Abschnitt 3

Betretungs- und Erholungsrecht, Schutz, Pflege

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 3 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 14. August 2013 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der Nationalpark Schwarzwald ist keine abgeriegelte Sperrfläche, sondern ein Großschutzgebiet, das seinen Besucherinnen und Besuchern naturnahe und naturverträgliche Erholung ermöglicht. Deshalb ist es grundsätzlich jedermann gestattet, den Nationalpark zu betreten und auf ausgewiesenen Flächen u.a. Beeren oder Pilze zu sammeln. Gleichwohl verfolgt der Nationalpark in erster Linie Ziele des Schutzes von Natur in ihrer natürlichen Dynamik. Daher enthält Abschnitt 3 Regelungen, die die naturverträgliche Nutzung des Nationalparks gewährleisten. Hierzu ist es, wie in jedem naturschutzrechtlichen Schutzgebiet, erforderlich, bestimmte Handlungen, die geeignet sind, die unter Schutz gestellten Naturgüter zu beeinträchtigen, zu untersagen oder zu beschränken. Gleichzeitig enthält Abschnitt 3 Vorschriften, die im Interesse der Allgemeinheit oder Einzelner unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von den Schutzvorschriften zulassen. Weiterhin ist die Möglichkeit vorgesehen, im Einzelfall von den Ge- und Verboten Befreiung nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes zu erteilen.

Abschnitt 3 enthält auch grundsätzliche Aussagen zur Ausgestaltung der Waldpflege und des Wildtiermanagements im Nationalpark. Auch insoweit kommt den naturschutzfachlichen Zielsetzungen des Schutzgebiets Bedeutung als Maßstab für die Planungen und Einzelmaßnahmen zu.

Kommentare : Betretungs- und Erholungsrecht, Schutz, Pflege

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

28. Kommentar von :Ohne Name

Tourismus

Hallo!Ich unterstütze das Nationalparkgesetz mit all seinen Änderungen die es für dieses Gebiet dann gibt.Mit einer gezielten Besucherlenkung im Randgebiet könnte man z.B.auch ein Wald geschichtliches Projekt mit einbringen um die Besucher gezielt zu Informieren.Waldwirtschaft der lezten Jahrhunderte bis zum Nationalparkgesetz,Istzustand und

Hallo!Ich unterstütze das Nationalparkgesetz mit all seinen Änderungen die es für dieses Gebiet dann gibt.Mit einer gezielten Besucherlenkung im Randgebiet könnte man z.B.auch ein Wald geschichtliches Projekt mit einbringen um die Besucher gezielt zu Informieren.Waldwirtschaft der lezten Jahrhunderte bis zum Nationalparkgesetz,Istzustand und voraussichtliche Entwicklung des Parks!Dies könnte ja z.B. auf einem Aussichtsberg (Hornisgrinde)in der Randzone geschehen,von dem aus das Gebiet überschaut werden kann.Bei guter Erklärung könnte man so dem übermäßigen Betreten des Parks etwas entgegenwirken.

27. Kommentar von :Ohne Name

Gebote und Verbote

Im Großen und Ganzen find ich die Punkte in Ordnung. Sie versuchen, Regeln zu formulieren, die den Nationalgedanken schützen. Zu folgenden Punkten habe ich aber kritische Anmerkungen §8 (3) = Ich verstehe nicht, warum Wanderveranstaltungen und Führungen nicht zulässig sind? Ab wieviel Personen "stören" denn Wanderveranstaltungen? Als Beispiel:

Im Großen und Ganzen find ich die Punkte in Ordnung. Sie versuchen, Regeln zu formulieren, die den Nationalgedanken schützen. Zu folgenden Punkten habe ich aber kritische Anmerkungen

§8 (3) = Ich verstehe nicht, warum Wanderveranstaltungen und Führungen nicht zulässig sind? Ab wieviel Personen "stören" denn Wanderveranstaltungen? Als Beispiel: Wanderungen mit einer Kindergruppe, bei einem Kindergeburtstag, Familienausflug, Vereinsausflug – zuviele Menschen auf einmal? Dieses Verbot find ich wirklich lächerlich, ganz ehrlich!

Das Argument mit den Trittschäden: ok. Aber warum muss man denn dann gleich Gruppen pauschal verbieten? Ein Schild oder ein Gebot "Gruppen bitte auf den Wegen bleiben" würde ausreichen. Hier wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.

