Online-Kommentierung
Für Ausnahmefälle im kommunalen Straßenbau bei Projekten zur Beseitigung oder Sicherung von Bahnübergängen, soll mit der Änderung eine erhöhte Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz auf bis zu 75 Prozent ermöglicht werden.
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 17. März 2017 kommentieren. Es sind keine Kommentare eingegangen.