Abschnitt 6

Sicherung der Nachhaltigkeit, Jagd- und Wildtierschutz

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Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 6 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der sechste Abschnitt enthält zahlreiche neue Regelungen, welche bestimmte In-strumente und Einrichtungen im Rahmen des Wildtiermanagements vorsehen. Dazu gehören die aufeinander und auf die Managementstufen des ersten Abschnitts bezogenen Regelungen zum Monitoring, zum Wildtierbericht und zu besonderen Hegemaßnahmen. Der bereits bestehende Generalwildwegeplan erhält in diesem Abschnitt eine gesetzliche Grundlage. Als eigenständige Einrichtungen zur Erfüllung der Aufgaben des Wildtiermanagements erhalten die Hegegemeinschaften eine besondere gesetzliche Funktionsbeschreibung; sofern sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts eingerichtet werden, sind die dafür erforderlichen Regelungen vorgesehen. Im Übrigen enthält der sechste Abschnitt angepasste Regelungen, die bereits das bisher geltende Recht vorgesehen hat, darunter die Regelungen zu Jagd- und Schonzeiten als das zentrale Steuerungsinstrument im Rahmen des Wildtiermanagements.

Kommentare

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

111. Kommentar von :Ohne Name

zu § 41 Abschn. 2

Die Jagdruhe vom Ende der Jagdsaison bis zum Beginn des nächsten Jagdjahres wird sowiso durch viele Jäger eingehalten. Wird sie gesetzlich gefordert und durchgesetzt, ist die wirksame Bejagung von Schwarzwild in dieser Zeit kaum möglich. Im Feld lassen sich Schwarzkittel in der Regel erst dann blicken, wenn dort Saat oder Frucht zu finden ist. Zur […]

Die Jagdruhe vom Ende der Jagdsaison bis zum Beginn des nächsten Jagdjahres wird sowiso durch viele Jäger eingehalten. Wird sie gesetzlich gefordert und durchgesetzt, ist die wirksame Bejagung von Schwarzwild in dieser Zeit kaum möglich. Im Feld lassen sich Schwarzkittel in der Regel erst dann blicken, wenn dort Saat oder Frucht zu finden ist. Zur Vermeidung späterer Wildschäden im Feld muss Schwarzwildbejagung im Wald jederzeit möglich sein.

Wolfgang Heinel Kirchberg

112. Kommentar von :Ohne Name

Beitrag 104 Baujagd, Raubwildjagd

Welch ein hervorragender Beitrag von Frau Debler

Sie hat die Probleme sehr gut erkannt und sachlich dargestellt!!

An ihrem Beitrag muss sich das neue Jagdgesetz messen, wenn es dann auch hoffentlich kann.

 

113. Kommentar von :Ohne Name

Kommentar 104

Hallo Frau Debler, Herzlichen Dank für Ihren Kommentar. Sie schreiben über Bißwunden und perforierte Lefzen bei Hunden durch die Baujagd. So weit so gut. Viel interessanter ist jedoch die Frage wie viele Hunde das jährlich betrifft und wie viele Hunde andererseits durch Schwarzwild verletzt werden. Und dann noch die Frage wie gravierend die […]

Hallo Frau Debler,

Herzlichen Dank für Ihren Kommentar.

Sie schreiben über Bißwunden und perforierte Lefzen bei Hunden durch die Baujagd. So weit so gut. Viel interessanter ist jedoch die Frage wie viele Hunde das jährlich betrifft und wie viele Hunde andererseits durch Schwarzwild verletzt werden.

Und dann noch die Frage wie gravierend die Verletzungen durch Schwarzwild sind. Und wie viele Hunde mußten Sie schon einschläfern wegen Verletzungen durch Schwarzwild im Verhältnis zu Verletzungen durch Dachse ???

Und falls es auf der Alb auch Nutria gibt würden die interessierten Leser sicher auch gerne wissen wie diese Verletzungen aussehen.

Sich ausschleißlich um verletzte Füchse und Dachse zu sorgen ist Zwei-Klassen-Tierschutz.

Dann müssen Sie die Jagd schon ganz abschaffen.

Dass die Bejagung von Rehen und Wildschweinen "wilbiologisch" mehr Sinn macht als die Jagd auf den Fuchs müssen Sie näher erklären. Alle drei Arten kommen in ausreichender Menge vor und können sinnvoll verwendet werden. In einem Fall fleisch, im anderen das Fell. Und alle drei Arten sind durch die Jagd nicht in Ihrem Bestand gefährdet.

