Die Landesregierung schlägt die Einführung einer Promotionsvereinbarung vor, die zwischen dem Promovenden und der Betreuerin oder dem Betreuer zu Beginn des Promotionsverfahrens, nämlich unmittelbar nach der Betreuungszusage, abgeschlossen wird und die beiderseitigen Rechte und Pflichten festhält.
In den Betreuungsvereinbarungen soll geregelt werden:
- die Betreuungsintensität und die zeitliche Festlegung von Betreuungsgesprächen
- Zeitpläne, die in regelmäßigen Zeitabständen fortgeschrieben werden,
- die beiderseitige Verpflichtung zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis,
- die (bei der Abgabe der Dissertation festzulegende) Dauer der Korrektur und des Bewertungsverfahrens
Der Abschluss und die Mindestinhalte der Promotionsvereinbarung sollen im Landeshochschulgesetz vorgegeben werden. Die Festlegung weiterer Regelungsinhalte bleibt den Hochschulen überlassen.
Verbessert werden soll zudem die Betreuung für sogenannte externe Doktorandinnen und Doktoranden. Für sie sollen in der Promotionsvereinbarung geregelt werden, wie die Integration in die Hochschule oder bestehende Betreuungsgruppen gesichert wird.
Fachspezifische Obergrenzen für Betreuungsverhältnisse
Gute Betreuung braucht vor allem Zeit. Aus diesem Grund soll der Promotionsausschuss in Zukunft darauf achten, dass dem Doktorvater bzw. der Doktormutter eine angemessene Betreuung auch tatsächlich möglich ist. Das kann dabei nur im Einzelfall nach den Besonderheiten des jeweiligen Fachs entschieden werden. Es sollen daher keine zahlenmäßige Vorgaben festgelegt werden, wie viele Doktoranden ein Betreuer übernehmen darf, aber Obergrenzen geschaffen werden, bei deren Erreichen gegenüber dem Promotionsausschuss darzulegen ist, ob eine angemessene Betreuung noch möglich ist.
Abgeschafft werden soll in diesem Zusammenhang auch die Honorierung hoher Promovierendenzahlen bei der sog. leistungsorientierten Mittelvergabe.
Fragen:
- Was halten Sie von der Einführung solcher Promotionsvereinbarungen?
- Ist der Mindestregelungskatalog aus Ihrer Sicht ausreichend?
- Welche weiteren Inhalte halten Sie für sinnvoll?
- Welche Betreuungsrelationen sind in Ihrem Fach üblich bzw. aus Ihrer Sicht sinnvoll?
Kommentare
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Extreme Abhägigkeit vom Vorgesetzten und Doktorvater
Das große Problem eines Doktoranden ist, dass sein Doktorvater gleichzeitig sein Vorgesetzter ist, was zu eine Doppelabhänhigkeit führt. Der Promovierende/die Promovierende ist der Willkür des Professors ausgesetzt. In vielen Fällen ist das wahrscheinlich kein Problem, da der Professor von sich aus die gute wissenschaftliche Praxis einhält und seine Mitarbeiter gut betreut. Allerdings trifft das nicht auf alle Professoren zu.
In den Naturwissenschaften (v.a. Biologie und Chemie) gehört die Promotion quasi zum Studium bzw. ist der normale Werdegang. Dies wird extrem ausgenutzt von Professoren. Auf der anderen Seite ist es wahrscheinlich gerade in einer experimentellen naturwissenschaftlichen Doktorarbeit schwer abzuschätzen wie lange diese dauert.
V.a. in der Biologie bekommen einige Doktoranden nut 25% E13 (davon kann man nicht leben) und werden nicht für die komplette Dauer der Promotion bezahlt, so dass am Ende das Arbeitsamt die Forschung des Professors finanziert. Wie soll ein Doktorand reagieren, wenn er in 3 Jahren keinen Urlaub nehmen darf (schließlich arbeitet er ja aus Leidenschaft)? Was macht eine Doktorandin die schwanger wird nicht mehr im Labor arbeiten darf und pausieren muss, deren Vertrag aber ausläuft?
Man kann nichts machen, denn der Vorgesetzte soll einem am Ende auch die Doktorarbeit abnehmen und dafür gibt es keine Vorschriften oder Richtlinien.
Ich finde es wichtig, dass schon zu Beginn ein Zeitplan festgelegt wird, der auch zeigt, dass das Projekt gut durchdacht ist. Dieser Zeitplan kann bei Bedarf auch verlängert bzw. abgeändert werden aber in beidseitigem Einverständnis zwischen Doktorand und Betreuer und mit Begründung. Auch die Dauer der Korrektur nach Abgabe der Doktorarbeit muss festgelegt werden, denn ist erstmal publiziert hat der Doktorvater quasi kein Interesse mehr an der schriftlichen Ausarbeitung der Doktorarbeit, die Korrektur kostet ihn aber Zeit.... Die jeweilige Universität bzw. der Professor sollte auch dazu verpflichtet werden, nach einer bestimmten Zeit die Doktorprüfung abzunehmen. Ansonsten erwartet er immer mehr Ergebnisse, bezahlt der Doktoranden eventuell nicht mehr und der Doktorand kann jetzt wohl kaum noch seine Doktorarbeit abbrechen, macht also weiter...
