Schüler arbeiten an der Freien Schule Anne-Sophie in Künzelsau (Baden-Württemberg) gemeinsam selbständig in einem Gruppenarbeitsraum. (Foto: © dpa)

Schule

Gesetzentwurf zur Änderung des Privatschulgesetzes

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Der Gesetzentwurf zur Änderung des Privatschulgesetzes in Baden-Württemberg soll die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft auf eine solide und verlässliche Grundlage stellen.

Durch die Änderung des Gesetzes für die Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz – PSchG) werden die Zuschüsse des Landes für die Schulen in freier Trägerschaft auf 80 Prozent der Bruttokosten eines öffentlichen Schülers erhöht. Dieser Kostendeckungsgrad wird auch erstmals im PSchG verankert. Darüber hinaus wird der in Artikel 14 Absatz 2 Satz 3 Landesverfassung normierte Anspruch der freien Schulen auf einen Ausgleich für nicht erhobenes Schulgeld gesetzlich konkretisiert.

Die Novelle des PSchG stellt die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft auf eine solide und verlässliche Grundlage. Mit dem Gesetzentwurf wird zugleich dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 6. Juli 2015 Rechnung getragen, das die bisher geltenden Paragrafen 17, 18 PSchG als mit der Landesverfassung unvereinbar angesehen hatte.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 9. Juni 2017 kommentieren.

Gesetzentwurf zur Änderung des Privatschulgesetzes mit Vorblatt und Begründung (PDF)

Pressemitteilung: Mehr Geld für Privatschulen

Kommentare : zum „Gesetzentwurf zur Änderung des Privatschulgesetzes“

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3. Kommentar von :Ohne Name

Berichtswesen

Es ist mir nicht klar, was mit dem Berichtswesen bezweckt werden soll. Einerseits bekommen die Privatschulen weniger Geld, als der Betrieb einer öffentlichen Schule kosten würde. Andererseits sollen sie 10% der angenommenen Kosten selbst aufbringen (Hier sind nur Spendengelder möglich). Kritikpunkt 1: Hiermit ist also der Betrieb einer

Es ist mir nicht klar, was mit dem Berichtswesen bezweckt werden soll. Einerseits bekommen die Privatschulen weniger Geld, als der Betrieb einer öffentlichen Schule kosten würde. Andererseits sollen sie 10% der angenommenen Kosten selbst aufbringen (Hier sind nur Spendengelder möglich).

Kritikpunkt 1: Hiermit ist also der Betrieb einer Privatschule davon abhängig, dass Nicht-Eltern Gelder Spenden (denn bei den Eltern würde ein Spendenbedarf ja zu einer Sonderung führen).

Kritikpunkt 2: Sollte eine Privatschule nun also nur 5%-Punkte "selbst erwirtschaften", was ich für unwahrscheinlich halte, denn dann käme sie nicht "über die Runden", sollen dann die Mittel weiter gekürzt werden?

Kritikpunkt 3: unterliegen die staatlichen Schulen auch diesem Berichtswesen? oder wird für die Privatschulen hier eine besondere Aufwandsposition geschaffen? Denn das Berichtswesen in sich verursacht ebenfalls weitere Kosten, die eine staatliche Schule nicht hätte. Es soll also mehr Leistung (gleicher Lernerfolg, mehr Berichtswesen, Organisation der Schulgelder) mit weniger finanziellen Mitteln (maximal 90% der angenommenen Kosten an staatlichen Schulen) erbracht werden.

Kritikpunkt 4: Die Schulen sollen allen Eltern (dokumentiert) alles Möglichkeiten aufzeigen, wie Schulgeld eingespart werden kann. Das halte ich für sehr löblich, aber hat jemand den hier versteckten Mehraufwand bedacht? Wäre es nicht sinnvoller, wenn das staatliche Schulsystem alle Eltern (also nicht nur die, die sich bereits für eine private Schule interessieren) informieren würde, dass es Privatschulen gibt, und wie hier Erleichterungen möglich sind?

2. Kommentar von :Ohne Name

Sonderungsverbot

Es sollte klargestellt werden, wie das "durchschnittliche Schulgeld" ermittelt wird. Soll hier der Durchschnitt des derzeit tatsächlich bezahlten Schulgeldes ermittelt werden? Oder der Durchschnitt, denn die betroffenen Eltern bezahlen würden, wenn nicht auf einen Teil des Schulgeldes verzichtet würde?

1. Kommentar von :Ohne Name

5%-Regel pro Kind?

zu 5. Schulgeld Hier bedarf es der Klarstellung, ob diese 5% je Kind, je Haushalt oder je Familie zu werten sind. Sofern die Grenze nicht pro Kind gerechnet wird, stellt sich das Problem, dass das Kind eventuell getrennt lebende Eltern hat (2 Haushalte?) oder eine Mutter die Kinder zweier Väter in eine Schule gibt etc., eventuell sogar in

zu 5. Schulgeld
Hier bedarf es der Klarstellung, ob diese 5% je Kind, je Haushalt oder je Familie zu werten sind.
Sofern die Grenze nicht pro Kind gerechnet wird, stellt sich das Problem, dass das Kind eventuell getrennt lebende Eltern hat (2 Haushalte?) oder eine Mutter die Kinder zweier Väter in eine Schule gibt etc., eventuell sogar in unterschiedliche Schulen?