Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.
Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.
Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.
Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.
Kommentare
Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Entwurf JWMG 14
Die Landesregierung von Baden Württemberg hat sich auf die Fahnen geschrieben eine Politik des gehört werdens zu praktizieren.
In diesem Gesetzentwurf lässt sich diese Politik leider nicht wieder finden. Die Jägerschaft in Verbindung mit den Bauernverbänden sind gegen die Novelierung des Jagdgesetzes und dies nicht aus Unwissenheit sondern aus dem Leben in, mit und von der Natur.
In diesem Gesetzentwurf wird diesen beiden Verbänden eine seither falsche Nutzung der Natur und ein nicht artgerechter Umgang mit den Tieren unterstellt. Dies ist bei weitem nicht so, durch den Einstaz der Jägerschaft haben es viele Wildtiere bis heute geschafft in unserer Landschaft heimisch zu sein und nicht vor dem aussterben bedroht.
Die Einteilung von Wildtieren in Mangementklassen ist ein nicht nachvollziehbarer Vorstoß. Das Jagdrecht und das Naturschutzrecht sollten 2 unabhängige Gesetze bleiben und nicht in ein Topf geworfen werden. Wildtiere auf die die Jagd erlaubt ist unterstehen dem Jagdrecht, alle andere Arten sind geschützt und unterliegen dem Naturschutz. Somit ist eine Durchmischung aufgrund von vorheriger Genehmigungsverfahren von Jagd- und Naturschutzgesetz nicht sinnvoll.
Tiere die in das Entwicklungsmanagement eingestuft sind sollten nur mit Genehmigung bejagd werden. Unsere Gesellschaft und die Politik haben die Problem für den Feldhasen und den Fasan selbst geschaffen. Flurbereinigungen, Abschaffung von Feldgehölzen, Monolulturen und die heutige Freizeitgestaltung bei Tag und Nacht sich in Feld und Flur zu bewegen haben zu diesen Problemen beigetragen. Dies ist kein Verschulden der Jäger, diese bersuchen durch die intensive Bejagung von Raubwild dem Hasen und Fasan eine Möglichkeit der Population zu geben um überleben zu können.
Im Schutzmanagement werden Tiere erfasst, die nicht dem Jagdrecht unterliegen Wanderfalke und Habicht. Somit ist es nicht sinnig, diese auf die Liste zu setzen. Auch Tiere wie Auerwild und Rebhuhn haben es den Jägern zu verdanken, in unserer Landschaft vorzukommen. Bodenbrüter wie das Rebhuhn können nur überleben wenn entsprechende Deckung vorhanden ist und das Raubwild bejagd wird.
Tierarten die dem Jagdrecht unterliegen werden von der Jägerschaft im Sinne der Nachhaltigkeit gehegt und gepflegt und deshalb ist es nicht nachvollziehbar hier Einschränkungen herbei zu führen.
Sollten die Jagdzeiten noch mehr eingeschränkt werden, so würde mich interessieren, wer in diesem Zeitraum die anfallenden Wildschäden trägt. Tiere die dem Jagdrecht unterliegen und Schaden verursachen müssen auch bejagd werden dürfen. Hier sind sich Jäger und die geschädigten Bauern mit Sicherheit einig. Wärend der Brut- und Nestlingszeit sowie bei der Aufzucht der Jungen ist es ein Akt der Waidgerechtigkeit und somit auch im Bundesjagdgesetz niedergeschrieben, dass in dieser Zeit die Jagd auf die entsprechenden Tierarten ruht.
Jagdarten wie Fallenjagd und Baujagd einzuschränken ist aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar. Warum sollen Erdhund nicht zur Baujagd eingesetzt werden. Verletzung beim Kampf mit Fuchs und Marder können vorkommen, sind jedoch nicht die Regel. Kein Hundeführer will vorsätzliche eine Verletzung seines Hundes in kauf nehmen. Die Fallenjagd ist ein gutes Mittel Fuchs und Marder nachzustellen und ist eine weltweit praktizierte Methode der Jagd. Ob lebend oder Totfangfallen, beim richtigen Einsatz sind diese gute Mittel für selektive Fangmaßnahmen auf jagdbares Wild.
Die Waidgerechtigkeit ist bei Jägern groß geschrieben und somit für mich nicht zu verstehen, dass man den Schuß in Vogelgruppen verbieten will. Dies wird praktiziert und ist schon im Sinne der Waidgerechtigkeit geregelt. Infantristen werden deshalb ebenfalls nicht beschossen.
