Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Zum Gesetzentwurf allgemein

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Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.

Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.

Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Kommentare : Zum Gesetzentwurf allgemein

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

986. Kommentar von :Ohne Name

Fallenjagd etc.

Das Bussardpaar welches Anfang April noch über dem Wald kreiste, ist nun verschwunden. Wahrscheinlich wurden sie von dem Jagdpächter getötet, weil sie als Beutekonkurrenten gelten. Vor einiger Zeit wurde eine illegale Greifvogelfalle, mit lebender Taube als Köder, entdeckt. Dies wurde auch zur Anzeige gebracht (Finder kann auf Wunsch namentlich

Das Bussardpaar welches Anfang April noch über dem Wald kreiste, ist nun verschwunden.
Wahrscheinlich wurden sie von dem Jagdpächter getötet, weil sie als Beutekonkurrenten
gelten.
Vor einiger Zeit wurde eine illegale Greifvogelfalle, mit lebender Taube als Köder, entdeckt.
Dies wurde auch zur Anzeige gebracht (Finder kann auf Wunsch namentlich genannt werden).
Soviel zu dem Begriff "Hege".
Ich verurteile die Fallenjagd, weil sie nicht nur mißbraucht wird. Sondern weil auch Haustiere, Kinder, und Bärlauchpflücker, Opfer dieser grausamen Jagdpraxis wurden. (ZDFzoom "Tödliche Fallen" Mediathek reportage).
Das gleiche gilt für die perverse und tierquälerische Baujagd auf Fuchs oder Dachs.
Solche Methoden haben im 21. Jhdt. keinen Platz mehr.
Daher ein klares "Nein" zur Fallen- und Baujagd, und auch ein "Nein zur Freizeitjagd".
Notwendig ist ein verantwortungsvolles Wildtiermanagement, mit Wildhütern oder
staatlich angestellten Berufsjägern.
Die neue Jagdgesetzreform ist eine Chance für verantwortungsvollen, modernen
Tierschutz.

985. Kommentar von :Ohne Name

Landes jagdnovelle

Ich gehe auf wenige Punkte ein. Das Jagdrecht ist untrennbar von dem Eigentumsrecht. Die neue Novelle des Jagdrecht, ich möchte behaupten, enteignet. Es wird ideologisch gegängelt , aus Gründen die nicht nachvollziehbar sind. Die Jagd soll ruhen ohne Begründung. Im Gegenzug arbeitet die Forstwirtschaft fleißig weiter. Dem Wald oder den

Ich gehe auf wenige Punkte ein. Das Jagdrecht ist untrennbar von dem Eigentumsrecht.
Die neue Novelle des Jagdrecht, ich möchte behaupten, enteignet. Es wird ideologisch gegängelt , aus Gründen die nicht nachvollziehbar sind.
Die Jagd soll ruhen ohne Begründung. Im Gegenzug arbeitet die Forstwirtschaft fleißig weiter. Dem Wald oder den Wildtieren wird „keine Ruhe gegönnt“. Es fehlt einfach die Begründung warum Jagd Ruhe. Wer soll die Wildschäden in der Zeit bezahlen?
Die Schwarzwildstrecke wir in der Jagdruhezeit zu 20% erfüllt. Meine Frage ist hier wer wird mit dieser Regelung zufrieden gestellt ? Mit der Praxis von den Grundbesitzern oder Jagdpächtern hat das nichts zu tun.
Ein Wildernder Hund wird vom Jäger erwischt. Aus der Praxis der Jäger erlegt den Hund nicht…. Er Dokumentiert oder versucht den Halter zu ermitteln und dann Anzeige.
Sollte es wirklich zu dem Super Gau kommen das es hätte verhindern werden können… !!!
Ich rufe den Bürgermeister an. So ein blödsinn.!!!Wo ist nun der im Grundgesetz verankerte Tierschutz. Bei Wildernden Katzen die Naturschutzbehörde anrufen. ???
Das Schalenmanagement ist auch wieder so eine Bürokratische Gängelung. Dies ist an dem Bundesjagdgesetz vorbei Novelliert worden.
Die neue Novelle muss sich das Argument gefallen lassen das das Jagdrecht dem Naturschutz geopfert wird und dann von den Behörden befehligt wird, die nichts mit der Sache zu tun haben. Wildtier Fütterung warum macht dies der Jäger ??? Dies wird nur in Notzeiten angeordnet um Verbiss Schäden im Bestand zu mindern.
Die Vögel in den Siedlungen werden gefüttert damit die Katze was zum fangen hat ?
Wo ist hier ein Regulant. Totschlagfallen werden verboten und in jedem Baumarkt gibt es diese. Für Ratten werden Fallen aufgestellt und Gift ausgelegt.
Ich könnte jeden einzelnen Punkt der Novelle so gegenargumentieren. Die Komplette Novelle ist aus diesem Grund ab zu lehnen.
Ingo aus Hall

