Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Zum Gesetzentwurf allgemein

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Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.

Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.

Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Kommentare : Zum Gesetzentwurf allgemein

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

926. Kommentar von :Ohne Name

lieber sammeln als jagen.....2

Ausnahmsloses Verbot des Schrotschusses auf Vögel (§ 31 JWMG) Bei dem Schuss mit Schrot auf eine Vogelgruppe kann niemals ausgeschlossen werden, dass Tiere durch Randschrote verletzt werden. Daher muss der Schrotschuss auf Vogelgruppen ausnahmslos verboten werden. Verbot der Beizjagd (§ 31 JWMG) Die für die Beizjagd eingesetzten Greifvögel

Ausnahmsloses Verbot des Schrotschusses auf Vögel (§ 31 JWMG)
Bei dem Schuss mit Schrot auf eine Vogelgruppe kann niemals ausgeschlossen werden, dass Tiere durch Randschrote verletzt werden. Daher muss der Schrotschuss auf Vogelgruppen ausnahmslos verboten werden.

Verbot der Beizjagd (§ 31 JWMG)
Die für die Beizjagd eingesetzten Greifvögel werden fast ausnahmslos in falknerischer Anbindehaltung gehalten. Den Tieren wird dadurch die Möglichkeit genommen, ihr arteigenes Bewegungsverhalten, das Fliegen, frei auszuleben. Diese Form der Tierhaltung ist nicht mit §2 Tierschutzgesetz vereinbar.

Verbot jeglicher Fallenjagd (§31 JWMG)
Auch der Einsatz von Lebendfallen ist mit erheblichen tierschutzrelevanten Problemen verbunden. So fangen auch Lebendfallen nicht selektiv, was immer wieder zu schweren Verletzungen bei Wildtieren führt, die zu groß oder zu klein für die jeweilige Falle sind. Zudem leiden die gefangenen Wildtiere unter erheblichem Stress und nicht wenige sind bis zum Eintreffen des Fallenstellers bereits qualvoll gestorben.

Verbot jeglicher Fütterung und Kirrung (§ 33 JWMG)
Das Füttern oder Anlocken von Wildtieren mit Futter ist mit einem zeitgemäßen Natur- und Artenschutzverständnis nicht vereinbar. Die im Gesetz aufgeführten Ausnahmeregelungen ergeben nicht nur aus ökologischer Sicht keinen Sinn, sondern laden zudem zum Missbrauch ein.

Verbot des Aussetzens jagdbarer Tierarten (§37 JWMG)
Das Aussetzen von gezüchteten Wildtieren jagdbarer Arten, mit dem einzigen Zweck, diese nach einigen Monaten zu erschießen, ist mit einem modernen Tier- und Artenschutzverständnis nicht vereinbar und muss verboten werden.

925. Kommentar von :Ohne Name

lieber sammeln als jagen.....

Mir als zivilisiertem Menschen sind Menschen die Spaß dabei empfinden andere empfindsame Lebewesen zu hetzen,zu quälen und zu töten zutiefst zuwider. Viele Jäger sind in meinen Augen von zweifelhafter Integrität die sich nur an Wesen rantrauen die Ihnen nicht gefährlich werden können, sei es weil es Fluchttiere sind oder weil sie nicht

Mir als zivilisiertem Menschen sind Menschen die Spaß dabei empfinden andere empfindsame Lebewesen zu hetzen,zu quälen und zu töten zutiefst zuwider. Viele Jäger sind in meinen Augen von zweifelhafter Integrität die sich nur an Wesen rantrauen die Ihnen nicht gefährlich werden können, sei es weil es Fluchttiere sind oder weil sie nicht zurückschiessen können.
Das immer wieder vorgeschobene Argument, Jäger überwachen und regeln den natürlichen Bestand ist nur zu geringem Teil glaubhaft und dient nur als Rechtfertigung zur Auslebung ihres perversen Hobbies.
Die Novellierung des Landesjagdgesetzes in Baden-Württemberg ist notwendig und überfällig. Doch obwohl einige Verbesserungen im Bereich Tierschutz vorgesehen sind, bleibt der Entwurf bisher in vielen Punkten deutlich hinter den Erwartungen zurück.

