Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.
Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.
Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.
Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.
Kommentare
Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Mehr Tierschutz beim Jagdgesetz!
Für die Tiere fordere ich: (Minimum)
-unkompliziertes Verfahren der Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen
-ausnahmsloses Verbot der Baujagd
-ausnahmsloses Verbot des Schrotschusses auf Vögel
-Verbot der Beizjagd
-Verbot jeglicher Fallenjagd
-Verbot jeglicher Fütterung und Kirrung
-Verbot des Aussetzens jagdbarer Tierarten
-Verbot der Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren
-mindestens neun Monate Jagdruhe
-ausnahmsloses Verbot des Abschusses von Haustieren
-Kürzung der Liste jagdbarer Arten
Haben Sie ein Herz für Tiere! Auch sie haben es verdient zu leben!
Jagd
Vorweg, meiner Meinung nach gehört die Jagd selbstverständlicherweise verboten! Kein Mensch hat das recht über Leben und Tod zu bestimmen! Zitat Theodor Heuss (1884-1963) 1. Bundespräsident BRD) " Jagd ist nur eine feige Umschreibung besonders feigen Mord am chancenlosen Mitgeschöpf. Die Jagd ist eine Nebenform menschlicher Geisteskrankheit."
Alexander Humbold (1769-1859) " Grausamkeit gegen Tiere kann weder bei wahrer Bildung noch wahrer Gelehrsamkeit bestehen. Sie ist eines der kennzeichnendsten Laster eines niederen Volkes."
und zu Guterletzt- Was immer ein Mensch den Tieren antut, wird ihm mit gleicher Münze zurückgezahlt!!
Mord bleibt Mord ..das Gebot "du sollst nicht töten" gilt für jedes Leben! auch Auftragsmörder machen sich schuldig!! Es wird wohl noch einige Zeit dauern bis diese Erkenntnis den Menschenseelen zuteil wird, aber die Zeit wird kommen! Agape Christou
Abschaffung Jagdgesetz
Das Jagd-bzw. Wildtiermanagementgesetz muss dringend überarbeitet werden! Das Jagen von Wildtieren sollte verboten werden, da die Natur dies von selbst regelt. Viele Jäger üben das Töten von Tieren als Hobby aus und nicht aus anderen Gründen. Es gab schon viele Jagdunfälle wobei zum Beispiel unschuldige Hunde getötet wurden und dies wurde nicht einmal geandet, dies neben bei. Meine Meinung ist ganz klar, das Jagd-und Wildtiergesetz zu ändern, dass keine Tiere mehr getötet werden dürfen.
mfg Glöckner
mehr Gewicht dem tierschutz
bei der geplanten Novellierung des Landesjagdgesetzes sollten dringend, Aspekte des Tierschutzes in vollem Umfang berücksichtigt werden. Der Schutz der Tiere darf nicht der Freizeitgestaltung einer kleinen Gemeinschaft von Hobbyjägern untergeordnet werden.
Die von Jägerseite immer wieder ins Feld geführte These einer „Notwendigkeit" der Jagd lässt sich anhand wissenschaftlicher Untersuchungen für die allermeisten derzeit bejagten Arten leicht widerlegen. Jagdfreie Regionen (z.B. Kanton Genf/Schweiz, Gran Paradiso-Nationalpark/Italien, usw.) zeigen dabei, dass es ohne die Jagd in nahezu jeder Hinsicht besser geht und es eben nicht zu den immer wieder heraufbeschworenen „Populationsexplosionen" jagdbarer Arten kommt.
Hinzu kommt, dass auch besonders grausame Jagdpraktiken hierzulande noch immer vollkommen legal - und folglich an der Tagesordnung - sind. Dazu gehören beispielsweise die Baujagd auf Füchse, Dachse und Kaninchen, die Fallenjagd, die Beizjagd sowie die Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden an lebenden Tieren (sogenannten „Schliefenfüchsen" sowie flugunfähig gemachten Enten).
Die Jagd sollte abgeschafft werden, oder im Rahmen der Novellierung des Landesjagdgesetzes zumindest die folgenden Verbesserungen umgesetzt werden:
- Deutliche Reduzierung der Liste der jagdbaren Tierarten. Kriterium sollte die Frage „was muss bejagt werden" sein, nicht länger „was kann bejagt werden"
- Beschränkung der Jagdzeiten auf wenige Monate im Herbst und Winter; grundsätzlich keine Bejagung in der Fortpflanzungszeit (Paarung und Jungenaufzucht)
- Verbot tierschutzwidriger Jagdmethoden (Fallen-, Bau- und Beizjagd)
- keine Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden an lebenden Tieren
- Verbot des Fangs und Abschusses von Haustieren (Hunden und Katzen)
- keine Bejagung von Beutegreifern (insbesondere von Füchsen) sowie von Rabenvögeln
- vollständige Jagdruhe in Nationalparks und Naturschutzgebieten
- Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften, sowohl für natürliche als auch für juristische Personen (wie z.B. Natur- und Tierschutzverbände), sowie ein einfaches, schnelles Austrittsverfahren
- Verbot von Kirrungen, Luderplätzen und Futterstellen für jagdliche Zwecke
Dem Tierschutz sollte mehr Gewicht verliehen werden, und deshalb sollte bei der Formulierung der Jagdgesetznovelle das Recht der Wildtiere auf Leben, auf Schutz vor grausamer Behandlung, auf einen angemessenen Lebensraum sowie eine artgerechte Lebensweise berücksichtigt werden.
