Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.
Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.
Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.
Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.
Kommentare : Zum Gesetzentwurf allgemein
Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Tierschutz
Eigentlich sollte Jagd generell verboten werden. Mindestens jedoch muß mehr Tierschutz im Landesjagdgesetz berücksichtigt werden. Die schlimmsten mit der Jagd verbundenen Tierquälereien, wie beispielsweise die massenhafte Tötung von Hunden und Katzen, die Bau- und Fallenjagd sowie die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren, müssen sofort
Eigentlich sollte Jagd generell verboten werden.
Mindestens jedoch muß mehr Tierschutz im Landesjagdgesetz berücksichtigt werden. Die schlimmsten mit der Jagd verbundenen Tierquälereien, wie beispielsweise die massenhafte Tötung von Hunden und Katzen, die Bau- und Fallenjagd sowie die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren, müssen sofort verboten werden.
Biber
Der Biber ist nicht im Jagdrecht und kein Jäger schießt auf ihn!! Nur soviel hierzu
Thema: Tierschutz
Ich bin der Meinung, dass sich die Natur selbst reguliert und man nicht so viele Tiere abknallen muss. Wir hatten vor ein paar Monaten das Biber Problem. Erst schützt man ihn und wenn er dann wieder kommt und ein paar Schäden verursacht will man ihn gleich wieder abknallen! Das ist doch alles Heuchelei, die Jäger wollen schiessen und gutes
Ich bin der Meinung, dass sich die Natur selbst reguliert und man nicht so viele Tiere abknallen muss. Wir hatten vor ein paar Monaten das Biber Problem. Erst schützt man ihn und wenn er dann wieder kommt und ein paar Schäden verursacht will man ihn gleich wieder abknallen! Das ist doch alles Heuchelei, die Jäger wollen schiessen und gutes Wildfleisch in der Tiefkühltruhe haben. Hauptsache ballern bei 80% ist dass so würde ich einfach mal unterstellen.
Wie gesagt:
-Die Natur reguliert sich selber
-Die Ballerei muss nicht sein
Ich bin sehr viel im Wald unterwegs und würde gerne mehr Tiere sehen und keine Probleme mit dem Jäger bekommen, dass man herumschleicht während er schiessen will.
mit freundlichen Grüßen
Jens Schlosser
Anmerkung der Redaktion
Sehr geehrter Jens Schlosser,
wir freuen uns über lebendige und kontroverse Debatten auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung. Denn Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt. Aber diese Debatte sollte dennoch fair und an der Sache orientiert sein. Selbst wenn in einigen Fällen nicht explizit gegen die Vorgaben der Netiquette verstoßen wird,
Sehr geehrter Jens Schlosser,
wir freuen uns über lebendige und kontroverse Debatten auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung. Denn Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt. Aber diese Debatte sollte dennoch fair und an der Sache orientiert sein. Selbst wenn in einigen Fällen nicht explizit gegen die Vorgaben der Netiquette verstoßen wird, sind einige Kommentare in Wortwahl und Inhalt respektlos und unfair gegenüber anderen Personen oder Personengruppen. Zudem fehlt vielfach der klare inhaltliche Bezug zum vorliegenden Gesetzentwurf. Für eine solche Form der Debatte ist das Beteiligungsportal der Landesregierung jedoch der falsche Ort.
Bitte halten auch Sie sich an die Netiquette, damit auch alle anderen Nutzerinnen und Nutzer des Beteiligungsportals von einer fairen und sachlichen Debatte profitieren können. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich begrüße die Novellierung des Landesjagdgesetzes ausdrücklich. Obwohl einige Verbesserungen im Bereich Tierschutz vorgesehen sind, bleibt der Entwurf in vielen Punkten deutlich hinter meinen Erwartungen zurück. Ich bitte Sie, sich im weiteren Bearbeitungsprozess der Novelle für mehr Tierschutz und einen respektvollen Umgang mit den Tieren des
ich begrüße die Novellierung des Landesjagdgesetzes ausdrücklich. Obwohl einige Verbesserungen im Bereich Tierschutz vorgesehen sind, bleibt der Entwurf in vielen Punkten deutlich hinter meinen Erwartungen zurück. Ich bitte Sie, sich im weiteren Bearbeitungsprozess der Novelle für mehr Tierschutz und einen respektvollen Umgang mit den Tieren des Waldes einzusetzen.
