Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.
Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 6 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.
Der sechste Abschnitt enthält zahlreiche neue Regelungen, welche bestimmte In-strumente und Einrichtungen im Rahmen des Wildtiermanagements vorsehen. Dazu gehören die aufeinander und auf die Managementstufen des ersten Abschnitts bezogenen Regelungen zum Monitoring, zum Wildtierbericht und zu besonderen Hegemaßnahmen. Der bereits bestehende Generalwildwegeplan erhält in diesem Abschnitt eine gesetzliche Grundlage. Als eigenständige Einrichtungen zur Erfüllung der Aufgaben des Wildtiermanagements erhalten die Hegegemeinschaften eine besondere gesetzliche Funktionsbeschreibung; sofern sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts eingerichtet werden, sind die dafür erforderlichen Regelungen vorgesehen. Im Übrigen enthält der sechste Abschnitt angepasste Regelungen, die bereits das bisher geltende Recht vorgesehen hat, darunter die Regelungen zu Jagd- und Schonzeiten als das zentrale Steuerungsinstrument im Rahmen des Wildtiermanagements.
Kommentare : Sicherung der Nachhaltigkeit, Jagd- und Wildtierschutz
Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Schonung des Wildes
Die Landesregierung sollte hier deutlich konsequenter sein:
eine wirkliche Erholung für das Wild wäre:
- Waldarbeiter werden in dieser Zeit nur auf dem Feld eingesetzt
- Leinenzwang für Hunde
- mechanische Sperrung der Waldwege für jegliche Art von Verkehr
- Absolutes Waldbetretungsverbot bei Nacht
Längere Jagdruhe wäre ein Muss
Eine zweimonatige Jagdruhe von Mitte Februar bis Mitte April ist viel zu kurz, zumal angesichts der bisherigen Jagdzeiten da ohnehin kaum etwas geschossen wurde, von Wildschweinen mal abgesehen. Wenn man Wildtieren Ruhe gönnen möchte, muss die Jagd schon ab Ende Dezember bis in den Sommer ruhen. Wieder nur ein Zugeständnis für die Jägerschaft.
Eine zweimonatige Jagdruhe von Mitte Februar bis Mitte April ist viel zu kurz, zumal angesichts der bisherigen Jagdzeiten da ohnehin kaum etwas geschossen wurde, von Wildschweinen mal abgesehen. Wenn man Wildtieren Ruhe gönnen möchte, muss die Jagd schon ab Ende Dezember bis in den Sommer ruhen. Wieder nur ein Zugeständnis für die Jägerschaft. Schade!
Jagdruhe müsste für alle gleichermaßen gelten
Einer Wildtierruhe dürfte in dieser Zeit nichts entgegenstehen, wenn Sie für alle Waldnutzer gleichermaßen gelten würde. So lange aber in diesem Zeitraum von morgens bis abends Flächenlose und Polder mit Motorsägen bearbeitet werden, Hundebesitzer ihre Vierbeiner frei herumlaufen lassen, Mountainbiker, Geocacher und sonstigen Naturliebhaber
Einer Wildtierruhe dürfte in dieser Zeit nichts entgegenstehen, wenn Sie für alle Waldnutzer gleichermaßen gelten würde. So lange aber in diesem Zeitraum von morgens bis abends Flächenlose und Polder mit Motorsägen bearbeitet werden, Hundebesitzer ihre Vierbeiner frei herumlaufen lassen, Mountainbiker, Geocacher und sonstigen Naturliebhaber uneingeschränkt durch den Wald spazieren dürfen, halte ich dieses Gesetz für zu einseitig, um nicht zu sagen diskriminierend!
Zu Kommentar 42 / TOMB: Längere Jagdruhe ein MUSS?
Liebe(r) TOMB, wenn eine viel längere Jagdruhe für Sie ein MUSS ist, dann sollten Sie aber bitte auch die Konsequenzen umfassend tragen und alle Aspekte mit einbeziehen. Dazu gehören: 1. Wildschadensersatz darf dann nicht mehr von den Jagdpächtern getragen werden müssen, da Ihnen die Möglichkeit genommen wird, etwas gegen Wildschäden zu
Liebe(r) TOMB,
wenn eine viel längere Jagdruhe für Sie ein MUSS ist, dann sollten Sie aber bitte auch die Konsequenzen umfassend tragen und alle Aspekte mit einbeziehen. Dazu gehören:
1. Wildschadensersatz darf dann nicht mehr von den Jagdpächtern getragen werden müssen, da Ihnen die Möglichkeit genommen wird, etwas gegen Wildschäden zu unternehmen. Wer soll diese Kosten zukünftig tragen? Das wird schon mit der zweimonatigen Jagdruhe ein ungelöstes Problem.