Folgende Punkte wären das absolute Minimum, um wenigstens dem im Grundgesetz verankerten Tierschutzgesetz gerecht zu werden:

Unkompliziertes Verfahren der Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen (§ 14 JWMG)
Es ist nicht akzeptabel, dass sich im 21. Jahrhundert Bürger, die die Jagd auf ihrem Grund und Boden aus ethischen Gründen untersagen möchten, einer Gewissensprüfung bis hin zu einer eidesstattlichen Versicherung hinsichtlich ihrer ethischen Orientierung unterziehen müssen. Auch ist nicht nachvollziehbar, warum Jagdgenossenschaft, Jagdpächter, angrenzende Grundeigentümer und Jagdbeirat hier ein Mitspracherecht haben sollen.

Ausnahmsloses Verbot der Baujagd (§ 31 JWMG)
Die Baujagd auf Fuchs und Dachs, egal ob in Kunst- oder Naturbau, ist mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar. Zum einen stellt die Bekämpfung von natürlichen Prädatoren, nur um die Jagdstrecke der Jäger zu vergrößern, keinen vernünftigen Grund im Sinne des §1 Tierschutzgesetz dar, zum anderen ist das Hetzen eines Tieres auf ein anderes ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

924. Kommentar von :Ohne Name

Ethisch und moralisch denkende und handelnde Menschen sprechen sich vollkommen gegen Jagdverbote aus!

Zahlreiche Studien sowie Aussagen renommierter Wildbiologen bestätigen, dass die Jagd nicht dazu geeignet ist, Wildbestände dauerhaft zu regulieren. Professor Dr. Josef Reichholf, ein namhafter Biologe der TU München, weist beispielsweise darauf hin, dass eine natürliche Regulation der waldbewohnenden Tierpopulationen im Wesentlichen nicht durch

Zahlreiche Studien sowie Aussagen renommierter Wildbiologen bestätigen, dass die Jagd nicht dazu geeignet ist, Wildbestände dauerhaft zu regulieren. Professor Dr. Josef Reichholf, ein namhafter Biologe der TU München, weist beispielsweise darauf hin, dass eine natürliche Regulation der waldbewohnenden Tierpopulationen im Wesentlichen nicht durch Prädatoren, sondern durch Umwelteinflüsse wie Witterung, Nahrungsverfügbarkeit oder Krankheiten stattfindet

923. Kommentar von :Ohne Name

Jagd vs. Tiere Aussetzen = ein Widerspruch in sich !

Es erschließt sich mir nicht ganz warum das Aussetzen von Wildtieren (zu Jagdzwecken) erlaubt bleiben soll. Ein Argument der Jäger um Tiere zu erschießen, ist die Regulierung der Population. Wenn es also nötig ist die Population aufzustocken, verstehe ich nicht warum überhaupt noch gejagt wird. Ein weiterer Beweis dafür, dass es bei der Jagd nur um

Es erschließt sich mir nicht ganz warum das Aussetzen von Wildtieren (zu Jagdzwecken) erlaubt bleiben soll. Ein Argument der Jäger um Tiere zu erschießen, ist die Regulierung der Population. Wenn es also nötig ist die Population aufzustocken, verstehe ich nicht warum überhaupt noch gejagt wird. Ein weiterer Beweis dafür, dass es bei der Jagd nur um die Lust am töten geht. Die Überlebenschancen für ausgewilderte Tiere sind zudem sehr gering und es besteht ein erhöhtes Risiko zur Einschleppung von Krankheiten in gesunde Populationen.

922. Kommentar von :Ohne Name

Bürokratrie statt Eigenverantwortung

Ich bin Jäger und Naturschützer,
gemeinsam mit den Landwirten, Fischern und weiteren Naturnutzern nutzen wir nachhaltig die Ressourcen unserer schönen Landwirtschaft. Leider ist der aktuelle Gesetzentwurf ein weiterer Baustein zur Bürokratisierung anstatt auf die Erfahrung der direkten Beteiligten zu vertrauen.

921. Kommentar von :Ohne Name

Ein Zitat

Ich lese gerade ein Buch über Fritz Bauer (1903 – 1968, ehemaliger Generalstaatsanwalt in Hessen), der gemahnt hat: „Wir können aus der Erde keine Himmel machen, aber jeder von uns kann etwas tun, dass sie nicht zur Hölle wird.“ Das gilt meiner Meinung nach auch für das Engagement für Tiere.

