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Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Zum Gesetzentwurf allgemein

Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.

Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.

Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Kommentare : zu Zum Gesetzentwurf allgemein

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

956. Kommentar von :Ohne Name

zu 954 Harald Späth

Was endet denn bitteschön in der Schliefenanlage für den Fuchs tödlich ??? Nur darauf hat sich Kommentar 950 von Jägersmann bezogen. Dass es während der tatsächlichen Baujagd für den Fuchs schnell, stressfrei und somit tierschutzgerecht endet muss Ihnen vor dem Hintergrund, dass Sie sich dem Tierschutz verbunden fühlen, doch recht sein !?

Was endet denn bitteschön in der Schliefenanlage für den Fuchs tödlich ???
Nur darauf hat sich Kommentar 950 von Jägersmann bezogen.

Dass es während der tatsächlichen Baujagd für den Fuchs schnell, stressfrei und somit tierschutzgerecht endet muss Ihnen vor dem Hintergrund, dass Sie sich dem Tierschutz verbunden fühlen, doch recht sein !?

So gesehen ist die Hundeausbildung in der Schliefenanlage doppelt tierschutzgerecht, da gebe sogar ich Ihnen recht.

955. Kommentar von :Ohne Name

@Harald S

An sich schätze ich sie, sie sind einer der wenigen Gegener, die sachlich argumentieren. Ihre Meinung respektiere ich. Weiter unten steht ein Beitrag, den ich gut finde, über staatlich organisierte Jagden. Beitrag 940 meine ich. Das was der Kommentator schreibt, deckt sich bis ins Detail auch mit meinen Erfahrungen. Man wurde eingeladen und ging

An sich schätze ich sie, sie sind einer der wenigen Gegener, die sachlich argumentieren. Ihre Meinung respektiere ich. Weiter unten steht ein Beitrag, den ich gut finde, über staatlich organisierte Jagden. Beitrag 940 meine ich. Das was der Kommentator schreibt, deckt sich bis ins Detail auch mit meinen Erfahrungen. Man wurde eingeladen und ging dorthin. Seit ich gesehen habe auf meinem Ansitz, dass Rehe mit schäumendem Äser (Mund) bei mir vorbeigehetzt sind, völlig erschöpft, bin ich nie wieder dort hin. Deshalb lehne ich diese Form der Jagd auch ab. Vor allem in diesem Rahmen. Also diese Tiere haben nun wirklich Stress, ohne jetzt den Stress des Fuchses näher zu betrachten, weil ich das in der Form bei einem Fuchs noch nicht gesehen habe. Ich (wir) schießen die Füchse vom Ansitz.
Das ungerechte an der Sache, oder das versteckte Ziel hinter allem hier, Tiere werden mit zweierlei Maß gemessen. Für die flächenmässig riesiegen Staatswälder bräuchten sie für den Einzelabschuss eine Unzahl von Jägern, Begehungsscheininhaber in diesem Falle, die bekommt der Staat niemals zusammen. Das ist die andere Seite der Medaillie, die spricht nur fast nie einer an. Und da geschehen Dinge, da sollten sie mal den ein oder anderen Jäger fragen. Mehr sag ich nicht. Ist ja staatlich, also gut.

954. Kommentar von :Ohne Name

Streß bei der Fuchsbaujagd, ( Jägersmann 950 )

ist wohl für den Fuchs weniger gesund und endet meißt tödlich.
Vielleicht hat wenigstens der Jäger dabei einen gesunden Streß.

953. Kommentar von :Ohne Name

Ergänzung zu 952


nochmals, jetzt zum direkt anklicken:

http://www.jagderleben.de/anvisiert/akt-anzeige-schliefenanlage-sehtml

952. Kommentar von :Ohne Name

Tierschutz+Baujagd+Schliefenanlagen

Hundeausbilder zeigt Tierrechtler an Der Inhaber einer Schliefenanlage in Baden-Württemberg hat Anzeige gegen die (unbekannten) Betreiber der Internetseite www.biteback.de erstattet. Anlass war ein in den dlv-Jagdmedien erschienener Bericht, demzufolge die militanten Tierschützer Informationen über Schliefenanlagen in Deutschland sammeln.

