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Finanzen

Stellungnahme des Ministeriums

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Das Ministerium für Finanzen bedankt sich für den Kommentar zum Gesetzentwurf und nimmt dazu wie folgt Stellung.

Mit dem Gesetzentwurf wurde ein Gesamtpaket verschiedener notwendiger Rechtsänderungen geschnürt, welches unter anderem zur Steigerung der Attraktivität des Landes als Arbeitgeber sowie zur Vermeidung von Verstößen einzelner bestehender Regelungen gegen europäisches Recht beiträgt.

Aufgrund der durch den Gesetzentwurf zu erwartenden Mehrkosten für das Land werden künftige Handlungsspielräume praktisch nicht eingeschränkt. Der Gesetzentwurf hat auch keine lineare Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge zum Gegenstand. Die beabsichtigten Änderungen im Versorgungsrecht betreffen nur eine sehr geringe Anzahl der verbeamteten Personen.

Die Kritik, dass insbesondere für die Beamtinnen und Beamten in den unteren Einkommensgruppen der tatsächliche Zuwachs bescheiden bliebe, wird vom Ministerium für Finanzen nicht geteilt. Gerade die Abschaffung der Unterschreitung der Mindestversorgung führt zu einer Erhöhung der Beamtenversorgung der Beamtinnen und Beamten in den unteren Besoldungsgruppen.