen mit Ihrem viel gepriesenen Tierschutz? Das Wildtiere in Schneearmen Regionen nicht gefüttert werden müssen, da bin ich voll bei Ihnen. Wir aber auf der Schwäbischen Alb hatten letztes Jahr lange sehr viel Schnee mit sehr harten Minusgraden. Hier ist eine Winterfütterung unverzichtbar.
Durch das Verbieten von Totschlagfallen nehmen Sie dem Jäger ein wichtiges Instrument für die Regelierung von Raubwild. Jäger müssen zur Ausübung der Fallenjagd heute schon einen Fallenlehrgang besuchen. Durch die Fallenjagd ist ein selektiver Fang ohne Gefährdung für Menschen und Haustieren möglich.
Tierschutz
Durch das neue landesjagdgesetz werden unnötige Hürden beim Schutz vor wildernden Hunden und steunende katzen augebaut. Der Jäger ist verpflichtet, Qualen von den Wildtieren fern zu halten. haben Sie schon einmal ein Rehgeiss gesehen, die kurz von Gebähren Ihrer Jungen, also hochschwanger von wildernden Hunden gejagt wird? Wo ist hier der Tierschutz? Warum dürfen Hunde und Katzen ohne Aufsicht überall herumlaufen? Wissen Sie, wieviele Singvögel jährlich von wildernden katzen gefangen werden? Hier gibt es übrigens Studien, die das lesen wert sind.
Ich fordere Sie auf, eine Tierschutzgerechte Variante vorzustellen, die allen Tieren nicht nur den Haustieren hilft. Wie der Name sagt: Haustiere gehören in die menschliche Nähe. Wildtiere sind im Wald.
Hier ist etwas mehr Sachverstand gefragt.
Tierschutz
Durch das neue landesjagdgesetz werden unnötige Hürden beim Schutz vor wildernden Hunden und steunende katzen augebaut. Der Jäger ist verpflichtet, Qualen von den Wildtieren fern zu halten. haben Sie schon einmal ein Rehgeiss gesehen, die kurz von Gebähren Ihrer Jungen, also hochschwanger von wildernden Hunden gejagt wird? Wo ist hier der Tierschutz? Warum dürfen Hunde und Katzen ohne Aufsicht überall herumlaufen? Wissen Sie, wieviele Singvögel jährlich von wildernden katzen gefangen werden? Hier gibt es übrigens Studien, die das lesen wert sind.
Ich fordere Sie auf, eine Tierschutzgerechte Variante vorzustellen, die allen Tieren nicht nur den Haustieren hilft. Wie der Name sagt: Haustiere gehören in die menschliche Nähe. Wildtiere sind im Wald.
Hier ist etwas mehr Sachverstand gefragt.
streunende Hauskatzen
Die Untersuchungen aus dem englischsprachigen Raum, insbesondere aus Großbrittanien belegen den negativen Einfluss der Hauskatzen auf die Singvögel. Deshalb ist es gegen den Vogelschutz wenn streunende Katzen künftig für den Jäger tabu sein sollen. Gerade in der Brutzeit fallen häufig Elterntiere den Katzen zum Opfer weil sie wegen der im Nest zu versorgenden Jungen intensiv auf Insektenjagd begeben müssen und dadurch im Feindvermeidungsverhalten nicht mehr so aufmerksam sein können. Ebenso fallen am Ende der Brutzeit die noch arglosen Jungvögel den Katzen zum Opfer. Die Kastrationspflicht kann dieses Problem nicht so effektiv lösen wie die Entnahme der streunenden Katzen.
Betreff Wildregulierung und Winterfütterung!
Norbert Happ, der bekannteste deutsche Wildschweinkenner - selber Jäger - prangert an: "Die Nachwuchsschwemme ist hausgemacht".
Für die explosionsartige Vermehrung der Wildschweine seien die Jäger selbst verantwortlich: "Ungeordnete Sozialverhältnisse im Schwarzwildbestand mit unkoordiniertem Frischen und Rauschen und unkontrollierbarer Kindervermehrung sind ausschließlich der Jagdausübung anzulasten", so Happ (Jägerzeitung »Wild und Hund«, 23/2002).
