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Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Zum Gesetzentwurf allgemein

Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.

Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.

Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Kommentare : zu Zum Gesetzentwurf allgemein

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

886. Kommentar von :Ohne Name

Novellierung Landesjagdgesetz

Ich möchte nicht wissen, inwieweit bei den Novellierungsbefürwortern Theorie und Praxis auseinander gehen. Eine Theorie würde voraussetzen, dass ein fundiertes Basiswissen erkennbar ist, was ich bei der geplanten Novellierung erhoffen würde. Ich hinterfrage den Stellenwert des waldbaulichen Betriebsziels, welcher bei Waldflächen am höchsten ist.

Ich möchte nicht wissen, inwieweit bei den Novellierungsbefürwortern Theorie und Praxis auseinander gehen. Eine Theorie würde voraussetzen, dass ein fundiertes Basiswissen erkennbar ist, was ich bei der geplanten Novellierung erhoffen würde.
Ich hinterfrage den Stellenwert des waldbaulichen Betriebsziels, welcher bei Waldflächen am höchsten ist. Bei den geplanten Einschränkungen wird dieses Betriebsziel in seiner Form abgewertet, was zu einem Wert- bzw. Kapitalverlust bei Grundbesitzern führt. Da es sich auch um Staatswald sowie Landeswald handelt, müsste bereits im Voraus öffentlich dargestellt werden wer die Kosten des Wertverlustes zu tragen hat. Da wir uns hier mindestens im zweistelligen Millionenbereich bewegen, sollten doch zeitgleich die Finanzministerien des Bundes und des Landes über die bevorstehende Belastung in Kenntnis gesetzt werden, als auch rein informativ der Bund der Steuerzahler.

Des Weiteren sind die in der Schutzkategorie des Bundesnaturschutzgesetzes aufgeführten Schutzgebiete, wie zum Beispiel:
§23 Naturschutzgebite
§24 Nationalparke
$25 Biosphärenreservate
§26 Landschaftsschutzgebiete
§27 Naturparke
§28 Naturdenkmale
§29 Geschützte Landschaftsbestandteile

durch die gaplante Novellierung nicht mehr in der bisherigen Form geschützt, was ebenso zu einem erheblichen Wertverlust führt, was für Mensch, Natur und Umwelt schwerwiegende Folgen hat.

Abschließend möchte ich darstellen, dass der Jäger oder die Jägerin als passionierte Natürschützer, denen man gerne ein Waidmannsheil zuruft und dieses auch stehts mit einem Waidmannsdank geehrt wird nicht mehr in der bisherigen Form bestehen können, was der Aussage, dass nach der geplanten Novellierung eine höhere Akzeptanz der Jägerschaft zu kommen wird, entgegensteht.

Waidmannsheil

Hans- Joachim Kraus

Mitglied der Jägervereinigung Mannheim

885. Kommentar von :Ohne Name

Jagd als Hobby

Kann die Jagd ein Hobby sein. Ein Hobby Tiere zu töten. Wieso sehen wir Tiere immer noch als "Sache /Ding" ????Tiere sind nicht nur Instinktwesen. Wer Tiere aus Spaß töten ist....

884. Kommentar von :Ohne Name

Fallenjagd in Wohngebieten

Die Fallenjagd in Wohngebieten sollte prinzipiell verboten werden! Bei mir wurde Anfang des Jahres auf einem Nachbargrundstück, in cirka 10 (!!) Meter Entfernung zu meiner Katzenklappe, eine Kastenfalle (Fuchs) aufgestellt.Unter Schirmherrschaft eines Jägers und mit Genehmigung der Jagdbehörde/Landratsamt Zollernalbkreis.Nicht auszudenken was

Die Fallenjagd in Wohngebieten sollte prinzipiell verboten werden! Bei mir wurde Anfang
des Jahres auf einem Nachbargrundstück, in cirka 10 (!!) Meter Entfernung zu meiner
Katzenklappe, eine Kastenfalle (Fuchs) aufgestellt.Unter Schirmherrschaft eines Jägers
und mit Genehmigung der Jagdbehörde/Landratsamt Zollernalbkreis.Nicht auszudenken
was meine Katze, sowohl psychisch als auch physisch, hätte ertragen müssen,wäre sie in
der Falle gefangen worden!