Folgende Punkte erachte ich als ein absolutes Minimum, um wenigstens dem im Grundgesetz verankerten Tierschutzgesetz gerecht zu werden:
Unkompliziertes Verfahren der Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen (§ 14 JWMG)
Es ist nicht akzeptabel, dass sich im 21. Jahrhundert Bürger, die die Jagd auf ihrem Grund und Boden aus ethischen Gründen untersagen möchten, einer Gewissensprüfung bis hin zu einer eidesstattlichen Versicherung hinsichtlich ihrer ethischen Orientierung unterziehen müssen. Auch ist nicht nachvollziehbar, warum Jagdgenossenschaft, Jagdpächter, angrenzende Grundeigentümer und Jagdbeirat hier ein Mitspracherecht haben sollen.
Ausnahmsloses Verbot der Baujagd (§ 31 JWMG)
Die Baujagd auf Fuchs und Dachs, egal ob in Kunst- oder Naturbau, ist mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar. Zum einen stellt die Bekämpfung von natürlichen Prädatoren, nur um die Jagdstrecke der Jäger zu vergrößern, keinen vernünftigen Grund im Sinne des §1 Tierschutzgesetz dar, zum anderen ist das Hetzen eines Tieres auf ein anderes ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Ausnahmsloses Verbot des Schrotschusses auf Vögel (§ 31 JWMG)
Bei dem Schuss mit Schrot auf eine Vogelgruppe kann niemals ausgeschlossen werden, dass Tiere durch Randschrote verletzt werden. Daher muss der Schrotschuss auf Vogelgruppen ausnahmslos verboten werden.
Verbot der Beizjagd (§ 31 JWMG)
Die für die Beizjagd eingesetzten Greifvögel werden fast ausnahmslos in falknerischer Anbindehaltung gehalten. Den Tieren wird dadurch die Möglichkeit genommen, ihr arteigenes Bewegungsverhalten, das Fliegen, frei auszuleben. Diese Form der Tierhaltung ist nicht mit §2 Tierschutzgesetz vereinbar.
Verbot jeglicher Fallenjagd (§31 JWMG)
Auch der Einsatz von Lebendfallen ist mit erheblichen tierschutzrelevanten Problemen verbunden. So fangen auch Lebendfallen nicht selektiv, was immer wieder zu schweren Verletzungen bei Wildtieren führt, die zu groß oder zu klein für die jeweilige Falle sind. Zudem leiden die gefangenen Wildtiere unter erheblichem Stress und nicht wenige sind bis zum Eintreffen des Fallenstellers bereits qualvoll gestorben.
Verbot jeglicher Fütterung und Kirrung (§ 33 JWMG)
Das Füttern oder Anlocken von Wildtieren mit Futter ist mit einem zeitgemäßen Natur- und Artenschutzverständnis nicht vereinbar. Die im Gesetz aufgeführten Ausnahmeregelungen ergeben nicht nur aus ökologischer Sicht keinen Sinn, sondern laden zudem zum Missbrauch ein.
Verbot des Aussetzens jagdbarer Tierarten (§37 JWMG)
Das Aussetzen von gezüchteten Wildtieren jagdbarer Arten, mit dem einzigen Zweck, diese nach einigen Monaten zu erschießen, ist mit einem modernen Tier- und Artenschutzverständnis nicht vereinbar und muss verboten werden.
Verbot der Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren (§ 38 JWMG)
Die Ausbildung von Hunden in Schliefanlagen am gefangenen Fuchs oder an flugunfähig gemachten Enten ist mit dem Tierschutz nicht vereinbar. Aufgrund der eingeschränkten Fluchtmöglichkeit bzw. Verhinderung des normalen Fortbewegungsverhaltens leiden die Tiere unter Angst und Stress. Verschiedene Gerichte haben bereits festgestellt, dass die Hundeausbildung an vorübergehend flugunfähig gemachten Enten grundsätzlich gegen das Tierschutzgesetz verstößt.
Mindestens neun Monate Jagdruhe (§41 JWMG)
Die Jagdzeit muss sich an dem natürlichen Verhalten der Tiere und nicht den Wünschen der Jägerschaft orientieren. Jagd während der Brut- und Aufzuchtphase oder im Winter verursacht immensen Stress und großes Leid.