Zum Thema Winterfütterung:
Hinzu kommt, dass die Jäger tonnenweise Futter in den Wald karren. Der NABU-Jagdexperte Michael Hug kritisierte bereits vor über 10 Jahren, dass Wildschweine „gemästet werden wie ein Hausschwein“. (Reform der Jagd, NABU 2002)
Die Wildforschungsstelle Aulendorf ermittelte, dass allein in Baden-Württemberg jährlich 4000 TONNEN MAIS als "Kirrung" ausgebracht werden - das sind FÜR EIN erlegtes WILDSCHWEIN im Schnitt etwa 100 KILO (!) MAIS. Selbstverständlich sind die Jäger dann gerne bereit, diese (jägergemachte) Vermehrung wieder zu bekämpfen...!!!
So so, also alles zum Wohle des Wildes was?
Wirklich Dreist meine Herren!!!
Baujagd ist tierschutzgerecht
Sehr geehrter Herr Minister Bonde,
die Jagd mit dem ausgebildeten Jagdhund ist absolut tierschutzgerecht. Ich selbst betreibe schon viele Jahre diese Jagdart ohne dass je einer meiner Jagdhund, ein Fuchs oder ein Dachs im Bau zu Schaden gekommen wäre.
Jeder Fuchs, der auf diese Art vor dem Bau gestreckt werden kann erhöht die Chancen für Bodenbrüter, Hasen, Reptilien usw.
Also, springen Sie über Ihren idiologischen Schatten und verbieten Sie diese waidgerechte Jagdmethode auf den Hauptprädator vieler Kleinlebewesen nicht!
zu Kommentar 68: 100 Kilo Mais pro Wildschwein !?!?!?
Lieber Hagen,
12 Jahre alte Zeitungsberichte mit zweifelhaftem Inhalt zu zitieren ist schon etwas seltsam. Zumal ich Ihnen genügend anders lautende Zeitungsartikel liefern könnte, die neueren Datums sind und etwas völlig anderes berichten.
Auch irgendwelche uralte NABU-Lobbyisten-Zitate sind eher ungeeignet, hier für eine realitätsnahe Darstellung zu sorgen. Ich selbst habe mit dem NABU beste Erfahrungen bei der Arbeit vor Ort gemacht. Wir haben schon gemeinsam Biotope und Wildschutzhecken angelegt und tolle Erfahrungen damit gemacht. Nur leider stelle ich immer wieder fest, daß der NABU dann völlig realitätsfremd wird, wenn reine Schreibtischtäter vom NABU zuschlagen.
Für die explosionsartige Vermehrung der Wildschweine sind definitiv nicht die von Ihnen genannten 100 Kilo Mais pro Wildschwein (wo haben Sie nur diese abstrusen Zahlen her?), sondern Klimaveränderungen mit vermehrten Eichel- und Buchenmasten, sowie das unleidige Thema Energiemais verantwortlich.
Ihre Aussage entlarvt sich doch selbst: Wenn tatsächlich 100 Kilo Mais pro Wildschwein ausgebracht würden, wäre der Wald komplett gelb vor Maiskörnern. Da müßten ja wöchentlich Lastzüge voll davon überall in den Wald gekarrt werden. Mal davon abgesehen: Welcher Jäger bezahlt Tonnen von Mais, um Wildschweine so anzufüttern, daß er Sie erlegen kann, wenn er seit geraumer Zeit bei Wildhändlern gerade mal 1 Euro pro Kilo Wildschein erhält. Das wäre nach Ihren Zahlen schon ein gigantisches Minusgeschäft! Die Tatsachen bestätigen mir da etwas völlig Gegenteiliges.
Ich habe in meinem Bekanntenkreis jede Menge Jagdpächter, die froh wären, der Wildschweinexplosion Herr zu werden, da sie von den Wildschäden finanziell regelrecht erdrückt werden. Von denen käme kein einziger auf die Idee, Wildschweine zu füttern.
Daher bitte ich Sie, sich vor Ort mal kundig zu machen, anstatt irgendwelchen uralten Verschwörungstheorien hinterher zu hecheln.