Einführung einer Promotionsvereinbarung

Die Landesregierung schlägt die Einführung einer Promotionsvereinbarung vor, die zwischen dem Promovenden und der Betreuerin oder dem Betreuer zu Beginn des Promotionsverfahrens, nämlich unmittelbar nach der Betreuungszusage, abgeschlossen wird und die beiderseitigen Rechte und Pflichten festhält. 

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Die Landesregierung schlägt die Einführung einer Promotionsvereinbarung vor, die zwischen dem Promovenden und der Betreuerin oder dem Betreuer zu Beginn des Promotionsverfahrens, nämlich unmittelbar nach der Betreuungszusage, abgeschlossen wird und die beiderseitigen Rechte und Pflichten festhält. 

In den Betreuungsvereinbarungen soll geregelt werden: 

  • die Betreuungsintensität und die zeitliche Festlegung von Betreuungsgesprächen
  • Zeitpläne, die in regelmäßigen Zeitabständen fortgeschrieben werden,
  • die beiderseitige Verpflichtung zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis,
  • die (bei der Abgabe der Dissertation festzulegende) Dauer der Korrektur und des Bewertungsverfahrens

Der Abschluss und die Mindestinhalte der Promotionsvereinbarung sollen im Landeshochschulgesetz vorgegeben werden. Die Festlegung weiterer Regelungsinhalte bleibt den Hochschulen überlassen. 

Verbessert werden soll zudem die Betreuung für sogenannte externe Doktorandinnen und Doktoranden. Für sie sollen in der Promotionsvereinbarung geregelt werden, wie die Integration in die Hochschule oder bestehende Betreuungsgruppen gesichert wird.

Fachspezifische Obergrenzen für Betreuungsverhältnisse

Gute Betreuung braucht vor allem Zeit. Aus diesem Grund soll der Promotionsausschuss in Zukunft darauf achten, dass dem Doktorvater bzw. der Doktormutter eine angemessene Betreuung auch tatsächlich möglich ist. Das kann dabei nur im Einzelfall nach den Besonderheiten des jeweiligen Fachs entschieden werden. Es sollen daher keine zahlenmäßige Vorgaben festgelegt werden, wie viele Doktoranden ein Betreuer übernehmen darf, aber Obergrenzen geschaffen werden, bei deren Erreichen gegenüber dem Promotionsausschuss darzulegen ist, ob eine angemessene Betreuung noch möglich ist. 

Abgeschafft werden soll in diesem Zusammenhang auch die Honorierung hoher Promovierendenzahlen bei der sog. leistungsorientierten Mittelvergabe.

Fragen:

  • Was halten Sie von der Einführung solcher Promotionsvereinbarungen?
  • Ist der Mindestregelungskatalog aus Ihrer Sicht ausreichend?
  • Welche weiteren Inhalte halten Sie für sinnvoll?
  • Welche Betreuungsrelationen sind in Ihrem Fach üblich bzw. aus Ihrer Sicht sinnvoll?

Kommentare

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12. Kommentar von :Ohne Name

Promotionsvereinbarungen Stiftungen

Da Stiftungen zwischen der Stiftung, Promovend_in bzw. Stipendiat_in und Betreuer_in eine Promotionsvereinbarung abschließen würde es sich vielleicht lohnen sich diese genauer anzuschauen (die Inhalte sich aus meiner Sicht ähnlich und man muss das Rad ja nicht immer neu erfinden). Ich fände es dabei wichtig, dass ggf. einzuführende Vereinbarungen […]

Da Stiftungen zwischen der Stiftung, Promovend_in bzw. Stipendiat_in und Betreuer_in eine Promotionsvereinbarung abschließen würde es sich vielleicht lohnen sich diese genauer anzuschauen (die Inhalte sich aus meiner Sicht ähnlich und man muss das Rad ja nicht immer neu erfinden). Ich fände es dabei wichtig, dass ggf. einzuführende Vereinbarungen zwar einen gewissen Rahmen setzen, aber auch für individuelle Vereinbarungen Raum lassen. Zudem sollte man allerdings auch sicherstellen, dass vor allem für Promovend_in aus der Vereinbarung kein Nachteil entsteht, wenn bspw. zeitliche Vorgaben nicht eingehalten werden. Für mich wäre wirklich noch zu klären, wer die Einhaltung der Vereinbarung überprüft (erfolgt dies bspw. in Fortschreibung zwischen den Beteiligten Personen, wer ist die Instanz, die die Einhaltung überprüft...) und auch, welche Konsequenzen ein Nichteinhalten für die Beteiligten haben kann. Von einer Einführung mit Sanktionskatalog halte ich persönlich nichts. Wünschenwert wäre aus meiner Sicht ein klares Verfahren in dem die Beteiligten über einen guten Promotionsprozess soweit möglich auf Augenhöhe kommunizieren können und ein Verfahren, das zur Verbesserung insb. auch der Betreuungslage von Promovend_in beiträgt.

