Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 6 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.
Der sechste Abschnitt enthält zahlreiche neue Regelungen, welche bestimmte In-strumente und Einrichtungen im Rahmen des Wildtiermanagements vorsehen. Dazu gehören die aufeinander und auf die Managementstufen des ersten Abschnitts bezogenen Regelungen zum Monitoring, zum Wildtierbericht und zu besonderen Hegemaßnahmen. Der bereits bestehende Generalwildwegeplan erhält in diesem Abschnitt eine gesetzliche Grundlage. Als eigenständige Einrichtungen zur Erfüllung der Aufgaben des Wildtiermanagements erhalten die Hegegemeinschaften eine besondere gesetzliche Funktionsbeschreibung; sofern sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts eingerichtet werden, sind die dafür erforderlichen Regelungen vorgesehen. Im Übrigen enthält der sechste Abschnitt angepasste Regelungen, die bereits das bisher geltende Recht vorgesehen hat, darunter die Regelungen zu Jagd- und Schonzeiten als das zentrale Steuerungsinstrument im Rahmen des Wildtiermanagements.
Kommentare
Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Wildernde Hunde und Hauskatzen
Auch hier zeigt sich doch wieder deutlich die ´´Zweiklassengesellschaft´´ des Tierschutzes:
- Hunde und Hauskatzen sollen ungestraft frei laufen dürfen, und dabei nach Gutdünken Wildtiere töten und verletzen, daß diese dabei nicht auf die Seltenheit und den Schutzstatus der Beutetiere achten, versteht sich von selbst, und ob diese dann leiden oder nicht, spielt wohl auch keine Rolle.
Der Jagdausübungsberechtigte bzw. Pächter soll dies auch künftig einfach so hinnehmen, die im Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten wird doch kein Mensch nutzen.
- Dürfen dann z.B. künftig die Landwirte ihre Kühe oder Schafe einfach auch mal so laufen lassen, vielleicht gehen sie ja dann in den Wald, um dort zu weiden, welche Rolle würde das spielen, würde man mal der Argumentation folgen?
- Entweicht irgendwo aus einem Gehege ein Stück Rot - Dam - oder Sikawild, ist dieses schnellstmöglich wieder einzufangen oder zu erlegen - es könnten sich ja freilebende Populationen entwickeln, die dann Schäden verursachen - für Hunde und Katzen gilt dies aber wohl nicht ...
Dazu möchte ich folgendes anmerken:
- Hunde, und noch mehr verwilderte Hauskatzen sind kein Teil unserer heimischen Fauna, sondern im Gegenteil, genau sie richten die so oft bemühten ´´ökologischen Schäden`` an, nämlich durch Fang und Töten von Kleintieren, egal, ob Vögel, Reptilen oder Säuger. ( Man bedenke, jede Maus, die durch eine Hauskatze getötet und vielleicht nicht einmal gefressen wurde, fehlt möglicherweise einer Eule oder einem Kauz ! )
Natürlich können die Tiere selbst wenig dafür, folgen ihrem natürlichen Instinkt, bestraft gehören Halter
( sofern ermittelbar) und solche, die Tiere anschaffen, sie dann nicht versorgen oder gar aussetzten ( wo , bitteschön, bleibt der Aufschrei der vermeintlichen Tierschützer denn da ??? )
Sicher ist doch, kein Jäger hat Spaß daran, einen Hund oder eine Katze zu töten, nur, was ist im Zweifelsfall die Alternative ?
Einfangen und ein Leben im Tierheim ? ( Wem soll man gefangene verwilderte Katzen z.B. denn vermitteln ? )
Die ganze Forderung ist letztlich nicht wirklich durchdacht, und nur den Ideologien aus dem Tierschutzlager zuzuordnen !
Schonzeiten, Jagdruhe, Abschuss von wildernden Hunden u. Katzen
Abschuss von wildernden Hunden u. Katzen.
Unabhängig davon das ich keinen Jäger kenne der schon einmal einen Hund abgeschossen hat halt ich hier eine Stellungnahme für wichtig.
Bitte führen Sie den Leinenzwang von Hunden im Wald -und Feld ein. Das wäre sicherlich die beste Methode um das Wildern zu verhindern. Dies wird durch das Abschussverbot in keinster Weise verhindert. Wildernde Hunde und Katzen sind ein Problem der Mitmenschen. Der Verantwortungslose Umgang mit Tieren führt dazu das immer mehr Hundehalter ohne Erfahrung ,Ausbildung und einem Verantwortungsgefühl zum Hundebesitzer werden.
Auch wildernde Katzen sind Tiere die ausgesetzt wurden. Warum wird dieser Tatsachen keinerlei Rechnung getragen? Katzen werden doch bereits heute auf Kosten der Öffentlichen Hand kastriert weil der großen Menge von Tieren in Wahrheit keiner mehr Herr wird.