984. Kommentar von :Ohne Name

mehr Gewicht dem tierschutz

bei der geplanten Novellierung des Landesjagdgesetzes sollten drin­gend, Aspekte des Tierschutzes in vollem Umfang berücksichtigt werden. Der Schutz der Tiere darf nicht der Freizeitgestaltung einer kleinen Gemeinschaft von Hobbyjägern untergeordnet werden. Die von Jägerseite immer wieder ins Feld geführte These einer „Notwendigkeit" der Jagd

bei der geplanten Novellierung des Landesjagdgesetzes sollten drin­gend, Aspekte des Tierschutzes in vollem Umfang berücksichtigt werden. Der Schutz der Tiere darf nicht der Freizeitgestaltung einer kleinen Gemeinschaft von Hobbyjägern untergeordnet werden.

Die von Jägerseite immer wieder ins Feld geführte These einer „Notwendigkeit" der Jagd lässt sich anhand wissenschaftlicher Untersuchungen für die allermeisten derzeit bejagten Arten leicht widerlegen. Jagdfreie Regionen (z.B. Kanton Genf/Schweiz, Gran Paradiso-Nationalpark/Italien, usw.) zeigen dabei, dass es ohne die Jagd in nahezu jeder Hinsicht besser geht und es eben nicht zu den immer wieder heraufbeschworenen „Populationsexplosionen" jagdbarer Arten kommt.

Hinzu kommt, dass auch besonders grausame Jagdpraktiken hierzulande noch immer vollkommen legal - und folglich an der Tagesordnung - sind. Dazu gehören beispielsweise die Baujagd auf Füchse, Dachse und Kaninchen, die Fallenjagd, die Beizjagd sowie die Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden an lebenden Tieren (sogenannten „Schliefenfüchsen" sowie flugunfähig gemachten Enten).

Die Jagd sollte abgeschafft werden, oder im Rahmen der Novellierung des Landesjagdgesetzes zumindest die folgenden Verbesserungen umgesetzt werden:

- Deutliche Reduzierung der Liste der jagdbaren Tierarten. Kriterium sollte die Frage „was muss bejagt werden" sein, nicht länger „was kann bejagt werden"
- Beschränkung der Jagdzeiten auf wenige Monate im Herbst und Winter; grundsätzlich keine Bejagung in der Fortpflanzungszeit (Paarung und Jungenaufzucht)
- Verbot tierschutzwidriger Jagdmethoden (Fallen-, Bau- und Beizjagd)
- keine Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden an lebenden Tieren
- Verbot des Fangs und Abschusses von Haustieren (Hunden und Katzen)
- keine Bejagung von Beutegreifern (insbesondere von Füchsen) sowie von Rabenvögeln
- vollständige Jagdruhe in Nationalparks und Naturschutzgebieten
- Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften, sowohl für natürliche als auch für juristische Personen (wie z.B. Natur- und Tierschutzverbände), sowie ein einfaches, schnelles Austrittsverfahren
- Verbot von Kirrungen, Luderplätzen und Futterstellen für jagdliche Zwecke

Dem Tierschutz sollte mehr Gewicht verliehen werden, und deshalb sollte bei der Formulierung der Jagdgesetznovelle das Recht der Wildtiere auf Leben, auf Schutz vor grausamer Behandlung, auf einen angemessenen Lebensraum sowie eine artgerechte Lebensweise berücksichtigt werden.

983. Kommentar von :Ohne Name

Abschaffung Jagdgesetz

Das Jagd-bzw. Wildtiermanagementgesetz muss dringend überarbeitet werden! Das Jagen von Wildtieren sollte verboten werden, da die Natur dies von selbst regelt. Viele Jäger üben das Töten von Tieren als Hobby aus und nicht aus anderen Gründen. Es gab schon viele Jagdunfälle wobei zum Beispiel unschuldige Hunde getötet wurden und dies wurde nicht

Das Jagd-bzw. Wildtiermanagementgesetz muss dringend überarbeitet werden! Das Jagen von Wildtieren sollte verboten werden, da die Natur dies von selbst regelt. Viele Jäger üben das Töten von Tieren als Hobby aus und nicht aus anderen Gründen. Es gab schon viele Jagdunfälle wobei zum Beispiel unschuldige Hunde getötet wurden und dies wurde nicht einmal geandet, dies neben bei. Meine Meinung ist ganz klar, das Jagd-und Wildtiergesetz zu ändern, dass keine Tiere mehr getötet werden dürfen.

mfg Glöckner

982. Kommentar von :Ohne Name

Jagd

Vorweg, meiner Meinung nach gehört die Jagd selbstverständlicherweise verboten! Kein Mensch hat das recht über Leben und Tod zu bestimmen! Zitat Theodor Heuss (1884-1963) 1. Bundespräsident BRD) " Jagd ist nur eine feige Umschreibung besonders feigen Mord am chancenlosen Mitgeschöpf. Die Jagd ist eine Nebenform menschlicher Geisteskrankheit."