Und die "Sicherung der fachlichen Qualität". Meine Güte, wir wollen im Nationalpark die Natur Natur sein lassen; dann wollen wir doch auch die Menschen Menschen sein lassen und sie denken lassen, was sie wollen? Wie gesagt – ich kann es nicht nachvollziehen. Welche unausgesprochenen Ängste stehen denn dahinter, dass es nicht-fachliche Vorträge geben könnte? Nun, und wenn es so ist, dann kann es die genauso außerhalb des NP-Gebietes geben.
Fazit: §8.3 streichen!


§8 (4): Die Möglichkeit, Beeren und Pilze zu sammeln, ist für mich sehr wichtig. Hier würde ich mir den Gesetzestext etwas genauer wünschen. Natürlich muss das Beeren- und Pilzesammeln privat bleiben, darf es keine Horden gewerbemässig Sammelnder geben; sonst sind die Wälder schnell leer. Eventuell könnte man Gebiete mit Gewohnheitsrecht festschreiben oder es prinzipiell in der Nähe zu Siedlungen oder Straßen erlauben.
Noch ein Wort zum Sammeln von Beeren und Pilzen: Ich finde die Möglichkeit dazu wirklich enorm wichtig. Gerade auch für Kinder. Das ermöglicht nämlich die gewünschten Naturerfahrungen, das sich bewegen in der Natur, wirklich einmal "eintauchen in den Wald".


§9 (1)
Hier bin ich irritiert … bitte erklären Sie genauer, was eine Zerstörung etc. ist. Es gibt ja nun ein Ge-biet, das Nationalpark genannt wird, und in dem natürliche Prozesse ablaufen sollen. Also, wie kann ich den Nationalpark verändern in unzulässiger Weise? Grade am Anfang geht es ja auch um den Waldumbau. Und um welche Güter soll der Nationalpark denn verfügen?
Ich würd vorschlagen, das eher in die Richtung umzuschreiben, dass die natürlichen Prozesse unge-stört ablaufen sollen; abgesehen von erforderlichen Eingriffen (Waldumbau, Schutzmaßnahmen von Wegen, etc).

§9 (2): Insoweit bin ich mit allem einverstanden, bis auf:
Punkt 13: Das Nächtigen ist verboten. Solange das nächtliche Betreten erlaubt ist, wie kann es dann verboten sein, zu schlafen? Wenn das jemand möchte und dabei nichts beschädigt, finde ich es ok. Es sollte nicht verboten sein. Feuer machen gehört in einem Wald natürlich verboten.
Punkt 15: Fahrräder und Pedelecs sollten Wanderern gleichgestellt sein

Allgemein zum Punkt Straßen: Die Schwarzwaldhochstraße und andere Straßen liegen ja im Gebiet. Ich bin sowieso irritiert, wieso eine "Autobahn" durch einen Nationalpark führen kann. Aber nun gut. Ich würde aber vorschlagen, über den Bau von Wildbrücken nachzudenken! Damit das Wild eben das ganze Gebiet nutzen kann ohne plattgefahren zu werden.

Allgemein: Mehr Gebote, weniger Verbote wären der Akzeptanz vielleicht auch zuträglich. Stichwort Schweden, Frankreich. Dort bitte einmal Anregungen holen!

26. Kommentar von :ohne Name 671

Touristeattraktion

es sollte die Zahl an Touristen die durch den Wald rennen und Tier verschrecken oder streicheln wollen begrenzt werden.- ohne aktiven Wildtierschutz brauchts auch keinen Nationalpark.
Touristen attraktionen und Autoverekehr haben wir jetzt schon zuviel.

25. Kommentar von :Ohne Name

Verbotsorgie

Abschnitt 3 klingt etwas nach deutschem Obrigkeitsstaat. Ein Nationalpark soll der Natur überlassen werden, und nicht irgendwelchen Bürokraten. § 8, Absätze 1 und 2: Wie wäre es, anstatt Paragrafenorgien zu veranstalten, an die Vernunft des Bürgers zu appellieren? Zum Beispiel als Text auf Infoschildern: "Bitte verlassen Sie die Wege nicht.

Abschnitt 3 klingt etwas nach deutschem Obrigkeitsstaat. Ein Nationalpark soll der Natur überlassen werden, und nicht irgendwelchen Bürokraten.

§ 8, Absätze 1 und 2:
Wie wäre es, anstatt Paragrafenorgien zu veranstalten, an die Vernunft des Bürgers zu appellieren? Zum Beispiel als Text auf Infoschildern: "Bitte verlassen Sie die Wege nicht. Falls doch, dann trampeln Sie bitte keinen Jungwuchs nieder."

§ 8, Absatz 3:
Verstößt möglicherweise gegen die Versammlungsfreiheit. Wenn ich freiberuflich Wanderungen und Führungen (auf den Wegen) durchführen will, sehe ich keine Notwendigkeit, vorher irgend jemanden um Erlaubnis zu fragen.