Hier empfehle ich den Organisationen doch ein Haustiermanagement zu implementieren in den Befürworter des Abschussverbotes bereits das Problem bei der Entstehung bekämpfen können.
b.mayr
Nationalparkverwaltung fördert Baujagd auf den Fuchs
Nationalpark - Behörde fördert unter anderem die intensive Baubejagung auf den Fuchs zum Schutz von Bodenbrütern. Im speziellen Fall auch zum Schutz der Feldlerche:
Um die Zahl der Füchse auf der Kirr und auch der Barther Oie zu reduzieren, wurden inzwischen künstliche Wohnröhren für das Raubwild durch das Nationalparkamt Vorpommern angelegt.
Die Höhlen sind mit Sensoren ausgestattet, die melden, sobald ein Fuchs in den künstlichen Bau einzieht.
Damit soll die Jagd auf die Nesträuber effektiver werden.
www.ostsee-zeitung.de/Region-Rostock/Ribnitz-Damgarten/Kuenstliche-Fuchsbauten-soll-Zahl-der-Raeuber-dezimieren-helfen
Jagdruhe
Sinn und Zweck einer Jagdruhe kann nur sein das das Wild in Ruhe gelassen wird.
Ich selbst erlebe aber bei fast jeden Ansitz ständige "Störungen " des Wildbestandes durch Jogger, Hundebesitzer, Spaziergänger, Reiter, Radfahrer (und hier mit einer steigenden Anzahl von Radfahrern die bei Nacht und mit Beleuchtung abseits von Wegen Ihren Spass suchen). Verantwortungsvolles Handel heist hier dann ein vollständiges Verbot aller Aktivitäten in Feld und Flur für alle.
Ansonsten ist diese Entscheidung eine reine Lobbyentscheidung ohne den wirklichen Schutz der Tiere im Auge zu haben. Hier kann das Wildtiermanagement dann die Einhaltung regelmäßig prüfen und gegebenenfalls Rechtlich verfolgen.
bmayr
Ortspolizeibehörde
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Frage die ich mir stelle ist, wenn man die Fallenjagd nicht mehr ausüben darf , wie man das Raubwild bejagen soll?
Aber in vielen Gebieten ist es doch wichtig, das man z.B. den Fuchs bejagt, um so Arten wie das Auerwild oder den großen Brachvogel zu schützen.
Wer macht dies in Zukunft? Und wie?
Und mal ganz ehrlich, wer schießt heute noch einen Hund und eine Katze?
Aber doch hätte man dies als letztes Mittel einsetzen dürfen, wenn alle anderen Methoden nicht gegriffen haben, z.B. Gespräche mit dem Besitzer, Einschalten der Ordnungsämter, Verscheuchen oder Einfangen des Tieres.
Da bin ich jetzt mal gespannt, wie es die Ortspolizeibehörden in Zukunft umsetzten, wenn ein Hund wildert.
Mit freundlichen Grüßen
Jagd - und Schonzeiten
Auch hier wieder zeigt sich für mich, daß diese Vorlagen absolut nicht durchdacht sind bzw. jeder wissenschaftlichen Erkenntnis zuwiederlaufen:
Konkretes Beispiel :
Es wird eine Jagdruhe vom 15.02. - 15.04. gefordert, mit Ausnahme auf Schwarzwild im Feld.
Was mich an der Sache stört, ist wieder die Gängelung und Verallgemeinerung.
Sicher ist doch, in einem reinen Reh - oder Rotwildrevier wird die Jagd in der Zeit sowieso ruhen. Selbst in einem klassischen Niederwildrevier wird vermutlich höchstens noch bis Ende Februar der Fuchs bejagt, eventuell Rabenkrähen.
Bei einem Schwarzwildrevier sieht das doch wieder ganz anders aus, kommt es doch erfahrungsgemäß gerade zu der Zeit vermehrt zu Wiesenschäden durch das Brechen der Sauen nach tierischem Eiweiß.
Dort - im Feld - sollen sie auch bejagt werden können,( zumal der Jagdpächter ja auch für den Schaden aufkommen muß, dies nur am Rande bemerkt ! ) nur stehen sie in der Zeit natürlich nicht auf der sonst noch relativ kahlen Feldflur, sondern kommen irgendwann in der Nacht, um zu brechen.
Dort dann zu Schuß zu kommen, ist zwar sinnvoll - aber auch wieder genauso mühevoll !
Im angrenzenden Wald dagegen liegen die Sauen tagsüber in der Dickung, und können so noch im Wald an der Kirrung erstens deutlich gezielter und auch sauberer bejagt werden - gerade die dann noch unerfahrenen Überläufer !
