Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 6 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.
Der sechste Abschnitt enthält zahlreiche neue Regelungen, welche bestimmte In-strumente und Einrichtungen im Rahmen des Wildtiermanagements vorsehen. Dazu gehören die aufeinander und auf die Managementstufen des ersten Abschnitts bezogenen Regelungen zum Monitoring, zum Wildtierbericht und zu besonderen Hegemaßnahmen. Der bereits bestehende Generalwildwegeplan erhält in diesem Abschnitt eine gesetzliche Grundlage. Als eigenständige Einrichtungen zur Erfüllung der Aufgaben des Wildtiermanagements erhalten die Hegegemeinschaften eine besondere gesetzliche Funktionsbeschreibung; sofern sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts eingerichtet werden, sind die dafür erforderlichen Regelungen vorgesehen. Im Übrigen enthält der sechste Abschnitt angepasste Regelungen, die bereits das bisher geltende Recht vorgesehen hat, darunter die Regelungen zu Jagd- und Schonzeiten als das zentrale Steuerungsinstrument im Rahmen des Wildtiermanagements.
Kommentare : Sicherung der Nachhaltigkeit, Jagd- und Wildtierschutz
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Leinenpflicht im Wald für alle Hundebesitzer
Wenn sie etwas ändern wollen dann führen sie bitte die Leinenpflicht im Wald für alle Hundebesitzer ein. Ohne wildernde Hunde hätte schon mancher schwere Verkehrsunfall mit Rehwild vermieden werden können. Trotz dieser Erfahrungen werden aber von Jägern nicht laufend wildernde Hunde und Katzen geschossen. Wäre es aber in einem Ausnahmefall mal
Wenn sie etwas ändern wollen dann führen sie bitte die Leinenpflicht im Wald für alle Hundebesitzer ein. Ohne wildernde Hunde hätte schon mancher schwere Verkehrsunfall mit Rehwild vermieden werden können.
Trotz dieser Erfahrungen werden aber von Jägern nicht laufend wildernde Hunde und Katzen geschossen. Wäre es aber in einem Ausnahmefall mal nötig, dann soll sich der Jäger erst bei höherer Stelle die Genehmigung holen!? was ist das für eine Logik.
§41 Jagd-und Schonzeiten
Ich bin gegen die allgemeine Schonzeit vom 15.Februar bis 15.April. Füchse sollten bis 28.Februar bejagbar sein. Frischlinge und Überläufer wie bisher ganzjährig. Ich jage im Rheintal 20 % Auewald, 80 % Acker und Wiesen mit vielen sehr großen Maisschlägen. Die Feld/Waldkante ist sehr lang, große zusammenhängende Waldgebiete gibt es nicht.
Ich bin gegen die allgemeine Schonzeit vom 15.Februar bis 15.April.
Füchse sollten bis 28.Februar bejagbar sein.
Frischlinge und Überläufer wie bisher ganzjährig.
Ich jage im Rheintal 20 % Auewald, 80 % Acker und Wiesen mit vielen sehr großen Maisschlägen.
Die Feld/Waldkante ist sehr lang, große zusammenhängende Waldgebiete gibt es nicht.
Wildschäden sind bis jetzt praktisch nicht vorhanden, bisher haben wir die Sauen im Griff da ganzjährig eingegriffen werden kann. Die Sauen sind sehr mobil und wandern oft 10-20 Kilometer.
Während der Hauptjagdzeit im Winter kann es sein, dass keine Sauen vorhanden sind. Im Spätwinter wandern oft viele Sauen zu, so war es auch dieses Jahr. Durch die Bejagung wurden mehrere Sauen erlegt und die anderen vertrieben. Hätte mann nicht eingreifen können, wäre ein gewaltiger Sauenbestand aufgebaut worden, beträchtliche Wilschäden wären die Folgen.
Im Rheintal bewirkt die Jagdruhe eine Erhöhung der Schwarzwildbestände.
Ist man für die Wildschäden haftbar, sollte man sich auch verteidigen können.
Die Jagdruhe soll für die Wildtiere Störungen vermeiden.
In meinem Forstrevier tummeln sich zur Zeit der geplanten Jagdruhe etwa 300 Brennholzkunden mit Anhang, der Holzeinschlag läuft bis ende März.
Jogger, Radfahrer, Waldspeckler,Reiter, Hundehalter und sonstige Naturnutzer sind von früh morgens bis tief in die nacht in Feld und Wald anzutreffen. Eine Jagdruhe würde nicht wirklich für mehr Ruhe in Feld und Wald sorgen.
