Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.
Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.
Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.
Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.
Kommentare : Zum Gesetzentwurf allgemein
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Euphemismus
Diesen neuen Entwurf unter den Titel "Wildtiermanagement" zu stellen, ist ein Euphemismus, der an Respektlosigkeit gegenüber den Tieren nicht mehr zu überbieten ist. Was nach einem Miteinander von Mensch und Tier klingt, ist in Wahrheit noch immer ein mordlegitimierendes Pamphlet, dessen Inhalte geringfügig reformiert wurden. Nennt es doch
Diesen neuen Entwurf unter den Titel "Wildtiermanagement" zu stellen, ist ein Euphemismus, der an Respektlosigkeit gegenüber den Tieren nicht mehr zu überbieten ist. Was nach einem Miteinander von Mensch und Tier klingt, ist in Wahrheit noch immer ein mordlegitimierendes Pamphlet, dessen Inhalte geringfügig reformiert wurden. Nennt es doch "Reglement zum Mord an Wildtieren", dann steht wenigstens das drauf, was drin ist.
zu 874 / was sollen solche Horrormärchen?
Was wollen Sie uns damit sagen? Das was Sie da beschreiben wird bisher von Jägern nicht gemacht und wird auch zukünftig nicht gemacht. Das widerspricht sowohl der bisherigen, wie zukünftigen Gesetzeslage und ist auch nicht waidgerecht. Bitte informieren und sachlich bleiben, anstatt mit irgendwelchen unwahren Horrorszenarien andere Menschen
Was wollen Sie uns damit sagen?
Das was Sie da beschreiben wird bisher von Jägern nicht gemacht und wird auch zukünftig nicht gemacht.
Das widerspricht sowohl der bisherigen, wie zukünftigen Gesetzeslage und ist auch nicht waidgerecht.
Bitte informieren und sachlich bleiben, anstatt mit irgendwelchen unwahren Horrorszenarien andere Menschen diffamieren.
Danke!
Ich möchte mir nicht ausmalen, wie es ist...
...ein kleines Rehkitz zu sein, dessen Mutter erschossen wurde und das nun völlig hilflos der Natur und den Feinden (wiederum auch den Jägern) ausgeliefert zu sein. ...ein Bache zu sein, die angeschossen daliegt, weil es "zu viele von uns gibt" und die nun weiß, dass ihr kleinen Frischlinge elendig nach ihrer Mutter weinen, die jedoch nie mehr
...ein kleines Rehkitz zu sein, dessen Mutter erschossen wurde und das nun völlig hilflos der Natur und den Feinden (wiederum auch den Jägern) ausgeliefert zu sein.
...ein Bache zu sein, die angeschossen daliegt, weil es "zu viele von uns gibt" und die nun weiß, dass ihr kleinen Frischlinge elendig nach ihrer Mutter weinen, die jedoch nie mehr kommen wird - von den Schmerzen mal ganz zu schweigen.
Ich möchte mir ausmalen, wie es ist, wenn die Menschen mehr Herz für Tiere haben.
zu 863
Kein waidgerechter Jäger schießt eine Geiß, wenn sie ein Kitz hat. Da ist Schonzeit. Was soll denn die Aussage! Und wenn Jagdzeit ist gilt immer noch "jung vor alt". So würden es auch der Luchs o.ä. tierische Jäger machen. Was glauben sie, wie viele Kitze im Frühling beim ersten oder zweit Mähschnitt, je nach Jahreszeit, vermäht oder angemäht
Kein waidgerechter Jäger schießt eine Geiß, wenn sie ein Kitz hat. Da ist Schonzeit. Was soll denn die Aussage! Und wenn Jagdzeit ist gilt immer noch "jung vor alt". So würden es auch der Luchs o.ä. tierische Jäger machen. Was glauben sie, wie viele Kitze im Frühling beim ersten oder zweit Mähschnitt, je nach Jahreszeit, vermäht oder angemäht werden? Ich habe selbst gesehen, wie eine Geiß jeden Tag wenn ich auf dem Ansitz war, gekommen ist und lautklagend ihr Kitz gesucht hat und panisch hin und her rannte. Das sind wirkliche Tragödien und die passieren überall. Wenn ihr mal was vernünftiges tun wollt, sprecht euch mit den örtlichen Jägern ab und geht zusammen die Wiesen ab, bzw. helft Vergrämungsmittel aufzustellen. Das wäre mal Tierschutz!!