Wo liegt also der wildbiologische Sinn im Verbot der Fuchsjagd ?

114. Kommentar von :Ohne Name

Baujagd zu 113

Der untere Kommentar zeigt mir wieder einmal sehr deutlich, daß es einigen Jägern leider überhaupt nicht um Tierschutz und vermeidbare Qualen bei Wildtieren und auch bei Jagdhunden geht. Selbstverständlich sind Jagdhunde ein Werkzeug des Jägers und Werkzeug kann auch mal zu Bruch gehen, wohl nicht weiter schlimm. Aber hier aufzurechnen, wie Herr […]

Der untere Kommentar zeigt mir wieder einmal sehr deutlich, daß es einigen Jägern leider überhaupt nicht um Tierschutz und vermeidbare Qualen bei Wildtieren und auch bei Jagdhunden geht. Selbstverständlich sind Jagdhunde ein Werkzeug des Jägers und Werkzeug kann auch mal zu Bruch gehen, wohl nicht weiter schlimm.

Aber hier aufzurechnen, wie Herr Schwanau es gerade getan hat, daß ja bei Drückjagden wegen schlechter Schützen die Jagdhunde auch leiden müssen, da kann der Bauhund dann ja auch leiden, ist doch schwer zu verdauen! Wenn dann Menschen, denen das Wohl der Tiere am Herzen liegt, hier Zwei-Klassen Tierschutz vorgeworfen wird , setzt es seinem Beitrag den Schweiss auf die Kreatur drauf.

Es geht doch nicht darum, die Jagd abzuschaffen, sondern darum, unnötiges Tierleid zu vermeiden.

Zum zweiten, nur weil ein Tierbestand für Jäger ausreichend ist, muss man doch nicht den angeblichen ""Überschuss"" einfach tot schießen.

In welch einer Welt leben wir, daß bestimmte Leute, hier Jäger, bestimmen wollen, was Überschuss ist und was getötet werden darf, oder muss.

Ist ein Tierleben nichts mehr wert.?

Baujagd ist tierquälerisch und gehört abgeschafft.

Für Drückjagden nur geschulte Jäger, mit Schießfertigungsnachweis und viele Tierqualen werden so zumindest schon in der Jagd reduziert. Wenigstens ein kleiner Schritt.

115. Kommentar von :Ohne Name

§ 49 JWMG Schutz der Wildtiere vor Hunden und Hauskatzen

Beim Lesen dieses Paragraphen kam mir ein Erlebnis mit wildernden Hunden in Erinnerung, das ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Ich saß frühmorgens auf dem Hochsitz, als ein Reh in Panik an mir vorbeirannte, dem ein Schäferhundmischling und eine mittelgroße Mischung dicht auf den Fersen waren. Ich konnte sehen wie dem Reh die Zunge weit heraushing […]

Beim Lesen dieses Paragraphen kam mir ein Erlebnis mit wildernden Hunden in Erinnerung, das ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Ich saß frühmorgens auf dem Hochsitz, als ein Reh in Panik an mir vorbeirannte, dem ein Schäferhundmischling und eine mittelgroße Mischung dicht auf den Fersen waren. Ich konnte sehen wie dem Reh die Zunge weit heraushing und konnte hören, wie es in Todesangst keuchte. Es dauerte nicht lange, bis ich das Reh in einiger Entfernung erbämlich klagen hörte, weil die Hunde es erwischt und nieder gezogen hatten. Ich bin dem Klagegeschrei nachgesprungen, aber bis ich das Reh fand, hatten es die Hunde schon so gräßlich zugerichtet, dass ich es nur noch von seinen Leiden erlösen konnte. Die Hunde haben das Weite gesucht, als ich mit Getöse durch die Dickung brach.

 

Wenn ich Ihren Gesetzentwurf auf diese Situation übertrage, so hätte ich mich erst einmal in der weiteren Umgebung nach dem Halter oder einer Begleitperson umschauen müssen. Wenn ich niemanden gefunden hätte, hätte ich als nächstes der Ortspolizeibehörde anrufen müssen. Um diese Zeit wäre der 15 Autominuten entfernte Polizeiposten aber gar nicht besetzt gewesen. Als nächstes wäre ich über die 112 mit einer noch weiter entfernten Notruf-Zentrale in Verbindung getreten, hätte meine Beobachtungen geschildert und um die schriftliche Erlaubnis zur Tötung der Hunde gebeten. Ich wäre sicher noch etliche Male weiter verbunden worden, bis mir irgendein Beamter zu seinem Bedauern mitgeteilt hätte, dass er die Lage aus der Ferne auch nicht einschätzen und mir deshalb keine Erlaubnis zum Töten fremder Hunde geben könnte.

