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Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Zum Gesetzentwurf allgemein

Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.

Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.

Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Kommentare : zu Zum Gesetzentwurf allgemein

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

916. Kommentar von :Ohne Name

Jagdrecht aus der Sicht des Feld-Waldrevierpächters- Feldanteil überwiegend

Der vorliegende Gesetztentwurf ist vom Waldjäger ( Forst BW?) für den Wald geschrieben. Es fehlt jegliche Würdigung der ungleichen Risikoverteilung bei an - große- Staatswälder / Bannwald angrenzende private bzw. genossenschaftliche Jagdbezirke. Dies gilt insbesondere für die Verteilung von Wildschäden und die revierübergreifende Hege auf

Der vorliegende Gesetztentwurf ist vom Waldjäger ( Forst BW?) für den Wald geschrieben.
Es fehlt jegliche Würdigung der ungleichen Risikoverteilung bei an - große- Staatswälder / Bannwald angrenzende private bzw. genossenschaftliche Jagdbezirke. Dies gilt insbesondere für die Verteilung von Wildschäden und die revierübergreifende Hege auf Schwarzwild bezogen.
Arrondierungen von mehrheitlich von genossenschaftlichen Jagdrevieren umschlossenen Teilen der staatlichen Regiejagd sind verbindlich festzuschreiben, nicht wie bisher als Kann- Bedingung.

Revierübergreifende Drückjagden sind verpflichtend auch für die Staatsjagd. Für aus Witterungsgründen ausgefallene Jagdtage sind nachzuholen.

Den regionalen Verhältnissen ist durch mehr Freiraum und Eigenverantwortlichkeit deutlich mehr Rechnung zu tragen.

915. Kommentar von :Ohne Name

an ML Strewe

Also mein Jagdschein ging fast ein Jahr. Kann aber auch sein, dass man da bei mir eine Ausnahme gemacht hat. Übrigens lässt man Security Personal nach einem zweitägigen Crashkurs auf die Menschheit los. Die haben dann sicher Rechtskunde und Psychologie u.s.w. perfekt gelernt!

914. Kommentar von :Ohne Name

Die Anpassungen sind nicht weitreichend genug

Ich halte es für sehr fragwürdig, dass die Mehrheit der Bevölkerung sowie Tiere und Natur derart massive Belastungen hinnehmen müssen, damit eine Minderheit ( Jäger) ohne nennenswerte Einschränkung ihren Interessen nachgehen kann. Es ist wissenschaftlich höchst zweifelhaft, wenn nicht bereits widerlegt, dass die Jagd ein geeignetes Instrument zur

