ÄNDERUNG DES LANDESGEMEINDEVERKEHRSFINANZIERUNGSGESETZES

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Für Ausnahmefälle im kommunalen Straßenbau bei Projekten zur Beseitigung oder Sicherung von Bahnübergängen, soll mit der Änderung eine erhöhte Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz auf bis zu 75 Prozent ermöglicht werden.

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Für besonders gelagerte Ausnahmefälle im kommunalen Straßenbau bei Projekten zur Beseitigung oder Sicherung von Bahnübergängen (§ 2 Satz 1 Nummer 6 Satz 1 LGVFG), soll mit der Änderung eine erhöhte Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) auf bis zu 75 Prozent ermöglicht werden.

Hintergrund ist die geplante Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken, an deren Umsetzung das Land ein hohes verkehrliches Interesse hat. Die Maßnahmen dienen damit der notwendigen Erhöhung der Verkehrssicherheit an Bahnübergängen.

Gesetzentwurf zur Änderung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (PDF)

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 17. März 2017 kommentieren. Es sind keine Kommentare eingegangen.