 

Mit diesem Ergebnis hätte ich mich dann mit großer Verzögerung auf die Suche nach dem inzwischen qualvoll getöteten Reh gemacht, verbunden mit der Hoffnung, die Hunde noch beim Reh vorzufinden und sie dort (mit einem Lasso?) einfangen zu können. Weil ich aber nur noch ein zerrissenes und angefressenes Reh und keine Hunde vorgefunden hätte, hätte ich zum Schluss nur noch Anzeige gegen Unbekannt erstatten können.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich mich, wie ich den von § 49 erteilten Schutzauftrag eigentlich erfüllen soll? Sie sollten sich nochmals überlegen, ob Ihnen das Leben von Wildtieren tatsächlich so wenig Wert ist, dass Sie wildernde Hunde durch die Anforderung einer schriftlichen Tötungsgenehmigung der Ortspolizeibehörde schützen wollen.

 

Auch die Schutzbedürftigkeit von streunenden Hauskatzen in Abs. 2 kann ich nicht erkennen. Ihre große Sorge, dass versehentlich einmal eine Wildkatze geschossen wird, kann ich nur begrenzt teilen. Wenn ich so Revue passieren lasse, welche Katzen ich weit entfernt von menschlichen Behausungen angetroffen habe, so waren die wenigsten grau getigert. Eine Verwechselungsgefahr bei einer schwarzen, orangefarbenen oder gefleckten Katze können Sie m.E. komplett ausschließen.

Da sich verwilderte Hauskatzen bei der Ernährung nicht nur an Mäuse halten, sondern ihre Mägen und die Mägen ihrer Jungen auch mit gefangenen Singvögeln füllen, sollten Sie sich einmal in die Rolle eines Singvogels versetzen, der mit der Katze einen weiteren Fraßfeind in seinem Lebensraum vorfindet.

 

116. Kommentar von :Ohne Name

Verbot der Fütterung von Schalenwild

  In den dicht besiedelten Gebieten Baden-Württembergs, davon dürften die meisten Jagdreviere betroffen sein, besteht ein hoher Besucherdruck, vor allem im Wald (Spaziergänger, Radfahrer, Hundeführer, Reiter, Jogger, Mountainbiker etc.). Dies gilt selbstverständlich auch im Winter.   Selbst der Forst mit seinen permanenten Eingriffen in die Wälder […]

 

In den dicht besiedelten Gebieten Baden-Württembergs, davon dürften die meisten Jagdreviere betroffen sein, besteht ein hoher Besucherdruck, vor allem im Wald (Spaziergänger, Radfahrer, Hundeführer, Reiter, Jogger, Mountainbiker etc.). Dies gilt selbstverständlich auch im Winter.

 

Selbst der Forst mit seinen permanenten Eingriffen in die Wälder ohne jahreszeitliche gesetzliche Einschränkungen trägt nicht zu einer Verbesserung der Situation bei.

 

Die Wander- und Freizeitwege gehen bereits jetzt bis in die letzten Waldwinkel und im Zuge von neuen Landschaftsparks werden diese immer noch mehr ausgeweitet. Die vielen Rückegassen alle 30m laden zur mißbräuchlicher Nutzung geradezu ein.

 

Das Wild findet im Wald keine Ruhe mehr und wird durch den Besucherdruck von einem Eck ins andere getrieben. Durch den hohen Energieverbrauch im Winter kommt es hierdurch verstärkt zu Verbißbelastungen bei Forstpflanzen. Dem versuchen wir Jäger durch artgerechte und bedarfsgerecht Wildfütterung entgegenzuwirken.

 

Es kann nicht sein, daß man sich im Zuge von forstlichen Gutachten über den Wildverbiß beklagt, solche Wildfütterungen als Schutzmaßnahmen aber gesetzlich verbieten lassen will.

