Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 3 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 14. August 2013 zu kommentieren und zu diskutieren.
Der Nationalpark Schwarzwald ist keine abgeriegelte Sperrfläche, sondern ein Großschutzgebiet, das seinen Besucherinnen und Besuchern naturnahe und naturverträgliche Erholung ermöglicht. Deshalb ist es grundsätzlich jedermann gestattet, den Nationalpark zu betreten und auf ausgewiesenen Flächen u.a. Beeren oder Pilze zu sammeln. Gleichwohl verfolgt der Nationalpark in erster Linie Ziele des Schutzes von Natur in ihrer natürlichen Dynamik. Daher enthält Abschnitt 3 Regelungen, die die naturverträgliche Nutzung des Nationalparks gewährleisten. Hierzu ist es, wie in jedem naturschutzrechtlichen Schutzgebiet, erforderlich, bestimmte Handlungen, die geeignet sind, die unter Schutz gestellten Naturgüter zu beeinträchtigen, zu untersagen oder zu beschränken. Gleichzeitig enthält Abschnitt 3 Vorschriften, die im Interesse der Allgemeinheit oder Einzelner unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von den Schutzvorschriften zulassen. Weiterhin ist die Möglichkeit vorgesehen, im Einzelfall von den Ge- und Verboten Befreiung nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes zu erteilen.
Abschnitt 3 enthält auch grundsätzliche Aussagen zur Ausgestaltung der Waldpflege und des Wildtiermanagements im Nationalpark. Auch insoweit kommt den naturschutzfachlichen Zielsetzungen des Schutzgebiets Bedeutung als Maßstab für die Planungen und Einzelmaßnahmen zu.
Kommentare
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§ 12 Wildruhezonen in Kerngebieten
Bei den derzeit überhöhten Hirsch- und Rehbeständen zeigen Erfahrungen in anderen Großschutzgebiten, z.B. aktuell auch im Biosphärengebiet Vessertal, dass zum Schutz der Weißtanne und einiger Laubhölzer auch in Kerngebieten nicht auf die Jagd verzichtet werden kann. Aktuell ist im Schwarzwald zu beobachten, dass die - naturgemäß schwerer zu bejagenden - Bannwälder leicht zu Rückzugsgebieten des Wildes werden und die Waldverjüngung massiv gestört wird. Daher sollten die Wildruhezonen nicht als Pflicht-Bestimmung in ein Landtags-Gesetz aufgenommen werden. Ob und wie groß sie eingerichtet werden, sollte im Nationalparkplan bestimmt werden, der viel eher angepasst und geändert werden kann.
§ 12 Wildtiermanagement
Der Gesetzentwurf und das Gutachten zielen wohl auf ein jagdliches Vorgehen ählich wie in den NP Harz oder Eifel ab. Die dortigen Erfahrungen sind negativ unter dem Gesichtspunkt der Entwicklung in Richtung einer natürlichen Waldzusammensetzung obwohl dort die Tanne keine wesentliche Rolle spielt. Die Rotwilddichten haben sich dort unter diesem NP-Regime weiter nach oben entwickelt. Dies würde im Nordschwarzwald das Ziel Fichte Tanne Buche Mischwälder konterkarieren. Eine wesentliche Wildstandsregulierung außerhalb des NP-Gebietes ist wohl eine Illusion.
Dr. Anton Hammer, Baden-Baden
Menschen integrieren, keine Verbote: wunderschöner Kommentar
Ein wunderbarer Beitrag, "ohne Name", das kann ich nur unterstützen: Unbedingt die Menschen über positive Emotionen daran erinnern, dass auch sie lediglich Teil im großen Gefüge der Natur sind und es Probleme gibt, wenn sie das vergessen oder missachten. Demut und Respekt erzielt man durch die entsprechenden interessanten, guten Erlebnisse. Also erstmal möglichst wenig Verbote, sondern auf die Einsicht der Besucher setzen.
Und damit den Gegnern die Chance geben, Ihre Ängste zu überwinden, denn aus jeder ihrer Beschuldigungen, Beleidigungen oder Sorgen schreit die Angst vor eigenem Bedeutungsverlust, Existenzangst, Angst vor Verfall usw. heraus.
Das ist in der heutigen Welt, in der die Zukunft kein Versprechen auf goldene Zeiten, sondern einfach nur noch unsicher und besorgniserregend ist, ja absolut verständlich. Aber wer beim Anblick von Totholz nur an Krankheit und Tod denkt statt an Leben und natürlichen Kreislauf, dem sollte man die Möglichkeit bieten, auch andere Erfahrungen zu machen. Vorausgesetzt, so jemand ist bereit, sich auf andere Erfahrungen einzulassen.
Die Erfahrung mit anderen NPs zeigt, dass es aber auch eher naturinteressierte Menschen sind, die NPs besuchen. Wer nur mit seinem Quad durch den Wald knattern will, fährt dazu nicht extra in den NP, weil das da niemanden beeindruckt.
Betretungsrecht
Das wird ein schöner Verbotsschilderwald, wahrscheinlich darf man auch nicht mehr drüberfliegen
Keine Pestizide mehr im Nationalpark!
Bereits im Nationalparkgesetz sollte verankert sein, dass chemisch-synthetische Pestizide/Biozide im gesamten Nationalpark verboten sind. Sonst gibt es später endlose Diskussionen dazu.
