Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 3 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 14. August 2013 zu kommentieren und zu diskutieren.
Der Nationalpark Schwarzwald ist keine abgeriegelte Sperrfläche, sondern ein Großschutzgebiet, das seinen Besucherinnen und Besuchern naturnahe und naturverträgliche Erholung ermöglicht. Deshalb ist es grundsätzlich jedermann gestattet, den Nationalpark zu betreten und auf ausgewiesenen Flächen u.a. Beeren oder Pilze zu sammeln. Gleichwohl verfolgt der Nationalpark in erster Linie Ziele des Schutzes von Natur in ihrer natürlichen Dynamik. Daher enthält Abschnitt 3 Regelungen, die die naturverträgliche Nutzung des Nationalparks gewährleisten. Hierzu ist es, wie in jedem naturschutzrechtlichen Schutzgebiet, erforderlich, bestimmte Handlungen, die geeignet sind, die unter Schutz gestellten Naturgüter zu beeinträchtigen, zu untersagen oder zu beschränken. Gleichzeitig enthält Abschnitt 3 Vorschriften, die im Interesse der Allgemeinheit oder Einzelner unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von den Schutzvorschriften zulassen. Weiterhin ist die Möglichkeit vorgesehen, im Einzelfall von den Ge- und Verboten Befreiung nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes zu erteilen.
Abschnitt 3 enthält auch grundsätzliche Aussagen zur Ausgestaltung der Waldpflege und des Wildtiermanagements im Nationalpark. Auch insoweit kommt den naturschutzfachlichen Zielsetzungen des Schutzgebiets Bedeutung als Maßstab für die Planungen und Einzelmaßnahmen zu.
Kommentare
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Touristeattraktion
es sollte die Zahl an Touristen die durch den Wald rennen und Tier verschrecken oder streicheln wollen begrenzt werden.- ohne aktiven Wildtierschutz brauchts auch keinen Nationalpark.
Touristen attraktionen und Autoverekehr haben wir jetzt schon zuviel.
Anmerkung zu Kommentar Nr. 23
Auch wenn ich gerne auf schmalen Wegen unterwegs bin, kann ich ihre Forderung zum Rückbau der breiten Wege nicht unterstützen.
Bitte bedenken Sie, dass auch in einem Nationalpark nicht alles heile Welt ist und nicht auch Unvorherrsehbares passieren kann. Wie würde ihre Meinung dazu aussehen, wenn Sie in diesem Gebiet verunglücken und auf ärztliche Hilfe angewiesen sind , diese aber erst lange Zeit auf schmalen Wegen zu Ihnen benötigt oder wenn es zu einem Waldbrand kommt um nur einige Beispiele zu nennen..
Genau aus diesen Gründen sehe ich ein entsprechendes breites Wegenetz als unabdingbar und erwarte, dass der Nationalparkrat ein schlüssiges Verkehrskonzept auch zum Schutz bei o.g. Gefahrenlagen als oberste Priorität ansieht. Entsprechenden Gestaltungsspielraum sollte das Gesetz zulassen..
Verbotsorgie
Abschnitt 3 klingt etwas nach deutschem Obrigkeitsstaat. Ein Nationalpark soll der Natur überlassen werden, und nicht irgendwelchen Bürokraten.
§ 8, Absätze 1 und 2:
Wie wäre es, anstatt Paragrafenorgien zu veranstalten, an die Vernunft des Bürgers zu appellieren? Zum Beispiel als Text auf Infoschildern: "Bitte verlassen Sie die Wege nicht. Falls doch, dann trampeln Sie bitte keinen Jungwuchs nieder."
§ 8, Absatz 3:
Verstößt möglicherweise gegen die Versammlungsfreiheit. Wenn ich freiberuflich Wanderungen und Führungen (auf den Wegen) durchführen will, sehe ich keine Notwendigkeit, vorher irgend jemanden um Erlaubnis zu fragen.
§ 9, Absatz 2:
Biwakieren von Einzelpersonen in Wegnähe (ohne Feuer) verursacht keine Schäden und sollte toleriert werden.
