Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Zum Gesetzentwurf allgemein

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Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.

Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.

Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Kommentare : Zum Gesetzentwurf allgemein

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1006. Kommentar von :Ohne Name
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1003. Kommentar von :Ohne Name

Gegen das Eingreifen von Hobbyjägern in die Natur

Beendet den blutigen Krieg gegen unsere Wild- und Haustiere in unseren Wäldern. Längst wurde die ökologische Sinnlosikeit belegt. Die gesamte Argumentation der Freizeitjäger basiert auf der Vorspiegelung falscher Tatsachen um ihr grausames Hobby zu rechtferigen. Die Wildtiere gehören nicht einer kleinen militanten Minderheit, die sie aus Spaß töten

Beendet den blutigen Krieg gegen unsere Wild- und Haustiere in unseren Wäldern. Längst wurde die ökologische Sinnlosikeit belegt. Die gesamte Argumentation der Freizeitjäger basiert auf der Vorspiegelung falscher Tatsachen um ihr grausames Hobby zu rechtferigen. Die Wildtiere gehören nicht einer kleinen militanten Minderheit, die sie aus Spaß töten wollen. Lasst die Tiere leben, hört auf ihnen nachzustellen. Schluss mit Fallenjagd, mit Ausbildung von Hunden an lebenden Enten und auch Schluss mit Treibjagden und dem sinnlosen Morden, ja morden von Füchsen, auch Babyfüchsen, womit sich die Jägerschaft im Internet brüstet. Die Wildtiere leben in Angst und Schrecken, das muss endlich aufhören!

1002. Kommentar von :Ohne Name

Geplantes Wildtiermanagement-Gesetz

Der neue Name sagt eigentlich schon alles! Wer hier für die „gemanagte“ Tierwelt in BW Verbesserungen von Seiten der „Grünen“ erwartet hatte, sucht diese vergebens. Außer dem Hinweis auf Lebensraumverbesserung (!?) findet man nichts. Das Land BW als größter Grundbesitzer hätte hier schon deutlichere, exaktere und konkretere Verbesserungen vorgeben

Der neue Name sagt eigentlich schon alles! Wer hier für die „gemanagte“ Tierwelt in BW Verbesserungen von Seiten der „Grünen“ erwartet hatte, sucht diese vergebens. Außer dem Hinweis auf Lebensraumverbesserung (!?) findet man nichts. Das Land BW als größter Grundbesitzer hätte hier schon deutlichere, exaktere und konkretere Verbesserungen vorgeben können. BW hat ein sehr gut funktionierendes modernes Jagdgesetz, welches alle Bereiche abdeckt und das keinesfalls geändert werden müsste. Die immensen Kosten – vorher und nachher! - sind reine Steuergeldverschwendung. Für die wildlebende Tierwelt ändert sich überhaupt nichts durch diese Gesetzesänderung – vor allem nichts zum Positiveren als bisher!
Das gesamte Änderungswerk ist nur ein Werk, um als grüne Partei „etwas getan und geändert“ zu
haben und um ihrem im Hintergrund die Strippen ziehenden ideologischen Klientel zu gefallen. Das Ganze passt zur Regulierungswut der grünen Partei, die nicht umsonst „Verbots- und Bevormunds-partei“ bezeichnet wird. Hier wird versucht, durch unsinnige Vorgaben die Jäger zu gängeln und ihnen die Jagd zu verleiden und sie zum Spielball des ideologischen „Naturschutzes“ zu machen. Auch vor Eingriffen ins Eigentumsrecht wird nicht halt gemacht. Allein schon der Versuch, Inhalte dieses Gesetzes wie die Bestimmung der zu bejagenden Arten quasi durch Ermächtigungsgesetz am Parlament vorbei von ideologischen Gruppierungen je nach Laune ändern bzw. bestimmen zu lassen, entspricht nicht meinen demokratischen Vorstellungen und ist voll abzulehnen. Bei Herabsetzung der Pachtdauer fehlen die langfristigen Hegeziele eines Jagdreviers. Auch hier ist eine Verkürzung wie vorgesehen abzulehnen.
Ein Rat noch an die SPD:
Überlegen Sie sich das Ganze sehr genau, bevor Sie sich hier vor den Karren der „Grünen“ spannen lassen und diesem Entwurf zustimmen.
Auf sehr lange Zeit könnten viele Stimmen aus dem betroffenen Umfeld verloren gehen, aber im Gegenzug kein einziger Zugang aus dem Bereich der „Grünen“ und ihrem ideologischen Hintergrund. Die „Grünen“ dagegen verlieren nichts dabei.
Wir brauchen kein neues Jagdgesetz, das bisherige reicht völlig aus!!! Setzen Sie die wertvollen Steuergelder sinnvoller ein!!!
Manfred Czech, Jäger, Lahr

1001. Kommentar von :Ohne Name

Gesetzentwurf

Sauen während einiger Monate nicht im Wald bejagen zu dürfen ist angesichts der bekannten Populationsexplosion völlig weltfremd.
Genauso Jagdgenossen die Möglichkeit einzuräumen, das Ruhen der Jagd in ihrem Revier zu beantragen.
Das ist leider nur die Spitze des Unfugs.
Einzig positiv: Rehböcke bis in den Winter bejagen zu dürfen.

