Ziel dieses Gesetzes ist es, verzichtbare Formerfordernisse in Gesetzen und Verordnungen zu streichen und einfache elektronische Verfahren, die ohne zusätzliche Vorgaben auskommen, einzuführen. Durch das Gesetz werden bei 23 Regelungen Schriftformerfordernisse ersatzlos gestrichen.
Mit dem Projekt „Normenscreening BW“, dessen Ergebnisse im Bericht der Landesregierung zur Verzichtbarkeit von Formerfordernissen im Landesrecht Baden-Württemberg zusammengefasst sind, wurden insgesamt 1.405 Regelungen des Landesrechts daraufhin überprüft, ob sie verzichtbare Formerfordernisse enthalten. Ziel dieses Gesetzes ist es, verzichtbare Formerfordernisse in Gesetzes und Verordnungen zu streichen und einfache elektronische Verfahren, die ohne zusätzliche Vorgaben auskommen, einzuführen.
Durch das Gesetz werden bei 23 Regelungen Schriftformerfordernisse ersatzlos gestrichen. Dies hat zur Folge, dass keine Form mehr eingehalten werden muss. In 73 Regelungen wird künftig an Stelle einer vormals ausschließlich schriftlichen auch eine elektronische Verfahrensabwicklung zugelassen. In einem Fall wird eine bestehende Nachweispflicht vollständig gestrichen.
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 6. September 2019 kommentieren.
Verbände und Organisationen, die von dieser Regelung betroffen sind, werden in der Regel vom zuständigen Ministerium um eine schriftliche Stellungnahme gebeten (Verbändeanhörung). Sie können die Stellungnahme Ihrer Organisation hier auch verkürzt darstellen und verlinken. Bitte senden Sie dennoch Ihre vollständige Stellungnahme an das entsprechende Ministerium.
Die Kommentierungsphase ist beendet. Es sind keine Kommentare eingegangen.
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