Landes jagdnovelle
Ich gehe auf wenige Punkte ein. Das Jagdrecht ist untrennbar von dem Eigentumsrecht.
Die neue Novelle des Jagdrecht, ich möchte behaupten, enteignet. Es wird ideologisch gegängelt , aus Gründen die nicht nachvollziehbar sind.
Die Jagd soll ruhen ohne Begründung. Im Gegenzug arbeitet die Forstwirtschaft fleißig weiter. Dem Wald oder den Wildtieren wird „keine Ruhe gegönnt“. Es fehlt einfach die Begründung warum Jagd Ruhe. Wer soll die Wildschäden in der Zeit bezahlen?
Die Schwarzwildstrecke wir in der Jagdruhezeit zu 20% erfüllt. Meine Frage ist hier wer wird mit dieser Regelung zufrieden gestellt ? Mit der Praxis von den Grundbesitzern oder Jagdpächtern hat das nichts zu tun.
Ein Wildernder Hund wird vom Jäger erwischt. Aus der Praxis der Jäger erlegt den Hund nicht…. Er Dokumentiert oder versucht den Halter zu ermitteln und dann Anzeige.
Sollte es wirklich zu dem Super Gau kommen das es hätte verhindern werden können… !!!
Ich rufe den Bürgermeister an. So ein blödsinn.!!!Wo ist nun der im Grundgesetz verankerte Tierschutz. Bei Wildernden Katzen die Naturschutzbehörde anrufen. ???
Das Schalenmanagement ist auch wieder so eine Bürokratische Gängelung. Dies ist an dem Bundesjagdgesetz vorbei Novelliert worden.
Die neue Novelle muss sich das Argument gefallen lassen das das Jagdrecht dem Naturschutz geopfert wird und dann von den Behörden befehligt wird, die nichts mit der Sache zu tun haben. Wildtier Fütterung warum macht dies der Jäger ??? Dies wird nur in Notzeiten angeordnet um Verbiss Schäden im Bestand zu mindern.
Die Vögel in den Siedlungen werden gefüttert damit die Katze was zum fangen hat ?
Wo ist hier ein Regulant. Totschlagfallen werden verboten und in jedem Baumarkt gibt es diese. Für Ratten werden Fallen aufgestellt und Gift ausgelegt.
Ich könnte jeden einzelnen Punkt der Novelle so gegenargumentieren. Die Komplette Novelle ist aus diesem Grund ab zu lehnen.
Ingo aus Hall
Fallenjagd etc.
Das Bussardpaar welches Anfang April noch über dem Wald kreiste, ist nun verschwunden.
Wahrscheinlich wurden sie von dem Jagdpächter getötet, weil sie als Beutekonkurrenten
gelten.
Vor einiger Zeit wurde eine illegale Greifvogelfalle, mit lebender Taube als Köder, entdeckt.
Dies wurde auch zur Anzeige gebracht (Finder kann auf Wunsch namentlich genannt werden).
Soviel zu dem Begriff "Hege".
Ich verurteile die Fallenjagd, weil sie nicht nur mißbraucht wird. Sondern weil auch Haustiere, Kinder, und Bärlauchpflücker, Opfer dieser grausamen Jagdpraxis wurden. (ZDFzoom "Tödliche Fallen" Mediathek reportage).
Das gleiche gilt für die perverse und tierquälerische Baujagd auf Fuchs oder Dachs.
Solche Methoden haben im 21. Jhdt. keinen Platz mehr.
Daher ein klares "Nein" zur Fallen- und Baujagd, und auch ein "Nein zur Freizeitjagd".
Notwendig ist ein verantwortungsvolles Wildtiermanagement, mit Wildhütern oder
staatlich angestellten Berufsjägern.
Die neue Jagdgesetzreform ist eine Chance für verantwortungsvollen, modernen
Tierschutz.
Wer Tiere liebt, tötet sie nicht.
Ausnahmsloses Verbot des Schrotschusses auf Vögel (§ 31 JWMG)
Bei dem Schuss mit Schrot auf eine Vogelgruppe kann niemals ausgeschlossen werden, dass Tiere durch Randschrote verletzt werden. Daher muss der Schrotschuss auf Vogelgruppen ausnahmslos verboten werden.