17. Kommentar von :Ohne Name

Gewinn?

Was soll dieses weitere Papier verhindern? Es wird so geduldig sein wie alle anderen zuvor, macht den Redlichen (noch) mehr Verwaltungsarbeit und wird die – ohnehin sehr sehr wenigen! – Ausnahmen nicht von Schmu abhalten. Papiere gewährleisten keine gute Forschung und Betreuung; nur zur Verantwortung erzogene Personen tun das.

 

14. Kommentar von :Ohne Name

Vorschlag 1

Dieser Vorschlag bringt doch nur noch mehr Sitzungen und Papierschlachten anstelle Zeit für Doktoranden und Wissenschaft freizuschaufeln. Es sind ja gute Ideen, aber die sind zumindest in jeder guten Graduiertenschule in den Naturwissenschaften schon verwirklicht. Was wir brauchen ist eine kompetitive Situation, in der sich der Studierende die […]

Dieser Vorschlag bringt doch nur noch mehr Sitzungen und Papierschlachten anstelle Zeit für Doktoranden und Wissenschaft freizuschaufeln. Es sind ja gute Ideen, aber die sind zumindest in jeder guten Graduiertenschule in den Naturwissenschaften schon verwirklicht. Was wir brauchen ist eine kompetitive Situation, in der sich der Studierende die beste Schule/den besten Betreuer aussuchen kann, kein gleichmacherisches Dekret das dann doch wieder die Einzelheiten den Hochschulen überlässt ("Die Festlegung weiterer Regelungsinhalte bleibt den Hochschulen überlassen."), sprich noch mehr Sitzungen und noch weniger Zeit für Forschung und Lehre verursacht.

 

Zu Zeitplänen und Dauer:

Das kann in groben Zügen abgesprochen werden und ist ja wiederum in jeder guten Graduiertenschule Pflicht (z.B. über das regelmässige "Thesis advisory committee" bei dem der/die Promovierende sein Projekt vorstellt). Allerdings sollte auch den Promovierenden klar sein, dass in der Wissenschaft oft der Zufall über zeitlichen Verlauf bestimmt, und natürlich die Anstrengung des Einzelnen. Solange man nicht klar anspricht, dass eine Promotion

kein 9-5 Job ist, sondern vollen Einsatz des Promovierenden beansprucht (d.h. 60 Std pro Woche egal was der Arbeitsvertrag sagt) bringt es erst recht nichts.

 

Zur Obergrenze und Betreuungsintensität:

Jeder Doktorand sollte alt genug sein, eine vernünftige Position zu suchen was wissenschaftliche Exzellenz und persönliche Betreuung angeht, sowas "von oben" diktieren zu wollen ist bestenfalls kindisch, schlimmstenfalls kontraproduktiv. In meiner Erfahrung gehen gute Wissenschaftler auf ihre Doktoranden individuell abgestimmt ein und wenn sie es nicht tun, dann wir ein Papier daran herzlich wenig ändern.

 

Weiterhin wichtig:

Es sollte der Druck vermieden werden (von Seiten der Doktoranden, Betreuer und Geldgeber) in 3 Jahren mit der Promotion fertig sein zu wollen, es sollte fertig sein, wenn ein neues Stück Wissenschaft vollbracht ist. Dieser elende Zeitdruck ist ja gerade was die Qualität der Promotionen einschränkt, wenn man halbfertige Arbeit versucht zusammenzufassen.

