Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.
Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.
Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.
Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.
Kommentare : Zum Gesetzentwurf allgemein
Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Heckenbraunelle
Das hat aber hier kein Jäger reingeschrieben!
Und wenn Gerd Rohmann, keine Ahnung wer das ist, eine Lusterfahrung hat und die vor 10 Jahren kund tun muss, von mir aus. Selbstdarsteller gibt es eben in jeder Sparte.
757. von Jägersmann an Herrn Mühlhäuser
...vielleicht nicht als "Sache" aber als "Stück"... Oder - Zitat: ...Denn darin, daß wir das "Naturding" Wild töten und dabei einen exorbitanten Lusteffekt erleben erweist es sich empirisch, daß wir etwas ganz besonderes in unserem Inneren erfahren... (Gerd Rohmann: Neue Gedanken zur Lust an der Lust zwischen Erleben und Erlegen. Vortrag bei
...vielleicht nicht als "Sache" aber als "Stück"...
Oder - Zitat: ...Denn darin, daß wir das "Naturding" Wild töten und dabei einen exorbitanten Lusteffekt erleben erweist es sich empirisch, daß wir etwas ganz besonderes in unserem Inneren erfahren...
(Gerd Rohmann: Neue Gedanken zur Lust an der Lust zwischen Erleben und Erlegen. Vortrag bei der Jahrestagung 2004 in Mespelbrunn/Spessart des FORUM LEBENDIGE JAGDKULTUR e.V.)
Kommentar zu 743, Herrn Hage
Ich wollte hierzu zunächst einen Kommentar abgeben. Nach mehrmaligem Durchlesen fiel mir folgender Witz ein:
"Ich wollte mich mit ihm auf geistiger Ebene duellieren, bis ich merkte, dass er unbewaffnet war".
Anmerkung der Redaktion
Sehr geehrter Volker Schwörer,
wir freuen uns über lebendige und kontroverse Debatten auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung. Denn Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt.
Bitte halten auch Sie sich bei der Debatte jedoch an die Netiquette, damit auch alle anderen Nutzerinnen und Nutzer des Beteiligungsportals von einer fairen und
Sehr geehrter Volker Schwörer,
wir freuen uns über lebendige
und kontroverse Debatten auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung.
Denn Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt.
Bitte halten auch Sie sich bei der Debatte jedoch an die Netiquette,
damit auch alle anderen Nutzerinnen und Nutzer des Beteiligungsportals
von einer fairen und sachlichen Debatte profitieren können.
Mit freundlichen GrüßenVielen Dank!
Ihr Redaktionsteam
Herr König - von wegen Konsequenz
Genau, die Tollwut ist erst durch den Einsatz von Impfködern unter Kontrolle gebracht worden - nicht durch die zuvor versuchte (jagdliche) Ausmerzung der Füchse. Letzteres hat außer furchtbares Tierleid nämlich gar nichts gebracht. Genauso wenig wird es Ihnen gelingen, mit jagdlichen Mitteln den Fuchsbandwurm, die Räude oder die Staupe unter
Genau, die Tollwut ist erst durch den Einsatz von Impfködern unter Kontrolle gebracht worden - nicht durch die zuvor versuchte (jagdliche) Ausmerzung der Füchse. Letzteres hat außer furchtbares Tierleid nämlich gar nichts gebracht. Genauso wenig wird es Ihnen gelingen, mit jagdlichen Mitteln den Fuchsbandwurm, die Räude oder die Staupe unter Kontrolle zu bekommen.
Dass die scharfe Bejagung von Beutegreifern (und Rabenkrähen) keine nennenswerten Einfluss auf die Bestandsgrößen bedrohter Tierarten hat, zeigt unter anderem ein 6 Jahre dauernder Feldversuch in den 90er Jahren im Saarland unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Paul Müller. Der damalige Massenabschuss des "bösen Räuber" ergab nämlich weder eine Zunahme beim Feldhasen, noch beim Fasan. Es gelang auch nicht, eine Zunahme von Singvögeln nachzuweisen.
Abgesehen davon ist es mit der Konsequenz der Jägerschaft nicht besonders weit her, einerseits für den Schutz bedrohter Tierarten mittels Prädatorenbekämpfung einzutreten und gleichzeitig vom Aussterben bedrohte Feldhasen und Rebhühner abzuschießen (im Jagdjahr 2011/2012 allein in BW 9986 Feldhasen und 27 Rebhühner!).
Ideologisches Gesetz
Der Entwurf ist ideologisch unter dem Deckmantel der Akzeptanz für die Jagd. Ich bin seit mehreren Jahren Jagdpächter in einem sehr stadtnahen Waldgebiet mit hohem Freizeitwert. Es hat hier noch nie Anfeindungen gegeben. Es ideologisch, weil es den Jäger Vorschriften zum Schutz der Wildtiere macht, während Wanderer, Mountainbiker und GeoCacher
Der Entwurf ist ideologisch unter dem Deckmantel der Akzeptanz für die Jagd. Ich bin seit mehreren Jahren Jagdpächter in einem sehr stadtnahen Waldgebiet mit hohem Freizeitwert. Es hat hier noch nie Anfeindungen gegeben.
Es ideologisch, weil es den Jäger Vorschriften zum Schutz der Wildtiere macht, während Wanderer, Mountainbiker und GeoCacher Tag und Nacht querfeldein den Wald ohne Einschränkungen nutzen können.
Es ist ideologisch, weil die lieben Haustiere wie Hunde und Katzen Wildtiere töten können ohne dass es Konsequenzen hat. Der Schutz von Singvögel wird hier dem Schutz des lieben Hauskätzchens geopfert.
