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Änderung des Gesetzes zur Ergänzung rundfunkrechtlicher Staatsverträge

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Mit dem Änderungsgesetz wird das Gesetz zur Ergänzung rundfunkrechtlicher Staatsverträge um einen neuen Paragrafen erweitert: Entsendung einer Vertreterin beziehungsweise eines Vertreters aus dem Bereich „Verbraucherschutz“ aus Baden-Württemberg in den ZDF-Fernsehrat.

Dem ZDF-Fernsehrat sollen künftig 16 Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen angehören, die jeweils einem Land zugeordnet sind. Die näheren Einzelheiten sind durch den jeweiligen Landesgesetzgeber zu regeln. Mit dem Änderungsgesetz wird das Gesetz zur Ergänzung rundfunkrechtlicher Staatsverträge um einen neuen Paragrafen erweitert. Dieser Paragraf regelt das landesinterne Verfahren zur Bestimmung einer Vertreterin beziehungsweise eines Vertreters aus dem Bereich „Verbraucherschutz“ aus dem Land Baden-Württemberg für den ZDF-Fernsehrat.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 31. August 2015 kommentieren. 

Gesetzentwurf (PDF)

17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (PDF)

Kommentare : Rundfunkstaatsvertrag

Die Kommentierungsphase ist beendet.

1. Kommentar von :Ohne Name

Anachronismus

Auch wenn es zu begrüßen ist, dass nun Verbraucherschützer mit am Tisch sitzen: Letztendlich wird nur an den Symptomen, nicht aber an der Ursache gearbeitet. Die Rundfunkstaatsverträge sind ein Anachronismus, geboren in der Zeit der Besatzung nach dem zweiten Weltkrieg. Hier wäre dringend eine Verschlankung des gesamten Systems geboten! Warum

Auch wenn es zu begrüßen ist, dass nun Verbraucherschützer mit am Tisch sitzen: Letztendlich wird nur an den Symptomen, nicht aber an der Ursache gearbeitet.
Die Rundfunkstaatsverträge sind ein Anachronismus, geboren in der Zeit der Besatzung nach dem zweiten Weltkrieg.
Hier wäre dringend eine Verschlankung des gesamten Systems geboten! Warum brauchen wir derart viele teuere Rundfunkanstalten, die in unzähligen Kanälen oftmals das Gleiche, dafür aber ständig qualitativ schlechtere Produktionen verbreiten?
Dieses System gehört dringend ersetzt oder ersatzlos gestrichen! Der hoheitliche Informationsauftrag kann auch anderweitig gut geleistet werden, wenn zuerst einmal angefangen wird, auch wirklich zu informieren und nicht auf allen Kanälen die gleichgeschaltete Mainstream-Meinung zu verbreiten.
War damals gut war, ist heute längst überholt. Vor allem die Zwangsgebühren der GEZ gehören schon längst auf den Friedhof der Geschichte. Technisch ist es schon längst machbar, dass derjenige, der Rundfunkdienste nutzen will, diese auch bezahlt. Das ist bei qualitativ guten Diensten auch überhaupt kein Problem.
Das bedeutet im Umkehrschluss: Wer sie nicht nutzen will, bezahlt auch nicht.
Genau das wäre zeitgemäß! Jedoch nicht eine weitere Aufblähung von Gremien!

Das Staatsministerium in der Villa Reitzenstein (Parkansicht).

Kontakt : Staatsministerium