Vorweg, meiner Meinung nach gehört die Jagd selbstverständlicherweise verboten! Kein Mensch hat das recht über Leben und Tod zu bestimmen! Zitat Theodor Heuss (1884-1963) 1. Bundespräsident BRD) " Jagd ist nur eine feige Umschreibung besonders feigen Mord am chancenlosen Mitgeschöpf. Die Jagd ist eine Nebenform menschlicher Geisteskrankheit."
Alexander Humbold (1769-1859) " Grausamkeit gegen Tiere kann weder bei wahrer Bildung noch wahrer Gelehrsamkeit bestehen. Sie ist eines der kennzeichnendsten Laster eines niederen Volkes."
und zu Guterletzt- Was immer ein Mensch den Tieren antut, wird ihm mit gleicher Münze zurückgezahlt!!
Mord bleibt Mord ..das Gebot "du sollst nicht töten" gilt für jedes Leben! auch Auftragsmörder machen sich schuldig!! Es wird wohl noch einige Zeit dauern bis diese Erkenntnis den Menschenseelen zuteil wird, aber die Zeit wird kommen! Agape Christou 

981. Kommentar von :Ohne Name

Mehr Tierschutz beim Jagdgesetz!

Für die Tiere fordere ich: (Minimum) -unkompliziertes Verfahren der Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen -ausnahmsloses Verbot der Baujagd -ausnahmsloses Verbot des Schrotschusses auf Vögel -Verbot der Beizjagd -Verbot jeglicher Fallenjagd -Verbot jeglicher Fütterung und Kirrung -Verbot des Aussetzens jagdbarer Tierarten

Für die Tiere fordere ich: (Minimum)
-unkompliziertes Verfahren der Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen
-ausnahmsloses Verbot der Baujagd
-ausnahmsloses Verbot des Schrotschusses auf Vögel
-Verbot der Beizjagd
-Verbot jeglicher Fallenjagd
-Verbot jeglicher Fütterung und Kirrung
-Verbot des Aussetzens jagdbarer Tierarten
-Verbot der Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren
-mindestens neun Monate Jagdruhe
-ausnahmsloses Verbot des Abschusses von Haustieren
-Kürzung der Liste jagdbarer Arten
Haben Sie ein Herz für Tiere! Auch sie haben es verdient zu leben! 

980. Kommentar von :Ohne Name

Landesrecht bricht Bundesrecht

Gemäß der grün-roten Regierung in Baden-Württemberg ist nur noch das Landesjagdgesetz gültig bis auf den Regelungsgegenstand das Recht des Jagdscheins, welches im Bundesjagdgesetz verbleibt. Vergessen sie also das Bundesjagdgesetz! Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes wird von der grün-roten Landesregierung damit grundsätzlich außer Kraft

Gemäß der grün-roten Regierung in Baden-Württemberg ist nur noch das Landesjagdgesetz gültig bis auf den Regelungsgegenstand das Recht des Jagdscheins, welches im Bundesjagdgesetz verbleibt. Vergessen sie also das Bundesjagdgesetz!

Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes wird von der grün-roten Landesregierung damit grundsätzlich außer Kraft gesetzt unter Berufung auf die Abweichungskompetenz der Länder d. h. Landesrecht bricht offensichtlich mittlerweile Bundesrecht.

Ein derart arrogantes Verhalten der grün-roten Landesregierung ist unerträglich.

Wenn das so Schule macht und jedes Land das Bundesjagdgesetz unter dem Begriff Abweichungskompetenz aushebelt und nach seinen eigenen Regeln (Klientelpolitik) gestaltet, werden wir bald einen Flickenteppich, von innerhalb der Bundesrepublik nicht mehr überschaubaren Jagdgesetzen, haben.

Aber genau diesen Flickenteppich zu verhindern war der Sinn des erlassenen Bundesjagdgesetzes.

In allen Bereichen bestehen die politischen Ziele darin, grundsätzlich länderübergreifend einheitliche gesetzliche Regelungen hinzubekommen. In Baden-Württemberg scheinen die Uhren offensichtlich in die verkehrte Richtung zu laufen.

Es wird also Zeit, dass die Bundesregierung wieder das Heft in die Hand nimmt und die missbräuchliche Inanspruchnahme der Abweichungskompetenzen der Länder einschränkt bzw. auf ein verträgliches Maß zurückführt. Es kann nicht sein, dass das Bundesjagdgesetz über Abweichungskompetenzen bis zur Bedeutungslosigkeit verkommt und nur noch Landesjagdgesetze Gültigkeit besitzen.