2. Wie sollen aus Ihrer Sicht die behördlich vorgegebenen Abschusszahlen erfüllt werden? Diess sind eine Verpflichtung (MUSS) für die Jäger, keine KANN-Bestimmung.
3. Wildtieren Ruhe gönnen müssen dann aber auch alle: Moutainbiker, Geocacher, Jogger, Forstbedienstete, etc., Nicht nur einzelne wenige, denen es darüber hinaus eh sehr viel lieber wäre, das Wild hätte mehr Ruhe. Welcher Jagdpächter will das Wild in seinem Revier denn verscheucht wissen? Das genaue Gegenteil ist der Fall!
4. Eine viel längere Jagdruhe wird zur Folge haben, daß sich Freßfeinde massiv vermehren und den Bestand z.B. an Bodenbrütern und Feldhasen weiter dramatisch dezimieren. Ist das Ihr Verständnis von Artenvielfalt, daß einige Tierarten mancherorts komplett verschwinden werden?
5. Die deutliche Vermehrung von Fressfeinden wie der Fuchs wird zur Folge haben, daß über kurz oder lang Seuchen ausbrechen. Die Fuchsräude ist bereits jetzt örtlich ein großes Problem (z.B. im Schurwald) und ist auf Haustiere und Menschen übertragbar. Sind Tierseuchen für Sie eine Option, die man mit längerer Jagdruhe aktiv fördern muß?
So ist das ganz sicher kein Zugeständnis an die Jägerschaft. Bitte alle Argumente und deren Konsequenzen beleuchten und nicht nur die, die einem persönlich gefallen.
§ 41 Absatz 2 - Unbegründete Schikane statt Schonzeit
Wenn man die Zahlen vergleicht, wie viele Jäger es in Baden-Württemberg gibt im Vergleich zu Walkern + Wanderern + Mountainbikern , dann liegen wir im einstelligen Prozentbereich. Die Störungen des Wildes im Winter wird aber von jedem verursacht. Wobei der Jäger durch seine Ausbildung, Kenntnis der Einstände, Beachtung des Windes und i.d.R. leises
Wenn man die Zahlen vergleicht, wie viele Jäger es in Baden-Württemberg gibt im Vergleich zu Walkern + Wanderern + Mountainbikern , dann liegen wir im einstelligen Prozentbereich.
Die Störungen des Wildes im Winter wird aber von jedem verursacht. Wobei der Jäger durch seine Ausbildung, Kenntnis der Einstände, Beachtung des Windes und i.d.R. leises Angehen (da sonst sinnlos) den geringsten Stress auslöst. Und wer sich mit der Jagd auseinander gesetzt und selber miterlebt habt, wie sich Wild nach einem einzelnen Schuss kurze Zeit später am gleichen Ort wieder einstellt, wird dies bestätigen müssen.
Eine allgemeine Schonzeit hilft dem Wild nicht, weil alle anderen Störfaktoren (+ freilaufende Hunde!) nicht geregelt werden.
In der Schweiz in Graubünden gibt es z.B. in der Schonzeit in den jagdlichen Gebieten bis zum 01.04. eine ALLGEMEINE Anleinpflicht für Hunde. Das macht Sinn, weil es alle betrifft und dem Wild dann auch wirklich hilft. Alles andere ist eine unbegründete Schikane für einen leider kleinen Bevölkerungsanteil ohne sachliche Begründung.
Jagdruhe auch auf Schwarzwild
Die Jäger unternehmen enorme Anstrengungen die Schwarzwildbestände im Griff zu behalten (übrigens im Interesse der Landwirtschaft und der Allgemeinheit), das letzte was wir brauchen sind hierbei unnötige Steine die uns in den Weg gelegt werden. Schwarzwildjagd in diesem Zeitraum macht nur im Wald Sinn, die abgeernteten Felder sind für das
Die Jäger unternehmen enorme Anstrengungen die Schwarzwildbestände im Griff zu behalten (übrigens im Interesse der Landwirtschaft und der Allgemeinheit), das letzte was wir brauchen sind hierbei unnötige Steine die uns in den Weg gelegt werden. Schwarzwildjagd in diesem Zeitraum macht nur im Wald Sinn, die abgeernteten Felder sind für das Schwarzwild uninteressant.