Ausnahmsloses Verbot des Abschusses von Haustieren (§ 49 JWMG)
Für den Abschuss von Haustieren durch Jäger gibt es keinen vernünftigen Grund. Den Abschuss von Hunden oder Katzen unter Erlaubnisvorbehalt zu stellen, setzt ein falsches Signal und ist missbrauchsanfällig. Der Abschuss von Hunden und Katzen hat nichts mit Arten- oder Tierschutz zu tun und muss daher ausnahmslos verboten werden.
Kürzung der Liste jagdbarer Arten (Anlage JWMG)
Die Tötung von Tieren ohne vernünftigen Grund (beispielsweise die Jagd auf Konkurrenten des Jägers wie den Fuchs) ist mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar. Auch widerspricht die Jagd auf im Bestand bedrohte Tierarten dem allgemeinen Verständnis eines zeitgemäßen Natur- und Artenschutzes. Daher muss die Liste der dem Baden-Württemberger Jagd- und Wildmanagement unterstellten Arten erheblich gekürzt werden. Zu streichen sind wenigstens Dachs, Fuchs, Hermelin, Steinmarder, Wildkaninchen, Baummarder, Feldhase, Iltis, Luchs, Wildkatze sowie sämtliche Vogelarten.
Zahlreiche Studien sowie Aussagen renommierter Wildbiologen bestätigen, dass die Jagd nicht dazu geeignet ist, Wildbestände dauerhaft zu regulieren. Professor Dr. Josef Reichholf, ein namhafter Biologe der TU München, weist beispielsweise darauf hin, dass eine natürliche Regulation der waldbewohnenden Tierpopulationen im Wesentlichen nicht durch Prädatoren, sondern durch Umwelteinflüsse wie Witterung, Nahrungsverfügbarkeit oder Krankheiten stattfindet. Servanty et al (1) wiesen nach, dass Wildschweine in jagdfreien Gebieten eine geringere Populationsdichte aufweisen als in bejagtem Territorium. Demnach führt ein hoher Jagddruck auch zu deutlich höheren Reproduktionsraten.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, zusätzlich zu den oben genannten Punkten auch weitergehende Einschränkungen bei der Jagdausübung zu prüfen.
Bitte nutzen Sie die Gelegenheit und zeigen Sie den Bürgern, dass Sie es mit dem Tierschutz wirklich ernst meinen.
Gegen die Jagd
Tiere sind wertvolle Lebewesen die ein Recht haben artgerecht zu leben und nicht nach Gutdünken des Menschen und schon GAR NICHT zu deren Freizeitbelustigung gejagt und getötet werden dürfen. Jagd als Sport und ohne gerechtfertigte Begründung ( Gefahr für Leib und Leben anderer Tiere oder Menschen) sollte komplett verboten werden!!!! C. Jakob
Tiere sind wertvolle Lebewesen die ein Recht haben artgerecht zu leben und nicht nach Gutdünken des Menschen und schon GAR NICHT zu deren Freizeitbelustigung gejagt und getötet werden dürfen.
Jagd als Sport und ohne gerechtfertigte Begründung ( Gefahr für Leib und Leben anderer Tiere oder Menschen) sollte komplett verboten werden!!!! C. Jakob
Steunende Katzen
Gründe eine streunende Katze zu schießen: 1. Hauskatze gehört nicht in den Wald sondern wie der Name schon sagt rund ums Haus 2. Offensichtlich ist es dem Besitzer schlichtweg egal, wo sich sein Haustier rumtreibt. 3. Hauskatzen schaden dem Öko-System Wald und den dort lebenden Vögeln und Bodenbrütern. Desweitern schaden dem Wild,
Gründe eine streunende Katze zu schießen:
1. Hauskatze gehört nicht in den Wald sondern wie der Name schon sagt rund ums Haus
2. Offensichtlich ist es dem Besitzer schlichtweg egal, wo sich sein Haustier rumtreibt.
3. Hauskatzen schaden dem Öko-System Wald und den dort lebenden Vögeln und Bodenbrütern.
Desweitern schaden dem Wild, Mountainbiker mitten durch den Wald rasen, Geospielliebhaber, die ebenfalls kreuz und quer durch den Wald latschen, Fußgänger und Jogger, die grundsätzlich zur Dämmerungszeit daherkommen, Nachtwanderer, Hunde die machen was sie wollen, etc.
