Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 5 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.
Der fünfte Abschnitt fasst die bisher im Bundesjagdgesetz und im Landesjagdgesetz formulierten spezifischen Regelungen, die bei der Ausübung der Jagd gelten, zusammen. Dazu gehören neben einigen den jagdausübungsberechtigten Personen zustehenden Rechten insbesondere Regelungen, Verbote und Beschränkungen, die sich aus Tierschutzaspekten ergeben. Unter anderem handelt es sich um Regelungen zu Jagdmethoden, zum zulässigen oder gebotenen Umfang der Jagdausübung und zur Wildfolge. Wesentliche Änderungen ergeben sich durch das Verbot der Fütterung von Schalenwild, durch die Abschaffung des behördlichen Abschussplans bei Rehwild und durch einzelne Änderungen der sachlichen Verbote, wie im Bereich der Bau- und Fallenjagd.
Kommentare : zu Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung
Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Fallenjagd
Was eigentlich soll das denn? Jeder gemeine Bürger ist in unserem Land berechtigt Totschlagsfallen für Wirbeltiere zu benützen und aufzustellen wo und wie er möchte ! Einem deutschen Jäger, der weltweit anerkannt ausgebildet ist und eine umfangreiche und schwierige staatliche Prüfung abgelegt hat wollt ihr hier bevormunden? Sollte ihr mal
Was eigentlich soll das denn?
Jeder gemeine Bürger ist in unserem Land berechtigt Totschlagsfallen für Wirbeltiere zu benützen und aufzustellen wo und wie er möchte !
Einem deutschen Jäger, der weltweit anerkannt ausgebildet ist und eine umfangreiche und schwierige staatliche Prüfung abgelegt hat wollt ihr hier bevormunden?
Sollte ihr mal ehrlich in Euch gehen und nachdenken, dann werdet Ihr Euch fragen worin der Unterschied besteht Ratten, Mäuse oder Marder in Fallen zu fangen.
Die Ideologie ist zu offensichtlich im Vordergrund des Gesetzentwurfs !
Fütterung
Habt Ihr Euch eigentlich bei der Erarbeitung der Gesetzesvorlage überlegt wie mit der Fütterung von Wildtieren wie Eichhörnchen und z.B. Vögeln umgegangen wird? Tausende von Tonnen Vogelfutter (Körner in tierische Fette gebunden) werden jedes Jahr in Millionen von Vogelhäuschen in die Natur ausgebracht. Hier werden doch eindeutig sehr gut
Habt Ihr Euch eigentlich bei der Erarbeitung der Gesetzesvorlage überlegt wie mit der Fütterung von Wildtieren wie Eichhörnchen und z.B. Vögeln umgegangen wird?
Tausende von Tonnen Vogelfutter (Körner in tierische Fette gebunden) werden jedes Jahr in Millionen von Vogelhäuschen in die Natur ausgebracht.
Hier werden doch eindeutig sehr gut ausgebildete und staatlich geprüfte Fachleute wie z.B. Jäger vom Gesetzgeber bevormundet und im Sinne von selbsternannten Naturschützern und sonstigen Ideologen gegängelt.
Übrigends sind die Bestimmungen zur Fütterung im aktuellen Jagdrecht sehr exakt geregelt.
Mir kann keiner erklären, wozu dies neu gefasst werden muss - außer um stimmpotenten Ideologen gerecht werden zu können !
Danke hierfür !
Anordnung zum Abschuß und Fütterung
Hier soll das Rehwild nach Vorgaben des Forstes für die Fehler der Jahrzehnte langen falschen Waldbewirtschaftung als Schädling ausgerottet werden. Um Schaden abzuwehren genügt es das Betretungsrecht der Waldbenutzer in der Nachtzeit einzuschränken wie in anderen Ländern auch. Auch der Grundsatz der Fütterung entspricht nicht dem Tierschutz den
Hier soll das Rehwild nach Vorgaben des Forstes für die Fehler der Jahrzehnte langen falschen Waldbewirtschaftung als Schädling ausgerottet werden. Um Schaden abzuwehren genügt es das Betretungsrecht der Waldbenutzer in der Nachtzeit einzuschränken wie in anderen Ländern auch. Auch der Grundsatz der Fütterung entspricht nicht dem Tierschutz den auch verhungertes Reh leidet. hier wäre der Passus: Die Forstwirtschaft wird jährlich durch neutrale Gutachter und unter Berücksichtung der Gegebenheiten der Landschaft überprüft ob die Waldbaulichen Maßnahmen für dieses Gebiet geeignet ist. dann wird man sehr schnell sehen das der Verbiss plötzlich nicht mehr so hoch ist und er Wald wieder Standorttypisch ist.
bei der Baujagd reicht ein Zusatz darf nur von Jagdhunden mit entsprechender Ausbildung durchgeführt werden.