Der einzige effekte den ich erkennen kann, die Jäger werden ausgesperrt.
Derjenige der für eine Jagdruhe ist, sollte die Verantwortung für ein wildschadensträchtigesFeld/Waldrevier übernehmen, dann käme bald die Erleuchtung.
Die geplante Regelung ist nicht praxistauglich.
Georg Weis
§ 41 Jagd- und Schonzeiten
Ich bin gegen die allgemeine Schonzeit im März und April und will dies mit Zahlen belegen: In unserem Revier wurden von 15.04.2013 bis 14.04.2014 acht Wildschweine erlegt, zwei davon im März und April 2014 (im Wald), also genau 25%. Zur Regulierung der Schwarzwildbestände müssen 12 Monate Jagdzeit (nach den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen) im
Ich bin gegen die allgemeine Schonzeit im März und April und will dies mit Zahlen belegen:
In unserem Revier wurden von 15.04.2013 bis 14.04.2014 acht Wildschweine erlegt, zwei davon im März und April 2014 (im Wald), also genau 25%. Zur Regulierung der Schwarzwildbestände müssen 12 Monate Jagdzeit (nach den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen) im Wald und Feld erlaubt bleiben, ansonsten erreichen wir nicht die erforderlichen Abschusszahlen.
Allgemeine Schonzeit
In der Zeit vom 15.02-15.04 eine allgemeine Schonzeit, mit Ausnahme auf Schwarzwild im Feld einzurichten halte ich für praxisfremd. In unserem waldreichen Revier mit angrenzender Feldfläche kommt das Schwarzwild halt nur mal sporadisch auf die Felder. Dann aber in solcher Anzahl, dass wir Jäger in mehrstündiger Handarbeit die Flächen wieder ebnen
In der Zeit vom 15.02-15.04 eine allgemeine Schonzeit, mit Ausnahme auf Schwarzwild im Feld einzurichten halte ich für praxisfremd.
In unserem waldreichen Revier mit angrenzender Feldfläche kommt das Schwarzwild halt nur mal sporadisch auf die Felder. Dann aber in solcher Anzahl, dass wir Jäger in mehrstündiger Handarbeit die Flächen wieder ebnen können. Eine Einschränkung der Jagdzeit trotz aller Pflichten auf Schadensersatz lehne ich deshalb strikt ab.
Eine allgemeinen Schonzeit soll dem Wild Ruhe bringen. Hier wird doch schon wieder mit zwei Maßen gemessen. Wie steht es den mit der Ruhe bei den Themen Geocaching, Mountainbike fahren, Hunden (nicht angeleint) etc. in der Setz und Brutzeit?
§49
Toll, dass ein Ministeriumsapparat Tiere in "niedlich" und "kann gefressen werden" einteilt. Und zwar vollkommen willkürlich. Wenn also ein schlecht erzogener Hund ein Wildtier zu Tode hetzt oder reißt, dann ist das Wildtier offensichtlich weniger wert, als der Hund. Das verstehe wer will, ich nicht. Es muss auch zukünftig erlaubt sein, Haustiere,
Toll, dass ein Ministeriumsapparat Tiere in "niedlich" und "kann gefressen werden" einteilt. Und zwar vollkommen willkürlich. Wenn also ein schlecht erzogener Hund ein Wildtier zu Tode hetzt oder reißt, dann ist das Wildtier offensichtlich weniger wert, als der Hund. Das verstehe wer will, ich nicht. Es muss auch zukünftig erlaubt sein, Haustiere, die in das Wildgebiet eindringen, abzuwehren. Und das geht nicht mit Antrag bei der Behörde, sondern nur bei Anblick des Tieres sofort. Und wenn weder Hund noch Hauskatze sind auf Nahrungssuche in der Wildnis angewiesen. Sie greifen vielmehr aus "reiner Mordlust" aus ihrem Wesen als Raubtier in die Natur ein. Und dies, obwohl dieser Eingriff durch die Halter durch entsprechendes Handeln vermeidbar wäre.