Andreas Schmid-Albstadt

883. Kommentar von :Ohne Name

881

Wieder ein Kommentar, der sich mangels Fachwissen schlichtweg disqualifiziert. Es ist müssig immer die gleichen Phrasen zu lesen. Wildtiere füttert man eben auch, weil sie ansonsten die jungen Bäume verbeissen. Die möchten nicht hungern, so wie die Menschen auch nicht. Warum füttern Menschen Igel und warum stellen sie Vogelhäuschen auf? Einfach

Wieder ein Kommentar, der sich mangels Fachwissen schlichtweg disqualifiziert. Es ist müssig immer die gleichen Phrasen zu lesen. Wildtiere füttert man eben auch, weil sie ansonsten die jungen Bäume verbeissen. Die möchten nicht hungern, so wie die Menschen auch nicht. Warum füttern Menschen Igel und warum stellen sie Vogelhäuschen auf? Einfach lächerlich ist, wenn man sich auf einem Jagdportal äußert und nur eine gefühlte Meinung abgibt, die den Tatsachen nicht mal im entferntesten entspricht.

882. Kommentar von :Ohne Name

Enttäuscht... / Videotipp von Nr. 821 / Verbot der Beizjagd

bin ich über das nun häufiger auftauchende "Copy und paste" von Texten. Ist es denjenigen, die dies Betreiben, nicht möglich, eigene Worte zu wählen? Es reicht doch schon, einfach zu schreiben: "ich stimme dem Beitrag von xy zu." Soviel Zeit sollte man doch gerade noch investieren können, wenn einem das Thema wirklich wichtig ist. Sollten die

bin ich über das nun häufiger auftauchende "Copy und paste" von Texten. Ist es denjenigen, die dies Betreiben, nicht möglich, eigene Worte zu wählen? Es reicht doch schon, einfach zu schreiben: "ich stimme dem Beitrag von xy zu." Soviel Zeit sollte man doch gerade noch investieren können, wenn einem das Thema wirklich wichtig ist. Sollten die ganzen Kommentare im Extremfall in ausgedruckter Form den Zuständigen vorgelegt werden, würde sehr viel Papier verbraucht werden.
danke an Nr. 822, jetzt weiß ich wenigstens, woher dieser Text kommt!
An die ganzen Jagdgegner/Kritiker: auch Sie sollten sich den Link von Nr. 821 (danke an ML Strewe) mal komplett in aller Ruhe ansehen. Um ein Managment wie im Kanton Genf wirksam durchzuführen, muß wesentlich mehr gemacht werden, als die "Jäger" abzuschaffen. Nämlich hilfreiche Ausgleichsmaßnahmen (Hecken, vielfältige einheimische Pflanzen säen, etc.) durchzuführen, was durch die deutschen Jäger auch getan wird. Getötet wird weiterhin, die Population bei Schwarzwild muß unter einem gewissen Niveau gehalten werden.

Es wird in Texten das Verbot der Beizjagd gefordert. Argumentiert wird aber mit der Anbindehaltung.
Es wäre schön, wenn Texte nicht nur kopiert werden, sondern auch sachliche Argumente gebracht werden, weshalb genau die Beizjagd, bzw. die Anbindehaltung oder was auch immer Ziel des Verbotes werden soll erwirkt werden soll.. Ich würde mich darüber freuen, damit sachliche Gegenargumente gegen das Beizjagdverbot gebracht werden können.
Eine Gute Nacht wünscht
S.R.

881. Kommentar von :Ohne Name

Empathie zeigen

Ich erachte es grundsätzlich als richtig die Jagd, vor allem die Hobbyjagd über Gesetze zu regeln. Wer es als sein Hobby (oder als Teil seines Berufes) betreibt, das Leben anderer Individuen zu beenden, sollte mit Vorschriften rechnen. Es ist ein Zeichen dafür, dass unsere von der Wirklichkeit entfremdete Konsumgesellschaft doch noch über Empathie

Ich erachte es grundsätzlich als richtig die Jagd, vor allem die Hobbyjagd über Gesetze zu regeln. Wer es als sein Hobby (oder als Teil seines Berufes) betreibt, das Leben anderer Individuen zu beenden, sollte mit Vorschriften rechnen. Es ist ein Zeichen dafür, dass unsere von der Wirklichkeit entfremdete Konsumgesellschaft doch noch über Empathie für unsere Mitgeschöpfe zeigt.