Jagdruhe, Hundeausbildung, Entwicklungsmanagement
Jagdruhe in den Monaten Februar, März und April ist nicht zweckmäßig. Wildschweine können in diese Monaten noch gut bejagt werden. Füchse auch noch im Monat Februar, evtl. Schnee und Vollmond. Eine Jagdruhe bringt nichts wenn alle anderen Interessenten das freie Betretungsrecht im Wald haben. Eine Ruhe im Wald gibt es nicht. Die Jagd selbst bringt
Jagdruhe in den Monaten Februar, März und April ist nicht zweckmäßig. Wildschweine können in diese Monaten noch gut bejagt werden. Füchse auch noch im Monat Februar, evtl. Schnee und Vollmond.
Eine Jagdruhe bringt nichts wenn alle anderen Interessenten das freie Betretungsrecht im Wald haben. Eine Ruhe im Wald gibt es nicht. Die Jagd selbst bringt wenig Unruhe durch Ansitz.
Ein Jagdhund muss ausgebildet werden z.B. an der lebenden Ente und auch im Bau.
Tierschutz und Wildtierfütterung ist unteilbar, das Reh und der Hase muss auch geschützt werden und es muss die Möglichkeit bestehen, dass der Jagdausübungsberechtigte auch Wildtiere füttern kann wenn Notzeit ist. Die Notzeit kann nicht von oben bestimmt werden, den sie ist regional verschieden einzustufen. Singvögel werden doch auch bei Notzeit gefüttert.
Der Naturschutz hat eine zu starken Einfluss auf das Jagdgesetz, die Jäger wissen selbst besser Bescheid wenn es um Naturschutz geht.
Es wird immer von der Landesregierung behauptet wir brauchen ein neues Jagdgesetz damit die Jagd in der Bevölkerung besser akzeptiert wird. Diese Behauptung ist falsch. Jagd und Jäger sind nach dem heutigen Stand in der Bevölkerung voll akzeptiert und die Notwendigkeit der Jagd wird von Großteil der Bürger anerkannt.
Weshalb dann überhaupt ein neues Jagdgesetz? Es geht doch nur um Ideologie und sonst nichts.
weshalb wird der Ökologische Jagdverband mit einigen Hundert Mitglieder genauso gehört wie der LJV mit 30.000 Mitgliedern. Das kann nicht sein und ist auch nicht demokratisch. Wo bleibt die von den Grünen immer versprochen Demokratie und Bürgernähe?
Wenn der Jäger nicht mehr auf Hasen und Fasanen jagen kann wird er auch seine Anstrengungen zur Biotopverbessserung, die ja allen anderen Tieren zugute kommt, zurückfahren. Wo ist das der Nutzen dieser Vorschrift. Wie sie wissen werden nur noch dort Hasen und Fasanen bejagt wo es der Bestand auch noch zulässt. Das kann der Jäger am besten selbst entscheiden, dazu braucht es kein Gesetz.
Wir Jäger haben über viele Jahrzehnte dazu beigetragen dass wir in unserem dicht besiedelten Gebiet
übern Haupt noch Wild haben, wir haben uns immer eingesetzt Rehe und auch Wildschwein und Füchse
auf Wunsch vom Forst, Veterinär und Landwirtschaft scharf zu bejagen um die Wildschäden und Krankheiten auch für den Menschen möglichst gering sind.
Wir Jäger sind die Kompetenz wenn es um Jagd geht. Greifen Sie nicht diese Kompetenz an, denn dann könnte der Schuss nach hinten losgehen. Stellen Sie sich mal vor, die Jäger pachten keine Jagd mehr und schießen keine Rehe, Wildschwein oder Füchse mehr. Wer soll es dann machen?
