Für besonders gelagerte Ausnahmefälle im kommunalen Straßenbau bei Projekten zur Beseitigung oder Sicherung von Bahnübergängen (§ 2 Satz 1 Nummer 6 Satz 1 LGVFG), soll mit der Änderung eine erhöhte Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) auf bis zu 75 Prozent ermöglicht werden.
Hintergrund ist die geplante Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken, an deren Umsetzung das Land ein hohes verkehrliches Interesse hat. Die Maßnahmen dienen damit der notwendigen Erhöhung der Verkehrssicherheit an Bahnübergängen.
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 17. März 2017 kommentieren.
Verbände und Organisationen, die von der nebenstehenden Regelung betroffen sind, werden in der Regel vom zuständigen Ministerium um eine schriftliche Stellungnahme gebeten (Verbändeanhörung). Sie können die Stellungnahme Ihrer Organisation hier auch verkürzt darstellen und verlinken. Bitte senden Sie dennoch Ihre vollständige Stellungnahme an das entsprechende Ministerium.
Die Kommentierungsphase ist beendet. Es sind keine Kommentare eingegangen.
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