Verbände und Organisationen, die von dieser Regelung betroffen sind, werden in der Regel vom zuständigen Ministerium um eine schriftliche Stellungnahme gebeten (Verbändeanhörung). Sie können die Stellungnahme Ihrer Organisation hier auch verkürzt darstellen und verlinken. Bitte senden Sie dennoch Ihre vollständige Stellungnahme an das entsprechende Ministerium.
Kommentare : zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes
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Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes
Mit dieser Entscheidung engen die Abgeordneten nicht nur ihren eigenen Spielraum ein, sondern auch den der Nachfolger. Sollte sich die Konjunktur eintrüben, bleibt kaum Geld für Investitionen, etwa in Bildung, Qualifizierung und Infrastruktur. Die Entscheidung ist aber auch falsch, weil die Nettoeinkommen von Angestellten und Beamten ¬weiter
Mit dieser Entscheidung engen die Abgeordneten nicht nur ihren eigenen Spielraum ein, sondern auch den der Nachfolger. Sollte sich die Konjunktur eintrüben, bleibt kaum Geld für Investitionen, etwa in Bildung, Qualifizierung und Infrastruktur. Die Entscheidung ist aber auch falsch, weil die Nettoeinkommen von Angestellten und Beamten ¬weiter auseinanderdriften – und noch mehr die Unterschiede zwischen Renten und ¬Pensionen. Auch profitieren nicht alle Beamten gleich – für die
unteren Einkommensgruppen bleibt der tatsächliche Zuwachs bescheiden. Hier sollte die Politik endlich ansetzen.
Dies kommentiert die Stuttgarter Zeitung. Ich meine: Richtig kommentiert. Denn:Die Zusatzversorgung der Angestellten ist per Satzung auf 1% begrenzt.
Das macht in 20 Jahren einen Unterschied von 40-50% der Altersruhebezüge zwischen Beamten und Angestellten!
Beamte machen halt Gesetze für Beamte.
Das macht