Es soll im Sinne des Tierschutz das Erlegen wildernder Hunde nur mit Genehmigung gestattet werden. Rehe sind Kurzflüchter und von Natur aus nicht für lange Fluchten geschaffen. Kommt eine hochläufiger sträunender Hund auf die Fährte eines Stück Rehwild, so ist es mit Sicherheit eine leichte Beute des Hundes. Dieses Reh muss dann auf qualvolle Art sterben nur weil ein Hundebesitzer die Regeln des Gehorsams nicht erlernt hat. Die meisten Hund die einmal zum Erfolg beim wildern gekommen sind werden dies weiterhin betreiben. Die in der Natur lebenden Tierarten haben somit kein Recht auf Naturschutz?
Sehen wir unsere Gärten an und stellen fest, dass es immer werniger Singvögel bei uns gibt. Nachweislich ist hierbei ein Hauptgrund die steigende Anzahl an Katzen. Jede Katze fängt übers Jahr gesehen eine große Anzahl an Vögel und raubt auch die Nester aus. Dies ist in der Natur nicht anders. Bodenbrüter haben somit fast keine Chance mehr zu überleben. Dies ist dann Arten- und Naturschutz den Abschuss von Katzen in der Natur zu verbieten?
Wenn eine Jagdruhe gefordert wird, dann eine komplette Ruhe im Wald, somit haben Freizeittreibende ebenalls Waldverbot und die Tiere können ihrem natürlichem Verahlten nachkommen.
Bei strengen Winter ist es eine Sache des Tierschutzes Fütterungen zu betreiben damit die Tiere, die tagsüber zur Nahrungssuche nicht mehr den Wald verlassen können, etwas zum fressen haben. Einher geht hierbei die Regulierung des Verbisses durch Fütterung da das wild seinem natürlichem Äsungsverhalten, aufgrund von Joggern, Langläufern usw. nicht mehr nachkommen kann.
Wird die Regulierung der Wildschaden im Sinne des Entwurfes angepasst, haben die Gemeinden und Städte in Zukunft ein Problem die Jagden zu verpachten. Die Lage unter den Jagdöächtern ist bereits problematisch und führt zu Kündugungen der Pachtverhältnisse aufgrund der zu hohen Kosten durch Wildschaden. Da müssen sich die Gemeinden in Zeug legen.
Leider ist es so, dass sich viele Politiker als Fachleute sehen, jedoch weit davon entfernt sind. Der Flughafen Berlin ist hierfür ein kleines Beispiel. Jäger und Bauern leben in und mit der Natur und haben in den letzten Jahren einen guten Job gemacht. Dies wird auf einen Schlag in Frage gestellt.
Abgesehen von den Kosten einer solchen Umstrukturierung erachte ich diese Novelierung für sinnlos.
Der Naturpark Schwarzwald ist ein Beispiel für die Politik des gehörtwerdens und kostet das Land schlappe 7 Millionen Euro im Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Fischer
PETA tötet massenhaft Tiere im eigenen Tierheim !!!
Das wirft natürlich ein ganz neues Bild auf diese Tierschutzorganisation und die, durch sie gestützten Kommentare hier im Portal. Dem Anspruch, den diese Organisation an sich selbst und ihre Mitglieder stellt, kann sie so wohl kaum gerecht werden.
www.petaermordettiere.de
Für strengere Jagdregeln
Ich begrüße jeden Schritt, der in Richtung eines verantwortungsvolleren Umgangs mit unseren Tieren getan wird. Mit Naturschutz, geschweige denn Tierschutz, haben einige Praktiken vieler Jäger leider nichts mehr zu tun. Sicherzustellen durch schärfere Gesetze und Kontrollen, dass die Jagd den ökologisch zuträglichen Bereich nicht überschreitet, sollte durchaus zu den Aufgaben einer grünen Landesregierung gehören. Es kann doch nicht sein, dass sich ausgerechnet viele Vertreter derjenigen Gruppe, die Schusswaffen und andere gefährliche Werkzeuge legal führt und regelmäßig benutzt, sogar gegen das Bisschen mehr Kontrolle im Gesetzentwurf sträubt!