Amtliche Jäger müssten angestellt und bezahlt werden - wer soll das bezahlen - der Steuerzahler?
Deshalb : Hände weg von Landesjagdgesetz.
Jagd-und Wildtiermanagementgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren, ich begrüße die Novellierung des Landesjagdgesetzes ausdrücklich. Obwohl einige Verbesserungen im Bereich Tierschutz vorgesehen sind, bleibt der Entwurf in vielen Punkten deutlich hinter meinen Erwartungen zurück. Ich bitte Sie, sich im weiteren Bearbeitungsprozess der Novelle für mehr Tierschutz und einen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich begrüße die Novellierung des Landesjagdgesetzes ausdrücklich. Obwohl einige Verbesserungen im Bereich Tierschutz vorgesehen sind, bleibt der Entwurf in vielen Punkten deutlich hinter meinen Erwartungen zurück. Ich bitte Sie, sich im weiteren Bearbeitungsprozess der Novelle für mehr Tierschutz und einen respektvollen Umgang mit den Tieren des Waldes einzusetzen.
Folgende Punkte erachte ich als ein absolutes Minimum, um wenigstens dem im Grundgesetz verankerten Tierschutzgesetz gerecht zu werden:
Unkompliziertes Verfahren der Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen (§ 14 JWMG)
Es ist nicht akzeptabel, dass sich im 21. Jahrhundert Bürger, die die Jagd auf ihrem Grund und Boden aus ethischen Gründen untersagen möchten, einer Gewissensprüfung bis hin zu einer eidesstattlichen Versicherung hinsichtlich ihrer ethischen Orientierung unterziehen müssen. Auch ist nicht nachvollziehbar, warum Jagdgenossenschaft, Jagdpächter, angrenzende Grundeigentümer und Jagdbeirat hier ein Mitspracherecht haben sollen.
Ausnahmsloses Verbot der Baujagd (§ 31 JWMG)
Die Baujagd auf Fuchs und Dachs, egal ob in Kunst- oder Naturbau, ist mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar. Zum einen stellt die Bekämpfung von natürlichen Prädatoren, nur um die Jagdstrecke der Jäger zu vergrößern, keinen vernünftigen Grund im Sinne des §1 Tierschutzgesetz dar, zum anderen ist das Hetzen eines Tieres auf ein anderes ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Ausnahmsloses Verbot des Schrotschusses auf Vögel (§ 31 JWMG)
Bei dem Schuss mit Schrot auf eine Vogelgruppe kann niemals ausgeschlossen werden, dass Tiere durch Randschrote verletzt werden. Daher muss der Schrotschuss auf Vogelgruppen ausnahmslos verboten werden.
Verbot der Beizjagd (§ 31 JWMG)
Die für die Beizjagd eingesetzten Greifvögel werden fast ausnahmslos in falknerischer Anbindehaltung gehalten. Den Tieren wird dadurch die Möglichkeit genommen, ihr arteigenes Bewegungsverhalten, das Fliegen, frei auszuleben. Diese Form der Tierhaltung ist nicht mit §2 Tierschutzgesetz vereinbar.
Verbot jeglicher Fallenjagd (§31 JWMG)
Auch der Einsatz von Lebendfallen ist mit erheblichen tierschutzrelevanten Problemen verbunden. So fangen auch Lebendfallen nicht selektiv, was immer wieder zu schweren Verletzungen bei Wildtieren führt, die zu groß oder zu klein für die jeweilige Falle sind. Zudem leiden die gefangenen Wildtiere unter erheblichem Stress und nicht wenige sind bis zum Eintreffen des Fallenstellers bereits qualvoll gestorben.
Verbot jeglicher Fütterung und Kirrung (§ 33 JWMG)
Das Füttern oder Anlocken von Wildtieren mit Futter ist mit einem zeitgemäßen Natur- und Artenschutzverständnis nicht vereinbar. Die im Gesetz aufgeführten Ausnahmeregelungen ergeben nicht nur aus ökologischer Sicht keinen Sinn, sondern laden zudem zum Missbrauch ein.