 

Ganz ohne Verbiß geht es leider nicht und normaler Verbiß stellt auch keinen Schaden dar. Die Wildtiere müssen sich schließlich auch von etwas ernähren. Und wenn nach dem Ernteschock im Herbst der Winter ansteht, muß das Wild sich anderweitige Nahrungsquellen erschließen, was auch durch die von den Jägern bezahlte Pacht als abgegolten betrachtet werden kann.

 

Anzunehmen ein Vernichtungsfeldzug gegen das Wild würde hier das geeignete Mittel zur Wildschadensbekämpfung sein geht fehl. So sieht Naturschutz nicht aus.

 

Im übrigen besteht eine gesetzliche Fütterungspflicht in Notzeiten gemäß Bundesjagdgesetz. Ob sich dies durch ein neues Landesjagdgesetz Baden-Württemberg so einfach durch irgend welche Genehmigungsvorbehalte kippen lässt, wäre juristisch im Detail zu prüfen.

 

Wenn das neue Jagdgesetz diese Regelung nunmehr kippen möchte, muß man sich schon fragen wem das hilft und wer einen Nutzen davon hat. Nur derjenige der vor Ort ist, gleichgültig wo dieser Ort in Baden-Württemberg liegt, kann darüber befinden, ob Wild ggf. Not leidet oder nicht und ob gefüttert werden muß oder nicht. So sieht Eigenverantwortung aus.

 

Es hilft dem Wild nicht, wenn erst in einem Verwaltungsakt wieder einmal mehr ein Antrag gestellt werden muß, wochenlang diskutiert wird und schließlich nach mehrmaligem Nachhaken eine Genehmigung erteilt wird oder nicht.

 

Ist das der versprochene Bürokratieabbau?

 

Ist das die Stärkung der Eigenverantwortung der Jäger?

 

Werden den Jägern für die Beantragung bzw. Erteilung der Genehmigung von Fütterungen in Notzeiten zum Schutz des Wildes am Ende noch wie üblich schmerzhafte Gebühren abgefordert? Vielleicht lässt sich so der eine oder andere Jäger sogar davon abhalten überhaupt einen solchen Antrag zu stellen!

 

 

Wie lange solche Genehmigungen in der Regel dauern ist hinreichend bekannt und bis solch eine Entscheidung getroffen wird sind im Notfall viele Wildtiere verhungert.

 

Sieht so der Tierschutz aus von dem alle reden?

 

Ganz abgesehen davon, dass bei einem gesetzlichen Fütterungsverbot gar keine Futtermittel mehr vom Jäger vorgehalten würden. Selbst wenn eine Notzeit schließlich behördlich bestätigt würde, woher sollte der Jäger diese Futtermittel im Winter beschaffen, wenn diese aufgrund fehlender Vorhaltung gar nicht verfügbar sind?

 

Das ist doch alles in sich nicht schlüssig, so kann man doch keine Gesetze machen.

 

Fütterungsverbote nicht mit uns Jägern!

 

117. Kommentar von :Ohne Name

verwilderte Katzen

Gemäß einer Studie des Bundesumweltministeriums (2002) gehören Katzen zu den "wichtigsten schadenverursachenden Neozonen in Deutschland (...) Frei laufende Hauskatzen sind die absolute Bedrohung der Singvögel im siedlungsnahen Bereich" (http.//bit.ly/1gOfuhW). Solche und ähnliche wissenschaftliche Studien werden zudem in Haustierforen bestätigt : […]

Gemäß einer Studie des Bundesumweltministeriums (2002) gehören Katzen zu den "wichtigsten schadenverursachenden Neozonen in Deutschland (...) Frei laufende Hauskatzen sind die absolute Bedrohung der Singvögel im siedlungsnahen Bereich" (http.//bit.ly/1gOfuhW).

Solche und ähnliche wissenschaftliche Studien werden zudem in Haustierforen bestätigt : Unter der Rubrik "Was bringt denn Eure Katze so nach Hause ?" findet man das komplette Beutespektrum und bekommt eine ungefähre Ahnung von der Menge der unnötig getöteten Tiere. (http//bit.ly/18LiYNf bit.ly/18LiAyl)

Wer den Totalschutz für streunende Katzen und andere Beutegreifer anordnet macht sich mitschuldig am Artensterben.

Jeder fordert die Regulation von allen Schalenwildarten, egal wie selten die einzelne Art ist, aber die Beutegreifer sind heilig.