Und beim bedauerlichen Ponyfall werden es dann gleich einige oder viele Ponys.
Und wenn dann noch ein Förster Kritik übt, wobei im Fort grundsätzlich beim Reh "Zahl vor Wahl" gilt, sie dieses am liebsten ausrotten würden, weil sie es als Schädling sehen, dann haben wir wieder einen Grund mehr, die Jagd abzuschaffen.
Und es ist schlichtweg eine falsche Behauptung, dass viele Jäger an Unfällen oder Affekttaten mit Waffen beteiligt sind. Die Zahl der Unfälle mit legalen Jagdwaffen ist so verschwindend gering, sie ist noch nicht einmal nenneswert.
Filter für das Beteiligungsportal
Man ließt hier sehr viele gegenteilige Meinungen und manches befremdliche. Im Moment kommt gerade eine Welle von Zustimmungen für dieses Gesetz allerdings immer nahezu gleichlautend und ohne Namensangabe Ich könnte auch 20 web.de-Akkounts aufmachen und 20 mal das Gleiche erzählen um eine große Ablehnung zu simulieren. Aber Meinungen die ohne
Man ließt hier sehr viele gegenteilige Meinungen und manches befremdliche. Im Moment kommt gerade eine Welle von Zustimmungen für dieses Gesetz allerdings immer nahezu gleichlautend und ohne Namensangabe Ich könnte auch 20 web.de-Akkounts aufmachen und 20 mal das Gleiche erzählen um eine große Ablehnung zu simulieren.
Aber Meinungen die ohne Angabe von mindestens vollständigem Namen und Wohnort hier abgegeben werden zählen m.E. nicht viel denn es ist nicht nachprüfbar wer dahinter steht und ob dies nur eine Person ist.
Deshalb meine Bitte : könnte man nicht einen Filter einsetzen, der alle Beiträge, die nicht eindeutig einer Person zu zu ordnen sind, rauswirft.
Ich bin überzeugt es wären noch viele Jäger drin aber nur sehr wenige andere.
Sehr geehrte Damen und Herren , Kehren Sie zu einem praxisgerechten Jagdrecht zurück
In den letzten Jahren sind durch zunehmenden Maisanbau und häufigeren Waldmasten infolge des Klimawandels die Schwarzwildbestände praktisch ständig gestiegen. Durch die angestrebte Jagdruhe im Februar, März, April wird der Bestand noch weiter zunehmen. Der Jäger dürfte zwar im Feld jagen.... aber die Sauen sind nachweislich überwiegend im Wald.
In den letzten Jahren sind durch zunehmenden Maisanbau und häufigeren Waldmasten infolge des Klimawandels die Schwarzwildbestände praktisch ständig gestiegen.
Durch die angestrebte Jagdruhe im Februar, März, April wird der Bestand noch weiter zunehmen.
Der Jäger dürfte zwar im Feld jagen.... aber die Sauen sind nachweislich überwiegend im Wald.
Dies ist auch durch Untersuchungen der Staatlichen Wildforschungsstelle Aulendorf / Dr. Pegel
belegt. Steigende Wildschäden sind dann die Folge. Pachtkündigungen bzw. Unverpachtbarkeiten
der Schadensflächen sind bereits heute zunehmend.
Wer reguliert dann die explodierenden Bestände?
Nabu und andere " Naturschutz- und Tierschutzverbände" sicherlich nicht.
Auf den Kosten bleiben dann die Gemeinden bzw. die Jagdgenossenschaften sitzen, die seither, diese auf die Jagdpächter übertrugen. Auch ein generelles Betretungsverbot des Waldes in dieser Zeit zur Beruhigung des Wildes ist vielleicht angedacht und wäre auch hilfreich, wird jedoch sicherlich nicht durchgesetzt.
Jäger opfern viel Zeit und auch Geld zum Wohle der Allgemeinheit und ihrer Jagd.
Aber alles hat seine Grenzen.
Es ist sicherlich nicht Vergnügungssteuerpflichtig zu nächtlicher Zeit die Felder vor einem Sauenüberfall zu schützen, oder ein Stück Wild, "erlegt" vom Kotflügel eines Autos zu bergen und zu entsorgen.
Mit freundlichen Gruß
Gerhard
Empathie
"Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken."