Header: Gesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes

Studenten der Filmakademie Baden-Württemberg mit verschiedenen Kameras. (Bild: Filmakademie BW)

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Gesetzentwurf zur Änderung des Landesmediengesetzes

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Die Änderung des Landesmediengesetzes hat zum Ziel, die Planungs- und Investitionssicherheit für die baden-württembergischen Rundfunkveranstalter zu verbessern.

Das Lizenzierungsverfahren für regionale und lokale Fernseh- und Radioveranstalter ist im Landesmediengesetz geregelt. Das Landesmediengesetz ist auch die wesentliche Grundlage für die Zuordnung von Übertragungskapazitäten für Rundfunk sowohl an öffentlich-rechtliche als auch an private Rundfunkveranstalter.

Die durch die Landesanstalt für Kommunikation zu erteilende Zuweisung von Übertragungskapazitäten zur Ausstrahlung eines Rundfunkprogramms ist die entscheidende wirtschaftliche Grundlage für den Betrieb eines Radio- oder Fernsehprogramms. Deshalb kommt der Dauer der Zuweisung einer Übertragungskapazität im Ausschreibungsverfahren die zentrale Bedeutung zu. Die Zuweisungsdauer definiert den „Lebenszyklus“ eines Radio- oder Fernsehprogramms, während derer sich insbesondere ein neuer Veranstalter im Markt etablieren, Investitionen amortisieren oder etwaige Anfangsverluste wettmachen muss.

Angesichts der Herausforderungen durch den rasanten Wandel der Medienlandschaft, insbesondere durch das Entstehen neuer Übertragungswege für Rundfunk oder die Konkurrenz durch digitale Trägermedien und das Internet, soll die Planungs- und Investitionssicherheit für die baden-württembergischen Rundfunkveranstalter dadurch verbessert werden, dass die im Landesmediengesetz geregelte Dauer der Zuweisung von Übertragungskapazitäten um zwei Jahre verlängert wird. Im Gleichlauf hiermit soll auch die Dauer der für die private Veranstaltung eines Hörfunk- oder Fernsehprogramms erforderliche Zulassung von acht auf zehn Jahre verlängert werden.

Sie hatten die Möglichkeit, bis zum 6. September 2013 zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Gesetzentwurf Änderung des Landesmediengesetzes (PDF)

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Das Staatsministerium in der Villa Reitzenstein (Parkansicht).

Kontakt : Staatsministerium