920. Kommentar von :Ohne Name

@917 Baurecht im außenbereich

Ich sehe bei uns auf dem Land, auf 100 Hektar Revierfläche mindestens 4 Jagdansitze. Wie sieht es denn da mit dem Zutrittsrecht für "IHR" Wild aus, Herr Blank? Hier bleibt das Wild wohl, wortwörtlich, auch auf der Strecke. Und zum Thema Jagdausbildung. Nur soviel, bei der Jagdschule Falknerschmiede ist der Jagdschein in 17 Tagen machbar

Ich sehe bei uns auf dem Land, auf 100 Hektar Revierfläche mindestens 4 Jagdansitze.
Wie sieht es denn da mit dem Zutrittsrecht für "IHR" Wild aus, Herr Blank?
Hier bleibt das Wild wohl, wortwörtlich, auch auf der Strecke.

Und zum Thema Jagdausbildung. Nur soviel, bei der Jagdschule Falknerschmiede ist
der Jagdschein in 17 Tagen machbar (Kommentar @915).

Bei aller waidmännischen Professionalität ist mir ein aktueller Fall bekannt.
Mit Wildschwein verwechsel-Jäger erschießt Mann (main-netz.de v. 09.092012).
Am frühen Sonntagmorgen nahe Schönwald (Landkreis Wunsiedel) hat ein 51-jähriger
Jäger einen 26 Jahre alten Mann erschossen (13.09.2012 main-netz.de).

Wie man sieht ist die Freizeitjagd, nicht nur für Wildtiere, kein ungefährliches Hobby.
Daher auch die steten Forderungen von Seiten der Hobbyjäger, den Wald für Spaziergänger, Wanderer, Radfahrer, Pilzsucher usw. zu sperren.


919. Kommentar von :Ohne Name

Zur Jagd

Wenn man unter Jagd versteht: Aufsuchen, Nachstellen, Fangen, Erlegen und Aneignen von Wild (Wikipedia), so hat die gegenwärtige Praxis damit wohl nichts mehr zu tun. In früheren Zeiten bestand für das Wild noch die Möglichkeit, den tödlichen Schüssen der Jäger zu entkommen, heute sind die Tiere angesichts der technischen Ausstattung der Jäger mit

Wenn man unter Jagd versteht: Aufsuchen, Nachstellen, Fangen, Erlegen und Aneignen von Wild (Wikipedia), so hat die gegenwärtige Praxis damit wohl nichts mehr zu tun. In früheren Zeiten bestand für das Wild noch die Möglichkeit, den tödlichen Schüssen der Jäger zu entkommen, heute sind die Tiere angesichts der technischen Ausstattung der Jäger mit Hochleistungsgewehren, Wildkameras u.ä. chancenlos. Was ist das für ein Begriff der Jagd, die Tiere auf freies Schussfeld zu locken, um sie dort abzuschiessen? Für Nichtjäger erscheint die Art der Befriedigung, die Jäger daraus ziehen, doch sehr befremdlich.

918. Kommentar von :Ohne Name
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917. Kommentar von :Ohne Name

Jagdrecht versus Baurecht im Außenbereich

Durch ungenehmigte private Bauten von Freizeiteinrichtungen ( Grillstellen, Wochenendhäuschen, Ziergärten, Einzäunungen) wird das Zutrittsrecht für jedermann so auch für unser Wild immer mehr drastisch eingechränkt. Austrittsflächen an Waldrändern gehen verloren. Anzeigen bei der Naturschutz und Baubehörde verlaufen im Sande, die aus

Durch ungenehmigte private Bauten von Freizeiteinrichtungen ( Grillstellen, Wochenendhäuschen, Ziergärten, Einzäunungen) wird das Zutrittsrecht für jedermann so auch für unser Wild immer mehr drastisch eingechränkt. Austrittsflächen an Waldrändern gehen verloren.
Anzeigen bei der Naturschutz und Baubehörde verlaufen im Sande, die aus Personalmangel weder eine Bearbeitung der Anzeige noch die Beseitigung der Schwarzbauten erfolgt.
Das Wild bleibt auf der Strecke.
Nachahmer werden zu gleichem Tun ermutigt.
Wer ordnungsgemäß z.Bsp. für eine notwendige Jagdhütte einen Bauantrag stellt, erhält eine Ablehnung veranlasst vom Naturschutz.
Nachgewiesener Bedarf für eine Jagdhütte muß - mindestens für die Pachtdauer- Rechtssicherheit und Bestandsschutz erhalten