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Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Zum Gesetzentwurf allgemein

Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.

Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.

Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Kommentare : zu Zum Gesetzentwurf allgemein

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

866. Kommentar von :Ohne Name

Gesetzentwurf allgemein!!!!

Warum wird ein solches Gesetz überwiegend von Leuten gemacht, die es nicht betrifft - und somit
auch keinen Praxisbezug haben??

865. Kommentar von :Ohne Name

Managementklassen

Eine Salamitaktik zur Abschaffung der Jagd!

864. Kommentar von :Ohne Name

Gesetzentwurf allgemein

Sinnlos, praxisfremd und typisch Rot/Grün!

863. Kommentar von :Ohne Name
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
862. Kommentar von :Ohne Name

Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Ich wünsche mehr Berücksichtigung des Wild- und Haustierschutzes. Es sollte generell die Tötung von Hunden und Katzen, die Bau- und Fallenjagd sowie die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren verboten werden. Die Entscheidung des Eigentümers über ein Verbot der Jagd auf seinem Grund und Boden muss ohne Wenn und Aber akzeptiert werden. Ich

Ich wünsche mehr Berücksichtigung des Wild- und Haustierschutzes. Es sollte generell die Tötung von Hunden und Katzen, die Bau- und Fallenjagd sowie die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren verboten werden. Die Entscheidung des Eigentümers über ein Verbot der Jagd auf seinem Grund und Boden muss ohne Wenn und Aber akzeptiert werden. Ich fordere ein Verbot von Schrotschuss auf Vögel und der Beizjagd, sowie ein Verbot des Aussetzens jagdbarer Tierarten. Ebenso sollten mindestens 9 Monate Jagdruhe gewährleistet sein sowie eine erhebliche Kürzung der Liste jagdbarer Arten vorgenommen werden. (z. B. Feldhase, Kaninchen, Fuchs, Luchs, Dachs, Marder, Hermelin, Iltis, Wildkatze und sämtliche Vogelarten)

861. Kommentar von :Ohne Name

zu 839. Ohne Name An alle VeganerInnen

ja, es ist richtig, dass massenhaft Jungtiere beim Mähen grausam verstümmelt und getötet werden. Aber es ist grottenfalsch, dass der Verzicht auf Nutztierhaltung (vegane Lebensweise) den Tod von noch mehr Tieren verursachen würde, "weil die Landwirtschaft dann ausgebaut werden muss". Im Gegenteil: Für die Viehzucht werden weltweit 30

ja, es ist richtig, dass massenhaft Jungtiere beim Mähen grausam verstümmelt und getötet werden.

Aber es ist grottenfalsch, dass der Verzicht auf Nutztierhaltung (vegane Lebensweise) den Tod von noch mehr Tieren verursachen würde, "weil die Landwirtschaft dann ausgebaut werden muss".
Im Gegenteil:
Für die Viehzucht werden weltweit 30 Prozent der Landoberfläche und 70 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Landes verwendet. Von der weltweit verfügbaren Ackerfläche dienen 33 Prozent allein der Erzeugung von Futtermitteln (hauptsächlich Soja) für diese Massen an Nutztieren, die zehnmal mehr Nahrungsenergie verbrauchen als die gesamte Menschheit.

Würde sich die Menschheit überwiegend pflanzlich ernähren, würden riesige Flächen frei werden, die Lebensraum und Nahrung für unzählige Wildtiere bieten würden.

http://www.faszination-regenwald.de/info-center/zerstoerung/viehzucht.htm
http://www.zeit.de/wirtschaft/2013-08/fleisch-konsum-ressourcen

Auch interessant das kurze Video "Was passiert bei Fleischverzicht?"
http://www.youtube.com/watch?v=wi8rMOiOQYY&feature=youtu.be

860. Kommentar von :Ohne Name

Jagd und Wildtiermanagementgesetz

Das Jagdgesetz stammt aus dem Jahre 1933! und nie novelliert worden. Eine Anpassung ist demzufolge längst überfällig. Im Übrigen wird heute nicht mehr gejagt, weil wir dringend Nahrung benötigen, sondern die heutige Jagd besteht allein darin, aus Lust am Töten! Die Jagd ist zu einem verantwortungslosen Freizeitvergnügen entartet und so nicht mehr

Das Jagdgesetz stammt aus dem Jahre 1933! und nie novelliert worden. Eine Anpassung ist demzufolge längst überfällig. Im Übrigen wird heute nicht mehr gejagt, weil wir dringend Nahrung benötigen, sondern die heutige Jagd besteht allein darin, aus Lust am Töten! Die Jagd ist zu einem verantwortungslosen Freizeitvergnügen entartet und so nicht mehr länger hinnehmbar. ( Z.B. "Jagden" im Ausland) Dass ein Land ohne Jäger hervorragend auskommt, zeigt uns die Schweiz. Dort ist in einem Kanton (ich glaube Genf) die Jagd seit 40 Jahren verboten und die Natur hat ihr Gleichgewicht wieder gefunden.

