Online-Kommentierung
Das öffentliche Dienstrecht soll entsprechend dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag im Bereich familienbedingter Auszeiten verbessert werden. Zugleich sollen die Fürsorgebestimmungen für Beamtinnen und Beamte erweitert werden.
Das öffentliche Dienstrecht soll entsprechend dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag im Bereich familienbedingter Auszeiten verbessert werden. Zugleich sollen die Fürsorgebestimmungen für Beamtinnen und Beamte erweitert werden.
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 7. September 2018 kommentieren. Es sind keine Kommentare eingegangen.