Kormoran Küstenvogel oder Killer der Gewässer?
Mich würde derzeit einfach mal interessieren wie denn der schwäbische Kormoran in der Politik gesehen wird. Bei beinahe jedem ausgedehnteren Spaziergang an hiesigen Gewässern ist dieser Zeitgenosse als eigentlicher Küstenvogel bei der Jagd zu beobachten. Lt. meinem Verständnis und v.a. der unfaßbaren Fressgier dieses Vogels kann ich keinerlei
Mich würde derzeit einfach mal interessieren wie denn der schwäbische Kormoran in der Politik gesehen wird. Bei beinahe jedem ausgedehnteren Spaziergang an hiesigen Gewässern ist dieser Zeitgenosse als eigentlicher Küstenvogel bei der Jagd zu beobachten. Lt. meinem Verständnis und v.a. der unfaßbaren Fressgier dieses Vogels kann ich keinerlei Sympathien wie z.B. für Reiher oder Störche aufbringen. Es gehört hierher eine Verpflichtung zu einer naturschutzwürdigen Bejagung dieses Nichtsnutzes! Ich hege mittlerweile größte Sympathien für Natur- und Gewässerkundige, welche diese Tatsache nicht bloß im Großinteresse des NABUs leisereden. Ich schreibe Ihnen diese Zeilen im übrigen als Nichtjäger!
Abschussplan
Wieso soll der Abschussplan abgeschafft werde. Es gibt eine Festsetzung des Abschusses die eingehalten werden soll. Es gibt keine Gründe dies zu ändern. Höchstens: Das Rehwild soll noch mehr bejagd werden. Wenn das Ihre Begründung ist, wo ist dann der Tierschutz und die Artenvielfalt.
Baujagd
Die Baujagd ist die größte tierquälerische Jagdmethode, neben einigen anderen, wie Treibjagden, oder Fallenjagd. Den Hobby-Teckelzüchtern und Baujägern hier ein Riegel vorzuschieben, um ihre tierquälerische Praktik auch weiterhin legal ausüben zu dürfen, ist ein wirklicher Fortschritt. Allerdings wäre ein komplettes Verbot und eine Ächtung der
Die Baujagd ist die größte tierquälerische Jagdmethode, neben einigen anderen, wie Treibjagden, oder Fallenjagd.
Den Hobby-Teckelzüchtern und Baujägern hier ein Riegel vorzuschieben, um ihre tierquälerische Praktik auch weiterhin legal ausüben zu dürfen, ist ein wirklicher Fortschritt. Allerdings wäre ein komplettes Verbot und eine Ächtung der Baujagd ein besseres Zeichen für den Tierschutz gewesen. Wer schon mal eine Baujagd gesehen und miterlebt hat und sich die Grabarbeiten mit Spaten, Schaufel und Spitzhacke am ängstlichen Fuchs, oder am panischen Dachs, angeschaut hat, wer die schweren Verletzungen der Hunde gesehen hat, kann das nur begrüßen. Das dabei auch alte und wertvolle Baute zerstört werden ist ein weiterer schwerer Eingriff in die Natur
Für mich sind Baujäger eine Schande der Jägerschaft und es macht mich traurig, daß diese Menschen versuchen an ihrer brutalen Praxis festzuhalten.
Gutes und weniger gutes
Zuerst einmal muss ich sagen, dass ich als Jäger den verflichteten Schiessnachweis begrüße. Weniger Zustimmung jedoch habe ich für das Verbot der Baujagd am Naturbau. Baujäger sind aus meiner Sicht besonders engagierte und erfahrene Jäger. Kein Baujäger wird seinen Hund fahrlässig in eine Situation bringen (Jagd am Naturbau) die er seinem
Zuerst einmal muss ich sagen, dass ich als Jäger den verflichteten Schiessnachweis begrüße.
Weniger Zustimmung jedoch habe ich für das Verbot der Baujagd am Naturbau.
Baujäger sind aus meiner Sicht besonders engagierte und erfahrene Jäger. Kein Baujäger wird seinen Hund fahrlässig in eine Situation bringen (Jagd am Naturbau) die er seinem Hund nicht zutraut.