Gebote und Verbote
Im Großen und Ganzen find ich die Punkte in Ordnung. Sie versuchen, Regeln zu formulieren, die den Nationalgedanken schützen. Zu folgenden Punkten habe ich aber kritische Anmerkungen
§8 (3) = Ich verstehe nicht, warum Wanderveranstaltungen und Führungen nicht zulässig sind? Ab wieviel Personen "stören" denn Wanderveranstaltungen? Als Beispiel: Wanderungen mit einer Kindergruppe, bei einem Kindergeburtstag, Familienausflug, Vereinsausflug – zuviele Menschen auf einmal? Dieses Verbot find ich wirklich lächerlich, ganz ehrlich!
Das Argument mit den Trittschäden: ok. Aber warum muss man denn dann gleich Gruppen pauschal verbieten? Ein Schild oder ein Gebot "Gruppen bitte auf den Wegen bleiben" würde ausreichen. Hier wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.
Und die "Sicherung der fachlichen Qualität". Meine Güte, wir wollen im Nationalpark die Natur Natur sein lassen; dann wollen wir doch auch die Menschen Menschen sein lassen und sie denken lassen, was sie wollen? Wie gesagt – ich kann es nicht nachvollziehen. Welche unausgesprochenen Ängste stehen denn dahinter, dass es nicht-fachliche Vorträge geben könnte? Nun, und wenn es so ist, dann kann es die genauso außerhalb des NP-Gebietes geben.
Fazit: §8.3 streichen!
§8 (4): Die Möglichkeit, Beeren und Pilze zu sammeln, ist für mich sehr wichtig. Hier würde ich mir den Gesetzestext etwas genauer wünschen. Natürlich muss das Beeren- und Pilzesammeln privat bleiben, darf es keine Horden gewerbemässig Sammelnder geben; sonst sind die Wälder schnell leer. Eventuell könnte man Gebiete mit Gewohnheitsrecht festschreiben oder es prinzipiell in der Nähe zu Siedlungen oder Straßen erlauben.
Noch ein Wort zum Sammeln von Beeren und Pilzen: Ich finde die Möglichkeit dazu wirklich enorm wichtig. Gerade auch für Kinder. Das ermöglicht nämlich die gewünschten Naturerfahrungen, das sich bewegen in der Natur, wirklich einmal "eintauchen in den Wald".
§9 (1)
Hier bin ich irritiert … bitte erklären Sie genauer, was eine Zerstörung etc. ist. Es gibt ja nun ein Ge-biet, das Nationalpark genannt wird, und in dem natürliche Prozesse ablaufen sollen. Also, wie kann ich den Nationalpark verändern in unzulässiger Weise? Grade am Anfang geht es ja auch um den Waldumbau. Und um welche Güter soll der Nationalpark denn verfügen?
Ich würd vorschlagen, das eher in die Richtung umzuschreiben, dass die natürlichen Prozesse unge-stört ablaufen sollen; abgesehen von erforderlichen Eingriffen (Waldumbau, Schutzmaßnahmen von Wegen, etc).
§9 (2): Insoweit bin ich mit allem einverstanden, bis auf:
Punkt 13: Das Nächtigen ist verboten. Solange das nächtliche Betreten erlaubt ist, wie kann es dann verboten sein, zu schlafen? Wenn das jemand möchte und dabei nichts beschädigt, finde ich es ok. Es sollte nicht verboten sein. Feuer machen gehört in einem Wald natürlich verboten.
Punkt 15: Fahrräder und Pedelecs sollten Wanderern gleichgestellt sein
Allgemein zum Punkt Straßen: Die Schwarzwaldhochstraße und andere Straßen liegen ja im Gebiet. Ich bin sowieso irritiert, wieso eine "Autobahn" durch einen Nationalpark führen kann. Aber nun gut. Ich würde aber vorschlagen, über den Bau von Wildbrücken nachzudenken! Damit das Wild eben das ganze Gebiet nutzen kann ohne plattgefahren zu werden.
Allgemein: Mehr Gebote, weniger Verbote wären der Akzeptanz vielleicht auch zuträglich. Stichwort Schweden, Frankreich. Dort bitte einmal Anregungen holen!
Gleitschirmflieger(Paraglider)
Wir Gleitschirmflieger möchten und können nur an Gebieten fliegen, die Wind- und Thermik-technisch am Besten geeignet sind. Oppenau gehört zu den wenigen perfekten Gebieten im Schwarzwald. Da wir in der Luft nicht beliebig wo hinfliegen können ohne abzusaufen, könnte es notwendig sein Teile des Nationalparks zu überfliegen.