16. Kommentar von :Ohne Name

Betreuungsrelation

Mein Doktorvater in einem geisteswissenschaftlichen Studiengang an einer der großen Unis des Landes hat mehr als 30 (!) Doktoranden. Die Betreuung beschränkt sich (zwangsläufig?) darauf, in großen Abständen nachzufragen, wann man endlich abgebe... Seine zweistündige (!) Sprechstunde in der Woche füllen Magistranden, Bachelor-Kandidaten und […]

Mein Doktorvater in einem geisteswissenschaftlichen Studiengang an einer der großen Unis des Landes hat mehr als 30 (!) Doktoranden.

Die Betreuung beschränkt sich (zwangsläufig?) darauf, in großen Abständen nachzufragen, wann man endlich abgebe... Seine zweistündige (!) Sprechstunde in der Woche füllen Magistranden, Bachelor-Kandidaten und Studierende, oft ist er auf Vortragsreise oder nicht erreichbar, da er eine dringende Deadline für seine zahlreichen Publikationen einhalten müsse...

Eigeninitiative? Hat man eine Sprechstunde ergattert, klingelt sein Handy (das er dann auch abnimmt), kommt eine Sekretärin herein, kurz: er ist seltenst konzentriert.

Wechsel des Betreuers? Habe ich lange überlegt, mich damit sehr gequält, denn: Wie wird das später ausgelegt? Außerdem ist er gleichzeitig mein Chef am Seminar...und zudem ist er immer noch der beste Kenner der Materie meiner Dissertation und: ich habe ihn damals langwierig ausgewählt...

 

Immerhin, das soll auch gesagt werden: Eine Arbeit pro Jahr wird fertig und er korrigiert schnell, innerhalb von etwa 4-6 Wochen.

24. Kommentar von :Ohne Name

Extreme Abhägigkeit vom Vorgesetzten und Doktorvater

Das große Problem eines Doktoranden ist, dass sein Doktorvater gleichzeitig sein Vorgesetzter ist, was zu eine Doppelabhänhigkeit führt. Der Promovierende/die Promovierende ist der Willkür des Professors ausgesetzt. In vielen Fällen ist das wahrscheinlich kein Problem, da der Professor von sich aus die gute wissenschaftliche Praxis einhält und […]

Das große Problem eines Doktoranden ist, dass sein Doktorvater gleichzeitig sein Vorgesetzter ist, was zu eine Doppelabhänhigkeit führt. Der Promovierende/die Promovierende ist der Willkür des Professors ausgesetzt. In vielen Fällen ist das wahrscheinlich kein Problem, da der Professor von sich aus die gute wissenschaftliche Praxis einhält und seine Mitarbeiter gut betreut. Allerdings trifft das nicht auf alle Professoren zu.

In den Naturwissenschaften (v.a. Biologie und Chemie) gehört die Promotion quasi zum Studium bzw. ist der normale Werdegang. Dies wird extrem ausgenutzt von Professoren. Auf der anderen Seite ist es wahrscheinlich gerade in einer experimentellen naturwissenschaftlichen Doktorarbeit schwer abzuschätzen wie lange diese dauert.

V.a. in der Biologie bekommen einige Doktoranden nut 25% E13 (davon kann man nicht leben) und werden nicht für die komplette Dauer der Promotion bezahlt, so dass am Ende das Arbeitsamt die Forschung des Professors finanziert. Wie soll ein Doktorand reagieren, wenn er in 3 Jahren keinen Urlaub nehmen darf (schließlich arbeitet er ja aus Leidenschaft)? Was macht eine Doktorandin die schwanger wird nicht mehr im Labor arbeiten darf und pausieren muss, deren Vertrag aber ausläuft?

Man kann nichts machen, denn der Vorgesetzte soll einem am Ende auch die Doktorarbeit abnehmen und dafür gibt es keine Vorschriften oder Richtlinien.