Ich halte es für sehr fragwürdig, dass die Mehrheit der Bevölkerung sowie Tiere und Natur derart massive Belastungen hinnehmen müssen, damit eine Minderheit ( Jäger) ohne nennenswerte Einschränkung ihren Interessen nachgehen kann.
Es ist wissenschaftlich höchst zweifelhaft, wenn nicht bereits widerlegt, dass die Jagd ein geeignetes Instrument zur Regulierung der Wildtierbestände ist.
Die Jägerverbände sind perfekt organisiert und betreiben intensivste Lobbyarbeit, um die Mähr von der Erforderlichkeit des Jagdtums aufrecht zu erhalten. Ich möchte wetten, dass jeder, der sich hier einbringt, um gegen die Reform zu argumentieren, einen Jagdschein besitzt und von seinem Jagdverband aufgerufen wurde, seine Stimme zu erheben.
Tatsächlich geht es den Jägern ausschließlich darum, sich ihr Tötungsprivileg zu erhalten, weil sie Freude beim Schießen von Tieren empfinden.
Aus diesem Grund werden Jagdkonkurrenten wie Füchse, Dachse und Hauskatzen gnadenlos eliminiert, gleichzeitig werden Fasane gezüchtet und freigelassen, damit dem Spaß der Hobby- und Sportjäger keine Grenzen gesetzt sind.
Unser einheimisches Wild ist aufgrund der praktisch ganzjährigen Jagdsaison unter ständigem Stress und nachweislich viel scheuer als in Gebieten, in denen nicht gejagt werden darf. Im Kanton Genf herrscht sei 40 Jahren (!) Jagdverbot und das Ergebnis ist durchweg positiv. Die Bestände regulieren sich von allein und die Wanderer haben endlich Gelegenheit, Rehe zu beobachten, weil sie nicht mehr beim Anblick eines Menschen sofort in Panik geraten. Es haben sich vermehrt Wasservögel angesiedelt, weil dort nicht geballert wird.
Es ist ein Skandal, dass sogar die Fallenjagd bis dato noch erlaubt ist und Jäger diese besonders tierquälerische Methode auch tatsächlich einsetzen!
Die geplanten Regelungen sind bei Weitem nicht ausreichend, um einen angemessenen Tierschutz zu gewährleisten. Ich befürworte ein generelles Jagdverbot. Mindestens aber ist zu fordern
- dass jegliche Fallenjagd verboten wird. Auch die Lebendfallen bieten erhebliche Verletzungsgefahren und es ist schlichtweg unerträglich, ein Wildtier dem Stress des Gefangenseins auszuliefern, bis der Fallensteller die Falle überprüft. Nicht selten sind die Tiere bis dahin elendig verendet.
- dass keine (gezüchteten) Wildtiere ausgesetzt werden dürfen, um sie hinterher zu jagen
- dass die Baujagd auf Dachse und Füchse vollständig untersagt wird, etliche Dackel und Terrier gehen hierbei zugrunde.
- dass es unter keinen Umständen gerechtfertigt sein darf, Dachse, Füchse, Marder, Wildkatzen etc zu verfolgen und zu erschießen, nur weil es Jagdkonkurrenten sind
- dass die Trophäenjagd untersagt wird.
- dass Hauskatzen und Hunde unter keinen Umständen abgeschossen werden dürfen. Der Erlaubnisvorbehalt öffnet dem Missbrauch Tür und Tor.
- dass die Jagdruhe auf mindestens 9 bis 10 Monate ausgedehnt wird
- dass Jagdhunde nicht an lebenden Tieren ausgebildet werden dürfen (z.B. flugunfähig gemachte Enten, eingefangene Füchse, etc)
- dass die Jagd mit Greifvögeln als Jagdwerkzeug vollständig verboten wird

913. Kommentar von :Ohne Name

An ML Strewe:

Sie scheinen ja bestens Bescheid zu wissen. Haben Sie nach Ihrer Führerscheinprüfung eigentlich schon alles gewußt? Falls ja, brauchen Sie kein lebenslanges Lernen. Sicher gibt es Bereiche in der Ausbildung verbessert werden können, aber eins ist festzuhalten: mit der erfolgreichen Ablegung der Prüfung ist der Betreffende zunächst berechtigt

Sie scheinen ja bestens Bescheid zu wissen.
Haben Sie nach Ihrer Führerscheinprüfung eigentlich schon alles gewußt?
Falls ja, brauchen Sie kein lebenslanges Lernen.
Sicher gibt es Bereiche in der Ausbildung verbessert werden können, aber eins ist festzuhalten: mit der erfolgreichen Ablegung der Prüfung ist der Betreffende zunächst berechtigt auf die Jagd zu gehen, Wild nachzustellen und sich anzueignen – und das mit vollem Recht.
Dazulernen ist erforderlich – keine Frage. Eben darum ist es auch erst nach 3 vollen JJ möglich ein revier zu pachten.

912. Kommentar von :Ohne Name

Jägerwissen?

"Wir Jäger haben eine umfangreiche Ausbildung absolviert, die die unterschiedlichsten Bereiche abdeckt. Wir können uns sicherlich als Experten bezeichnen und setzen dieses Wissen auch vor Ort ein." Donnerwetter! Sie glauben wirklich, dass sich JagdscheinanwärterInnen in zweiwöchigen Crash-Kursen profunde Kenntnisse über alle möglichen Themen

"Wir Jäger haben eine umfangreiche Ausbildung absolviert, die die unterschiedlichsten Bereiche abdeckt. Wir können uns sicherlich als Experten bezeichnen und setzen dieses Wissen auch vor Ort ein."

Donnerwetter!

Sie glauben wirklich, dass sich JagdscheinanwärterInnen in zweiwöchigen Crash-Kursen profunde Kenntnisse über alle möglichen Themen aneignen können, wie

Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Land- und Waldbau, Waffenrecht, Waffentechnik, Jagdbetrieb, Jagdarten, Jagdeinrichtungen, Fanggeräte, Tierschutz- und artgerechte Haltung, Führung und Einsatz von Jagdhunden, Sicherheitsbestimmungen, Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Wildkrankheiten...