Hundeausbilder zeigt Tierrechtler an

Der Inhaber einer Schliefenanlage in Baden-Württemberg hat Anzeige gegen die (unbekannten) Betreiber der Internetseite www.biteback.de erstattet. Anlass war ein in den dlv-Jagdmedien erschienener Bericht, demzufolge die militanten Tierschützer Informationen über Schliefenanlagen in Deutschland sammeln.

mehr dazu lesen Sie hier:

www.jagderleben.de/anvisiert/akt-anzeige-schliefenanlage-sehtml

951. Kommentar von :Ohne Name

Mehr Tierschutz im neuen Landesjagdgesetz

ich begrüße die Novellierung des Landesjagdgesetzes ausdrücklich. Obwohl einige Verbesserungen im Bereich Tierschutz vorgesehen sind, bleibt der Entwurf in vielen Punkten deutlich hinter meinen Erwartungen zurück. Ich bitte Sie, sich im weiteren Bearbeitungsprozess der Novelle für mehr Tierschutz und einen respektvollen Umgang mit den Tieren des

ich begrüße die Novellierung des Landesjagdgesetzes ausdrücklich. Obwohl einige Verbesserungen im Bereich Tierschutz vorgesehen sind, bleibt der Entwurf in vielen Punkten deutlich hinter meinen Erwartungen zurück. Ich bitte Sie, sich im weiteren Bearbeitungsprozess der Novelle für mehr Tierschutz und einen respektvollen Umgang mit den Tieren des Waldes einzusetzen.

Folgende Punkte erachte ich als ein absolutes Minimum, um wenigstens dem im Grundgesetz verankerten Tierschutzgesetz gerecht zu werden:


Unkompliziertes Verfahren der Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen (§ 14 JWMG)

Es ist nicht akzeptabel, dass sich im 21. Jahrhundert Bürger, die die Jagd auf ihrem Grund und Boden aus ethischen Gründen untersagen möchten, einer Gewissensprüfung bis hin zu einer eidesstattlichen Versicherung hinsichtlich ihrer ethischen Orientierung unterziehen müssen. Auch ist nicht nachvollziehbar, warum Jagdgenossenschaft, Jagdpächter, angrenzende Grundeigentümer und Jagdbeirat hier ein Mitspracherecht haben sollen.


Ausnahmsloses Verbot der Baujagd (§ 31 JWMG)

Die Baujagd auf Fuchs und Dachs, egal ob in Kunst- oder Naturbau, ist mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar. Zum einen stellt die Bekämpfung von natürlichen Prädatoren, nur um die Jagdstrecke der Jäger zu vergrößern, keinen vernünftigen Grund im Sinne des §1 Tierschutzgesetz dar, zum anderen ist das Hetzen eines Tieres auf ein anderes ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.


Ausnahmsloses Verbot des Schrotschusses auf Vögel (§ 31 JWMG)

Bei dem Schuss mit Schrot auf eine Vogelgruppe kann niemals ausgeschlossen werden, dass Tiere durch Randschrote verletzt werden. Daher muss der Schrotschuss auf Vogelgruppen ausnahmslos verboten werden.


Verbot der Beizjagd (§ 31 JWMG)

Die für die Beizjagd eingesetzten Greifvögel werden fast ausnahmslos in falknerischer Anbindehaltung gehalten. Den Tieren wird dadurch die Möglichkeit genommen, ihr arteigenes Bewegungsverhalten, das Fliegen, frei auszuleben. Diese Form der Tierhaltung ist nicht mit §2 Tierschutzgesetz vereinbar.


Verbot jeglicher Fallenjagd (§31 JWMG)

Auch der Einsatz von Lebendfallen ist mit erheblichen tierschutzrelevanten Problemen verbunden. So fangen auch Lebendfallen nicht selektiv, was immer wieder zu schweren Verletzungen bei Wildtieren führt, die zu groß oder zu klein für die jeweilige Falle sind. Zudem leiden die gefangenen Wildtiere unter erheblichem Stress und nicht wenige sind bis zum Eintreffen des Fallenstellers bereits qualvoll gestorben.