Keinem Jäger macht es Spaß, Hunde oder Katzen zu bejagen. Aber auch kein Jäger will dabei tatenlos zusehen müssen, wie dieser verzogenen Wohlstandstiere den Niederwildbestand und Federwildbestand gefährden. Ja, natürlich leiden diese Wildarten auch unter der Veränderung der Landschaft z.B. durch die Landwirtschaft. Aber es geht ihnen bestimmt nicht dadurch besser, dass sie zusätzlich zukünftig auch noch ungehindert von Hunden und Hauskatzen angegriffen und der Nachwuchs getötet wird. Aber einem dekadenten Stadtmenschen mit seinem verfetteten Wohlstandstiger oder Nuttenfiffi ist das leider nicht erklärbar. Denn das sind keine Schmusetiere mit Knopf im Ohr, sondern Raubtiere. Und wenn diese dann auf die Jagd gehen können, dann tun sie es. Ohne dass damit eine erforderliche Nahrungssuche verbunden ist. Denn die Nahrung gibt es mit Chappi und Whiskas daheim sowieso.
Focus vom 12.05.2014 Titelthema: Natürlich Fleisch!
Focus vom 12.05.2014 Titelthema: Natürlich Fleisch! Der gerade erschienene Focus hat sich das Fleisch zum Titelthema gemacht. Natürlich Fleisch lautet die Überschrift. Unter vielen interessanten Informationen zum Thema Fleisch in dieser Ausgabe, steht auf Seite 55 im Bericht 10 Wahrheiten über Fleisch: "....Wildtiere belasten die
Focus vom 12.05.2014 Titelthema: Natürlich Fleisch!
Der gerade erschienene Focus hat sich das Fleisch zum Titelthema gemacht.
Natürlich Fleisch lautet die Überschrift.
Unter vielen interessanten Informationen zum Thema Fleisch in dieser Ausgabe, steht auf Seite 55 im Bericht 10 Wahrheiten über Fleisch:
"....Wildtiere belasten die Umwelt nicht, sie sind Bestandteil des natürlichen Ökosystems. Außerdem leben sie garantiert artgerecht, bevor sie geschossen werden. Selbst Wild von Hirsch- oder Straußenfarmen wächst in der Regel unter tierfreundlicheren Bedingungen auf als traditionelle Nutztiere."
Kann man für erjagtes Wildbret eine bessere Darstellung bekommen? Ich glaube nicht.
Auch aus dieser Erkenntnis heraus empfiehlt es sich für die Beteiligten, noch einmal ganz genau über einen Jagdgesetzentwurf nachzudenken, der die ökologische Nachhaltigkeit der Jagd für die Zukunft in Frage stellt.
Das Thema Verbraucherschutz sollte diesbezüglich auch eine größere Rolle spielen, nicht nur der Tier- und Naturschutz. Schließlich geht es um die Verfügbarkeit eines der gesündesten Fleischprodukte --- dem regionalen Wildbret.
§45
Offensichtlich ist der Jäger dann als "nützlicher Idiot" dach wieder angesagt, wenn es um die Hege geht (bzw. das was der Gesetzentwurf darunter versteht). Natürlich nur unte rder Fuchtel einer dann nicht mehr zu kontrollierenden Behörde. Es wäre so einfach, die bestehenden Regelungen bezüglich der Unterstellung der WIldtierarten unter das
Offensichtlich ist der Jäger dann als "nützlicher Idiot" dach wieder angesagt, wenn es um die Hege geht (bzw. das was der Gesetzentwurf darunter versteht). Natürlich nur unte rder Fuchtel einer dann nicht mehr zu kontrollierenden Behörde. Es wäre so einfach, die bestehenden Regelungen bezüglich der Unterstellung der WIldtierarten unter das Jagdrecht beizubehalten (oder gar weitere Arten de´m jagdrehc tzu unterstellen). Dann wäre der Jäger automatisch für diese Arten für die Hege zuständig. Und dies ganz ohne neue Planstellen und zusätzliche Bürokratie. Wenn man dem Jäger dann noch weitergehende rechtliche und finanzielle Möglichkeiten einräumen würde, diese Hegemaßnahmen in eigener Verantwortung umzusetzen, würde ein echtes und ehrliches Hegeziel erreicht, ohne dass sich hier staatliche Verwaltungen mit nur äußerts begrenzter Kompetenz in diesem Bereich einmischen müssten. Stichwort Subsidiarität. Wir brauchen nicht mehr, sondern weniger Staat.