Verbot des Aussetzens jagdbarer Tierarten (§37 JWMG)
Das Aussetzen von gezüchteten Wildtieren jagdbarer Arten, mit dem einzigen Zweck, diese nach einigen Monaten zu erschießen, ist mit einem modernen Tier- und Artenschutzverständnis nicht vereinbar und muss verboten werden.
Verbot der Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren (§ 38 JWMG)
Die Ausbildung von Hunden in Schliefanlagen am gefangenen Fuchs oder an flugunfähig gemachten Enten ist mit dem Tierschutz nicht vereinbar. Aufgrund der eingeschränkten Fluchtmöglichkeit bzw. Verhinderung des normalen Fortbewegungsverhaltens leiden die Tiere unter Angst und Stress. Verschiedene Gerichte haben bereits festgestellt, dass die Hundeausbildung an vorübergehend flugunfähig gemachten Enten grundsätzlich gegen das Tierschutzgesetz verstößt.
Mindestens neun Monate Jagdruhe (§41 JWMG)
Die Jagdzeit muss sich an dem natürlichen Verhalten der Tiere und nicht den Wünschen der Jägerschaft orientieren. Jagd während der Brut- und Aufzuchtphase oder im Winter verursacht immensen Stress und großes Leid.
Ausnahmsloses Verbot des Abschusses von Haustieren (§ 49 JWMG)
Für den Abschuss von Haustieren durch Jäger gibt es keinen vernünftigen Grund. Den Abschuss von Hunden oder Katzen unter Erlaubnisvorbehalt zu stellen, setzt ein falsches Signal und ist missbrauchsanfällig. Der Abschuss von Hunden und Katzen hat nichts mit Arten- oder Tierschutz zu tun und muss daher ausnahmslos verboten werden.
Kürzung der Liste jagdbarer Arten (Anlage JWMG)
Die Tötung von Tieren ohne vernünftigen Grund (beispielsweise die Jagd auf Konkurrenten des Jägers wie den Fuchs) ist mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar. Auch widerspricht die Jagd auf im Bestand bedrohte Tierarten dem allgemeinen Verständnis eines zeitgemäßen Natur- und Artenschutzes. Daher muss die Liste der dem Baden-Württemberger Jagd- und Wildmanagement unterstellten Arten erheblich gekürzt werden. Zu streichen sind wenigstens Dachs, Fuchs, Hermelin, Steinmarder, Wildkaninchen, Baummarder, Feldhase, Iltis, Luchs, Wildkatze sowie sämtliche Vogelarten.
Zahlreiche Studien sowie Aussagen renommierter Wildbiologen bestätigen, dass die Jagd nicht dazu geeignet ist, Wildbestände dauerhaft zu regulieren. Professor Dr. Josef Reichholf, ein namhafter Biologe der TU München, weist beispielsweise darauf hin, dass eine natürliche Regulation der waldbewohnenden Tierpopulationen im Wesentlichen nicht durch Prädatoren, sondern durch Umwelteinflüsse wie Witterung, Nahrungsverfügbarkeit oder Krankheiten stattfindet. Servanty et al (1) wiesen nach, dass Wildschweine in jagdfreien Gebieten eine geringere Populationsdichte aufweisen als in bejagtem Territorium. Demnach führt ein hoher Jagddruck auch zu deutlich höheren Reproduktionsraten.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, zusätzlich zu den oben genannten Punkten auch weitergehende Einschränkungen bei der Jagdausübung zu prüfen.
Bitte nutzen Sie die Gelegenheit und zeigen Sie den Bürgern, dass Sie es mit dem Tierschutz wirklich ernst meinen.
