Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.
Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.
Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.
Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.
Kommentare
Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Hallo Harald S
Sehr geehrter Herr S,
was sie in unten stehendem Kommentar beschreiben entspricht nun nicht ganz der Wahrheit.
Tatsächlich wird bei Enten, die für die Hundeausbildung benutzt werden, das Federkleid keinesfalls verklebt. In vielen Bundesländern ist mittlerweile eine Papiermanschette vorgeschrieben, aus der sich die Ente nach einiger Zeit von selbst befreien kann. Diese Methode sehe ich als tierschutzgerecht und richtig an.
Der Fuchs in der Schliefenanlage ist zahm und wird durch ein Trenngitter vor dem Hund geschützt und kommt, nachdem er aus der Anlage geflüchtet ist (ohne mit dem Hund auch nur in Berührung zu kommen) zu seinem Halter zurück.
Bitte bleiben sie bei der Wahrheit.
@Harald S
@Harald S
Mit Schliefanlagen habe ich keine Erfahrung. Allerdings haben da Fuchs und Hund keinen Kontakt. Im Naturbau kann man allerdings schon eindeutig feststellen, ob dieser von einem Fuchs oder einem Dachs befahren ist. Und der Hund soll den Fuchs sprengen, also hinter ihn kommen, damit er aus dem Bau flüchtet. Einer hat geschrieben, Fuchs und Dachs bewohnen oft gemeinsam einen Bau, also das kann ich so nicht bestätigen. Das mit der Ente kenn ich, allerdings bekommt kein Hund eine gesunde Ente zu fassen. Bei uns wurde sie dann geschossen bei der Prüfung und der Hund musste sie nach der Wasserspur apportieren. Das soll er ja später auch machen und ich kann ihm eben nicht nur einen Holzstock ins Wasser werfen
Hallo Patrick M
Da wird die Ente ja froh sein , daß sie -in Todesangst - nicht verklebte Flügel hat sondern nur eine Papiermanschette um ihren Körper hat- auch nicht viel besser.
Und ist es wirklich erlaubt, einen Fuchs zu Hause zu halten ?
Auch er ist dann natürlich froh, nachdem er Todesängsten ausgesetzt war, wieder bei seinem Herrchen zu sein
wer dieses Gesetz so umsetzt hat nichts verstanden....
- wer Bau- und Fallenjagd verbietet unterstützt das Aussterben von Wildtierarten, ob jagdbar oder nicht.
- wer Notzeitfütterung verbietet fördert Tierleid und schadet naturnahem Waldbau.
- wer eine generelle Jagdruhe einführt fördert Wildschäden und enteignet Grundbesitzer.
- wer Wildtiermanager einführt veruntreut Steuergelder und entmündigt qualifizierte Bürger.
- wer das Reviersystem untergräbt fördert Wildschäden und Tierseuchen.
- wer das Reviersystem untergräbt stellt eine nachhaltige Naturnutzung in Frage.
- wer das Jagdrecht beschränkt verstößt gegen das Grundgesetz.
- wer reguliert anstatt zu deregulieren baut sinnlose Bürokratie auf.
- wer Wildschutz erschwert verstößt gegen den Tierschutz.
- wer Grundbesitzer und Jäger übergeht fördert das Misstrauen gegenüber der Politik.
Fütterungsverbot - Tierschutz
Das Fütterungsverbot in der vorliegenden Ausprägung im Entwurf zum neuen Jagdgesetz ist ausdrücklich zu begrüßen und der richtige Schritt in die richtige Richtung. Wenn viele Jäger sich den Tierschutz auf die Fahne schreiben wollen, weil sie angeblich die Tiere nicht verhungern lassen wollen, verschleiern sie, das sie Populationen durch die Zufütterung künstlich hochziehen, um die Tiere dann abschießen zu können. Sicher trifft das nicht auf alle Jäger zu.