§41 Abs. 2
Die Regelung zur allgemeinen Schonzeit ist ersatzlos zu streichen. Diese Regelung widerspricht schon dem gesunden Menschenverstand, da WIldtiere sich weder an kalendarische Vorgaben noch an räumliche Abgrenzungen halten. So ist es einer Wildsau egal, dass sie im benannten Zeitraum nur im Feld bejagd werden darf, denn sie wird sich nicht an diese
Die Regelung zur allgemeinen Schonzeit ist ersatzlos zu streichen. Diese Regelung widerspricht schon dem gesunden Menschenverstand, da WIldtiere sich weder an kalendarische Vorgaben noch an räumliche Abgrenzungen halten. So ist es einer Wildsau egal, dass sie im benannten Zeitraum nur im Feld bejagd werden darf, denn sie wird sich nicht an diese Regelungen halten und sich in suizidaler Absicht nur auf dem Feld aufhalten. Sondern sie wird zwischen Wald und Feld wechseln. Der Wildschaden entsteht im Feld - und dies nicht nur in dieser Zeit sondern mit jedem Stück das zu dieser Zeit nicht zur Strecke gebracht werden konnte auch noch danach. Ein Schaden, für den dann i.d.R. der Jagdausübunsberechtigte aufzukommen hat. Die "Kürzung" der Schadenshöhe ist da nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Ferner hält sich die Entwicklung von Wildtieren nicht an den Kalender, da er u.a. von der klimatischen Situation abhängig ist. Milder WInter oder strenger WInter können hier erhebliche Unterschiede bedeuten, so dass schon aus diesem Grunde vollkommener Unsinn ist, irgend welche konkreten Vorgaben bezüglich einer allgemeinen Schonzeit einzuführen.
§43 Wildtiermonitoring
Diese sinnlose Verwealtungsbeschäftigung ist ersatzlos zu streichen. Sinnvolle und belastbare Aussagen über Wildtierbestände sind im Allgemeinen nicht möglich, da sich Wildtiere in ihrem Verhalten nicht wie Zootiere beobachten und zählen lassen. Die im Rahmen der Hege erforderlichen Beobachtungen kann der Jagausübunsberechtigte ohne Meldung für die
Diese sinnlose Verwealtungsbeschäftigung ist ersatzlos zu streichen. Sinnvolle und belastbare Aussagen über Wildtierbestände sind im Allgemeinen nicht möglich, da sich Wildtiere in ihrem Verhalten nicht wie Zootiere beobachten und zählen lassen. Die im Rahmen der Hege erforderlichen Beobachtungen kann der Jagausübunsberechtigte ohne Meldung für die Erfüllung seiner Aufgaben auch zukünftig ganz ohne staatliche Gängelung ausüben. Hier werden mittelfristig in den ohnehin personell überbesetzten öffentlichen Verwaltungen zusätzliche BEschäftigungsmöglichkeiten geschaffen, die dann durch Steuermittel finanziert werden müssen. Und dies ohne, dass dadurch ein zusätzlicher Nutzen für Bürger (jagend ode nichtjagend) oder Tierwelt entsteht. Jede dieser unnötigen Beschäftigungsverhältnisse ins Bildungswesen investiert hat einen wesentlich höheren Nutzen.
Sicherung der Nachhaltigkeit, Jagd-und Wildtierschutz
Wenn ich mit meinen nahezu 40 Jahresjagscheinen die Jagd bisher richtig verstanden habe so war diese in der gesamten Zeit auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. Dies gilt nicht nur für die Jagdbaren wildlebenden Tiere sondern für das gesamte natürliche Umfeld. Und das alles ohne ein Wildtiermanagementgesetz im Hintergrund. Dass ich noch einige Jahre
Wenn ich mit meinen nahezu 40 Jahresjagscheinen die Jagd bisher richtig verstanden habe so war diese in der gesamten Zeit auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. Dies gilt nicht nur für die Jagdbaren wildlebenden Tiere sondern für das gesamte natürliche Umfeld. Und das alles ohne ein Wildtiermanagementgesetz im Hintergrund. Dass ich noch einige Jahre länger Mitglied im NABU bin hat nur den Grund den Naturschutz und die damit zusammenhängenden Dinge besser verstehen zu können. In diesem Zusammenhang habe ich hervorragende und sachlich argumentierende Menschen kennengelernt. Aber sehr wohl auch die andere Seite aus Theorie und Polemik bestehende "Naturschützer".
Nicht selten hatte ich den Eindruck das die Meinung bestand die Natur müsse vor den Jägern geschützt werden.
Um das Gesetz für diese Aufgaben auszufüllen braucht man mehr denn je die Jäger. Keiner kennt sein Revier besser denn er. Deswegen wäre es weitaus besser den Schulterschluss zu suchen als zunächst einmal Gesetze zu erlassen und Einschränkungen vorzunehmen. Wenn diese noch als ideologisch gedeutet werden können so bleibt am Ende vom vielleicht guten Willen ein besseres Gesetz zu machen, nichts mehr übrig.