Die besonders Dreisten unter den Jägern versuchen immer wieder, den Menschen Angst vor dem angeblichen Zusammenbruch des Ökosystems als Folge einer Jagdbeschränkung zu machen. Dass aber gerade infolge einer Jagdbeschränkung die Biodiversität zunimmt und sich das natürliche Gleichgewicht nach und nach (mehr oder weniger) von selbst einstellt, wird gerne totgeschwiegen. Beispiele für eine positive Entwicklung nach der Einführung strenger Jagdgesetze gibt es inzwischen einige. Eines davon ist der Kanton Genf, wo seit 1974 sogar Jagdverbot (mit wenigen Ausnahmen) herrscht.
Allgem. zur Novelle
Als Jäger bin ich neben den Jagdrechtsinhabern der Hauptbetroffene dieses Gesetzes, die Natur- und Tierschutzverbände leben dieses Gesetz nicht. Mein freiwilliges Engagement für die Jagd, das Wild und die Natur - im Ehrenamt - bietet auch der Gesellschaft vielfältigen Nutzen in Form von Schadensvermeidung, Seuchenvorbeugung, Erhalt der Artenvielfalt und Lebensraumgestaltung. Als Erfüllungsgehilfe für andere Organisationen lasse ich mich nicht behandeln.
Jagd nicht zeitgemäß
Die schlimmsten mit der Jagd verbundenen Tierquälereien, wie beispielsweise die massenhafte Tötung von Hunden und Katzen, die Bau- und Fallenjagd sowie die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren, müssen sofort verboten werden.
Allgemein findet die Jagd keine Akzeptanz mehr in unserer zivilen Gesellschaft. Die Tiere werden zum Teil das ganze Jahr über gefüttert um dann abgeschossen zu werden. Hier erschließt sich kein Sinn.
Gesetzesentwurf nicht tragbar !
Was im Vorfeld als Bürokratieabbau verkauft wurde, bewirkt genau das Gegenteil. Die örtlichen Behörden ( Landratsämter ) werden entmachtet, um möglichst viele Entscheidungen in die oberen Jagdbehörden zu holen.
Es ist für mich nicht einsehbar, das der Kormoran wieder unter Vollschutz gestellt werden soll. Würdigt man so die Bemühungen der Fischer um gefährdete Arten wie Lachs, Äsche usw.?
Auserdem ist noch gar nicht absehbar, welche Verschlechterungen sich aus den zukünftigen Jagd- und Schonzeiten ergeben werden. Denn dieses Thema wurde, sicherlich nicht ohne Grund, auf später vertagt.
Einschränkungen werden nur über Grundstückseigentümer ( die ja die Besitzer des Jagdrechts sind) und die Jäger verhängt. An Einschränkungen wie Wegegebote bzw Betretungsverbote für alle anderen Waldbesucher bzw -nutzer zu bestimmten Zeiten, wagt sich die Landesregierung nicht.
Für mich ist dieses Gesetz nicht tragbar.
R. Wezstein
Jagdrechtnovelle
Stellungnahme von Thomas Schäfer zur Novellierung des Landesjagdgesetzes
Zu viel Bürokratie und Beschneidung der Eigenverantwortung und Kompetenz der Jäger
Das Managementsystem darf nicht kommen. Besser wäre Einteilung in jagdbare und nicht jagdbare Arten wobei der Feldhase, der Fasan und insbesondere der Kormoran, letzterer im Interesse der Fischer und Fischzüchter bei den jagdbaren Arten bleiben muss. Wir Jäger kennen unseren Wildbestand mit seinen jährlich auch wetterbedingten Variablen am besten. Das angestrebte Managementsystem erinnert mich stark an die
Wir brauchen daher keine hauptamtlichen Wildtierbeauftragten
Ansprechpartner vor Ort muss weiterhin der Jäger bzw. Jagdpächter sein, der sein Revier besser kennt als ein Behördenangestellter beim Landratsamt. Im übrigen sitzt dort schon die Kreispolizeibehörde, das Veterinäramt, die Naturschutzbehörde usw. Einen Wildtierbeauftragten zusätzlich sehe ich nur als weitere bürokratische Aufblähung und eine Beschneidung der Kompetenz der Jäger.
Zur Jagdausübung und zum Tierschutz generell
Kein Jäger hat bislang in "Vogelgruppen" geschossen. Das war immer schon als nicht waidmännisch verpönt! Und wer schlecht schießt, wurde nicht mehr eingeladen! Der geforderte Schießnachweis beim Schrotschuss auf Vögel ist daher überflüssig. Im übrigen fehlt es an geeigneten Schießständen.