Merkwürdig, dass manche Menschen ein ganzes Universitätsstudium für ein einziges Themengebiet absolvieren, bevor sie sich trauen, sich als Experten zu bezeichnen.

Von ökologischen Zusammenhängen wie z.B. das hochkomplexe Thema "Jäger-Beute-Beziehungen" ist in den diversen Fragebögen zur Jagdscheinprüfung übrigens nichts zu entdecken, geschweige denn von kognitionsbiologischen und ethologischen Fragestellungen, die gerade im Hinblick auf Tierschutzfragen nicht ganz unerheblich wären.

911. Kommentar von :Ohne Name

Neue Wege 2

Die Welt würde sicher nicht zusammenbrechen, die hat schon andere Sachen hinter sich. Ich bin es nur leid, wenn ständig alles und alle in einen Topf geworfen werden, dann wird umgerührt und wir haben das Bild des Jägers. Eine fordert Schleudern und Pfeil und Bogen bei der Jagd zu verbieten, nur mal so als Beispiel!? Eine will Jagdverbot, weil sie

Die Welt würde sicher nicht zusammenbrechen, die hat schon andere Sachen hinter sich. Ich bin es nur leid, wenn ständig alles und alle in einen Topf geworfen werden, dann wird umgerührt und wir haben das Bild des Jägers. Eine fordert Schleudern und Pfeil und Bogen bei der Jagd zu verbieten, nur mal so als Beispiel!? Eine will Jagdverbot, weil sie Angst hat, der Jäger stellt ihr nach!? Was soll man dazu sagen? Es muss ja auch nicht alles gut sein, so wie es jetzt ist. Beispielsweise weigert sich der Gesetzgeber beharrlich, Nachtzielgeräte für Wildschweine zuzulassen. Der Grund verschließt sich mir persönlich völlig, weil es sowieso kein Problem ist, eines zu kaufen. Man darf es eben nur zur Auslandjagd benutzen. Das Entdeckungsrisiko läge allerdings gegen null, nur bevor ich mich kriminell mache, hör ich lieber auf. Zumindest wäre hier ein bestmögliches Ansprechen des Wildes und ein bestmöglicher Schuss gewährleistet. Und einhergehend wäre das Problem, dass eben keine Leitbachen auf der Strecke liegen auch gelöst. Aber durch diese Diskussion ist mir zumindest einiges klar geworden. So nicht mehr. Die vielen Jagdpächter, mich eingeschlossen, haben mit unseren Mitteln, und das ist bei weitem nicht nur die Jagdpacht, das jeweilige Jagdrevier gepflegt. Wir, zumindest (ich) hören uns von den Bauern an"deine Wildsauen haben wieder Schaden gemacht" Der Forst kommt und sagt: "Deine Rehe haben da wieder die jungen Bäume verbissen" u.s.w. "Meine Rehe" kommen aber inzwischen nur noch kurz bevor es wirklich dunkel ist aus dem Wald, weil Hinz und Kunz auch noch zu dieser Zeit im oder am Wald rumrennen muss.

Vorschlag:

Die Landesregierung kann mich gerne in Teilzeit anstellen, genau die Stunden die sie bezahlt, gehe ich auf die Jagd. Ich mache dazu wenn gefordert auch noch Lehrgänge, die man mir dann hoffentlich bezahlt. Dann wäre ich ein wirklich staatlich geprüfter Wildmanager und auch kein Hobbyjäger mehr. Den Schaden der Bauern kann bezahlen wer will, mir ist das dann völlig wurscht. Nachdem ich Wildmanager bin, dürfen die Bauern bei mir natürlich zu bestimmten Zeiten ihre Schäden melden. Ich werde diese dann dokumentieren und an die Landesregierung weiterleiten. Diese darf dann einen Schätzer schicken, mit dem ich gerne zu der Stelle fahre. Im Gesetz gibt es den Begriff "beleihen", d.h. eine Gemeinde kann jemanden der nicht angestellt ist, für eine bestimmte Zeit vertraglich auch mit hoheitlichen Rechten ausstatten. Nachdem aber ich nur einen Zeitvertrag habe, manchmal auch schlafen muss und mein anderer Arbeitgeben mich auch noch sehen möchte, muss ich mir nach Rücksprache mit der Landesregierung einen Mitmanager suchen, der dann auf 400 Euro Basis angestellt wird. Somit können wir auch einen Bereitschaftsdienst garantieren, zum Beispiel die Anfahrt zur Wildunfällen. Somit wäre die Polizei entlastet und es wären auch die Richtigen vor Ort, wenn es um Erlösung eines angefahrenen Tieres oder um eine Nachsuche geht.