Zu 840
Das klingt als würden Sie die Jagdart des "MM" befürworten. Also sollen wir vielleicht diese Methoden wieder einführen?! Das wären dann die Jagd mit Fallen, die aus schweren Baumstämmen oder Steinen bestehen und die Tiere totschlagen. Außerdem bedeutet das das Erschlagen von Tieren mit Knüppeln. Sie scheinen mir kein echter Tierfreund zu sein.
Das klingt als würden Sie die Jagdart des "MM" befürworten. Also sollen wir vielleicht diese Methoden wieder einführen?! Das wären dann die Jagd mit Fallen, die aus schweren Baumstämmen oder Steinen bestehen und die Tiere totschlagen. Außerdem bedeutet das das Erschlagen von Tieren mit Knüppeln. Sie scheinen mir kein echter Tierfreund zu sein.
Zweifel an der immer betonten Notwendigkeit
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Jagen und Töten der Tiere gerechtfertigt ist, da z.B. Rehe angeblich viel Schaden im Nutzwald anrichten.
Der Mensch richtet mit brutalem und rücksichtslosem Vorgehen viel mehr irreparablen Schaden auf unseren Planeten an.
Bis jetzt wird er deswegen aber nicht gejagt!
855 Harald
Ja das ist richtig. Die Leitbache regelt in ihrer Rotte auch das rauschig werden. Ich vertrete schon immer die Meinung, dass diese Drückjagden, werden auch gern von staatlicher Seite betrieben, nicht zweckdienlich sind. Aber: Einzelabschuss geht nur nachts. Wildschweine sind nachtaktiv. Zumindest bei uns. Wenn Mond ist, dazu wolkenlos, hat man
Ja das ist richtig. Die Leitbache regelt in ihrer Rotte auch das rauschig werden. Ich vertrete schon immer die Meinung, dass diese Drückjagden, werden auch gern von staatlicher Seite betrieben, nicht zweckdienlich sind. Aber: Einzelabschuss geht nur nachts. Wildschweine sind nachtaktiv. Zumindest bei uns. Wenn Mond ist, dazu wolkenlos, hat man teilweise eine Chance, sie zu bejagen. Allerdings kommt man mit den legal zulässigen Mitteln recht schnell an seine Grenzen. Eine effiziente, tierschutzgerechte Methode wäre eine Nachtzieleinrichtung. Erstens gingen die ungewollten Fehlabschüsse gegen null, zweitens ist ein sicheres Ansprechen des Wildes möglich und drittens gibt es keine nacht- oder sichtbedingten Trefferveränderungen. Selbst bei den besten lichtdurchlässigen Nachtgläsern, also keine Nachtsichtgläser, Nachtgläser, hat man eben nur ein Auge und dieses ermüdet relativ schnell. Im Wald ist es selbst im Sommer bei Vollmond und wolkenlosem Himmel enorm schwierig, richtig anzusprechen. Büsche, hohes Gras, etc. Wenn dann wie in diesem Winter kaum Schnee da ist, wie soll man die Population eindämmen. Ein Irrwitz ist es wenn dann behauptet wird, es regle sich alles selbst.
jagen ist dumm
ich finde generell sollte das jagen verboten werden. was ist denn das für ein Zeitvertreib Tiere zum vergnügen oder als gemeinsames Hobby zu töten? in was für einer welt leben wir denn? oh und ganz groß ist ja das fallen stellen,wie feige muss man sein Tiere so hinterrücks zu fangen. und die armen Tiere leiden vor sich hin oder verstümmeln sich in
ich finde generell sollte das jagen verboten werden.
was ist denn das für ein Zeitvertreib Tiere zum vergnügen oder als gemeinsames Hobby zu töten? in was für einer welt leben wir denn? oh und ganz groß ist ja das fallen stellen,wie feige muss man sein Tiere so hinterrücks zu fangen. und die armen Tiere leiden vor sich hin oder verstümmeln sich in panik selbst.
die Natur regelt das von selbst wenn es "zuviel" bestand gibt,das ist für mich kein Argument woher nehmen sich menschen überhaupt das recht so gewaltvoll in die Natur einzugreifen?
ich kenne nur eine schadwildart und das ist der mensch!!!