Was heute in Baden-Württemberg mit der Jagd passiert trifft morgen die Landesjagdverbände und Jäger der übrigen Bundesländer.

Hier sind die Jäger bundesweit gefordert sich solchen Bestrebungen zur Bevormundung, Gängelung und Enteignung zu widersetzen!

979. Kommentar von :Ohne Name

Dagegen!

Ich bin eindeutig gegen das Neue Jagdgesetz,unter anderem auch wegen folgendem Punkt! Verbot jeglicher Fallenjagd (§31 JWMG) Auch der Einsatz von Lebendfallen ist mit erheblichen tierschutzrelevanten Problemen verbunden. So fangen auch Lebendfallen nicht selektiv, was immer wieder zu schweren Verletzungen bei Wildtieren führt, die zu groß

Ich bin eindeutig gegen das Neue Jagdgesetz,unter anderem auch wegen folgendem Punkt!

Verbot jeglicher Fallenjagd (§31 JWMG)

Auch der Einsatz von Lebendfallen ist mit erheblichen tierschutzrelevanten Problemen verbunden. So fangen auch Lebendfallen nicht selektiv, was immer wieder zu schweren Verletzungen bei Wildtieren führt, die zu groß oder zu klein für die jeweilige Falle sind. Zudem leiden die gefangenen Wildtiere unter erheblichem Stress und nicht wenige sind bis zum Eintreffen des Fallenstellers bereits qualvoll gestorben. 

978. Kommentar von :Ohne Name

Endlich überfällige Einschränkungen der Jagd

Ich begrüße den neuen Gesetzesentwurf, da er viele dringend nötige Verbesserungen im Sinne des Tierschutzes enthält. Insbesondere das Verbot der tierquälerischen Baujagd und der unselektiven, extrem grausamen Totschlagfallen sowie ein generelles Fütterungsverbot sind Schritte, die ich für längst überfällig halte. Generell finde ich jedoch, dass

Ich begrüße den neuen Gesetzesentwurf, da er viele dringend nötige Verbesserungen im Sinne des Tierschutzes enthält. Insbesondere das Verbot der tierquälerischen Baujagd und der unselektiven, extrem grausamen Totschlagfallen sowie ein generelles Fütterungsverbot sind Schritte, die ich für längst überfällig halte.
Generell finde ich jedoch, dass die Jagd insgesamt langfristig auf den Prüfstand gestellt werden sollte. Inwiefern ist die Jagd heute überhaupt zeitgemäß, sinnvoll und notwendig? Haben wir nicht als Staatsziel den Tierschutz, der uns eindeutig vorschreibt, ein Tier nicht ohne vernünftigen Grund töten zu dürfen? Ich bitte darum, diese "Vernünftigkeit" im Bezug auf die Jagd neu zu hinterfragen. Wir sollten nach Mitteln suchen, Schäden in der Forst- und Landwirtschaft auf andere Weise abzuwenden, z.B. durch Vergrämungsmaßnahmen, Barrieren etc. Auch halte ich die Einrichtung von Großschutzgebieten, in denen ein striktes und vollständiges Jagdverbot gilt, für notwendig, um die langfristige Entwicklung der Bestandspopulationen und ihrer Auswirkungen auf die Vegetation besser erforschen zu können.
Die rein "sportlich" ausgelegte Jagd, die nur dazu dient Freizeitinteressen von Einzelpersonen zu befriedigen, darf in Zukunft in Deutschland keinen Platz mehr haben!

977. Kommentar von :Ohne Name

Balance

Die Natur stellt für uns seit hundertausenden von Jahren alles zur Verfügung. Wir haben Roh- und Fertigprodukte aus der Natur: Getreide, Früchte, Gemüse, Nüsse zur Verfügung. Die Tierjagd ist nicht nur egoistisch, sondern auch unmenschlich und primitiv. Der Jäger wandelt sich wieder zum Neandertaler, der keine Wahl hatte, außer Tiere zu

Die Natur stellt für uns seit hundertausenden von Jahren alles zur Verfügung.

Wir haben Roh- und Fertigprodukte aus der Natur: Getreide, Früchte, Gemüse, Nüsse zur Verfügung.

Die Tierjagd ist nicht nur egoistisch, sondern auch unmenschlich und primitiv.
Der Jäger wandelt sich wieder zum Neandertaler, der keine Wahl hatte, außer Tiere zu jägen um sich zu bekleiden und zu nähren. Wenn der Mensch die Finger davon lässt, organisiert sich die Natur von ganz alleine, es stellt sich eine natürliche Balance ein - das funktioniert seit Millionen von Jahren!

Man hat heutzutage eine größere Nahrungsvielfalt, und die Möglichkeit sich mit allerlei Stoffen zu bekleiden. Lass uns keine "Naturverletzungen" mehr begehen!

Stoppen Sie die Tierjagd jetzt!!