Man sollte auf jeden Fall gewährleisten, dass der Tod auf möglichst schmerzfreie Weise und so schnell wie möglich eintritt, deshalb sollte es auf keinen Fall weiterhin erlaubt sein mit Schrot auf Vögel zu schießen. Man kann in diesem Fall nich überblicken was man richtig trifft und welche Tiere nur verletzt werden, wenn alle Vögel auffliegen.
Ebenso verhält es sich mit dem Aufstellen von Fallen. Ob die Falle das Tier nun verletzt oder nicht (dass sie das Tier sofort tötet, kann nicht gewährleistet werden), in jedem Fall verursacht dass plötzliche Gefangensein ehrheblichen Stress und damit Leid, dass es zu vermeiden gilt.
Die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren muss unbedingt verboten werden. Es verstößt gegen das Tierschutzgesetz, ein Tier dass nicht fliehen kann (ob es nun eingesperrt, angebunden oder gestutzt ist) einem Fressfeind auszuliefern!
Was sich mir völlig verschließt ist, warum der Feldhase, der in Deutschland auf der Roten Liste der gefährdeten Arten steht, geschossen werden darf. Wir sollten versuchen uns dieses edle Tier in Deutschland zu bewahren und es nicht noch über Abschüsse weiter dezimieren. Dann könnte man gleich weitergehen und Luchs, Wildkatze und sämtliche Vögel aus dem Jagdrecht nehmen. Da sie sowieso unter Naturschutz stehen (was auch unbedingt nötig ist), besteht auch gar keine Notwendigkeit diese Tiere im Jagdrecht zu haben. Damit einher geht selbstverständlich, dass es verboten gehört, Tiere als Jagdwild in unseren Ökosystemen auszusetzen um sie später zu erschießen. (Wenn Jäger wirklich Pfleger der Natur sind, als was sie sich meist selbst bezeichnen, sollte so etwas überhaupt nicht verboten werden müssen!)
Was sich mir gänzlich verschließt, ist der Sinn der Winterfütterung. Wenn die Jagd der Regulierung von Wildbeständen dient, wieso lässt man dann nicht den Winter als Evolutionsfaktor seine Arbeit machen, um so zu einem Bestand an gesunden, kräftigen Tieren beizutragen und diejenigen auszusortieren, die zu schwach oder alt sind, um ihm zu trotzen. Wenn man dezimieren/regulieren möchte, um die Natur zu schützen, wieso lässt man die Natur nicht machen, sondern schaltet die natürliche Regulation aus und tut dies stattdessen über anthropogene Eingriffe??

Ich bin gespannt wie sich die Landesregierung entscheiden wird.

Vielen Dank fürs Lesen.

880. Kommentar von :Ohne Name

Etwas zum Nachdenken für die vielen verklärten Tierschützer hier

Sind Jäger Mörder und Tierquäler, oder ist das Thema doch nicht so einfach? Geht man auf Jagd, um zu töten, oder tötet man, um gejagt zu haben, wie Ortega Y Gasset es postuliert. (...) Kennen Sie das Gefühl, wenn Sie ganz plötzlich den Ehrgeiz entwickeln, einen dicken Brummer mit der Fliegenklatsche zu erwischen? Stellt sich bei Ihnen dann nicht