Zwei-Klassen-Tierschutz

118. Kommentar von :Ohne Name

§ 49 Abschuss von verwilderten Hauskatzen

Johannes Enssle NABU schreibt in facebook dass Jäger halb aus Frust Hauskatzen erschiessen.. Das ist eine Lüge und eine Verläumdung. Wie der NABU und auch die Landesregierung weiss werden jedes Jahr vorallem zu Ferienzeit zigtausende von Haustieren ausgesetzt. Einige schaffens ins Tierheim, viele verrecken an Hunger , Krankheit oder im […]

Johannes Enssle NABU schreibt in facebook dass Jäger halb aus Frust Hauskatzen erschiessen..

Das ist eine Lüge und eine Verläumdung.

Wie der NABU und auch die Landesregierung weiss werden jedes Jahr vorallem zu Ferienzeit zigtausende von Haustieren ausgesetzt. Einige schaffens ins Tierheim, viele verrecken an Hunger , Krankheit oder im Strassenverkehr. Das ist eine Schande! Und einige überleben auf Kosten unserer Vogelpopulation, Zauneidechsen, Blindschleichen, Niederwild und Bodenbrüter.

Der Gesetzgeber hat geknüft an Auflagen den Jägern einen Hegeauftrag übertragen und dieser beinhaltet auch den Abschuss von verwilderten Hauskatzen. Diese bisherige Regelung ist sinnvoll und richtig.

Als Jäger habe ich Achtung vor jeder Kreatur, weshalb sollte ich da einen Unterschied machen. Und kein Jäger hat Freude an der Erlegung einer verwilderten Hauskatze, das ist dümmste Propaganda.

Als Naturschützer habe ich aber eine Verantwortung den Kreaturen gegenüber die keine Fürsprecher bei den sogenannten Tierschützern haben, und die keine Wählerstimmen haben. Als Jäger habe ich das ganze Zusammenspiel im Jagdrevier im Blick und nicht nur einzelne Tierarten wie solch selbst ernannte Tierschützer.

Dann kommt noch das Argument von Schutzmanagement. Holes BlaBla von NABU. Seit 20 Jahren gibt es 0,0 Initiative von BUND oder NABU in meinem Revier. Der einzige der Hegemassnahmen unternommen hat sind meine Jagdhelfer und ich in unserer Freizeit und eigenfinanziert. Nistkasten, Insektenhotels, Steinmauern für Zauneidechse und Blindschleiche um nur einiges zu nennen.

 

Und nun kommt die Landesregierung und betreibt Klientelpolitik wieder besseren wissens nur um Wählerstimmen zu sammeln, ohne Vernunft und Weitsicht. Schlimmer den jeh.

 

Wann nehmen Sie die Halter von Hauskatzen in Haftung und in Mitverantwortung?

Weshalb ist nach ihrer Meinung das Leben einer streunenden und wildernden Hauskatzen schützenswerter als das Leben von Zauneidechse, Blindschleiche, Singvogel und Bodenbrüter?

Können Sie sich vorstellen dass Sie mit dieser Gesetzesänderung ein falsches Signal an die Halter von Hauskatzen senden und diese somit aus der Verantwortung entlassen?

 

Wer so am Jagdgesetzt rumexperimentiert ist der Totengräger unseres Niederwildes welches es durch die intensive landwirtschaft ohnehin schon schwer genug hat.

Thomas Schlecker

staatl. geprüft. Naturschützer

119. Kommentar von :Ohne Name

Wildschutz vor wildernden Hunden

Wildernde Hunde sind ein großes Übel für die Wildtiere. Nur wer schon Rehe gesehen hat, welche von Hunden gerissen und noch lebendigem Leib angefressen wurden, kann das Leiden dieser Tiere ermessen.   Dass beim Gesetzgeber niemand auf die Idee kommt die Hundehalter entsprechend in die Pflicht zu nehmen sagt alles. Es ist politisch nicht gewollt  […]

Wildernde Hunde sind ein großes Übel für die Wildtiere. Nur wer schon Rehe gesehen hat, welche von Hunden gerissen und noch lebendigem Leib angefressen wurden, kann das Leiden dieser Tiere ermessen.

 

Dass beim Gesetzgeber niemand auf die Idee kommt die Hundehalter entsprechend in die Pflicht zu nehmen sagt alles. Es ist politisch nicht gewollt Hundehalter in die Verantwortung zu nehmen. Das Wählerpotential ist wohl zu groß.