Verbot jeglicher Fütterung und Kirrung (§ 33 JWMG)

Das Füttern oder Anlocken von Wildtieren mit Futter ist mit einem zeitgemäßen Natur- und Artenschutzverständnis nicht vereinbar. Die im Gesetz aufgeführten Ausnahmeregelungen ergeben nicht nur aus ökologischer Sicht keinen Sinn, sondern laden zudem zum Missbrauch ein.


Verbot des Aussetzens jagdbarer Tierarten (§37 JWMG)

Das Aussetzen von gezüchteten Wildtieren jagdbarer Arten, mit dem einzigen Zweck, diese nach einigen Monaten zu erschießen, ist mit einem modernen Tier- und Artenschutzverständnis nicht vereinbar und muss verboten werden.


Verbot der Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren (§ 38 JWMG)

Die Ausbildung von Hunden in Schliefanlagen am gefangenen Fuchs oder an flugunfähig gemachten Enten ist mit dem Tierschutz nicht vereinbar. Aufgrund der eingeschränkten Fluchtmöglichkeit bzw. Verhinderung des normalen Fortbewegungsverhaltens leiden die Tiere unter Angst und Stress. Verschiedene Gerichte haben bereits festgestellt, dass die Hundeausbildung an vorübergehend flugunfähig gemachten Enten grundsätzlich gegen das Tierschutzgesetz verstößt.


Mindestens neun Monate Jagdruhe (§41 JWMG)

Die Jagdzeit muss sich an dem natürlichen Verhalten der Tiere und nicht den Wünschen der Jägerschaft orientieren. Jagd während der Brut- und Aufzuchtphase oder im Winter verursacht immensen Stress und großes Leid.


Ausnahmsloses Verbot des Abschusses von Haustieren (§ 49 JWMG)

Für den Abschuss von Haustieren durch Jäger gibt es keinen vernünftigen Grund. Den Abschuss von Hunden oder Katzen unter Erlaubnisvorbehalt zu stellen, setzt ein falsches Signal und ist missbrauchsanfällig. Der Abschuss von Hunden und Katzen hat nichts mit Arten- oder Tierschutz zu tun und muss daher ausnahmslos verboten werden.


Kürzung der Liste jagdbarer Arten (Anlage JWMG)

Die Tötung von Tieren ohne vernünftigen Grund (beispielsweise die Jagd auf Konkurrenten des Jägers wie den Fuchs) ist mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar. Auch widerspricht die Jagd auf im Bestand bedrohte Tierarten dem allgemeinen Verständnis eines zeitgemäßen Natur- und Artenschutzes. Daher muss die Liste der dem Baden-Württemberger Jagd- und Wildmanagement unterstellten Arten erheblich gekürzt werden. Zu streichen sind wenigstens Dachs, Fuchs, Hermelin, Steinmarder, Wildkaninchen, Baummarder, Feldhase, Iltis, Luchs, Wildkatze sowie sämtliche Vogelarten.

Zahlreiche Studien sowie Aussagen renommierter Wildbiologen bestätigen, dass die Jagd nicht dazu geeignet ist, Wildbestände dauerhaft zu regulieren. Professor Dr. Josef Reichholf, ein namhafter Biologe der TU München, weist beispielsweise darauf hin, dass eine natürliche Regulation der waldbewohnenden Tierpopulationen im Wesentlichen nicht durch Prädatoren, sondern durch Umwelteinflüsse wie Witterung, Nahrungsverfügbarkeit oder Krankheiten stattfindet. Servanty et al (1) wiesen nach, dass Wildschweine in jagdfreien Gebieten eine geringere Populationsdichte aufweisen als in bejagtem Territorium. Demnach führt ein hoher Jagddruck auch zu deutlich höheren Reproduktionsraten.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, zusätzlich zu den oben genannten Punkten auch weitergehende Einschränkungen bei der Jagdausübung zu prüfen.