1000. Kommentar von :Ohne Name

Herr König und sein Hass auf Füchse

Zitat "Ohne die Reduzierung der Prädatoren ist Küsten- und Wiesenvogelschutz nicht möglich. Alle Untersuchungen kommen zum gleichen Ergebnis. " Diese Behauptung entspricht nicht der Realität und zeugt von völlig unzureichender Kenntnis: Ich empfehle einen Blick auf die wissenschaftliche Arbeit ("Rotfuchs- Raumnutzungsverhalten und

Zitat "Ohne die Reduzierung der Prädatoren ist Küsten- und Wiesenvogelschutz nicht möglich. Alle Untersuchungen kommen zum gleichen Ergebnis. "

Diese Behauptung entspricht nicht der Realität und zeugt von völlig unzureichender Kenntnis:

Ich empfehle einen Blick auf die wissenschaftliche Arbeit ("Rotfuchs- Raumnutzungsverhalten und Habitatwahl") des Nationalparks Bayerischer Wald. Hier ist auf einer Fläche von rund 250qkm die Jagd auf Beutegreifer verboten. Die mehrjährig durchgeführte und sehr datailreich dokumentierte Untersuchung kommt zu folgenden Ergebnissen:

"Der geringe Sommerbesatz im Nationalpark Bayerischer Wald kann auf die niedrigen beobachteten Geheckgrößen (1,7 Welpen je Wurf) zurückgeführt werden. Die geringe Wurfzahlgröße ist populationsbiologisch und methodisch zu erklären. Die Ursache liegt in der Sozialstruktur der hiesigen Fuchspopulationen. Nach den vorliegenden Ergebnissen handelt es sich um eine stabile Population, die keinem menschlichen Jagddruck unterliegt und die in einem Waldhabitat unter schwierigen Bedingungen (Klima, Nahrung, Baustandorte etc.) lebt. STUBBE (1990) stellte Unterschiede in der Reproduktivität von Fuchspopulationen zwischen Waldgebieten mit niedriger Mortalitätsrate und Feld-Wald-Mischgebieten mit hoher Mortalität fest. Im Wald gibt es signifikant weniger Welpen am Bau und einen höheren Anteil nicht reproduzierender Fähen. Zudem gelang der Nachweis von größeren und stabilen sozialen Strukturen in Waldgebieten.

Grundsätzlich produzieren wenig bejagte Fuchspopulationen weniger Nachkommen und ihr Durchschnittssalter ist höher. Die vorliegenden Ergebnisse bestätigen sowohl die geringen Populationszahlen in Waldgebieten als auch eine geringere Reproduktion."

und

„Der Einfluss des Rotfuchses auf bedrohte Arten wird intensiv und sehr emotional diskutiert. Im Nationalpark Bayerischer Wald ist die erfolgreich wiederangesiedelte Auerhhuhnpopulation vom Rotfuchs nicht gefährdet, es wurden keine Nachweise von Rauhfußhühnern in den Losungen gefunden. Die Einwirkung auf andere Niederwildarten schätzen Experten auf weniger als 1%."

999. Kommentar von :Ohne Name

Ausetzen von Tieren, um diese wieder zu töten

Die Jagd sollte ausschließlich dem Ziel dienen Wildbestände in angemessener Größe zu erhalten und übermäßigen Schaden vom Wald abzuhalten. Tiere erst auszusetzen, um sie später wieder abzuschießen ist nicht in Ordnung und dient keinem Zweck außer der persönlichen Befriedigung niedriger Gelüste von bestimmten Personen. Diese können Ihre Lust an

Die Jagd sollte ausschließlich dem Ziel dienen Wildbestände in angemessener Größe zu erhalten und übermäßigen Schaden vom Wald abzuhalten. Tiere erst auszusetzen, um sie später wieder abzuschießen ist nicht in Ordnung und dient keinem Zweck außer der persönlichen Befriedigung niedriger Gelüste von bestimmten Personen.

Diese können Ihre Lust an der Jagd ja einfach an gestellten Jagden mit Duftspuren ausleben und nicht an Tieren, die leiden müssen - zum Spaß einzelner.

998. Kommentar von :Ohne Name

Schließung von Schliefanlagen

Die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Füchsen in Schliefanlagen ist tierschutzrelevant und nicht mit dem Grundgesetzt zu vereinbaren. Sie sollte zur Gänze verboten werden.

997. Kommentar von :Ohne Name

gibt es zu viele Wildschweine ?

Vielleicht. Schuld daran sind ja in erster Linie unsere ( konventionell wirtschaftenden ) Bauern , die Profis in der Artenvernichtung. ( Danke Herr Bonde für das Verbot des Grünlandumbruchs ). Dann aber alle Jäger , die aus einer Rotte die Leitbache erschießen. Dies passiert bei Abschüssen vom Hochsitz aus wohl eher selten ( falls der Schütze

Vielleicht.
Schuld daran sind ja in erster Linie unsere ( konventionell wirtschaftenden ) Bauern , die Profis in der Artenvernichtung. ( Danke Herr Bonde für das Verbot des Grünlandumbruchs ).

Dann aber alle Jäger , die aus einer Rotte die Leitbache erschießen.
Dies passiert bei Abschüssen vom Hochsitz aus wohl eher selten ( falls der Schütze nicht halbblind ist)
das Problem sind - glaube ich- die Treib und Drückjagden, die oft so grausam ablaufen, wie es auch hier im Forum von Jägern geschildert wurde.
Dabei werden oft die Leitbachen erschossen. Ein Bußgeld von 5000 € wäre dafür angemessen.
Und der Entzug der Jagdlizenz und des Jagdscheines ; vielleicht noch ein Jahresabo bei Fielmanns.
Es sollte für diese Form der Jagd eine Jagdruhe von mindestens 6 Monaten gelten.
Mit Einzelabschüssen vom Hochsitz aus ( TomWaidmann und Jägersmann ) könnte ich zur Not leben.
Auch Jägersmann beschwert sich über diese Art von Jagd, aber es sind Ihre Kollegen, die durch dieses grausame Gemetzel den Ruf der ( gut arbeitenden Jäger ) in der Öffentlichkeit beschädigen.