Qualitätssicherung im Promotionsverfahren

Aufgrund spektakulärer Plagiatsfälle ist die Promotion ins Gerede gekommen. Die Landesregierung wird daher zusammen mit den promotionsberechtigten Hochschulen Maßnahmen ergreifen, um die hohe Qualität der Promotionen in Baden-Württemberg zu sichern.

Bachelorabsolventen
Ein Dozent hält vor Studenten eine Vorlesung (Foto: Shooresh Fezoni)
Ergebnisse

Onlinebeteiligung

Sie hatten die Möglichkeit, die erarbeiteten Vorschläge bis 7. Juli 2013 zu kommentieren und zu diskutieren. Hier finden Sie den Abschlussbericht des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Onlinediskussion.

Promotion

Eckpunktepapier

Qualitätssicherung im Promotionsverfahren: Baden-Württemberg geht voran.

Promotion

Hintergrundinformationen

Wie die Vorschläge erarbeitet wurden und umgesetzt werden sollen.

Vorschlag 1

Einführung einer Promotionsverein-barung

Die Landesregierung schlägt die Einführung verpflichtender Promotionsvereinbarungen vor, die zwischen den Promovierenden und der Betreuerin oder dem Betreuer zu Beginn des Promotionsverfahrens abgeschlossen werden. Fachspezifische Obergrenzen für die Anzahl von Betreuungsverhältnissen sollen etabliert werden. 

Vorschlag 2

Verbesserung der Qualitätssicherung

Zur Sicherung der Qualität in Promotionsverfahren schlägt die Landesregierung u.a. eine Erweiterung des gesetzlichen Qualitätsmanagements auf das Promotionswesen vor. Die Entscheidung zur Promotionsaufnahme soll künftig kollegial der Promotionsausschuss treffen. Auch soll die Erfassung von Promovierenden verbessert werden. 

Vorschlag 3

Einrichtung von Promovierenden-konventen

Die Landesregierung schlägt die Einrichtung von Promovierendenkonventen an den Hochschulen vor. Damit erhalten Doktorandinnen und Doktoranden eine starke Stimme an den Hochschulen. Gerade Promovierende, die nicht eingeschrieben oder angestellt sind, bekommen so die Möglichkeit, sich einzubringen. 

Diskussion 4

Was tun bei wissenschaftlichem Fehlverhalten?

Die Diskussion um Promotionen macht sich oft an einzelnen Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens fest. Die Landesregierung erachtet es dennoch für wichtig, die Qualität der Promotionen insgesamt in den Blick zu nehmen. Hierzu sind bereits einige Vorschläge gemacht worden.