§ 9, Absatz 2:
Biwakieren von Einzelpersonen in Wegnähe (ohne Feuer) verursacht keine Schäden und sollte toleriert werden.

24. Kommentar von :Ohne Name

Gleitschirmflieger(Paraglider)

Wir Gleitschirmflieger möchten und können nur an Gebieten fliegen, die Wind- und Thermik-technisch am Besten geeignet sind. Oppenau gehört zu den wenigen perfekten Gebieten im Schwarzwald. Da wir in der Luft nicht beliebig wo hinfliegen können ohne abzusaufen, könnte es notwendig sein Teile des Nationalparks zu überfliegen. Daher meine Frage.

Wir Gleitschirmflieger möchten und können nur an Gebieten fliegen, die Wind- und Thermik-technisch am Besten geeignet sind. Oppenau gehört zu den wenigen perfekten Gebieten im Schwarzwald. Da wir in der Luft nicht beliebig wo hinfliegen können ohne abzusaufen, könnte es notwendig sein Teile des Nationalparks zu überfliegen.

Daher meine Frage. Ist es erlaubt, den Nationalpark zu überfliegen (auch Kernzone)? Wenn ja, wie sieht es aus, wenn man windbedingt im Nationalpark zum Landen gezwungen wird?

Falls es Tabuzonen geben sollte, berücksichtigen sie bitte die üblichen Lufträume (Thermik Zonen) der motorlosen Flieger (Gleitschirm, Drachen und Segelflieger), damit nicht ähnlich wie bei Konntrollzonen für uns eine unüberwindbare Wand (Sperrzone) entsteht, die uns zum Landen zwingt.

23. Kommentar von :Ohne Name

kleine Pfade / breite Wege

Wir befürworten den Nationalpark, sind aber in Sorge, dass die wenigen verbliebenen kleinen Pfade im Bereich des Nationalparks verschwinden werden, zugunsten weniger "Autobahnen". Eigentlich müssten, wenn man auf Holznutzung verzichtet, die breiten Wege verschwinden. Auch Gehbehinderte haben ihre Rechte, aber ein naturnaher Wald kann nicht überall

Wir befürworten den Nationalpark, sind aber in Sorge, dass die wenigen verbliebenen kleinen Pfade im Bereich des Nationalparks verschwinden werden, zugunsten weniger "Autobahnen". Eigentlich müssten, wenn man auf Holznutzung verzichtet, die breiten Wege verschwinden. Auch Gehbehinderte haben ihre Rechte, aber ein naturnaher Wald kann nicht überall alles leisten. Sonntag sind wir den Pfad um den hohen Ochsenkopf gegangen. Derartige Wege sind unverzichtbar.

Andererseits müssten breite Wege für die Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer erhalten beiben. Wenn es einen Bestandschutz für Loipen gibt, warum dann nicht für Radwege (auch wenn dort niemand kassiert und daher wirtschaftliche Interessen anmeldet)?

Klaus Eisemann / Gaby Lieb-Eisemann, Bühl

22. Kommentar von :Ohne Name

Chance für Wildkatze / Chance auf Erholung ohne Motorrad-Lärm

Zum einen begrüße ich den Nationalpark, weil ich gerne in intakter Natur wandere und mich dabei erhole. Es wäre auch super, wenn Wildkatze und Luchs nicht nur durch den Nationalpark Hainich sondern auch durch unsere Wälder streifen. Zum anderen erhoffe ich mir Maßnahmen zur Eindämmung des Motorradfahrens insbesondere auf der Schwarzwaldhochstraße,

Zum einen begrüße ich den Nationalpark, weil ich gerne in intakter Natur wandere und mich dabei erhole. Es wäre auch super, wenn Wildkatze und Luchs nicht nur durch den Nationalpark Hainich sondern auch durch unsere Wälder streifen.
Zum anderen erhoffe ich mir Maßnahmen zur Eindämmung des Motorradfahrens insbesondere auf der Schwarzwaldhochstraße, weil der Motorenlärm der vielen Motorrad-Fahrer unangenehm laut ist und der Schwarzwald kein kostenloser Nürnburg-Ring sein sollte.