 

Rücksichtslose Hundehalter werden durch das neue Jagdgesetz geradezu dazu ermuntert ihre Hunde wildern zu lassen. Sie haben ja keine Konsequenzen mehr zu befürchten, die neuen jagdgesetzlichen Verfahrensregelungen sorgen selbst dafür.

 

Wenn der Jäger erst zur Ortspolizei d. h. zum Bürgermeister gehen muß, um eine Genehmigung zum Einschreiten gegen einen wildernden Hund zu erwirken, während das Reh vom Hund bereits gehetzt wird oder dieser bereits am Reh hängt, hilft dies dem Reh wenig.

Eine solche Regelung ist auch deswegen abzulehnen, weil sich kein Bürgermeister diesen Schuh anziehen wird, um im Nachgang zu entscheiden, ob ein solcher Hund getötet werden darf.

 

Das Ziel ist doch offenkundig, wie in vielen anderen Neuregelungen des Jagdgesetzes auch, den bisherigen gesetzlichen Schutz der Wildtiere durch bürokratische Hemmnisse und Regelungen zu unterlaufen bzw. unmöglich zu machen.

 

Ist das der Bürokratieabbau?

 

Ist das die Stärkung der Eigenverantwortung der Jägerschaft?

 

Ist das die Praxisorientierung, um der auferlegten gesetzlichen Pflicht Wildtiere zu schützen nachzukommen zu können?

 

Auch die formulierten Voraussetzungen wie z. B. wenn ein Hund wiederholt Rehe jagd sollte der Hundebesitzer mehrfach verwarnt werden, etc. sind untaugliche Instrumente. Wie soll man den jemanden rechtswirksam verwarnen? Mit welcher Befugnis denn, wenn es im neuen Jagdgesetz kein Anhalterecht und kein Personenfeststellungsrecht mehr gibt? Das ist doch geradezu paradox!

 

Ein Beispiel aus der Presse vom November 2013 verdeutlicht die Situation unter der Überschrift „Wildernder Hund reißt bereits das vierte Reh“. Der städtische Vollzugsdienst, der Feldschutz und die Polizei in Stuttgart konnten trotz entsprechender Bemühungen weder Hund noch Hundehalter ermitteln. So sieht die Erfolgsbilanz aus.

 

Wenn hier bereits die ganzen vom Jagdpächter zusätzlich eingeschalteten zuständigen Behörden offensichtlich nichts ausrichten konnten, so werden die neuen praxisfremden Regelungen noch viel weniger dazu beitragen die wild lebenden Tiere vor rücksichtslosen Hundehaltern und deren wildernde Hunde in angemessener Weise zu schützen.

 

Gehen sie erst mal zum Bürgermeister!

 

 

 

120. Kommentar von :Ohne Name

Schonzeit 15. Februar bis 15. April

In der Begründung zur Schonzeit ist richtig beschrieben, dass Wild in dieser Zeit aufgrund veränderten Stoffwechsels mehr Ruhe braucht. Wenn man glaubt, dass man diese Ruhe bekommt, indem man den schleichenden Jäger aus dem Wald verbannt, irrt man gewaltig. Der Konsum von Natur hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Immer neue Sportarten […]

In der Begründung zur Schonzeit ist richtig beschrieben, dass Wild in dieser Zeit aufgrund veränderten Stoffwechsels mehr Ruhe braucht.

Wenn man glaubt, dass man diese Ruhe bekommt, indem man den schleichenden Jäger aus dem Wald verbannt, irrt man gewaltig.

Der Konsum von Natur hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Immer neue Sportarten werden in der Natur ausgeübt und intensiviert. Immer mehr Hunde wollen sich austoben - fit von Dosenfutter und viel zu lange in zentralgeheizten Wohnungen eingesperrt. Die wollen angeblich nur mit dem Wild spielen - aber das ist echter Stress. Mountainbikern, Geocachern und Joggern reichen Tag und Wege schon lange nicht mehr aus. Viele leben da draußen ihre Freiheit aus - rund um die Uhr, quer durch den Wald.

 

Die Wildschweine, die der Jäger im März/April nicht mehr erlegen kann, übernehmen wenigstens teilweise die Stoßstangen der Autofahrer. Einer Wildruhe im Wald ist mit dieser Regelung aber keinesfalls gedient. Dafür muss sich der Gesetzgeber mit breiteren Massen auseinandersetzen.