Zitiert sei in diesem Zusammenhang eine Untersuchung der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz 'Schwarzwild: Kirrmais versus Feldmais' von Ulf Hohmann und Ditmar Huckschlag:
'Die vielerorts weiter angestiegenen Schwarzwildstrecken mit den einhergehenden hohen Wildschäden und der Angst vor weiteren Schweinepestausbrüchen geben der Debatte hinsichtlich der Ursachen und sinnvollen Gegenmaßnahmen weiter Auftrieb. Nach dem Positionspapier „Schwarzwild in Deutschland“ des Deutschen Jagdschutzverbandes wird u. a. eine „teilweise unverhältnismäßig hohe Verabreichung von Futtermitteln über unsachgemäße Kirrungen und Ablenkfütterungen“ als ein Grund für die hohen Schwarzwildbestände genannt (www.jagd-online.de). Trotz dieser Erkenntnis stoßen die Versuche vieler Landesregierungen wie z. B. in Rheinland-Pfalz mittels Gesetzen und Verordnungen die Kirrjagd zu reglementieren, bei der Jägerschaft vielfach auf offene Kritik. In diesem Zusammenhang ist oft zu hören, dass allein schon aufgrund der großen Maisanbauflächen der Feldmais einen weitaus größeren Einfluss auf die Populationsdynamik auf die Schwarzkittel habe und die Reglementierung der Kirrjagd daher einer unverhältnismäßigen Gängelung gleich käme......
Es handelt sich hierbei selbstverständlich nur um grobe Größenordnungen, aber nur darauf soll es hier ankommen. Die berechneten Zahlen deuten an, dass die Menge ausgebrachten Kirrmaises zumindest seit in Krafttreten der Kirr- und Fütterungsverordnung in Fehlmastjahren ungefähr der des
aufgenommenen Feldmaises aus der Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz entspricht. Dies sind Werte, die sich in dieser Dimension auch bei einer Jägerbefragung der Wildforschungsstelle in Aulendorf in
Baden-Württemberg für staatliche Jagdbezirke ergaben (Ellinger et al. 2001). Dort wurden in
Schwarzwildvorkommensgebieten den Angaben zufolge im Staat 147 kg Mais pro 100 ha Waldfläche
pro Jahr ausgebracht. In privaten Schwarzwildrevieren waren es allerdings 406 kg Mais pro 100 ha
Waldfläche pro Jahr. Für Mecklenburg-Vorpommern gaben Jagdpächter nach Keuling (2006) sogar an,
1000 kg Kirrmais pro 100 ha Jagdfläche auszubringen.....
Die Betrachtung hat gezeigt, dass über die Kirrjagd nicht nur ähnliche Energiemengen in die
Schwarzwildpopulationen eingebracht werden wie über den gesamten Feldmaisanbau. Da die Kirrjagd gerade in Fehlmastjahren besonders erfolgversprechend ist, findet dieser Energieinput verstärkt zur falschen Zeit statt. Aus diesen Überlegungen heraus erscheint es beim aktuellen Wissensstand daher sinnvoll und gerechtfertigt, eine Einschränkung jeglichen Eintrags zusätzlicher Futtermittel in die Schwarzwildpopulation auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken. Eine Unbedenklichkeitserklärung der Kirrjagd ist jedenfalls aus diesen Überlegungen nicht ableitbar.