910. Kommentar von :Ohne Name

kein neues Gesetz

Kein neues Gesetz!!! Wir brauchen kein neues Gesetz!!! Das alte ist praxistauglich und praxis erprobt. Wiso muss bei uns alles schlecht geredet und geändert werden? Hier werden nur wieder bestimmte Extreme gefüttert. Das neue Gesetz ist meiner Meinung nach nicht anwendbar und total daneben. Bestimmten Punkten würde ich zustimmen, wenn Sie

Kein neues Gesetz!!! Wir brauchen kein neues Gesetz!!! Das alte ist praxistauglich und praxis erprobt. Wiso muss bei uns alles schlecht geredet und geändert werden? Hier werden nur wieder bestimmte Extreme gefüttert. Das neue Gesetz ist meiner Meinung nach nicht anwendbar und total daneben. Bestimmten Punkten würde ich zustimmen, wenn Sie gleichermaßen für alle Naturnutzer / in allen Bereichen gelten. Sie ( die Landesregierung ) sollten auch Ihre Bürger aufklären, was für einen öffentlichen Auftrag die Jäger freiwillig und unentgeltlich!!!!!!!! erfüllen. Was kostet umgerechnet eine Bejagung wie im Kanton Genf in Baden Württemberg.? Ja, im Kanton Genf wird auch gejagt..... Schwarze Schafe gibt es bei den Jägern und wahrscheinlich auch bei selbst ernannten Naturschützern. Deswegen müssen keine Gesetze geändert werden.!!!

Jäger von der Alb ( Älbler )

909. Kommentar von :Ohne Name
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908. Kommentar von :Ohne Name

Neue Wege- ich bin dabei

Alle geben ihre Jagdpacht zurück, um den Grünen die Rote Karte zu zeigen?
Klasse Idee von Tom Waidmann:
Keine Baujagden,
keine Schliefanlagen
keine Jagd auf Jungfüchse
keine Schlagfallen und
kein Wegschießen der Leitbachen in den Wlldschweinrotten.
Nach 2 Jahren wird sich dann zeigen, ob die Welt deswegen zusammenbricht

907. Kommentar von :Ohne Name

Unwort des Jahres

Mein Vorschlag als Unwort des Jahres ist: Wildtiermanagement. Nicht nur in Baden-Württemberg, sondern in ganz Deutschland gibt es zu viele Menschen, die über alles und jedes Kommentare abgeben, aber gar keine oder kaum Sachkenntnis zu dem jeweiligen Thema besitzen. Das Diskutieren mit diesen Zeitgenossen ist reine Zeitverschwendung. Wer eine

Mein Vorschlag als Unwort des Jahres ist: Wildtiermanagement. Nicht nur in Baden-Württemberg, sondern in ganz Deutschland gibt es zu viele Menschen, die über alles und jedes Kommentare abgeben, aber gar keine oder kaum Sachkenntnis zu dem jeweiligen Thema besitzen. Das Diskutieren mit diesen Zeitgenossen ist reine Zeitverschwendung. Wer eine vorgefertigte Meinung hat, wer Ideologien statt dem gesunden Menschenverstand folgt, ist keinen Argumenten zugänglich. Es ist auch ein Zeichen der Zeit, dass in Deutschland Gesetze mehr und mehr gegen die Betroffenen statt mit ihnen gemacht werden, auch wenn immer wieder das Gegenteil behauptet wird. Um diesem Teufelskreis zu entkommen, sind Maßnahmen jedes Einzelnen gefordert, der selbst betroffen ist. Das Kündigen des Pachtvertrages, wie von Tom Waidmann vorgeschlagen, kann eine Lösung sein, muss aber nicht. Neue Wege sind vonnöten, das ist absolut richtig. So wie es die letzten zwanzig Jahre gelaufen ist, kann es nicht weiter gehen, und wird es auch nicht. Denn irgendwann sind es selbst die geduldigsten Schafe leid, immer und immer wieder vorgeführt zu werden. Jeder Einzelne ist nun gefordert, in seiner Umgebung Klartext zu sprechen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.