ÖPNV

Änderung des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des ÖPNV und des Finanzausgleichsgesetzes

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Der Gesetzentwurf setzt Eckpunkte im Gesetz über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVG) und im Finanzausgleichsgesetz (FAG) um, die das Ministerium für Verkehr gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, sowie den Verkehrsverbänden zur Reform der Ausgleichsleistungen nach § 45a PBefG vereinbart hat.

Mit der Reform macht das Land von einer Öffnungsklausel im PBefG Gebrauch und ersetzt die bundesgesetzliche durch eine landesgesetzliche Regelung. Herzstück der Reform ist die Kommunalisierung der bisherigen Ausgleichsmittel und damit die Zusammenführung von Aufgabenträgerschaft und Finanzierung bei den Stadt- und Landkreisen als kommunale Aufgabenträger für Busse und Stadtbahnen zum 1. Januar 2018.

Die Reform wird in zwei Stufen umgesetzt. In einer ersten Stufe (zum 1. Januar 2018) werden Mittel in Höhe der bisherigen Ausgleichsleistungen (rund 200 Millionen Euro pro Jahr) unter Beibehaltung der bisherigen Verteilung zwischen den Kreisgebieten (Status Quo-Verteilung) vollständig kommunalisiert. In einer zweiten Stufe ab 2021 werden die Mittel stufenweise um 50 Millionen Euro auf dann rund 250 Millionen Euro erhöht. Sichergestellt wird, dass die Zeitkarten im Ausbildungsverkehr, wie sie typischerweise von Schülerinnen und Schülern genutzt werden, in Höhe von mindestens 25 Prozent gegenüber den Fahrscheinen für Erwachsene rabattiert werden. Mit den übrigen, nicht hierfür benötigten und insofern freien Mitteln können die kommunalen Aufgabenträger weitere Tarife durch allgemeine Vorschriften rabattieren oder diese zur Finanzierung von Fahrplanangeboten im Bus- und Straßenbahnverkehr verwenden. Zukünftige Handlungsgrundlage für die kommunalen Aufgabenträger ist die Rechtsverordnung (EG) Nr. 1370/2007. Zudem berücksichtigt der Gesetzentwurf die insofern notwenige Anpassung des FAG.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 31. Januar 2017 kommentieren.

Gesetzentwurf: Änderung des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs und des Finanzausgleichsgesetzes (PDF)

Kommentare : Änderung des ÖPNVG und des FAG

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2. Kommentar von :Ohne Name

Freie Fahrt für Schüler

Ich zitiere aus Ihrer o.g. Begründung: \"Mit den übrigen, nicht hierfür benötigten und insofern freien Mitteln können die kommunalen Aufgabenträger weitere Tarife durch allgemeine Vorschriften rabattieren oder diese zur Finanzierung von Fahrplanangeboten im Bus- und Straßenbahnverkehr verwenden\", und schlage vor, dass die entsprechenden Gesetze

Ich zitiere aus Ihrer o.g. Begründung: \"Mit den übrigen, nicht hierfür benötigten und insofern freien Mitteln können die kommunalen Aufgabenträger weitere Tarife durch allgemeine Vorschriften rabattieren oder diese zur Finanzierung von Fahrplanangeboten im Bus- und Straßenbahnverkehr verwenden\", und schlage vor, dass die entsprechenden Gesetze geändert werden, damit alle Schüler künftig kostenlos eine Fahrkarte erhalten. In vielen Gemeinden gibt es keine Schulen mehr oder nur ein eingeschränktes Bildungsangebot. Die Erfüllung der Schulpflicht kostet die Eltern jährlich eine hohe Summe.Der für die Familien belastende Eigenanteil an der Schülerbeförderung soll gänzlich entfallen. Der freie Zugang zu jeder Art von Schulbildung sollte in BaWü oberste Priorität haben!Dies soll auch nicht im Ermessen der Landkreise liegen, sondern landesrechtlich so festgeschrieben werden.

1. Kommentar von :Ohne Name

Ja

Das fände ich sehr gut.