Also keine Polterbehandlung, kein Verbissschutzanstrich, weder chemisch-synthetisch, noch biologisch (Neem, Bt). Denn es geht ja gerade um Prozessschutz und die freie Entwicklung gerade auch der (z. B. holzbewohnenden) Insekten. In der Entwicklungszone können - wo unbedingt nötig - mechanische Maßnahmen (Entrindung, Wildschutzzäune) eingesetzt werden. Holzbauten für Erholung, Information und Besucherlenkung im Nationalparkgebiet sollten aus robusten einheimischen Materialien sein und höchstens mit biologischen Holzschutzmitteln geschützt werden.
Empfehlung eines Mountainbikers
Ich bin Bürger von Bühl und aktiver Mountainbiker. Durch das Nationalparkgesetz ist das Befahren dann nur noch auf ausgewiesenen Wegen erlaubt. Als Naturliebhaber begrüße ich die Einrichtung des Nationalparks sehr und sehe natürlich ein, dass sich das mit den Mountainbikern nicht verträgt. Es gibt ja auch noch genug Strecken außerhalb des ausgewiesenen Gebietes. Trotzdem empfehle ich, um Konflikte zu vermeiden und Nationalparkliebhaber bei den Mountainbikern zu gewinnen, auch attraktive Strecken auszuweisen. Attraktiv heißt für einen Mountainbiker auch Singletrails (Pfade) zu befahren.
Naturschutzgebiete strenger wie Nationalpark?
Die Ziele des Nationalparks sind in erster Linie auf den Schutz und die Entwicklung ursprünglicher Natur ausgerichtet. Die Handhabung im Nationalpark ist im Prinzip weniger streng wie in Naturschutzgebieten. Hier wurde sehr auf Konsens auf bezüglich Wanderer und den seitherigen Möglichkeiten für den Mensch geachtet. Das ist positiv, wobei die Schutzziele nicht darunnter leiden sollten.
Information nötig
Die naturschutzfachlichen Zielsetzungen sind der Maßstab. Das ist richtig und wichtig.
Die Maßnahmen werden sicher keinem Naturliebhaber seinen Genuß und die wertvolle Erfahrung eines naturnahen Raumes und Ökosystems nehmen. Damit möglichst viele Menschen die positive Erfahrung machen und Verständnis entwickeln für die (wenigen) Einschränkungen, sollten Informationen zu Sinn und Zweck von Maßnahmen gut aufbereitet und verfügbar gemacht werden. Man will ja gerade die Naturliebhaber und -besucher im Park haben, möglichst vielen Menschen die Schönheit und den Wert vermitteln, also gerade die Pilzsucher, Beerensammler, Pflanzenliebhaber, aber auch die mit dem Hund wandernden oder die mit dem Fahrrad reisenden Menschen. Alle müssen aber verstehen, dass wenn (zu) viele Nutzer ungewünschte (kleine, oft unbewusste) Eingriffe tätigen, das System darunter leidet. Dafür muss Verständnis geweckt werden.
Nationalpark mit Geboten
Ein Nationalpark sollte grundsätzlich mit Geboten für die Menschen auskommen. Meiner Ansicht nach wird auch im Naturschutz viel zu oft verboten, anstatt den Menschen gute Alternativen anzubieten und mit dem zu arbeiten, was Menschen tun sollten. Der Nationalpark könnte auch für Nicht-Naturschützer oder -liebhaber eine Chance sein, der Natur ein bißchen näher zu kommen - wie zum Beispiel bei meinen Nachbarn, die begeistert vom Nationalparkbesuch im Bayrischen Wald zurückkamen.
Mountainbike
Auch mich würde es interessieren, ob ich mit meinem Mountainbike noch die Waldwege befahren darf. Verstehen sie mich nicht falsch. Ich schreibe explizit: "die Waldwege befahren". Mir geht es nicht darum, blind durch den Wald zu pflügen. Aber das Befahren der Wege sollte auch in einem Nationalpark weiterhin erlaubt sein. Dies würde ich unter "naturnahe und naturverträgliche Erholung" verstehen. Eine "Naturunverträglichkeit" sehe ich jedenfalls beim Rad fahren nicht. Vorausgesetzt man bleibt auf den vorgeschriebenen Wegen.
Das Befahren eines solchen Nationalparkes generell zu unterbinden würde ich zum Einen als starken Einschnitt meiner persönlichen Freiheit sehen (Warum darf ein Wanderer das Gebiet betreten, ich jedoch nicht?) zum Anderen darf man auch die Mehrbelastung der angrenzenden Gebiete als "Ausweichregion" nicht unterschätzen.
Mountainbiker werden viel zu oft als die Rowdies der Radszene beschrieben und speziell in Waldregionen für Schäden oder Störungen beschuldigt. Natürlich gibt es einzelne Ausreisser die der Meinung sind, der Wald wäre ihre eigene "Planierfläche". Man sollte aber nicht vergessen, dass es auch solche Ausreisser in der Wanderszene gibt:
Wildwechsel die zu breiten Wegen ausgetreten werden.
Pilze, Beeren, Esskastanien, Bucheckern, etc. welche in nahezu professioneller Teamarbeit, teils sogar mit kommerziellem Hintergedanken und fern der Wege aus dem Wald gesammelt/gerodet werden.
Der Großteil der Mountainbiker hat einfach nur das passende Rad um die teils steilen Anstiege, die abschüssigen und/oder holprigen Wege perfekt zu meistern, ohne Schneisen in den Wald hinein sägen zu müssen. Alles was wir wollen ist ebenfalls Ruhe und Erholung im Einklang mit der Natur. Ein Schubladendenken ist wie so oft, auch hier nicht angebracht.