Sind Jäger Mörder und Tierquäler, oder ist das Thema doch nicht so einfach? Geht man auf Jagd, um zu töten, oder tötet man, um gejagt zu haben, wie Ortega Y Gasset es postuliert.
(...)
Kennen Sie das Gefühl, wenn Sie ganz plötzlich den Ehrgeiz entwickeln, einen dicken Brummer mit der Fliegenklatsche zu erwischen? Stellt sich bei Ihnen dann nicht auch für Sekunden oder manchmal sogar Minuten so etwas wie Jagdfieber ein? Entwickeln Sie in diesen Momenten nicht sogar sportlichen Ehrgeiz und konzentrieren sich nur noch ganz auf das Erwischen des brummenden Störenfriedes? Das der Preis dieser Jagd immerhin der Tod einer Kreatur, der Fliegentod ist, haben Sie das dann nicht längst verdrängt?
Haben Sie schon einmal die zerquetschten Insekten auf der Windschutzscheibe und Kühlerhaube Ihres Wagens gezählt? Es können Tausende sein, die dort an einem Sommertag zum Beispiel auf der Fahrt von Hamburg nach München zermatscht werden. Dabei ist es übrigens egal, ob Sie eine Dienstfahrt unternommen haben oder aus purem Vergnügen gefahren sind.
Haben Sie schon einmal beim Verspeisen einer appetitlich servierten Maispoularde daran gedacht, dass sie eine von Millionen Hühnchen sein mag, die preiswert "hergestellt" wurde, um anschließend mit automatischen Messern in den Tod geschlitzt zu werden? Hühner, die in ihrem kurzen Leben nie die Sonne, nie einen Wurm, nur Kunstfutter, Medikamente und überfüllte, stinkende, laute Ställe haben sehen dürfen! Jedenfalls halten Sie dann nicht den fröhlichen Hahn auf der Gabel, der Sie vielleicht nett von der Menükarte aus angekräht hat. Den würden Sie vielleicht gar nicht bestellen, denn der wäre leicht doppelt so teuer wie sein Kollege aus der Geflügelfabrik.
Wussten Sie, dass mit jedem unserer Schritte auf einem Rasen unterschiedlichste, möglicherweise Hunderte Lebewesen erdrückt werden können? So ein Grillwochenende im Grünen oder ein Fußballspiel kann dann schon gewaltig viele Opfer bedeuten.
Jetzt denken Sie bitte nicht, Insekten- oder Hähnchenseelen seien weniger empfindsam als die von Rehen und Hasen! Immerhin weiß man heute, dass selbst das Erbmaterial einiger Fliegen zu 75 Prozent dem unseren entspricht! Anhänger des indischen Jainismus sollen sogar, um Leben zu bewahren, vor jedem Ihrer Schritte den Boden zu kehren haben. So exotisch dies auf uns wirkt: Die Erkenntnis, dass der Tod der Kreaturen in vielen Fällen wirklich stattfindet, und der Wunsch, ihn zu vermeiden, wird hier zumindest konsequent in die Tat umgesetzt.
Der alltägliche Tod der Kreaturen findet in all diesen Fällen für unsere Seelen unbewusst und "lautlos" statt. Meist liegt das Töten zeitlich weit zurück, wie beim Einkauf eines Steaks, einer Lederjacke oder neuer Schuhe.
Das Sterben dieser "Materiallieferanten" ist uns ebenso gleichgültig wie die Fliege, die wir gerade von der Frontscheibe abkratzen. Da ärgern wir uns nur darüber, wie schwer der Fleck abgeht, und vergessen, dass es echte Körperfette sind, gegen die wir anarbeiten. Wir erschlagen, überfahren, wir züchten und schlachten oder vergiften Wesen - eben wie es uns gerade passt. Und leider wird das immer so weiter gehen. Uns Menschen interessiert eben nur das wirklich, was uns selbst gerade als wichtig und notwendig erscheint. Und das ist meistens nicht die Existenz all dieser Kreaturen. Auch wenn wir die Fliege unbewusst erschlagen und für unsere Lederschuhe andere töten lassen. Aus der Sicht des jeweils betroffenen Lebewesens sind wir seine Killer. UND ZWAR JEDER VON UNS.
Quelle:
http://www.60-min-books.de/artikeldetails/category/sechser-pack/article/jaeger-406er-pack41.html

879. Kommentar von :Ohne Name

Mehr Tierschutz und Gerechtigkeit im Jagd- und Wildtiermanagement- gesetz

Sehr geehrte Damen und Herren, ich begrüße die Novellierung des Landesjagdgesetzes ausdrücklich. Obwohl einige Verbesserungen im Bereich Tierschutz vorgesehen sind, bleibt der Entwurf in vielen Punkten deutlich hinter meinen Erwartungen zurück. Ich bitte Sie, sich im weiteren Bearbeitungsprozess der Novelle für mehr Tierschutz und einen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich begrüße die Novellierung des Landesjagdgesetzes ausdrücklich. Obwohl einige Verbesserungen im Bereich Tierschutz vorgesehen sind, bleibt der Entwurf in vielen Punkten deutlich hinter meinen Erwartungen zurück. Ich bitte Sie, sich im weiteren Bearbeitungsprozess der Novelle für mehr Tierschutz und einen respektvollen Umgang mit den Tieren des Waldes einzusetzen.