Ich finde es wichtig, dass schon zu Beginn ein Zeitplan festgelegt wird, der auch zeigt, dass das Projekt gut durchdacht ist. Dieser Zeitplan kann bei Bedarf auch verlängert bzw. abgeändert werden aber in beidseitigem Einverständnis zwischen Doktorand und Betreuer und mit Begründung. Auch die Dauer der Korrektur nach Abgabe der Doktorarbeit muss festgelegt werden, denn ist erstmal publiziert hat der Doktorvater quasi kein Interesse mehr an der schriftlichen Ausarbeitung der Doktorarbeit, die Korrektur kostet ihn aber Zeit.... Die jeweilige Universität bzw. der Professor sollte auch dazu verpflichtet werden, nach einer bestimmten Zeit die Doktorprüfung abzunehmen. Ansonsten erwartet er immer mehr Ergebnisse, bezahlt der Doktoranden eventuell nicht mehr und der Doktorand kann jetzt wohl kaum noch seine Doktorarbeit abbrechen, macht also weiter...

Natürlich kann es passieren, dass die Arbeiten länger dauern als erwartet und man nicht in 3 Jahren mit der promotion fertig wird. Allerdings sollte der Professor dann verpflichtet sein, seinen Doktoranden weiter zu bezahlen. Doktoranden haben einen Studienabschluss, sind gut ausgebildet und können nicht von Luft und Liebe leben... und eine Promotion ist wohl kaum unter 3 Jahren möglich d.h. man sollte dem Doktoranden auch gleich einen 3-Jahresvertrag geben und nicht alle 6 Monate den Vertrag um weitere 6 verlängren (das ist teilweise gängige Praxis), denn das ist auch psychisch für die Personen belastend v.a. wenn man Kinder hat oder eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt.

Eine Promotionsvereinbarung sollte also nicht nötig sein, sie ist es aber um Rahmenbedingungen zu setzen, um auch den Doktoranden zu zeigen, dass es nicht normal ist sich ausbeuten zu lassen und um die Doktoranden vor der Willkür der Professoren zu schützen.

Ich selbst bin Doktorandin in der Chemie (in meinem letzten Jahr), habe mich aber nach meinem FH-Studium bewusst zu einer Promotion entschieden. Ich denke man sollte deutlich machen, wer die Forschung an deutschen Unis macht. Ohne Doktoranden würde wenig an den Unis funktionieren...

25. Kommentar von :Ohne Name

Kein Mehrwert

Die Festlegung von Zeitplänen und Frequenzen von Betreuungsgesprächen spiegelt einmal mehr den Versuch wider, durch bürokratische Regelungen Qualität beeinflussen und verbessern zu wollen. Aus meiner Sicht ist das vorgeschlagene Instrumentarium ungeeignet und führt nur zu weiterem Verwaltungsaufwand. Ist jemals wissenschaftlich gezeigt worden, dass […]

Die Festlegung von Zeitplänen und Frequenzen von Betreuungsgesprächen spiegelt einmal mehr den Versuch wider, durch bürokratische Regelungen Qualität beeinflussen und verbessern zu wollen. Aus meiner Sicht ist das vorgeschlagene Instrumentarium ungeeignet und führt nur zu weiterem Verwaltungsaufwand. Ist jemals wissenschaftlich gezeigt worden, dass mit den vorgeschlagenen Massnahmen die angestrebten Zielen erreicht werden können? Ich sehe es grundsätzlich kritisch, durch Verwaltungsakte in das individuelle Lehrer-/Schülerverhältnis einzugreifen. Dessen Ausgestaltung sollte in einer freiheitlichen Gesellschaft der persönlichen Übereinkunft vorbgehalten bleiben. Darüberhinaus ist es in meinem Fach schon aufgrund der zumeist gegebenen Drittmittelfinanzierung von Projekten in beiderlei Interesse, an einem stringenten Voranschreiten derr Arbeit Interesse zu haben. Wir brauchen keine weiteren Regeln!

26. Kommentar von :Ohne Name

Zur Promotionsvereinbarung

Die Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden ist in ihrer Qualität abhängig von den zur Betreuung zur Verfügung stehenden Mitteln, gemeint sind hier Finanzen sowie Arbeitszeit. Eine Verbesserung der Betreuung im Ingenieurwesen würde bedeuten, dass hinreichend Stellen für Oberingenieurinnen und Oberingenieure geschaffen würden, was politisch in […]

Die Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden ist in ihrer Qualität abhängig von den zur Betreuung zur Verfügung stehenden Mitteln, gemeint sind hier Finanzen sowie Arbeitszeit. Eine Verbesserung der Betreuung im Ingenieurwesen würde bedeuten, dass hinreichend Stellen für Oberingenieurinnen und Oberingenieure geschaffen würden, was politisch in fast allen Bundesländern jedoch nicht vorgesehen ist.

