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Umsetzung der Notariatsreform

Ein Testament wird verfasst (Quelle: dpa).

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Entwurf zur Umsetzung der Notariatsreform

Der Entwurf des Gesetzes zur Abwicklung der staatlichen Notariate und zur Anpassung von Vorschriften zu Grundbucheinsichtsstellen sowie die Entwürfe der auf der Grundlage dieses Gesetzentwurfs zu erlassenden Verordnungen stellen sicher, dass die Interessen der rechtsuchenden Bürger bei der Umsetzung der Notariatsreform gewahrt werden.

Ab dem 1. Januar 2018 stehen für notarielle Beurkundungen in Baden-Württemberg fast 250 zusätzliche Nurnotare (Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung) zur Verfügung. Kraft bundesrechtlicher Vorgaben entfällt allerdings mit Ablauf des 31. Dezember 2017 die Beurkundungsbefugnis der in Baden-Württemberg bislang in den staatlichen Notariaten in gerichtlichen Angelegenheiten und im Bereich der Beurkundung tätigen Notare im Landesdienst.

Der Gesetzentwurf und die zugehörigen Verordnungsentwürfe stellen in diesem Zusammenhang sicher, dass diejenigen notariellen Beurkundungsgeschäfte, die bis zum 31. Dezember 2017 in einem staatlichen Notariat begonnen wurden, aber noch nicht abgeschlossen sind – etwa weil noch Vollzugsmaßnahmen wie die Abklärung eines Vorkaufsrechts oder eine Registereintragung ausstehen – ab dem 1. Januar 2018 ordnungsgemäß beendet werden.

Dazu sollen auf der Grundlage einer bundesrechtlichen Ermächtigung für jedes abwicklungsbedürftige Referat bzw. jede abwicklungsbedürftige Abteilung eines staatlichen Notariats Notariatsabwickler bestellt werden, die dem rechtsuchenden Bürger als verantwortlicher notarieller Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Dabei ermöglichen es die Entwürfe den bisherigen Notaren im Landesdienst, die von ihnen 2017 begonnenen Geschäfte selbst abzuwickeln, wodurch dem rechtsuchenden Bürger ein Wechsel des Ansprechpartners erspart bliebe.

Entwurf des Gesetzes zur Abwicklung der staatlichen Notariate und zur Anpassung von Vorschriften zu Grundbucheinsichtsstellen (PDF)

Entwurf der Verordnung des Justizministeriums über die ergänzende Vergütung für das Amt des Notariatsabwicklers (PDF)

Anlage zu § 16 des Entwurfs der Verordnung des Justizministeriums über die ergänzende Vergütung für das Amt des Notariatsabwicklers (PDF)

Entwurf der Verordnung des Justizministeriums zur Regelung des Einzugs von Kosten der Notare im Landesdienst anlässlich der Notariatsreform (PDF)

Sie konnten den Gesetzentwurf und die Verordnungsentwürfe bis zum 15. April 2016 kommentieren.

Die Kommentierungsphase ist beendet. Es sind keine Kommentare abgegeben worden.

Das baden-württembergische Justizministerium in Stuttgart.

Ministerium : Justizministerium Baden-Württemberg

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