Es ist ideologisch, wenn Tierschützer und Naturschutzfreunde die Regeln der Jagd bestimmen.
Es ist ideologisch, wenn über das Urteil des EuGH, und dem Bundesjagdgesetz hinaus, mit einer fadenscheinigen, nicht grundgesetzeskonformen Auslegen des Glaubens Institutionen mit aufgenommen werden. Hier ist bei jedem Antrage zunächst verfassungsrechtlich zu prüfen, ob die Institution überhaupt unter Art. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 3 GG fällt.
Offensichtlich ist man in Baden-Württemberg schlauer als der EuGH und die Bundesregierung.
Es ist verantwortungslos wenn die Folgen dieses Gesetzes einseitig den Jägern aufgebürdet werden, während NABU, BUND und die sog. Tierschützer für ihre Forderungen nicht zur Verantwortung gezogen werden und nicht für Wildschäden mit bezahlen müssen. Es ist ja einfach große Forderungen lautstark zu artikulieren, wenn man nichts bezahlen muss sondern die anderen. Es ist ja schon fast ein Jagdverbot, wenn ich beim NABU lesen muss, dass diese eine achtmonatige Schonzeit haben wollten.
Es ist verantwortungslos, wenn ein sich grundsätzlich bewährtes Jagdrecht so umgekrempelt wird, dass es nicht mehr als Jagdgesetz funktioniert. Anpassungen ja, aber diese Änderungen nein.
Es ist rechtwidrig im Sinne des Grundgesetzes ein Gesetz zu erlassen, dessen Handhabung durch Erlasse und Durchführungsverordnungen erst angewandt werden kann. Siehe hierzu der Begriff Normenklarheit:
"Normenklarheit oder Normbestimmtheit ist ein verfassungsrechtliches und rechtsstaatliches Gebot für den Gesetzgeber. -> http://de.wikipedia.org/wiki/Normenklarheit". Das kann man bei dem Entwurf nicht sagen. Er ist auch deshalb in meinen Augen verfassungsmäßig überprüfbar.
Es ist wieder einmal ein Musterbeispiel wie grüne Politik Menschen bevormundet und der Meinung ist, uns weis zu machen, dass sie doch die besseren Menschen sind. Eine Ideologie die wir bei den Grünen mit ihrem falschen Sendungsbewusstsein und Bevormundung (z.B. Veggieday) doch sehr stark vorfinden.
Schaut man sich die grüne Politik an, wie z.B. auch im Schulwesen, erneuerbare Energie (was uns ja jedes Jahr höhere Stromkosten beschert) ist festzuhalten, dass für die nächste Landtagswahl die "Schonzeit" der grünen Landesregierung aufgehoben werden muss. Insofern ist jeder Jäger gefordert, bei der nächsten Wahl sehr überlegt sein Wahlkreuz zu machen. Und das gilt auch für den Koalitionspartner SPD.
Es wird Zeit, dass wir uns wehren. Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!
@756 Tollwut
In keinem der jagdbefriedenden Regionen konnte ein Ausbruch der Tollwut festgestellt werden. Dazu gehören Nationalparks (Bayerischer Wald, Berchtesgaden usw.) oder auch der Kanton Genf in der Schweiz. Selbst in den Niederlanden, wo die Fuchsjagd jahrelang ruhte war kein einziger Tollwut- fall gemeldet. Durch die übermässige Bejagung der
In keinem der jagdbefriedenden Regionen konnte ein Ausbruch der Tollwut festgestellt werden.
Dazu gehören Nationalparks (Bayerischer Wald, Berchtesgaden usw.) oder auch der Kanton Genf
in der Schweiz. Selbst in den Niederlanden, wo die Fuchsjagd jahrelang ruhte war kein einziger Tollwut-
fall gemeldet.
Durch die übermässige Bejagung der Rotfüchse werden Familienbande zerrissen, die Tiere weichen
in andere Territorien aus und verbreiten damit auch Krankheiten.
Die Fuchsjagd ist kontraproduktiv und auch nicht nötig, das beschreiben die wissenschaftlichen
Arbeiten von David MacDonald und Dr. Erik Zimen.
Ich bin für die neue Jagdgesetzreform.
Für ein Verbot der tierqälerischen Bau- und Fallenjagd.
Außerdem für eine 9-monatige Schonzeit für den Rotfuchs.
Herr Mühlhäuser
Ich hätte jetzt in keinem Kommentar der Jägerschaft einen entsprechenden Eintrag gefunden, bei welchem ein Tier despektierlich als Sache bezeichnet wird. Letztlich war der Begriff "Sache" per Definition aus dem BGB im Zusammenhang mit einem Tier nur als rechtstechnischer Begriff anzusehen. Vorwiegend eigentumsrechlich. Eine "Sache" kann ich eben
Ich hätte jetzt in keinem Kommentar der Jägerschaft einen entsprechenden Eintrag gefunden, bei welchem ein Tier despektierlich als Sache bezeichnet wird. Letztlich war der Begriff "Sache" per Definition aus dem BGB im Zusammenhang mit einem Tier nur als rechtstechnischer Begriff anzusehen. Vorwiegend eigentumsrechlich. Eine "Sache" kann ich eben besitzen, erwerben, verkaufen, etc. Die Änderung im Gesetz war nicht ideologisch geprägt. Das hätte sie vielleicht noch dazu schreiben können, dann würde nicht der Eindruck entstehen, sie wollten der Jägerschaft unterstellen, Tiere nur als "Sache" anzusehen, mit der man nach Belieben umgehen kann.