Dies soll nun nicht mehr möglich sein. Ebensowenig ist dann einzusehen, daß in der Feldjagd bei evenuell Mond und Schnee der Fuchs nicht mehr bis Ende Februar bejagt werden soll !
Gerade hier sollte man dem betreffenden Jagdpächter Sachkunde genügend zubilligen, zu wissen, wann er wo in seinem Revier jagen kann - man kann doch schon einmal nicht ein Revier im Schwarzwald mit einem solchen im Rheintal 1:1 gleichsetzen ! Gerade hier gilt doch auch das Gesetzt des örtlichen, und sollte nicht noch zusätzlich staatlich reglementiert werden !
Ralf Kober Bad Rippoldsau
Jagd- und Schonzeiten
Die Einführung einer allgemeinen Schonzeit ist abzulehnen. Gerade in der Zeit von Februar bis April sind die Frischlings- und Überläuferrotten aktiv, so dass im Waldrevier so manches Stück auf der Einzeljagd zur Strecke kommen kann. Eine allgemeine Schonzeit aus Gründen der "Ruhe im Wald" deckt sich unter keinen Umständen mit den tatsächlichen Abläufen in unseren "Erholungs- und Freitzeitwäldern".
Die angestrebte Neuregelung würde sich ebenfalls erschwerend auf die Verpachtungsfähigkeit von gemeinschaftlichen Jagdbezirken zu Lasten der Verpächter und damit der Allgemeinheit auswirken.
Ruhezeiten/Wildtierbericht
1. Allgemeine Schonzeit/Ruhezeit: Durch die Landwirtschaft ist der Jäger ständig gezwungen, die Schwarzwildpopulation zu regulieren. Dazu eignet sich unbestritten die Vollmondjagd in den laubarmen Monaten Februar und März.
Natürlich wissen die Rehe und andere geschonte Wildtiere nicht, daß sie dabei nicht bedroht sind. Aber sie wissen auch nicht, daß von Spaziergängern (mit und ohne Hund), Joggern, Radfahrern, Reitern, Holzmachern, Waldarbeitern, Förster und anderen für sie keine direkte Bedrohung ausgeht. Daher bin ich für ein allgemeines Waldbetretungsverbot in den Ruhezeiten.
Eine Reduktion der Jagdpacht um den Zeitraum der Ruhezeit ist dabei selbstverständlich.
2. Wildtierbericht: Kann man Revierpächter nur dann zumuten, wenn es dafür eine finanzielle Entschädigung für den zusätzlichen Zeit- und Bürokratieaufwand gibt.
§ 49 Schutz der Wildtiere vor Hunden und Hauskatzen
Dieser Paragraph verdient diese Überschrift nicht! Geschützt werden hier nicht die Wildtiere, sondern die eigentlichen "Übeltäter". Durch unsinnige Beschränkungen kehrt sich das Schutzziel gegen das Wild.
Schauen wir einmal in die Realität:
Im April/Mai setzen die Rehgeißen durchschnittlich 2 Kitze. Der Lebensraum dieser Wildtiere wird von uns Menschen tag für Tag verkleinert. Wir bauen neue Straßen durch ihre Reviere, errichten Windparks mitten im Wald (wo Windräder stehen, äst kein Reh mehr) oder planen Kletterparks und Freizeiteinrichtungen. Die verbliebenen Rückzugsräume für die Ruhephasen der Tiere werden immer kleiner. Und immer mehr Menschen finden es völlig "normal", in diesen Rückzugsräumen von Rehen ihre Hunde frei laufen zu lassen. eine hochtragende Rehgeiß ist aber nun mal kein Langstreckenläufer, Rehe können ca. 200 bis 500 Meter rennen, dann bleiben sie stehen, denn sie haben keine Kraft mehr. Kommt nun ein freilaufender Hund und scheucht die nach dem entbehrungsreichen Winter geschwächten und vor dem Setzakt ruhebedürftigen Tiere auf, dann ist das so, als ob man eine hochschwangere Frau in Todesangst versetzen und hetzen würde. Es ist grausam! Solche Hundehalter sind alles andere als Naturfreunde oder gar Tierschützer. Es sind Egoisten!
Nicht anders ist es bei streunenden Katzen, welche die Wildvogelbestände dezimieren. Ein wildernder Hund und eine wildernde Katze dürfen künftig nur noch erlegt werden, wenn ein entsprechendes Antragsformular ausgefüllt und von der Behörde genehmigt wurde. Erklären Sie das einmal einem hochtragenden Reh, welches gerade von einem Hund gejagt wird.
Fazit: Wirklich traurig sind die geplanten Regelungen nicht für die Jäger, sondern für die betroffenen Tiere. Aber dieses Denken ist heute eben politisch korrekt.
Und noch eins: Wir Jäger müssen nicht jagen!