Folgende Punkte erachte ich als ein absolutes Minimum, um wenigstens dem im Grundgesetz verankerten Tierschutzgesetz gerecht zu werden:


Unkompliziertes Verfahren der Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen (§ 14 JWMG)

Es ist nicht akzeptabel, dass sich im 21. Jahrhundert Bürger, die die Jagd auf ihrem Grund und Boden aus ethischen Gründen untersagen möchten, einer Gewissensprüfung bis hin zu einer eidesstattlichen Versicherung hinsichtlich ihrer ethischen Orientierung unterziehen müssen. Auch ist nicht nachvollziehbar, warum Jagdgenossenschaft, Jagdpächter, angrenzende Grundeigentümer und Jagdbeirat hier ein Mitspracherecht haben sollen.


Ausnahmsloses Verbot der Baujagd (§ 31 JWMG)

Die Baujagd auf Fuchs und Dachs, egal ob in Kunst- oder Naturbau, ist mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar. Zum einen stellt die Bekämpfung von natürlichen Prädatoren, nur um die Jagdstrecke der Jäger zu vergrößern, keinen vernünftigen Grund im Sinne des §1 Tierschutzgesetz dar, zum anderen ist das Hetzen eines Tieres auf ein anderes ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.


Ausnahmsloses Verbot des Schrotschusses auf Vögel (§ 31 JWMG)

Bei dem Schuss mit Schrot auf eine Vogelgruppe kann niemals ausgeschlossen werden, dass Tiere durch Randschrote verletzt werden. Daher muss der Schrotschuss auf Vogelgruppen ausnahmslos verboten werden.


Verbot der Beizjagd (§ 31 JWMG)

Die für die Beizjagd eingesetzten Greifvögel werden fast ausnahmslos in falknerischer Anbindehaltung gehalten. Den Tieren wird dadurch die Möglichkeit genommen, ihr arteigenes Bewegungsverhalten, das Fliegen, frei auszuleben. Diese Form der Tierhaltung ist nicht mit §2 Tierschutzgesetz vereinbar.


Verbot jeglicher Fallenjagd (§31 JWMG)

Auch der Einsatz von Lebendfallen ist mit erheblichen tierschutzrelevanten Problemen verbunden. So fangen auch Lebendfallen nicht selektiv, was immer wieder zu schweren Verletzungen bei Wildtieren führt, die zu groß oder zu klein für die jeweilige Falle sind. Zudem leiden die gefangenen Wildtiere unter erheblichem Stress und nicht wenige sind bis zum Eintreffen des Fallenstellers bereits qualvoll gestorben.


Verbot jeglicher Fütterung und Kirrung (§ 33 JWMG)

Das Füttern oder Anlocken von Wildtieren mit Futter ist mit einem zeitgemäßen Natur- und Artenschutzverständnis nicht vereinbar. Die im Gesetz aufgeführten Ausnahmeregelungen ergeben nicht nur aus ökologischer Sicht keinen Sinn, sondern laden zudem zum Missbrauch ein.


Verbot des Aussetzens jagdbarer Tierarten (§37 JWMG)

Das Aussetzen von gezüchteten Wildtieren jagdbarer Arten, mit dem einzigen Zweck, diese nach einigen Monaten zu erschießen, ist mit einem modernen Tier- und Artenschutzverständnis nicht vereinbar und muss verboten werden.


Verbot der Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren (§ 38 JWMG)

Die Ausbildung von Hunden in Schliefanlagen am gefangenen Fuchs oder an flugunfähig gemachten Enten ist mit dem Tierschutz nicht vereinbar. Aufgrund der eingeschränkten Fluchtmöglichkeit bzw. Verhinderung des normalen Fortbewegungsverhaltens leiden die Tiere unter Angst und Stress. Verschiedene Gerichte haben bereits festgestellt, dass die Hundeausbildung an vorübergehend flugunfähig gemachten Enten grundsätzlich gegen das Tierschutzgesetz verstößt.


Mindestens neun Monate Jagdruhe (§41 JWMG)

Die Jagdzeit muss sich an dem natürlichen Verhalten der Tiere und nicht den Wünschen der Jägerschaft orientieren. Jagd während der Brut- und Aufzuchtphase oder im Winter verursacht immensen Stress und großes Leid.


