Abschnitt 8

Verwaltungsbehörden, Beiräte

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Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 8 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Auch der achte Abschnitt übernimmt weitgehend die bisher geltenden Regelungen des Bundes- und des Landesjagdgesetzes. Anpassungen ergeben sich insbesondere bei der Besetzung des Landesbeirats. Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage ergeben sich durch die Einbindung der unteren Jagdbehörden in die unteren Verwaltungsbehörden bei Wegfall des Kollegialorgans Kreisjagdamt und durch die Einrichtung eines Jagdbeirats bei der unteren Jagdbehörde. Die Einführung einer gesetzlichen Grundlage für die in Baden-Württemberg bereits tätigen Wildtierbeauftragten bei den unteren Jagdbehörden unterstützt allgemein die Maßnahmen im Rahmen des Wildtiermanagements, indem die Wildtierbeauftragten Aufgaben im Bereich der Information und Koordination übernehmen.

Kommentare : Verwaltungsbehörden, Beiräte

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

11. Kommentar von :Ohne Name

Wildtiermanager

Wildtiermanager: Mitglied bei NABU oder BUND?

Walter Reinhardt

10. Kommentar von :Ohne Name

Wildtierbeauftragter, staateigene Jagden,

Das vorhanden System hat sich bewährt. Wir brauchen keinen zusätzlichen Verwaltungsufwand. Wiedereinmal bezeichnend für den Umgang des Staates mit dem Staatsbürger finde ich, dass für staatseigene Jagden eine eigene Suppe gekocht werden soll. Die Vorgaben für die Anerkennung einer landesweit organisierten Vereinigung explizit von Jägern und

Das vorhanden System hat sich bewährt. Wir brauchen keinen zusätzlichen Verwaltungsufwand.

Wiedereinmal bezeichnend für den Umgang des Staates mit dem Staatsbürger finde ich, dass für staatseigene Jagden eine eigene Suppe gekocht werden soll.

Die Vorgaben für die Anerkennung einer landesweit organisierten Vereinigung explizit von Jägern und Jägerinnen halte ich für undemokratisch und bezüglich des Gleichheitsgrundsatzes für fragwürdig. Dass ein Fachverband, der natürlich die Interessen seiner Mitglieder vertritt, von vornherein aus demokratischen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen wird, nur weil den politischen Entscheidungsträgern diese Interessen nicht in den Kram passen, geht nach meinem Demokratieverständnis überhaupt nicht.

Jürgen Brand

9. Kommentar von :Ohne Name

Abschaffung der Kreisjagdämter

Mit der Abschaffung des nach Kollegialitätsprinzip bestehenden Kreisjagdamtes wird der Kuchen also an die Sieger verteilt *DAUMENRUNTER* Eine klarere Ansicht auf die Begehrlichkeiten und Machtansprüche besonders der Gegner der Jagd als Eigentumsrecht (Grundrecht!) ist kaum möglich. Damit wird dieses Recht deutlich aus der Reichweite der

Mit der Abschaffung des nach Kollegialitätsprinzip bestehenden Kreisjagdamtes wird der Kuchen also an die Sieger verteilt *DAUMENRUNTER*
Eine klarere Ansicht auf die Begehrlichkeiten und Machtansprüche besonders der Gegner der Jagd als Eigentumsrecht (Grundrecht!) ist kaum möglich. Damit wird dieses Recht deutlich aus der Reichweite der Grundeigentümer geschafft. Die Herausarbeitung der Wirksamkeit der Jagd als Schadensabwehr sollte über diese Tatsache nicht hinwegtäuschen. Dieser etwaige Bonus könnte außerdem durch die weitere Einschränkung der allgemeinen Nutzungsrechte rasch wertlos sein.
Kreisvereine und Kreisjagdämter stehen sich als behördliche Instanz und Interessenvertretung auf Augenhöhe pragmatisch gegenüber. Es gibt außer den oben genannten politischen Interessen keinen Anlass diese Symbiose zu zerstören. Ok es ist keine "Liebesehe", aber man hat sich wohl über die Jahre arrangiert, zeitweisen Krach nicht ausgeschlossen.
Die amtlichen Wildtierbeauftragte erhalten dann die Amtspflegschaft für das Mündel "Jagd" ?
Sorry, aber das riecht streng nach Entmündigung. 