 

Es macht nach Erachten des Faktultätentages für Bauingenieurwesen und Geodäsie keinen Sinn, über Betreuungsvereinbarungen Mindeststandards vorzugeben, die z. B. eine zeitliche Festlegung von Betreuungsgesprächen vorgibt, Zeitpläne einführt etc. pp. Diese Formalismen behindern die tägliche Arbeit und führen mit Sicherheit zu keinem besseren Ergebnis. Zudem soll mit der Doktorarbeit auch die Fähigkeit zur weitestgehend selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit belegt werden, was durch die vorgeschlagene straffe Führung konterkariert würde. Die beiderseitige Verpflichtung zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis ist an unseren Universitäten gelebte Realität.

 

Wir unterstützen die Forderung, dass die Honorierung hoher Promovierendenzahlen bei der so genannten leistungsorientierten Mittelvergabe abgeschafft werden soll.

 

13. Kommentar von :Ohne Name

Vorschlag 1

Med Fak Heidelberg: Eine Anmeldung zum Promotionsverfahren gibt es seit Jahren, Thema und 1-seitiges Outline incl Ethikvotum (falls notwendig) werden vorgelegt, eine Betreuungsvereinbarung ist dort auch enthalten. Dies kann evtl als Template für andere Fakultäten dienen, die dieses noch nicht implementiert haben. Timelines festzulegen ist bei […]

Med Fak Heidelberg: Eine Anmeldung zum Promotionsverfahren gibt es seit Jahren, Thema und 1-seitiges Outline incl Ethikvotum (falls notwendig) werden vorgelegt, eine Betreuungsvereinbarung ist dort auch enthalten. Dies kann evtl als Template für andere Fakultäten dienen, die dieses noch nicht implementiert haben.

Timelines festzulegen ist bei experimentellen Arbeiten nur bedingt sinnvoll, die Dauer für eine Korrektur vorab festzuschreiben spiegelt nicht die Heterogenität und damit den Aufwand für die korrekturen wider.

Eine Honorierung hoher Promovierendenzahlen über LOM gibt es in der Med Fak Heidelberg nicht, eine Abschaffung ist daher zu befürworten. Allerdings eine gewisse Anerkennung der Betreuer durch Anerkennung von Lehrleistung im Rahmen der Promotion - der Umfang wäre festzulegen - sinnvoll und wünschenswert.

19. Kommentar von :Ohne Name

Promotionsvereinbarung

Was halten Sie von der Einführung solcher Promotionsvereinbarungen?

Zu viel Bürokratie, wir ersticken ohnehin schon in Formalismen

23. Kommentar von :Ohne Name

Honorierung von Betreuungsverhältnissen durch LOM

Es hört sich logisch an, die Honorierung von Betreuungsverhältnissen durch die Leistungsorientierte Mittelvergabe abzuschaffen, um zu verhindern, dass Professoren aufgrund dieses Anreizes mehr Doktoranden annehmen, als sie betreuen können. Andererseits ignoriert dies, dass beim internationalen Vergleich von Wissenschaftlern die Anzahl der betreuten […]

Es hört sich logisch an, die Honorierung von Betreuungsverhältnissen durch die Leistungsorientierte Mittelvergabe abzuschaffen, um zu verhindern, dass Professoren aufgrund dieses Anreizes mehr Doktoranden annehmen, als sie betreuen können. Andererseits ignoriert dies, dass beim internationalen Vergleich von Wissenschaftlern die Anzahl der betreuten Dissertationen sehr wohl eine Rolle spielt: wer mehr Dissertationen betreut hat, hat mehr Punkte. Es ist (war?) also nicht völlig daneben, die Motivation von Wissenschaftlern, sich in dieser Hinsicht um ein besseres internationales Ranking zu bemühen, auch durch finanzielle Anreize zu hinterlegen. Wir brauchen also eigentlich einen Vorschlag, der sehr wohl die Professoren ermuntert, viele Doktoranden zu betreuen, der aber gleichzeitig verhindert, dass es zu einer Vernachlässigung der Doktoranden aus Zeitmangel kommt. Hat jemand das Ei des Kolumbus?