859. Kommentar von :ohne Name 1914

Wildschweine

Jetzt haben wir in Baden Württemberg zu viel Wild weil die Jäger dies kaum reduziert bekommen (vor allem Wildschweine) und dann soll gerade bei dieser Schadwildart eine absolute Schonzeit von zwei Monaten gelten. Andere Bundesländer zeigen mehr Sachverstand und setzen dies anders um. Gleichzeitig soll dann im Mais, welcher gerade von Wildschweinen

Jetzt haben wir in Baden Württemberg zu viel Wild weil die Jäger dies kaum reduziert bekommen (vor allem Wildschweine) und dann soll gerade bei dieser Schadwildart eine absolute Schonzeit von zwei Monaten gelten. Andere Bundesländer zeigen mehr Sachverstand und setzen dies anders um. Gleichzeitig soll dann im Mais, welcher gerade von Wildschweinen gerne heimgesucht wird, eine Schadenersatzpflicht von nur 80% gelten. Das ist widersinnig.

858. Kommentar von :Ohne Name

Zum Gesetzentwurf

Guten Abend, das erste Problem an dem Gesetzesentwurf ist schon in Punkt 7 des Wesentlichen Inhalts zu finden. Hier wird erstmal der Eigentümer eines Grundstückes im Bezug auf das, was mit seinem Grundstück und darauf geschieht entmündigt. ''In zumutbarem Maße'' ist in Anbetracht dessen, dass dort Tiere getötet werden können ein stark dehnbarer

Guten Abend,

das erste Problem an dem Gesetzesentwurf ist schon in Punkt 7 des Wesentlichen Inhalts zu finden. Hier wird erstmal der Eigentümer eines Grundstückes im Bezug auf das, was mit seinem Grundstück und darauf geschieht entmündigt. ''In zumutbarem Maße'' ist in Anbetracht dessen, dass dort Tiere getötet werden können ein stark dehnbarer Ausdruck. Es gibt viele Menschen, für die auch schon eine Tötung von einem Tier auf ihrem Grund und Boden unzumutbar ist. Besser wäre hier, dass der Eigentümer eines Stückes Land selbst frei entscheiden kann, ob er denn überhaupt damit einverstanden ist, dass Wild auf seinem Terretorium bejagt wird. Es spielt meiner Ansicht nach keine Rolle, ob die Jagd einem höheren Zwecke dient. Fakt ist Eigentum ist Eigentum, da hat kein andere drüber zu entscheiden. Selbst dann nicht, wenn es sich auf ''Staatsgebieten'' befindet, da es sonst ähnlich einer Zwangsenteignung ist, da der Zweck, den das Grundstück für den Eigentümer erfüllen soll eventuell nicht mehr erfüllt werden kann durch die Bejagung. Als Beispiel könnte ich hier einen Menschen nennen, der das Land erworben hat um die Tiere, die sich darauf befinden vor eben dieser Jagd zu schützen. In dem Punkt 12 b ist erneut eine nicht konkrete Wortwahl zu finden. ''Es sei denn, dass eine Verletzung von Vögeln durch Randschrote nicht zu erwarten ist'', bedeutet im Klartext also, man darf jede Vogelgruppe mit Schrot beschießen. Man muss nur immer behaupten, dass man selbst nicht erwartete, dass andere Vögel, als der, auf den gezielt wurde, verletzt wurden. Es ist also, wie man sieht erneut recht subjektiv. Bitte überdenken! Weiterhin sehe ich die Jagd sowieso als nicht sinnvoll an. Man sollte lieber darüber nachdenken, wieder Fressfeinde von Tieren, die bejagt werden müssen, anzusiedeln, damit wie in einem natürlichen Ökosystem normal, die Volterra-Regel wieder greifen kann und damit sich auf lange Sicht unsere Natur auch wieder natürlich entwickelt.

Schönen Abend noch.

857. Kommentar von :Ohne Name
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