8. Kommentar von :Ohne Name

fragwürdiger Wildtierbeauftragter

Wieso kann man das gut funktionierende System mit den Kreisjagdämtern nicht erhalten und muss eine neue Institution erfinden? Dann hat diese Institution auch noch völlig nebulöse Rechte. Es beschleicht einen der Eindruck, hier sollen Institutionen mit ideologiegesteuerten Personen installiert werden, damit das System komplett "durchzogen" wird.

Wieso kann man das gut funktionierende System mit den Kreisjagdämtern nicht erhalten und muss eine neue Institution erfinden?
Dann hat diese Institution auch noch völlig nebulöse Rechte.

Es beschleicht einen der Eindruck, hier sollen Institutionen mit ideologiegesteuerten Personen installiert werden, damit das System komplett "durchzogen" wird.
Wieso werden jetzt schon Namen der Wildtierbeauftragten gehandelt? So etwas, wie eine offene Stellenausschreibung für diesen fragwürdigen Posten ist wohl nicht vorgesehen?

Wehret den Anfängen!

7. Kommentar von :Ohne Name

§ 61 Wildtierbeauftragte

Eine ideale Stellung zur Gängelung, Bevormundung und Schikane der Jäger. Man wird abwarten können, dass seine "Beratungen" für den Jäger zur kostenpflichtigen Zwangsveranstaltung werden. Genau wie die in vielen Städten und Kreisen üblichen Gebühren für die Waffenaufbewahrungskontrolle, für die laut Gesetzestext keine Gebühren erhoben werden sollen.

Eine ideale Stellung zur Gängelung, Bevormundung und Schikane der Jäger. Man wird abwarten können, dass seine "Beratungen" für den Jäger zur kostenpflichtigen Zwangsveranstaltung werden. Genau wie die in vielen Städten und Kreisen üblichen Gebühren für die Waffenaufbewahrungskontrolle, für die laut Gesetzestext keine Gebühren erhoben werden sollen.

Die einzig kompetenten Ansprechpartner für Fragen des Wildtiermanagements sind die Jagdausübungsberechtigten. Für revierübergreifende Koordinierungen und Beratungen stehen bereits heute (für den Steuerzahler völlig kostenlos) die Kreisjägervereinigungen und ihre Hegeringe zur Verfügung.

6. Kommentar von :Ohne Name

§ 64 (1) Kriterium für die Akzeptanz eines Jagdverbandes

Ein Jagdverband wird akzeptiert, wenn er vorwiegend die Ziele dieses neuen Gesetzes FÖRDERT; Falls wir Jäger das neue Gesetz nicht FÖRDERN dann muss der LJV einpacken. Das ist doch Erpressung - wer am Tisch sitzen und mitreden will muss das Gesetz nicht nur befolgen - nein er muss es FÖRDERN. Und zwar ein Gesetz das in weiten Teilen auf den

Ein Jagdverband wird akzeptiert, wenn er vorwiegend die Ziele dieses neuen Gesetzes FÖRDERT;

Falls wir Jäger das neue Gesetz nicht FÖRDERN dann muss der LJV einpacken.

Das ist doch Erpressung - wer am Tisch sitzen und mitreden will muss das Gesetz nicht nur befolgen - nein er muss es FÖRDERN. Und zwar ein Gesetz das in weiten Teilen auf den erklärten Widerstand der Jägerschaft trifft.