Daher meine Frage. Ist es erlaubt, den Nationalpark zu überfliegen (auch Kernzone)? Wenn ja, wie sieht es aus, wenn man windbedingt im Nationalpark zum Landen gezwungen wird?
Falls es Tabuzonen geben sollte, berücksichtigen sie bitte die üblichen Lufträume (Thermik Zonen) der motorlosen Flieger (Gleitschirm, Drachen und Segelflieger), damit nicht ähnlich wie bei Konntrollzonen für uns eine unüberwindbare Wand (Sperrzone) entsteht, die uns zum Landen zwingt.
kleine Pfade / breite Wege
Wir befürworten den Nationalpark, sind aber in Sorge, dass die wenigen verbliebenen kleinen Pfade im Bereich des Nationalparks verschwinden werden, zugunsten weniger "Autobahnen". Eigentlich müssten, wenn man auf Holznutzung verzichtet, die breiten Wege verschwinden. Auch Gehbehinderte haben ihre Rechte, aber ein naturnaher Wald kann nicht überall alles leisten. Sonntag sind wir den Pfad um den hohen Ochsenkopf gegangen. Derartige Wege sind unverzichtbar.
Andererseits müssten breite Wege für die Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer erhalten beiben. Wenn es einen Bestandschutz für Loipen gibt, warum dann nicht für Radwege (auch wenn dort niemand kassiert und daher wirtschaftliche Interessen anmeldet)?
Klaus Eisemann / Gaby Lieb-Eisemann, Bühl
Naturschutzgebiete strenger wie Nationalpark?
Die Ziele des Nationalparks sind in erster Linie auf den Schutz und die Entwicklung ursprünglicher Natur ausgerichtet. Die Handhabung im Nationalpark ist im Prinzip weniger streng wie in Naturschutzgebieten. Hier wurde sehr auf Konsens auf bezüglich Wanderer und den seitherigen Möglichkeiten für den Mensch geachtet. Das ist positiv, wobei die Schutzziele nicht darunnter leiden sollten.
Nationalpark mit Geboten
Ein Nationalpark sollte grundsätzlich mit Geboten für die Menschen auskommen. Meiner Ansicht nach wird auch im Naturschutz viel zu oft verboten, anstatt den Menschen gute Alternativen anzubieten und mit dem zu arbeiten, was Menschen tun sollten. Der Nationalpark könnte auch für Nicht-Naturschützer oder -liebhaber eine Chance sein, der Natur ein bißchen näher zu kommen - wie zum Beispiel bei meinen Nachbarn, die begeistert vom Nationalparkbesuch im Bayrischen Wald zurückkamen.
Empfehlung eines Mountainbikers
Ich bin Bürger von Bühl und aktiver Mountainbiker. Durch das Nationalparkgesetz ist das Befahren dann nur noch auf ausgewiesenen Wegen erlaubt. Als Naturliebhaber begrüße ich die Einrichtung des Nationalparks sehr und sehe natürlich ein, dass sich das mit den Mountainbikern nicht verträgt. Es gibt ja auch noch genug Strecken außerhalb des ausgewiesenen Gebietes. Trotzdem empfehle ich, um Konflikte zu vermeiden und Nationalparkliebhaber bei den Mountainbikern zu gewinnen, auch attraktive Strecken auszuweisen. Attraktiv heißt für einen Mountainbiker auch Singletrails (Pfade) zu befahren.
Information nötig
Die naturschutzfachlichen Zielsetzungen sind der Maßstab. Das ist richtig und wichtig.
Die Maßnahmen werden sicher keinem Naturliebhaber seinen Genuß und die wertvolle Erfahrung eines naturnahen Raumes und Ökosystems nehmen. Damit möglichst viele Menschen die positive Erfahrung machen und Verständnis entwickeln für die (wenigen) Einschränkungen, sollten Informationen zu Sinn und Zweck von Maßnahmen gut aufbereitet und verfügbar gemacht werden. Man will ja gerade die Naturliebhaber und -besucher im Park haben, möglichst vielen Menschen die Schönheit und den Wert vermitteln, also gerade die Pilzsucher, Beerensammler, Pflanzenliebhaber, aber auch die mit dem Hund wandernden oder die mit dem Fahrrad reisenden Menschen. Alle müssen aber verstehen, dass wenn (zu) viele Nutzer ungewünschte (kleine, oft unbewusste) Eingriffe tätigen, das System darunter leidet. Dafür muss Verständnis geweckt werden.