Bitte nutzen Sie die Gelegenheit und zeigen Sie den Bürgern, dass Sie es mit dem Tierschutz wirklich ernst meinen.



(1) Servanty et al. (2009): Pulsed resources and climate-induced variation in the reproductive traits of wild boar under high hunting pressure. Journal of Animal Ecology. Nr. 78, Issue 6.

950. Kommentar von :Ohne Name

Stress

""Jeder Mensch, aber auch jedes Tier braucht Stress, um zu überleben. So wie der Hund gearbeitet werden muss, muss auch der Fuchs regelmäßig gearbeitet werden. Das trägt erheblich zu seinem persönlichen Wohlbefinden bei."" Zu diesem Zitat folgendes: Ich kenne es nicht und ich kenne auch den Zusammenhang nicht, aus welchem es entstanden ist.

""Jeder Mensch, aber auch jedes Tier braucht Stress, um zu überleben. So wie der Hund gearbeitet werden muss, muss auch der Fuchs regelmäßig gearbeitet werden. Das trägt erheblich zu seinem persönlichen Wohlbefinden bei.""

Zu diesem Zitat folgendes: Ich kenne es nicht und ich kenne auch den Zusammenhang nicht, aus welchem es entstanden ist. Aber es ist nicht falsch. Mensch und Tier brauchen tatsächlich Stress zum Überleben. So soll es den gesunden Stress und auch den weniger gesunden Stress geben. Nur so am Rande erwähnt.

949. Kommentar von :Ohne Name

zu Beitrag 928 Ralf König Schliefenanlage

Dieser Werbefilm der Jägerschaft über die Baujagd entspricht nicht der Realität in meinen Augen. Es ist so wie es ist, Werbung und Realität sind immer zweierlei. Entstanden ist dieser Film übrigens als Konter gegen den Filmbeitrag Waidmannsheil, dem Jäger auf der Spur. www.ndr.de/fernsehen/sendungen/45_min/hintergrund/jagd313.html In diesem Film

Dieser Werbefilm der Jägerschaft über die Baujagd entspricht nicht der Realität in meinen Augen. Es ist so wie es ist, Werbung und Realität sind immer zweierlei.
Entstanden ist dieser Film übrigens als Konter gegen den Filmbeitrag Waidmannsheil, dem Jäger auf der Spur.
www.ndr.de/fernsehen/sendungen/45_min/hintergrund/jagd313.html
In diesem Film brachte Hans Schindel vom Deutschen Jagdterrierclub den tierverachtenden Satz:
""Jeder Mensch, aber auch jedes Tier braucht Stress, um zu überleben. So wie der Hund gearbeitet werden muss, muss auch der Fuchs regelmäßig gearbeitet werden. Das trägt erheblich zu seinem persönlichen Wohlbefinden bei.""
Jetzt wieder Hans Schindel in dem Jägerwerbefilm, zusammen mit Hoffmann aus dem Saarland, der überlegt gegen die Schonzeit vom Iltis zu klagen und dem die Schonzeit für Jungfüchse im Saarland überhaupt nicht gefällt.
www.jagderleben.de/landesjaegertag-saarland-linke-pro-jagd
Um Baujagd als Jagdpraxis beibehalten zu dürfen, scheint den Jägern jedes Mittel recht zu sein.
Baujagd ist und bleibt Tierquälerei und gehört sofort verboten, wenn man Tierschutz im Lande wirklich ernst nimmt

948. Kommentar von :Ohne Name
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
947. Kommentar von :Ohne Name

Fütterungsverbote und 942.....

Warum kann man bei Nabu und Co. Igelfutter und Vogelfutter kaufen????????? Natur sollte sich doch selbst regulieren, oder habe ich da nun was missverstanden?

und zu 942: Ihnen ist schon bewusst, das der Rehwildabschuss vom forstlichen Gutachten bestimmt wird? Wem ist denn der Forst unterstellt????? ...Ihrer/Unserer Regierung letzendlich