Bislang hat die Bevöllkerung großes Vertrauen in die Jägerschaft. Und diese hat sich dieses Vertrauen in vielen Jahren (einige schwarze Schafe ausgenommen) hart verdient. Hier sollen nun tausende von engagierten Jägern die sich mit Leib und Seele der Hege des Wildes und dem damit einhergehenden Naturschutz verschrieben haben wegen den Verfehlungen von Einzelnen zu Gunsten der Wunschliste des Nabu sanktioniert werden.
Das einzige Recht das dem Jäger noch bleibt ist das Recht die Jagd auszuüben. Kein Jagdschutz mehr und keine Entscheidung über die in seinem Revier richtige Hege des Wildbestandes.
Ansonsten nur Pflichten!
- der Jäger zahlt Pacht
- der Jäger sichert das wirtschaftliche Risiko für Maisanbau welcher für Heizzwecke verwendet wird
- der Jäger legt Wildäsungsflächen an
- der Jäger schiest nach Vorgabe das Wild - und wenn nicht - dann bezahlt er die Ersatzvornahme
- der Jäger muss dabei billigend in Kauf nehmen, dass er seine Pflichten auch dann erfüllen muss wenn freilaufende Hunde, Pilzesucher, Geocoacher, Reiter, Mountainbiker, Wanderer, Motocrossfahrer, Wildcamper, Querfeldein Jogger, usw. dies zu den vorgegebenen Tageszeiten nahezu unmöglich machen

Wer unter diesen neuen Konditionen noch einen Pachtvertrag unterschreibt muss mit Reisnägeln gepudert sein!

5. Kommentar von :Ohne Name

§ 65 Staatseigene Jagden

Die staatseigenen Jagden sollten jagdrechtlich den gleichen Behörden zugeordnet werden, wie alle anderen Jagdbezirke. Es gibt keinen zwingenden Grund, dies nicht zu tun. Das übliche Argument, die Eigenverwaltung habe sich 'bewährt', ist nicht tragfähig, da es nicht mit Kriterien und Daten belegt wird.

4. Kommentar von :Ohne Name

Wildtiermanager

ja was soll er denn managen? Welche Qualifikation soll er denn haben? Und er sagt uns dann, was wir erlegen dürfen und was nicht? Ja kennt der denn alle Reviere und deren Besonderheiten? Wie schafft er das nur? Wow, welch Potential in unseren Amststuben schlummert....

3. Kommentar von :Ohne Name

Wildtiermanager?

Welchen Sinn macht es eigentlich auf Kosten der Steuerzahler ca 40 Wildtiermanager neui zu beschäftigen? Wie eigentlich wird man Wildtiermanager: Kann das ein Staatsbeamter aus der unteren Jagdbehörde sein, ein Förster, ein Vereinsmitglied von NABU, BUND? Ist hier für diese Aufgabe überhaupt ein Jagdschein zwingend vorgeschrieben? Werden dann

Welchen Sinn macht es eigentlich auf Kosten der Steuerzahler ca 40 Wildtiermanager neui zu beschäftigen?
Wie eigentlich wird man Wildtiermanager: Kann das ein Staatsbeamter aus der unteren Jagdbehörde sein, ein Förster, ein Vereinsmitglied von NABU, BUND?
Ist hier für diese Aufgabe überhaupt ein Jagdschein zwingend vorgeschrieben?

Werden dann Beiräte und Beisitzer (Vertreter von Landwirtschaft, Jagd, etc.) abgeschafft?

Das wäre dann der Hammer und der nächste Schritt in Richtung Ideologie !!

2. Kommentar von :Ohne Name

Bevormundung

Mein Vater sagte in meiner Pubertät des öfteren zu mir, wenn ich dich dies heißen würde, würdest du es nicht machen. An diesen Spruch erinnert mich dieser Absatz des geplanten Gesetzes. Ich finde es Schade und empfinde es als Vertrauensbruch wenn freiwillige Leistungen und Zusammenarbeit nun in einem Gesetz geregelt werden soll. Meines

Mein Vater sagte in meiner Pubertät des öfteren zu mir,
wenn ich dich dies heißen würde, würdest du es nicht machen.
An diesen Spruch erinnert mich dieser Absatz des geplanten Gesetzes.

Ich finde es Schade und empfinde es als Vertrauensbruch wenn freiwillige Leistungen und Zusammenarbeit nun in einem Gesetz geregelt werden soll.

Meines Wissens gibt es keinen Grund hierfür. Ich sehe nicht, dass die Öffentlichkeit dies als besondere Leistung der Jäger nach neuer Gesetzgebung mit anderen Augen sieht.

Zu den zusätzlichen Kosten durch diese Gesetzesänderung äußere ich mir erst gar nicht.

Christian Maurer