Besonders geschützte Tierarten
Ich bin Reiseveranstalter und wir beobachten mit unseren Reisegruppen besonders gerne Vögel. Wir haben pro Jahr mehr als 2000 Touristen, die wir durch ganz Deutschland und vor allem durch BaWü leiten. Für uns wäre es sehr wichtig, dass die Naturschutzverwaltung für besonders geschützte Tierarten zuständig ist. Diese Tiere brauchen einen besseren
Ich bin Reiseveranstalter und wir beobachten mit unseren Reisegruppen besonders gerne Vögel. Wir haben pro Jahr mehr als 2000 Touristen, die wir durch ganz Deutschland und vor allem durch BaWü leiten. Für uns wäre es sehr wichtig, dass die Naturschutzverwaltung für besonders geschützte Tierarten zuständig ist. Diese Tiere brauchen einen besseren Schutz. Aber auch Rabenvögel sollten besser geschützt werden. Für einen nachhaltigen Tourismus in Baden-Württemberg ist das eine existentielle Forderung.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Stoll
birdingtours GmbH
Franz-Hess-Str. 4
D-79282 Ballrechten-Dottingen
Allgemeine Schonzeit vom 15. Februar bis 15. April
In Mischrevieren mit Feld- und Waldanteil hat der Jäger während dieser allgemeinen Schonzeit keinerlei Möglichkeiten, Schwarzwildschäden zu minimieren, da er die das Schwarzwild da wo es sich aufhält, nicht erlegen darf. Zur reinen Schikane wird die Regelung, wenn nicht insgesamt der Besucherdruck verringert wird, z.B. durch ein Wegegebot und ein
In Mischrevieren mit Feld- und Waldanteil hat der Jäger während dieser allgemeinen Schonzeit keinerlei Möglichkeiten, Schwarzwildschäden zu minimieren, da er die das Schwarzwild da wo es sich aufhält, nicht erlegen darf.
Zur reinen Schikane wird die Regelung, wenn nicht insgesamt der Besucherdruck verringert wird, z.B. durch ein Wegegebot und ein nächtliches Betretungsverbot. Wer von der Jagd Ahnung hat, der weiiß, das die Beunruhigung durch den Jäger so gering ist, dass oft (!) schon wenige Minuten nach einer Erlegung ein weiteres und eventuell sogar ein drittes Stück geschossen werden kann. Nachdem ein einziger Hundehalter mit seinem freilaufenden Schäferhund durch den Wald spaziert ist, wird jedoch für Stunden kein Wild mehr austreten. Wenn man noch die Jägerdichte ins Verhältnis zur Hundefreunde-, Spaziergänger-, Mountainbikefahrer- und Nordic Walkerdichte setzt, wird die Lächerlichkeit und Nutzlosigkeit dieser Regelung vollends offenbar.
Jagd- und Schonzeiten
Die Schonzeit ist leider zu kurz. Es gibt genug europäische Beispiele, bei denen erfolgreich eine längere Schonzeit verwirklicht wurde.
zu Kommentar 49: zu kurze Jagd- und Schonzeiten
Lieber OHNE NAME, wenn für Sie die Schonzeiten zu kurz sind, würde ich Sie bitte auffordern zu erklären, wer dann in den Schonzeiten die Wildschäden bezahlen soll! Machen zukünftig Sie das? Die Jagdpächter stehen ständig zwischen Landwirten, die über zu viele Schäden klagen, der gesetzlichen Verpflichtung eines Abschussplans und solchen
Lieber OHNE NAME,
wenn für Sie die Schonzeiten zu kurz sind, würde ich Sie bitte auffordern zu erklären, wer dann in den Schonzeiten die Wildschäden bezahlen soll!
Machen zukünftig Sie das?
Die Jagdpächter stehen ständig zwischen Landwirten, die über zu viele Schäden klagen, der gesetzlichen Verpflichtung eines Abschussplans und solchen Äußerungen, wie der Ihrigen.
Dazu würde ich doch gerne mal Ihre Lösung wissen.