Mit dem Gesetz sollen die bundesrechtlichen Veränderungen im Zusammenhang mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf Landesebene nachvollzogen und die Anerkennungsverfahren des Landes weiterentwickelt werden.
Neben ihrer großen Bedeutung für die Integration von bereits im Land befindlichen Migrantinnen und Migranten in gute, existenzsichernde Arbeit ist die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen des Landes zur Deckung des wachsenden Fachkräftebedarfs. Das Gesetz soll die bundesrechtlichen Veränderungen im Zusammenhang mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf Landesebene nachvollziehen und die Anerkennungsverfahren in der Zuständigkeit des Landes weiterentwickeln. Außerdem erfolgen Anpassungen aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung.
Die Änderungen im Überblick
- Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Baden-Württemberg: Anspruch auf gesonderten Feststellungsbescheid zur Gleichwertigkeit bei reglementierten Berufen, beschleunigtes Fachkräfteverfahren, Abbau von Schriftformerfordernissen, Änderungen an Statistik-Merkmalen, Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung, Aufhebung der Evaluations-Vorschrift, redaktionelle Änderungen.
- Anerkennungsberatungsgesetz: Aufhebung der Evaluations-Vorschrift.
- Heilberufe-Kammergesetz: Beschleunigtes Fachkräfteverfahren, Aufnahme in die amtliche Statistik, Anpassungen des EU-Vorwarnmechanismus, Vorbereitung auf den Europäischen Berufsausweis, redaktionelle Änderungen.
- EU-EWR-Lehrerverordnung: Zuständigkeitsregelungen, verbesserte Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG, Abbau von Schriftformerfordernissen, redaktionelle Änderungen.
- Pflege- und Sozialberufeanerkennungsverordnung: Verbesserte Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG, Vorbereitung auf den Europäischen Berufsausweis, redaktionelle Änderungen.
- Heilberufe- und Gesundheitsfachberufe-Zuständigkeitsverordnung: Schließung einer Zuständigkeitslücke.
- Gesetz zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes: Behebung eines redaktionellen Versehens.
Kommentare : zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 13. September 2020 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare.
Arbeitsleben ohne Einschränkungen
Es wird allerhöchste Zeit, daß wir auch in der Arbeitswelt den Abbau von Grenzen und Einschränkungen innerhalb der EU vollziehen. Gerade in grenznahen Regionen muss die uneingeschränkte Berufsausübung ohne jegliche bürokratische Einschrankungen und Hemmnisse ermöglicht werden. Die gegenseitige Anerkennung der Ausbildungsnachweise sollte im heutigen
Es wird allerhöchste Zeit, daß wir auch in der Arbeitswelt den Abbau von Grenzen und Einschränkungen innerhalb der EU vollziehen. Gerade in grenznahen Regionen muss die uneingeschränkte Berufsausübung ohne jegliche bürokratische Einschrankungen und Hemmnisse ermöglicht werden. Die gegenseitige Anerkennung der Ausbildungsnachweise sollte im heutigen Zustand des europäischen Integrationsprozeßes selbstverständlich sein. Das wäre auch eine lohnende Aufgabe der deutschen Ratspräsidentschaft !
Mit Bedacht
Es werden ohne Zweifel Fachkräfte in verschiedensten Bereichen benötigt und schnelle Zulassungen sind zu begrüßen. Nur sollten wir nicht Gefahr laufen, ausländische Qualifikationen, die nicht unserem Standard entsprechen sollten, dem unseren gleichzustellen. Damit wäre niemandem geholfen und schwächt auf Dauer den jeweiligen Berufsstand.