Abschnitt 8

Verwaltungsbehörden, Beiräte

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Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 8 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Auch der achte Abschnitt übernimmt weitgehend die bisher geltenden Regelungen des Bundes- und des Landesjagdgesetzes. Anpassungen ergeben sich insbesondere bei der Besetzung des Landesbeirats. Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage ergeben sich durch die Einbindung der unteren Jagdbehörden in die unteren Verwaltungsbehörden bei Wegfall des Kollegialorgans Kreisjagdamt und durch die Einrichtung eines Jagdbeirats bei der unteren Jagdbehörde. Die Einführung einer gesetzlichen Grundlage für die in Baden-Württemberg bereits tätigen Wildtierbeauftragten bei den unteren Jagdbehörden unterstützt allgemein die Maßnahmen im Rahmen des Wildtiermanagements, indem die Wildtierbeauftragten Aufgaben im Bereich der Information und Koordination übernehmen.

Kommentare : Verwaltungsbehörden, Beiräte

Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

40. Kommentar von :Ohne Name

Ansprechpartner bei Behörden, Wildtierbeauftragter

Es macht keinen Sinn, wenn der Jäger sich je nach Situation oder Wildart an unterschiedliche Behörden wenden muss. Ansprechpartner sollte immer die UJB sein, bei der die jagdlichen Fäden zusammenlaufen. Evtl. könnte auch der Wildtierbeauftragte - der übrigens sehr vieles bewirken könnte - hier noch Ansprechpartner sein.