Verbot der Beizjagd (§ 31 JWMG)
Die für die Beizjagd eingesetzten Greifvögel werden fast ausnahmslos in falknerischer Anbindehaltung gehalten. Den Tieren wird dadurch die Möglichkeit genommen, ihr arteigenes Bewegungsverhalten, das Fliegen, frei auszuleben. Diese Form der Tierhaltung ist nicht mit §2 Tierschutzgesetz vereinbar.
Verbot jeglicher Fallenjagd (§31 JWMG)
Auch der Einsatz von Lebendfallen ist mit erheblichen tierschutzrelevanten Problemen verbunden. So fangen auch Lebendfallen nicht selektiv, was immer wieder zu schweren Verletzungen bei Wildtieren führt, die zu groß oder zu klein für die jeweilige Falle sind. Zudem leiden die gefangenen Wildtiere unter erheblichem Stress und nicht wenige sind bis zum Eintreffen des Fallenstellers bereits qualvoll gestorben.
Verbot jeglicher Fütterung und Kirrung (§ 33 JWMG)
Das Füttern oder Anlocken von Wildtieren mit Futter ist mit einem zeitgemäßen Natur- und Artenschutzverständnis nicht vereinbar. Die im Gesetz aufgeführten Ausnahmeregelungen ergeben nicht nur aus ökologischer Sicht keinen Sinn, sondern laden zudem zum Missbrauch ein.
Verbot des Aussetzens jagdbarer Tierarten (§37 JWMG)
Das Aussetzen von gezüchteten Wildtieren jagdbarer Arten, mit dem einzigen Zweck, diese nach einigen Monaten zu erschießen, ist mit einem modernen Tier- und Artenschutzverständnis nicht vereinbar und muss verboten werden.
Warum sind nur die Jäger die Mörder?
Wenn ein Jäger ein Tier tötet um es nachher auch zu verspeisen ist er ein Mörder. Macht er es aus Lust, oder ist es womöglich sogar sein Hobby, dann ist er abartig.
Wenn ein Mensch wie Du und ich am Samstagabend am Grill steht, und das Schweineschnitzel für 99 ct/kg auf den Grill legt, dann ist das eine normale Sache. Es ist nicht schlimm, dass die Schweine kein einziges mal Tageslicht sehen, es ist nicht schlimm, wenn sie in ihren eigenen Ausscheidungen stehen müssen, es ist nicht schlimm, dass sie sich nicht bewegen können. Wir könnten dies auch auf Geflügel, Rinder etc. erweitern. Auch die moderne Milchproduktion ist leider nicht so wie bei Bärenmarke in der Werbung.
Dann bin ich doch lieber ein Mörder, der in seiner Freizeit in den Wald geht, Wildäcker anlegt, Biotopschutz betreibt, und ab und an sich sein Schnitzel ermordet, um es dann am Samstagabend wie so viele Menschen in Deutschland auf den Grill zu legen.
Ich mache dies auch deshalb, weil mir ein Stück Fleisch, welches in freier Wildbahn leben kann besser schmeckt.
Wenn einem der Tierschutz wichtig ist, sollte er seine Hauskatze zu Hause lassen, denn daheim tötet sie keine Singvögel, aber daheim zerkratzt sie die Möbel, also raus damit. Wo ist da der Tierschützer?
Füchse und Wildschweine
Es ist klar erwiesen und bestätigt (s. auch i.d. Schweiz), dass intensive Bejagung gerade dieser zwei Tiergattungen NICHT zu Reduzierung der Zahlen, sondern im Gegenteil, zu vermehrter Population führt. Es ist somit eine Lüge der Jäger, dass das Töten zu Abnahme der Zahlen führt. Das Füttern im Winter ist ein Kunstgriff, der nichts anderes als noch mehr berechtigtes Töten begründen soll. Überlasst die Natur sich selbst und sie regelt sich selbst. Beweise dafür sind genügend vorhanden. Was für eine "Leidenschaft" (= O-Ton Jäger) ist das denn eigentlich, feige und hinterhältig fühlende Mitgeschöpfe abzuknallen, zu hetzen, in Todesangst und -qual zu treiben? Schon mal versucht, in den Pfoten der wehrlosen Tiere herum zu laufen? Ach was - so was tun Jäger doch nicht, oder?
Anmerkung der Redaktion
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam
Was war an dem bisherigen Jagdrecht schlecht?
Durch die Jagd wie sie bisher ausgeübt wird bekommt das Wild die Hege die es benötigt um in unserer
zersiedelter Welt überhaupt eine Überlebenschance zu haben.
Wir Jäger opfern viel Zeit um gelebten Naturschutz zu praktizieren und werden dabei von anderen Naturschutz oder Tierschutzorganisationen nur angegriffen. Das Ziel ist dasselbe nur die Idiologie
differiert enorm! Warum soll sich der Praktiker vom Theoretiker gängeln und bevormunden lassen ?
Wohl doch nur weil es ein grünes Wahlversprechen war ! Lasst das Jagdrecht unangetastet und unterstellt es nicht dem Tierschutzrecht. Das funktioniert nicht, oder ist das etwa auch beabsichtigt?
B.Reinke