Natürlich kann es passieren, dass die Arbeiten länger dauern als erwartet und man nicht in 3 Jahren mit der promotion fertig wird. Allerdings sollte der Professor dann verpflichtet sein, seinen Doktoranden weiter zu bezahlen. Doktoranden haben einen Studienabschluss, sind gut ausgebildet und können nicht von Luft und Liebe leben... und eine Promotion ist wohl kaum unter 3 Jahren möglich d.h. man sollte dem Doktoranden auch gleich einen 3-Jahresvertrag geben und nicht alle 6 Monate den Vertrag um weitere 6 verlängren (das ist teilweise gängige Praxis), denn das ist auch psychisch für die Personen belastend v.a. wenn man Kinder hat oder eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt.
Eine Promotionsvereinbarung sollte also nicht nötig sein, sie ist es aber um Rahmenbedingungen zu setzen, um auch den Doktoranden zu zeigen, dass es nicht normal ist sich ausbeuten zu lassen und um die Doktoranden vor der Willkür der Professoren zu schützen.
Ich selbst bin Doktorandin in der Chemie (in meinem letzten Jahr), habe mich aber nach meinem FH-Studium bewusst zu einer Promotion entschieden. Ich denke man sollte deutlich machen, wer die Forschung an deutschen Unis macht. Ohne Doktoranden würde wenig an den Unis funktionieren...
Kein Mehrwert
Die Festlegung von Zeitplänen und Frequenzen von Betreuungsgesprächen spiegelt einmal mehr den Versuch wider, durch bürokratische Regelungen Qualität beeinflussen und verbessern zu wollen. Aus meiner Sicht ist das vorgeschlagene Instrumentarium ungeeignet und führt nur zu weiterem Verwaltungsaufwand. Ist jemals wissenschaftlich gezeigt worden, dass mit den vorgeschlagenen Massnahmen die angestrebten Zielen erreicht werden können? Ich sehe es grundsätzlich kritisch, durch Verwaltungsakte in das individuelle Lehrer-/Schülerverhältnis einzugreifen. Dessen Ausgestaltung sollte in einer freiheitlichen Gesellschaft der persönlichen Übereinkunft vorbgehalten bleiben. Darüberhinaus ist es in meinem Fach schon aufgrund der zumeist gegebenen Drittmittelfinanzierung von Projekten in beiderlei Interesse, an einem stringenten Voranschreiten derr Arbeit Interesse zu haben. Wir brauchen keine weiteren Regeln!
Zur Promotionsvereinbarung
Die Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden ist in ihrer Qualität abhängig von den zur Betreuung zur Verfügung stehenden Mitteln, gemeint sind hier Finanzen sowie Arbeitszeit. Eine Verbesserung der Betreuung im Ingenieurwesen würde bedeuten, dass hinreichend Stellen für Oberingenieurinnen und Oberingenieure geschaffen würden, was politisch in fast allen Bundesländern jedoch nicht vorgesehen ist.
Es macht nach Erachten des Faktultätentages für Bauingenieurwesen und Geodäsie keinen Sinn, über Betreuungsvereinbarungen Mindeststandards vorzugeben, die z. B. eine zeitliche Festlegung von Betreuungsgesprächen vorgibt, Zeitpläne einführt etc. pp. Diese Formalismen behindern die tägliche Arbeit und führen mit Sicherheit zu keinem besseren Ergebnis. Zudem soll mit der Doktorarbeit auch die Fähigkeit zur weitestgehend selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit belegt werden, was durch die vorgeschlagene straffe Führung konterkariert würde. Die beiderseitige Verpflichtung zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis ist an unseren Universitäten gelebte Realität.
Wir unterstützen die Forderung, dass die Honorierung hoher Promovierendenzahlen bei der so genannten leistungsorientierten Mittelvergabe abgeschafft werden soll.
Keine AGB's
Ich unterstütze den Vorschlag. Betreuungsvereinbarungen sind ein echter Fortschritt in der Landesgestzgebung zur Promotion.
Ich sehe nur die Gefahr, dass die Fakultäten Muster vorbereiten, von denen dann nicht mehr abgewichen werden kann/soll oder die man aus Bequemlichkeit übernimmt. Die Parteien sollen sich aber am Anfang des Projekts über die gegenseitigen Erwartungen intensiv austauschen. Nur so hat eine Vereinbarung, die ja dann im Extremen auch lauten könnte: Treffen einmal im Jahr, eine Chance auf einen echten Mehrwert. Ansonsten könnte sie als reines bürokratisches Hindernis empfunden werden.
Betreuungsrelationen
Die Betreuungsvereinbarungen können m.E. vor allem sinnvoll sein, um innerhalb eines Instituts für mehr Vergleichbarkeit zu sorgen. Deswegen müssten solcherlei Vereinbahrungen durch einen möglichst inklusiven Prozess gemeinsam von Professoren, MitarbeiterInnen und DoktorandInnen fach- und unispezifisch erarbeitet werden.
Entscheidend bleibt aber nach wie vor die Betreuungsrelation. Hat ein Professor 30 Doktoranden zu betreuen, so hilft auch keine perfekte Betreuungsvereinbarung, um die Qualität der Betreuung für alle gleichermaßen zu garantieren. Da es aber derzeit prestigeträchtig ist, eine möglichst große Anzahl von Doktoranden zu haben, wäre es sinnvoll, hier gesetzlich aktiv zu werden.