Im Eigenbetriebsrecht, dass seit 1992 nur punktuell geändert worden ist, sollen in Anlehnung an die Kommunale Doppik die Vorschriften für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe aktualisiert und weiterentwickelt werden.
Außerdem sollen Regelungslücken und Unklarheiten beseitigt und einzelne Vorschriften zum Vermögen, dem Wirtschaftsplan, der Wirtschaftsführung und zum Rechnungswesen unter Berücksichtigung der praktischen Bedürfnisse aktualisiert und konkretisiert werden. Dadurch soll die Verständlichkeit erhöht und die Steuerung verbessert werden.
Eigenbetriebsgesetz
In das Eigenbetriebsgesetz sollen Elemente der Kommunalen Doppik, zum Teil entsprechend modifiziert, einfließen. So soll der bisherige Vermögensplan durch einen Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm ersetzt und der Jahresabschluss um eine Liquiditätsrechnung ergänzt. Außerdem sollen Begriffe und Formerfordernisse an die Gemeindeordnung angepasst und Unstimmigkeiten beziehungsweise Unklarheiten beseitigt werden.
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
Die Regelungen im Gesetz über kommunale Zusammenarbeit über die Wirtschaftsführung der haushaltsrechtlich geführten Zweckverbände sollen mit Blick auf die Besonderheiten der Zweckverbandsfinanzierung an die Bedürfnisse der kommunalen Praxis angepasst werden. Die Regelungen werden konkretisiert, indem die bilanzielle und buchhalterische Vorgehensweise der Zweckverbände, die das Eigenbetriebsrecht anwenden, auf die Kommunale Doppik übertragen werden.
Gemeindeordnung
Die vergaberechtliche Regelung für die kommunalen (Beteiligungs-)Unternehmen wird aktualisiert, indem die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A durch die Unterschwellenvergabeordnung ersetzt wird, Bagatellgrenzen erhöht und Verweisungen aktualisiert werden.
Gesetzentwurf zur Änderung des Eigenbetriebsgesetzes, des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der Gemeindeordnung (PDF)
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