Wildernde Hauskatzen töten Jungwild und Singvögel, wo bleibt da der Tierschutz? Muss das hingenommen werden? Ich meine nein. Daher sollte es bei der seitherigen Abschussregelung bleiben.
Jagdruhe
Keine Jagdruhezeit von Februar bis April! Schwarzwild muss im Walde weiterhin bejagt werden können, ebenso Jungfüchse am Bau. Nach der Feldbestellung (z.B. Maiseinsaat usw.) verlagert sich der Ansitz ohnehin an die Feldkante. Danach wird im Walde geschont um die Sauen dort zu halten. Zu was dann Jagdruhe? Keine Ruhe haben die Wildtiere durch unsere Spaß- und Spielgesellschaft! Im Fernsehen wurde vor Ostern in einer Jugendsendung Werbung für Geochaching gemacht. Der jugendliche Moderator kämpfte sich dabei durch eine dichte Kultur die Kinderstube und Tageseinstand für das Wild ist um das "Versteck" zu finden. Dabei wurde er von einem Vertreter dieser neuen Spaßsportart begleitet der ständig hierfür Werbung machte. Kein Jäger stört Wild ohne Not! Der Freizeitsport tut es jedoch, da gibt es noch nächtliches Joggen mit Kopflampen, freilaufende Hunde mit Leuchthalsbändern, Mountainbiker die trotz Verbot überall fahren usw. So sieht das in der Praxis aus. Wirksamer wäre ein nächtliches Betretungsverbot im Wald und ein Verbot von Spaßsport in Kulturen und Einständen!
Wildschadensregelung
80% zu 20% ist in der Praxis nicht umsetzbar. Besser wäre eine Wildschadensausgleichskasse.
Schalenwildfütterung
muss als Ablenkungsfütterung um Wildschäden zu vermeiden, in der Nähe von Autobahnen und Schnellstraßen um Unfälle zu vermeiden sowie in Notzeiten erlaubt bleiben.
Das Kreisjagdamt
muss mit eigenständiger Kompetenz bleiben. Wir Jäger sind ausgebildet, fachkompetent, zahlen Pacht und geben Geld für vielfache Maßnahmen aus, die der Natur zugute kommen. Dann sollten wir nicht noch durch andere Stellen bevormundet werden. Die Jagd und das Kreisjagdamt muss als eigener Rechtskreis bleiben.
Jagdruhe aus ethischen Gründen
juristischen Personen darf nicht die Möglichkeit gegeben werden, ihre Grundflächen mit einer Jagdruhe zu befrieden. Man sollte bei der Umsetzung des EG-Urteil einheitlich verfahren! Eine juristische Person hat doch kein Individualgewissen wie eine natürliche Person! Hier geht es um Verbandsziele, Geschäfts- und Firmeninteressen!
Thomas Schäfer, Stuttgart
Ich fordere und wünsche mir mehr Schutz für die Tiere und nicht für die Interessen der Jäger
Auch in der Novellierung des Jagdgesetzes wird der tatsächliche Tierschutz zu wenig berücksichtigt.
Nicht nur die schlimmsten Tierquälereien, sondern jegliche Art der Tierqual muss unterbunden werden.
In diesem unseren Zeitalter sollte es schon längst keinen Platz mehr für derartiges unnötiges und vom Menschen gemachtes Leid geben.
Ich bin gegen die Bejagung von Fuchs oder Dachs durch Baujagd.
Ich bin für ein Verbot von Jagen durch Schrotschuss - ohne Ausnahmen!
Das Einsetzen von Fallen ist ursächlich für entsetzliche Tierqual und muss verboten werden.
Ich bin gegen die sinnlose Fütterung von Wildtieren, die eigentlich nur dem Jäger nützt und niemandem sonst.
Tiere sollen nicht zum Zwecke des Gejagtwerdens ausgesetzt werden dürfen. Eine solche Praxis ist nicht zeitgemäß.
Jagdhunde sollen nicht an lebenden Tieropfern ausgebildet werden dürfen. Wo ist hier der Tierschutz zu erkennen?
Es sollte mindestens 9 Monate Jagdruhe geben. Die Wildtiere sind so schon einem viel zu großen Stressfaktor ausgesetzt.
Bei der Verabschiedung eines neuen Jagdgesetzes sollte IMMER in erster Linie der Schutz der Tiere stehen, und NICHT der Schutz der Interessen der Jäger.