Ausnahmsloses Verbot des Abschusses von Haustieren (§ 49 JWMG)

Für den Abschuss von Haustieren durch Jäger gibt es keinen vernünftigen Grund. Den Abschuss von Hunden oder Katzen unter Erlaubnisvorbehalt zu stellen, setzt ein falsches Signal und ist missbrauchsanfällig. Der Abschuss von Hunden und Katzen hat nichts mit Arten- oder Tierschutz zu tun und muss daher ausnahmslos verboten werden.


Kürzung der Liste jagdbarer Arten (Anlage JWMG)

Die Tötung von Tieren ohne vernünftigen Grund (beispielsweise die Jagd auf Konkurrenten des Jägers wie den Fuchs) ist mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar. Auch widerspricht die Jagd auf im Bestand bedrohte Tierarten dem allgemeinen Verständnis eines zeitgemäßen Natur- und Artenschutzes. Daher muss die Liste der dem Baden-Württemberger Jagd- und Wildmanagement unterstellten Arten erheblich gekürzt werden. Zu streichen sind wenigstens Dachs, Fuchs, Hermelin, Steinmarder, Wildkaninchen, Baummarder, Feldhase, Iltis, Luchs, Wildkatze sowie sämtliche Vogelarten.

Zahlreiche Studien sowie Aussagen renommierter Wildbiologen bestätigen, dass die Jagd nicht dazu geeignet ist, Wildbestände dauerhaft zu regulieren. Professor Dr. Josef Reichholf, ein namhafter Biologe der TU München, weist beispielsweise darauf hin, dass eine natürliche Regulation der waldbewohnenden Tierpopulationen im Wesentlichen nicht durch Prädatoren, sondern durch Umwelteinflüsse wie Witterung, Nahrungsverfügbarkeit oder Krankheiten stattfindet. Servanty et al (Servanty et al. (2009) Journal of Animal Ecology. Nr. 78, Issue 6) wiesen nach, dass Wildschweine in jagdfreien Gebieten eine geringere Populationsdichte aufweisen als in bejagtem Territorium. Demnach führt ein hoher Jagddruck auch zu deutlich höheren Reproduktionsraten.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, zusätzlich zu den oben genannten Punkten auch weitergehende Einschränkungen bei der Jagdausübung zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Oeltjen



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ein Gesetz mehr

Wir teilen uns diesen Planeten mit allen Geschöpfen unter der Sonne. Und wir alle, die wir auf dieser Erde leben, können Freude, Liebe und auch Schmerz empfinden. Wenn eine Stadt überbevölkert ist, geht man dann durch die Straßen und erschießt kinderlose und kranke Menschen, oder hier und da ein "schönes Exemplar"? Nein, das wird nicht gemacht.

Wir teilen uns diesen Planeten mit allen Geschöpfen unter der Sonne. Und wir alle, die wir auf dieser Erde leben, können Freude, Liebe und auch Schmerz empfinden.

Wenn eine Stadt überbevölkert ist, geht man dann durch die Straßen und erschießt kinderlose und kranke Menschen, oder hier und da ein "schönes Exemplar"? Nein, das wird nicht gemacht. Weil es grausam und durch nichts zu rechtfertigen wäre.
Bei unseren Mitgeschöpfen werden andere Maßstäbe angesetzt. Hier darf getötet werden. Hier ist es egal, wenn ein Tier in seinem Blut verendet.
Und was besonders grausam ist, ist die Tatsache, dass die toten Körper dann von Menschen gegessen werden. Obwohl es dafür keine zwingende ernährungstechnische Notwendigkeit gibt. Jeder Mensch kann gesund und zufrieden mit pflanzlicher Nahrung alt werden. Geschmacklich kann man vieles auf pflanzlicher Basis herstellen, was dem Fleischgeschmack in nichts nachsteht und sogar identisch schmeckt.
Wenn der Lust auf Fleischgeschmack das einzigste ist, was das Töten von Lebewesen rechtfertigen soll, dann sollten wir Menschen unser Gewissen neu finden.

Jeder Schritt in die richtige Richtung ist gut. Wenn dieser Gesetzesentwurf ein Anfang sein soll, dann sollte er unterstützt werden.

Viele liebe Grüße und auf ein friedliches Miteinander mit allen Geschöpfen dieser Erde.

Danke fürs Lesen.