Das Verkehrsministerium hat zu den eingegangenen Kommentaren Stellung genommen.
Die abgegebenen Kommentare enthalten keinen relevanten Inhalt bezüglich der im Gesetzentwurf behandelten Thematik – Neuordnung der ÖPNV-Finanzierung. Die vorgebrachte Schülerbeförderung mit Bezug zur Erfüllung der Schulpflicht betrifft maßgeblich Paragraf 18 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) sowie das Schulrecht. Dies ist jedoch vom Entwurf des Änderungsgesetzes zum Gesetz über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVG) und FAG nicht mit umfasst, der ausschließlich das Verhältnis Aufgabenträger – Verkehrsunternehmen behandelt.