@Hagen
Nun gut. Anscheinend sieht es die Redaktion ähnlich, sie bekommen zumindest zum wiederholten Male ein Statement von diesen. Also einer ihrer zitierten "200000" ist definitiv nicht ihrer Meinung. Er schreibt in einem anderen Blog hier über den Abschuss von Katzen und erachtet dies als wichtig. Ich müsste jetzt selbst nochmals nachschauen, aber ich meine, er ist Vorsitzender eines NABU-Ortsverbandes und trägt einen Doktortiel. Lassen sie mich raten, das ist bestimmt ein Jäger der sich als NABU-Mitglied ausgibt? Außerdem muss man bei dem einen oder anderen Diskussionspartner auch eine gewissen Intoleranz und Arroganz mitbringen. Zumal man sehr schnell erkennt, dass außer Phrasen nichts dahintersteckt. Also ich rede mit NABU oder BUND Mitgliedern immer und wir haben nicht immer dieselbe Meinung. Viele sachliche Meinungen können ja auch bereichern und wir erreichen immer Konsens, dass wir eben Prädatoren kurz halten müssen, wenn wir wollen, dass unsere Vogelwelt oder die Bodenbrüter wenigstens eine Chance bekommen sollen.
Kirrmais @Reh und Hase
Angenommen ich bringe 147 kg Kirrmais aus. Da stellt sich jetzt die Frage, wo kommt denn der Mais her? Also ich zumindest und diejenigen die ich so um mich herum kenne, wir sammeln immer die Maiskolben auf, die bei der Maisernte auf dem Acker liegen bleiben, damit diese Maiskolben nicht unterpflügt werden. Es sei denn, sie bringen die Landwirte dazu, selbiges zu tun. Dieser Mais ist da, also was ist besser, ich lass ihn liegen und die Wildschwein graben den auf dem Acker aus oder ich kirre damit im Wald? Anhand der Karte waren bei mir im Revier im letzten Jahr ca. 80 ha. reiner Industriemais. Die großen Mulden, mit denen die Fahrer ankommen, fassen fast alle 40 to. Ich kenne jetzt das spezifische Gewicht von Mais nicht, aber bei den 80 ha. waren es viele viele gefüllte Mulden. Wie kommt jemand auf die Idee, dass selbst bei einer Menge von 1 to Kirrmais, dies im Verhältnis zur Menge des angebauten Industriemais auf den Feldern stehen soll?
Jäger gesteht: Wildschweinbestände sind mit jagdlichen Mitteln nicht zur "regulieren"
"Der deutsche Jäger ist der Regulator der heimischen Wildbahn. Dieses Dogma wurde in der Vergangenheit häufig gelehrt, und viele glauben es. Schaut man sich die steigenden Schwarzwildbestände und deren Ursachen an, wird man skeptisch, ob wir Jäger diesem Wahrheitsanspruch gerecht werden können. ...."
www.wildundhund.de/home/8246-ende-eines-dogmas
Herr Wolf hat allerdings vergessen, den Anteil der Jägerschaft an der "Wildschweinschwemme" zu erwähnen::
"Mehr als ein Drittel der Mageninhalte, der von Eisfeld und Hahn in Baden-Württemberg untersuchten
Sauen, stammte eindeutig von Kirrungen oder Ablenkfütterungen. Dabei war die Teilnahme an den Untersuchungen freiwillig, und die Reviere mit ‹‹Intensivfütterung›› haben sich wohl nicht daran beteiligt. Quelle: Eisfeld und Hahn, 1998, in Bruno Hespeler, Schwarzwild heute, 2011" (In: Schwarzwildausbreitung in Oberösterreich. Strategien zur Schadensminderung. Land Oberösterreich, 2013)
Nach einer neueren Untersuchung in Rheinland-Pfalz werden über die Kirrjagd ähnliche Energie-mengen in die Schwarzwildpopulationen eingebracht wie über den gesamten Feldmaisanbau.
Werte in vergleichbarer Dimension ergaben sich auch für Baden-Württemberg. Naturgegebene Nahrungsengpässe etwa im Winter, auf die Wildtiere mit geringeren Geburtenraten reagieren würden, werden so wieder ausgehebelt. (HOHMANN, U; HUCKSCHLAG: Schwarzwild: Kirrmais versus Feldmais, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft, Rheinland-Pfalz, Stand 2.3.2010)
Grund genug, jegliche Fütterung (auch die Kirrung) ab sofort einzustellen!