21. Kommentar von :Ohne Name

Mountainbike

Auch mich würde es interessieren, ob ich mit meinem Mountainbike noch die Waldwege befahren darf. Verstehen sie mich nicht falsch. Ich schreibe explizit: "die Waldwege befahren". Mir geht es nicht darum, blind durch den Wald zu pflügen. Aber das Befahren der Wege sollte auch in einem Nationalpark weiterhin erlaubt sein. Dies würde ich unter

Auch mich würde es interessieren, ob ich mit meinem Mountainbike noch die Waldwege befahren darf. Verstehen sie mich nicht falsch. Ich schreibe explizit: "die Waldwege befahren". Mir geht es nicht darum, blind durch den Wald zu pflügen. Aber das Befahren der Wege sollte auch in einem Nationalpark weiterhin erlaubt sein. Dies würde ich unter "naturnahe und naturverträgliche Erholung" verstehen. Eine "Naturunverträglichkeit" sehe ich jedenfalls beim Rad fahren nicht. Vorausgesetzt man bleibt auf den vorgeschriebenen Wegen.
Das Befahren eines solchen Nationalparkes generell zu unterbinden würde ich zum Einen als starken Einschnitt meiner persönlichen Freiheit sehen (Warum darf ein Wanderer das Gebiet betreten, ich jedoch nicht?) zum Anderen darf man auch die Mehrbelastung der angrenzenden Gebiete als "Ausweichregion" nicht unterschätzen.
Mountainbiker werden viel zu oft als die Rowdies der Radszene beschrieben und speziell in Waldregionen für Schäden oder Störungen beschuldigt. Natürlich gibt es einzelne Ausreisser die der Meinung sind, der Wald wäre ihre eigene "Planierfläche". Man sollte aber nicht vergessen, dass es auch solche Ausreisser in der Wanderszene gibt:
Wildwechsel die zu breiten Wegen ausgetreten werden.
Pilze, Beeren, Esskastanien, Bucheckern, etc. welche in nahezu professioneller Teamarbeit, teils sogar mit kommerziellem Hintergedanken und fern der Wege aus dem Wald gesammelt/gerodet werden.
Der Großteil der Mountainbiker hat einfach nur das passende Rad um die teils steilen Anstiege, die abschüssigen und/oder holprigen Wege perfekt zu meistern, ohne Schneisen in den Wald hinein sägen zu müssen. Alles was wir wollen ist ebenfalls Ruhe und Erholung im Einklang mit der Natur. Ein Schubladendenken ist wie so oft, auch hier nicht angebracht. 

20. Kommentar von :Ohne Name

Nationalpark mit Geboten

Ein Nationalpark sollte grundsätzlich mit Geboten für die Menschen auskommen. Meiner Ansicht nach wird auch im Naturschutz viel zu oft verboten, anstatt den Menschen gute Alternativen anzubieten und mit dem zu arbeiten, was Menschen tun sollten. Der Nationalpark könnte auch für Nicht-Naturschützer oder -liebhaber eine Chance sein, der Natur ein

Ein Nationalpark sollte grundsätzlich mit Geboten für die Menschen auskommen. Meiner Ansicht nach wird auch im Naturschutz viel zu oft verboten, anstatt den Menschen gute Alternativen anzubieten und mit dem zu arbeiten, was Menschen tun sollten. Der Nationalpark könnte auch für Nicht-Naturschützer oder -liebhaber eine Chance sein, der Natur ein bißchen näher zu kommen - wie zum Beispiel bei meinen Nachbarn, die begeistert vom Nationalparkbesuch im Bayrischen Wald zurückkamen. 

19. Kommentar von :Ohne Name

Information nötig

Die naturschutzfachlichen Zielsetzungen sind der Maßstab. Das ist richtig und wichtig. Die Maßnahmen werden sicher keinem Naturliebhaber seinen Genuß und die wertvolle Erfahrung eines naturnahen Raumes und Ökosystems nehmen. Damit möglichst viele Menschen die positive Erfahrung machen und Verständnis entwickeln für die (wenigen) Einschränkungen,

Die naturschutzfachlichen Zielsetzungen sind der Maßstab. Das ist richtig und wichtig.
Die Maßnahmen werden sicher keinem Naturliebhaber seinen Genuß und die wertvolle Erfahrung eines naturnahen Raumes und Ökosystems nehmen. Damit möglichst viele Menschen die positive Erfahrung machen und Verständnis entwickeln für die (wenigen) Einschränkungen, sollten Informationen zu Sinn und Zweck von Maßnahmen gut aufbereitet und verfügbar gemacht werden. Man will ja gerade die Naturliebhaber und -besucher im Park haben, möglichst vielen Menschen die Schönheit und den Wert vermitteln, also gerade die Pilzsucher, Beerensammler, Pflanzenliebhaber, aber auch die mit dem Hund wandernden oder die mit dem Fahrrad reisenden Menschen. Alle müssen aber verstehen, dass wenn (zu) viele Nutzer ungewünschte (kleine, oft unbewusste) Eingriffe tätigen, das System darunter leidet. Dafür muss Verständnis geweckt werden.