Baujäger helfen mit ihrer jährlichen, nicht unerheblichen Fuchsstrecke in großem Maße dazu bei den Niederwildschutz aktive zu betreiben. Sie sind Spezialisten und genießen als solche ein besonderes Ansehen in der Jägerschaft. Dies sollte auch im Gesetz widergespiegelt werden.
Das Verbot der Fallenagd mit Totschlagfallen ist aus meiner Sicht ein Verbot ausgesprochen von Ahnungslosen. Die Totschlagfalle fängt Artenspezifisch und tötet umgehend und sehr sicher. Bedingungen hierfür ist natürlich der geschulte Umgang und die Kenntnis über die Fallenjagd.
Ich kann mir gut vorstellen, dass eine verpflichtende gesonderte Ausbildung zu dieser Jagdart künftig gefordert ist aber ein komplettes Verbot erachte ich als Schwachsinn. Es ist korrekt, dass es lediglich ein sehr kleiner Teil der Jägerschaft ist, die diese Jagdart durchführt doch ist ein ein Teil der Jägerschaft der sich in besonderem Maße für unser schutzwürdiges Niederwild interessiert und aktiven Schutz betreibt (auch abseits der Fallenjagd) und sich ständig weiterbildet und so wirkliche Meister ihres Fachs sind. Kommen sie bitte davon weg zu denken es würde von Jägern als normal empfunden, durch ihr Tun und Handeln Leid und Schmerzen zu verursachen. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Jäger möchten durch ihr Tun und Handeln leiden verhindern, die Notwendigkeit der Jagd und der Tot als Teil des Lebens stehen für uns aber außer Frage.
Fütterung und Notzeit:
Mir platzt wirklich fast die Hutschnur bei diesem Thema. Es ist für mich unverständlich wie Personen die zu 95% ein Vogelhäuschen und Meisenknödel in Ihrem Garten hängen haben, beschließen können, dass wir in Notzeiten (und ich spreche hier wirklich nur von Notzeiten in den höheren Schwarzwaldlagen und nicht hier unten bei mir in der Rheinebene) das Wild in den von Freizeitdruck geplagten, vom Menschen zur Wirtschaftlichkeit geformten Waldgebieten verhungern lassen sollen.
Diese Forderung ist nicht natürlich. Es geht hierbei nur um Erträge der Forstwirtschaft die vergessen hat, dass sie diese Erträge im Zuhause unseres (unser aller) Wildes erzielt.
Ich bitte sie die von mir aufgeführten Punkte zu überdenken und im Gesetz nicht in dieser Form anzuwenden.
Christian Maurer
Bau- und Fallenjagd
Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, besonders tierquälerische Jagdarten wie die Fallenjagd und die Baujagd einzuschränken. Unverständlich ist dagegen, warum sie nicht gleich vollständig verboten werden - einen vernünftigen Grund für ihre Beibehaltung gibt es nicht; die Behauptung einer abgeblichen Notwendigkeit der Bejagung von
Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, besonders tierquälerische Jagdarten wie die Fallenjagd und die Baujagd einzuschränken. Unverständlich ist dagegen, warum sie nicht gleich vollständig verboten werden - einen vernünftigen Grund für ihre Beibehaltung gibt es nicht; die Behauptung einer abgeblichen Notwendigkeit der Bejagung von Beutegreifern wird jedenfalls auch dadurch nicht glaubwürdiger, dass die Fuchs- und Marderhasser unter den Grünberockten sie gebetsmühlenhaft wiederholen, um ihr Tun damit zu rechtfertigen.
$33 Abs.2
Fütterungsverbot in Notzeiten ist in keiner weise mit der Ausrichtung der Forstwirtschaft korrespondierend. Dies führt zum einen zu höherem Verbiss zum anderen werden im Nachgang Abschusszahlen hochgeschraubt mit der Begründung es gibt zu viel Rehwild. Des weiteren haben Jäger einen Hegeauftrag, dieser ist mit diesem Verbot nicht vereinbar. Wer
Fütterungsverbot in Notzeiten ist in keiner weise mit der Ausrichtung der Forstwirtschaft korrespondierend. Dies führt zum einen zu höherem Verbiss zum anderen werden im Nachgang Abschusszahlen hochgeschraubt mit der Begründung es gibt zu viel Rehwild. Des weiteren haben Jäger einen Hegeauftrag, dieser ist mit diesem Verbot nicht vereinbar. Wer trägt die Kosten des Höheren Verbisses, die Kommunen? Fazit: Dieser § ist zu streichen bzw. im Ursprung zu belassen. In der Notzeit muss Füttern erlaubt sein.